Wo bekomme ich eine ABE für einen E Scooter?

Bevor der Fahrspaß beginnen kann, benötigst Du für Deinen E-Scooter eine Straßenzulassung. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie, wenn die motorisierten Flitzer neben Licht, Klingel und Lenkstange noch weitere Anforderungen erfüllen. Denn sie müssen der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen.

Die zu erfüllenden Kriterien beziehen sich unter anderem auf das Maximalgewicht, den Manipulationsschutz und die Batteriesicherheit. Außerdem müssen E-Scooter über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen und dürfen nicht mehr als 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang sein.

Viele Modelle besitzen bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis

In der Regel beantragen die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Elektro-Stehroller. Viele E-Scooter-Modelle können inzwischen eine ABE vorweisen und sind damit für den Straßenverkehr zugelassen, aber bei weitem nicht alle. In den Geschäften oder Onlineshops kannst Du das meist daran erkennen, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist. Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass Dein Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Andernfalls darfst Du ihn zunächst nicht legal fahren, sondern musst ihn vorher selbst zulassen.

Dass ein E-Scooter tatsächlich zugelassen ist, erkennst Du daran, dass der Roller ein Typenschild besitzt. Es befindet sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).

Eine nachträgliche Zulassung erhalten

Nicht alle E-Tretroller erfüllen die Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss. Grundsätzlich kannst Du für nicht zugelassene Modelle nachträglich eine Straßenerlaubnis beantragen.

Erfüllt Dein E-Scooter alle technischen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung, kannst Du eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dann kontrolliert eine Prüfbehörde, ob Dein Modell tatsächlich alle geforderten Punkte erfüllt und stellt ein Gutachten aus, das Du anschließend bei der Zulassungsstelle vorlegst.

Aufwendiger und kostspieliger wird es, wenn der Elektro-Tretroller die technischen Anforderungen nicht erfüllt. Dann musst Du nachrüsten. Einige Hersteller bieten dazu Umbausätze an, damit Du Altfahrzeuge an die neue Verordnung anpassen kannst.

Erst wenn Du nachgerüstet hast, kannst Du einen technischen Dienst beauftragen, das notwendige Gutachten für die Straßenzulassung zu erstellen. Je nach Aufwand kann das aber richtig teuer werden – bis zu 1.800 Euro und mehr. Das lohnt sich in der Regel nicht, denn einen Roller mit Straßenzulassung bekommst Du bereits für unter 1.000 Euro.

Sind alle Hürden genommen, kannst bei der zuständigen Zulassungsbehörde die erforderliche EBE beantragen.

Laut einer offiziellen Mitteilung der Stiftung EAR fallen E-Scooter weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter dank der kürzlich erlassenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auch in der Bundesrepublik Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Die neue Lizenz erstreckt sich nicht auf Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz und Batteriegesetz
Laut einer offiziellen Mitteilung der EAR-Stiftung fallen die zweirädrigen Elektro-Stehroller (sog. E-Scooter) weiterhin in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Umrüstung): E-Scooter müssen unabhängig davon, ob sie unter die eKFV mit einem Geschwindigkeitsbereich von 6 bis 20 km/h fallen oder nicht, als Großgeräte der Kategorie 4 des ElektroG bei der EAR-Stiftung angemeldet werden. Das Batteriegewicht muss dann bei der Mengenmeldung abgezogen werden. Die Akkupacks von E-Scootern gelten als Industriebatterien und müssen nach dem Batteriegesetz registriert werden.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Neben der Registrierung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Batteriegesetz (für Akkus) müssen Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen für Fahrzeuge, die die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung erfüllen. Dies kann mehrere Wochen dauern. Für den Straßenverkehr bestimmte Modelle dürfen nur verkauft und angeboten werden, wenn die E-Scooter über eine ABE verfügen. Bereits auf dem Markt befindliche Fahrzeuge, die nicht der eKFV entsprechen, können vom Hersteller nachgerüstet werden.

Versicherungspflicht
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und unterliegen daher der Versicherungspflicht. Eventuelle Schäden oder Verletzungen sind nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Das Betreiben eines E-Scooters ohne Versicherung ist strafbar. Aus Sicht unseres Rechtsanwalts Dr. Holger Jacobj (Prof. Versteyl Rechtsanwälte) enthält die Elektrokleinwagenverordnung selbst keine weiteren Verpflichtungen für Hersteller oder Vertreiber. Händlern, die E-Scooter an Verbraucher verkaufen, wird jedoch empfohlen, auf die Versicherungspflicht hinzuweisen: Händler sollten im eigenen Interesse nicht mit Aussagen wie „Elektromobil ohne Formalitäten“ oder der wie in ihrer Werbung. Andernfalls wären wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Anbietern unvermeidlich und bergen zudem das Risiko von Kaufvertragsstreitigkeiten mit Kunden.

iScooter hilft Ihnen bei Ihrer ABE
Die iScooter Retail Service & Consulting GmbH unterstützt Sie gerne bei den Vorprüfungen und Vorbereitungen zur Erlangung einer allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Wir beraten Sie gerne, bitte senden Sie eine E-Mail an [email protected].

Im Folgenden finden Sie unser ABE Elektroroller-Produkt für Sie:
1. https://www.iscooterglobal.de/products/e9-electric-scooter-for-adult-85-inch-pneumatic-tire-scooter-intelligent-electric-folding-scooter
2. https://www.iscooterglobal.de/products/e9pro-electric-scooter-for-adult-with-bag

Bitte überprüfen Sie unser ABE-Zertifikat und unsere Bedienungsanleitung hier:

Konformitätsbescheinigung (PDF)

Elektroroller Benutzerhandbuch--E9 & E9 Pro

Elektroroller Benutzerhandbuch--E9 Max

Benutzerhandbuch (PDF)

Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

 

Woher bekomme ich ABE für E

Sie beantragen die ABE beim Kraftfahrt-Bundesamt. Alternativ können sich Besitzerinnen und Besitzer eines E-Scooters beim TÜV eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besorgen.

Welche Papiere muss man beim E

Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein.

Was ist eine ABE bei E

Für E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) kann eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragt werden. Für die Straßenzulassung sowie eine gültige E-Scooter-Versicherung müssen E-Scooter über eines dieser Dokumente verfügen. Die ABE ist in der Regel Sache der Hersteller und wird von diesen beantragt.

Hat jeder E

Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt. Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen.