Ob und in welcher Schwere eine Behinderung vorliegt, beurteilt die örtliche Versorgungsbehörde (welches Versorgungsamt zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort) auf Antragstellung. Zur Feststellung einer Behinderung müssen Sie dort einen Erstfeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Show
Nach individueller Einzelfallprüfung, stellt die Behörde dann einen bestimmten Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, die von dem zuständigen Versorgungsamt durch einen Schwerbehindertenausweis bescheinigt wird. Sowohl Schwerbehinderte als auch Behinderte können entsprechend der festgestellten Höhe des GdB bestimmte Nachteilsausgleiche (sogenannte GdB-abhängige Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen. Wer zum Personenkreis der schwerbehinderten Menschen zählt, kann zusätzlich ein Anrecht auf weitere Nachteilsausgleiche (sogenannte merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche) haben, wenn dementsprechende gesundheitliche Merkmale beantragt und festgestellt wurden. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten dem Antrag bereits vorhandene medizinische Unterlagen (wie bspw. ärtzliche Befundberichte, Facharztbriefe und Röntgenbilder) in Kopie beigelegt werden. Etwaige Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Das Versorgungsamt fordert bei Bedarf weitere Berichte direkt bei den von Ihnen benannten Ärzten oder Krankenhäusern an. Für den Fall, dass die eingereichten Belege für eine Beurteilung nicht ausreichen, muss der Antragsteller damit rechnen, zu einem ärztlichen Untersuchungs- und Beurteilungstermin eingeladen zu werden. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, gibt der Ärztliche Dienst des Versorgungsamtes eine Stellungnahme über die Gesundheitsstörungen, den Grad der Behinderung und die Merkzeichen ab. Danach wird über Ihren Antrag entschieden und Sie erhalten vom Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid. Den Schwerbehindertenausweis erhält nur, wer schwerbehindert ist. Die Feststellung einer Behinderung kann grundsätzlich erst ab Antragstelllung geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Feststellung ist z.B. möglich, um steuerliche Vorteile für die Vergangenheit in Anspruch nehmen zu können. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz Schwerbehindertenausweis online beantragen in Berlin – Ob und in welchem Maße ein Mensch als schwerbehindert eingestuft wird, ist im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Entscheidend ist dabei das Vorliegen einer dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit, welche für die Betroffenen zu einer Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt. Wie groß das Ausmaß dieser Minderung ist, wird durch den Grad der Behinderung (GdB) in Zehnerschritten von 20 bis 100 erfasst. Eine solche Feststellung geschieht nur auf Antrag und unterliegt dem Urteil ärztlicher Gutachter. Die zuständige Behörde dafür ist das Versorgungsamt. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); Schwerbehindertenausweis online beantragen in Berlin – Neuer Online-Service für Antragsteller aus BerlinWenn Sie in Berlin leben, können Sie Vorlagen für diesen Antrag direkt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in der Sächsischen Straße 28 beziehen. Bequemer ist die Antragstellung im Internet, die nun auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Kundencenters rund um die Uhr möglich ist.
Schwerbehindertenausweis online beantragen in Berlin – In wenigen Schritten zum AntragHierzu ist eine gültige E-Mail-Adresse und ein von Ihnen zu vergebendes Passwort erforderlich. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und kann eine beliebige Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen sein. Am besten, Sie notieren sich dieses Passwort zusätzlich mit Stift und Papier. Die Anmeldung schließen Sie ab, indem Sie die an ihre E-Mail-Adresse verschickte Bestätigungsmail auswählen und auf den darin enthaltenen Bestätigungslink klicken. Während der Ausfüllprozedur unterstützt Sie das Programm und prüft, ob Ihre Angaben vollständig sind oder Fehler enthalten. Wichtig: Wenn Sie beim Ausfüllen zu einem früheren Eingabeschritt zurückkehren wollen, benutzen Sie bitte nicht die Pfeiltasten Ihres Browsers, sondern die Schaltflächen am unteren Seitenrand mit der Aufschrift „Übernehmen“, „Weiter“ und „Zurück“. Wichtig: Sollte das Programm während Ihrer Bearbeitung 40 Minuten lang keine Eingabe feststellen, wird die Sitzung abgebrochen. Sie sollten also bereits vor dem Ausfüllen Ihren Ordner mit den nötigen medizinischen Unterlagen (Arztbehandlungen, Klinikaufenthalte, amtsärztliche Untersuchungen) griffbereit haben, um längere Sucherei zu vermeiden. Schwerbehindertenausweis online beantragen in Berlin – Ganz ohne Ausdrucken und Postweg geht es leider nichtWenn Sie alle Fragen beantwortet und das Ende des Formulars erreicht haben, gelangen Sie zur Eingabemaske „Elektronisch einreichen“. Hier sollten Sie zunächst von der Möglichkeit Gebrauch machen eine Sicherheitskopie Ihres Antrages im pdf-Format zu speichern oder auszudrucken. Nun können Sie den Antrag online einreichen. Wichtig: Sie erhalten danach eine weitere E-Mail, die im Anhang die dreiseitige pdf-Datei „Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung“ enthält. Diese drucken Sie bitte aus und senden sie innerhalb von 14 Tagen auf dem Postweg an folgende Adresse: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Versorgungsamt Als Antragsteller sind Sie nicht verpflichtet bereits vor der Einreichung medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Es empfiehlt sich allerdings bereits vorher den Arzt aufzusuchen, um sich jene gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestätigen zu lassen, die in die Antragstellung mit einfließen sollen. Eine Erstattung Ihrer Auslagen ist nicht vorgesehen, doch ermöglicht diese Mitwirkung in der Regel eine raschere Bearbeitung.
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