Das neue erweiterte Führungszeugnis (FüZ) hat zu einiger Verunsicherung geführt, insbesondere wann die Eintragungen wieder gelöscht werden. Relevanz hat ein solches FüZ zum Beispiel bei der Bewerbung von Arbeitnehmern. Show 1. Abgrenzung zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) 2. Löschung der Einträge im Führungszeugnis a. Arten von Führungszeugnissen b. Löschung von Eintragungen Ein Führungszeugnis ist gebührenpflichtig. Es kostet 13 Euro. Anhang: Wortlaut des § 46 BZRG: Kann man etwas aus dem Führungszeugnis löschen lassen?Die Einträge werden entsprechend nach Ablauf bestimmter Fristen, die zwischen 3 bis 10 Jahren liegen, aus dem Führungszeugnis entfernt. Diese Fristen werden ab dem ersten Tag einer Verurteilung gezählt. Ein vorzeitiges Löschen des Eintrags ist nicht möglich.
Wie lange steht etwas im erweiterten Führungszeugnis?Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis, das nur Strafen ab einer gewissen Schwere enthält, sind im erweiterten Führungszeugnis auch geringere Vergehen enthalten. Die Eintragungen werden aus dem Führungszeugnis gelöscht, wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind. Diese liegen zwischen 3 und 10 Jahren.
Was bleibt für immer im Führungszeugnis?Die Tilgungsfrist für Einträge im Zentralregister beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre, je nach Höhe der Strafe (§ 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
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