InhaltsverzeichnisEin Angebot von pflege.de Show
empfiehlt Pflegehilfsmittel bequem liefern lassen Pflegeplanung: In der Ruhe liegt die KraftEin Pflegefall innerhalb der Familie ist so gut wie immer mit einer Reihe an Fragen und wichtigen Entscheidungen verbunden. Je nachdem wie plötzlich und in welchem Ausmaß ein Mensch pflegebedürftig wird, müssen meist Angehörige mitentscheiden, wie es nun weitergehen soll. Dieser Prozess kann für beide Seiten sehr belastend und überfordernd sein: Pflegebedürftige Menschen möchten ihren Liebsten nicht „zur Last“ fallen. Sorgende Angehörige möchten für ihr pflegebedürftiges Familienmitglied nur das Beste und müssen sich dabei die Frage stellen, wie eine gute Versorgung funktionieren kann. Tipp aus dem Netzwerk Pflege zuhause Atmen Sie erstmal tief durch und versuchen Sie lösungsorientiert vorzugehen. Hierbei ist eine Prioritätenliste hilfreich, um auch nichts Wichtiges zu vergessen. Und scheuen Sie sich nicht, von vorneherein Hilfe anzunehmen. Lösungsorientiert meint, dass Sie Ihren Blickwinkel darauf lenken, wie Sie das vorhandene Problem oder auch Schwierigkeiten zielgerichtet angehen können. Setzen Sie sich vorab als Familie an einen Tisch und klären Sie: Wer kann was übernehmen, wer möchte etwas übernehmen. Gibt es Freunde oder Nachbarn, die gerne mal zum Besuch vorbeikommen und dadurch als Betreuende in Frage kommen? Es ist wichtig ein funktionierendes Hilfsnetzwerk aufzubauen, das die Pflegesituation trägt und auf alle Beteiligten individuell abgestimmt ist. Denn oftmals gehen Chancen verloren, da einfach nicht darüber gesprochen wurde.
Professionell Pflegende & pflegende Angehörige So regeln Sie Ihren Pflegefall Schritt für SchrittIn diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die ersten wesentlichen Schritte, die Sie im Pflegefall gehen sollten. Darunter fallen folgende sechs Schritte:
Tipp aus dem Netzwerk Pflege zuhause Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen über mögliche Wünsche und Eventualitäten: Wie möchten Sie versorgt werden? Was ist, wenn die Situation nicht mehr tragbar ist und ein Pflegeheim notwendig wäre? Ich höre immer wieder: „Hätte ich doch darüber geredet, als es noch ging.“
Professionell Pflegende & pflegende Angehörige 1. Schritt: Erfassen Sie den PflegebedarfPflegefall – was nun? Zunächst sollten Sie feststellen, wie umfangreich der Pflegebedarf Ihres Angehörigen ist. Immerhin spielt es eine große Rolle für Ihre Organisation, ob ein Angehöriger mit Demenz eine 24-Stunden-Betreuung benötigt oder ob Ihre Eltern lediglich aus Altersgründen stundenweise Betreuung im Alltag brauchen. Auch für die psychische und physische Belastungssituation macht es einen Unterschied, ob Sie für den Pflegebedürftigen alles erledigen müssen oder ob er lediglich Hilfe beim morgendlichen Anziehen und bei der Haushaltsführung braucht. Info Mein Kind ist pflegebedürftig – was nun? Besonders belastend ist es, wenn das eigene Kind pflegebedürftig wird. Viele Eltern fühlen sich damit zunächst überfordert und es drängen sich unzählige Fragen auf. Auch hier hilft es, erst einmal durchzuatmen und in Ruhe den konkreten Pflegebedarf zu erfassen. Notieren Sie sich, an welchen Stellen im Alltag Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt. Die Notizen können Sie beispielsweise in einem Pflegetagebuch festhalten und im Anschluss einen Antrag auf einen Pflegegrad an die Pflegekasse stellen. Welche Besonderheiten es bei Pflegegraden im Kindesalter gibt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu pflegebedürftigen Kindern. Wir raten Ihnen: Informieren Sie sich über die Pflegeleistungen, die Ihrem Kind zustehen und lassen Sie sich von einer Pflegeberatung unterstützen. Dokumentieren Sie die PflegesituationOftmals halten pflegende Angehörige ihren täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand in einem Pflegetagebuch fest. Das Pflegetagebuch ist eine hilfreiche Vorlage, mit der Sie die Pflegesituation Ihres Angehörigen dokumentieren. So lässt sich der Unterstützungsbedarf vor dem Gutachter leichter begründen. Auch im Falle eines Widerspruchs kann ein Pflegetagebuch eine große Argumentationshilfe sein. Bonus Ihr Pflegetagebuch – zur Dokumentation Ihres persönlichen Pflegebedarfs
Jetzt kostenlos erhalten Ermitteln Sie den voraussichtlichen PflegegradSobald Sie einen groben Überblick darüber haben, an welchen Stellen im Alltag Unterstützung durch Dritte erforderlich ist, können Sie voraussichtlichen Pflegebedarf mithilfe des kostenlosen Pflegegradrechners von pflege.de berechnen. Darin können Sie den Unterstützungsbedarf oder die noch vorhandene Selbstständigkeit Ihres Angehörigen angeben und erhalten so ein Ergebnis, ob Ihr Angehöriger bereits als pflegebedürftig gilt und wenn ja, welcher Pflegegrad ihm voraussichtlich zusteht. 2. Schritt: Wählen Sie die richtige Form der PflegeJetzt gilt es, sich mit einer essenziellen Frage zu beschäftigen: Wie soll Ihr Angehöriger
versorgt werden? Können Sie Beruf, Familie & Pflege miteinander vereinbaren? Gehen Sie in sich und finden Sie heraus, ob die häusliche Pflege für Ihren Pflegebedürftigen eine gute Option ist und ob Sie sich die Pflege selbst zutrauen. Immerhin geht damit eine enorme körperliche und psychische Belastung einher. Zudem muss das Zuhause dafür geeignet sein, um diese Form der Pflege umzusetzen.
Wahrscheinlich sind Sie hin- und hergerissen, denn einerseits möchten Sie Ihren Angehörigen nicht im Stich lassen und ihn in ein Pflegeheim „abgeben“, andererseits sind Sie vielleicht auch noch nicht bereit zu akzeptieren, dass sich Ihr eigenes Leben mit der neuen Herausforderung verändern wird. Informieren Sie sich über vielen Möglichkeiten der Altenpflege & Wohnformen im Alter und sprechen Sie offen miteinander über Ihre Gedanken und Wünsche sowie mögliche Sorgen und Ängste. 3. Schritt: Beantragen Sie einen PflegegradBenötigt Ihr Angehöriger Unterstützung und lässt das Ergebnis des Pflegegradrechners von pflege.de auf eine Pflegebedürftigkeit schließen, so sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, damit Sie finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege erhalten. Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen wenden. Diese ist der Krankenkasse angegliedert. Wenden Sie sich also einfach an Ihre üblichen Ansprechpartner. Sie können den Antrag schriftlich und formlos, telefonisch oder per E-Mail stellen. pflege.de empfiehlt Ihnen aus Gründen der Nachweisbarkeit die schriftliche Antragstellung. Viele Pflegekassen halten hierfür gesonderte Formulare bereit, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Diese Formulare können Sie sich meistens auch online auf der Internetseite der Krankenkasse herunterladen. Alternativ können Sie auch das kostenlose Pflegegrad-Antragsformular von pflege.de nutzen. Bonus Ihr Pflegegrad-Antragsformular
Zum Antragsformular So geht es nach der Pflegegrad-Antragstellung weiter:
pflege.de nachgefragt – kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema „Tipps für die Pflegegrad Begutachtung“ 08.11.22 | 19:00 – 20:00 Uhr Für die Pflegegrad Begutachtung entsendet die Pflegekasse einen Gutachter zu Ihnen nach Hause, der den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Unsere Expertin Michaela Werth ist Dozentin für Pflegethemen (B.A. Pflege), examinierte Pflegefachkraft, Fachautorin und Pflegeberaterin und erklärt den Ablauf bei einem Besuch durch den Gutachter. Auf was muss geachtet werden und was ist zu tun, wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist? Sie gibt Tipps und beantwortet Ihre Fragen im Chat, damit Sie für diesen wichtigen Termin bestens vorbereitet sind. Bonus Falscher Pflegegrad? Die Vorlage für Ihren Widerspruch
Jetzt kostenlos erhalten Tipp aus dem Netzwerk Pflege zuhause Prüfen Sie neben dem Pflegebedarf auch den möglichen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Ein Schwerbehindertenausweis soll die gesundheitsbedingten Nachteile im Alltag ausgleichen. Einen Schwerbehindertenausweis erhält man zwar erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50, aber schon ein GdB ab 20 führt zu einem Steuerfreibetrag und hier reicht bereits der Bescheid des Versorgungsamtes aus.
Pflegende Angehörige 4. Schritt: Verteilen Sie die AufgabenSobald Sie den Pflegebedarf kennen und auch wissen, wie Sie die Pflege grundsätzlich organisieren möchten, gilt es, die anstehenden Aufgaben zu verteilen. Auch, wenn es manchmal schwierig erscheint, um Hilfe zu bitten, sollten Sie die Aufgaben delegieren. Überlegen Sie sich, was Sie realistisch selbst schaffen, welches Pflegewissen Sie selbst bereits haben und beziehen Sie weitere Familienangehörige und Dienstleister in den Pflegealltag ein. Ein mögliches Szenario könnte sein:
Tipp Sichern Sie Ihren Rentenanspruch! Wenn Sie als pflegender Angehöriger für die Pflege beruflich kürzertreten müssen, darf das nicht zu Lasten der eigenen Rente geschehen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Sie während der Pflege sozial abgesichert. Das bedeutet, die Pflegekasse bezahlt während der Pflegezeit Ihre Beiträge zur Rentenversicherung (sogenannte Rentenbeitragszahlung). 5. Schritt: Regeln Sie die rechtliche VertretungVielleicht sehen Sie sich mit der Situation konfrontiert, dass der Pflegebedürftige wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dies stellt eine große Verantwortung für Sie dar, immerhin wollen Sie nur das Beste für ihn. Damit Sie dieser Herausforderung gerecht werden können, müssen die rechtlichen Voraussetzungen in Form von Vollmachten & Verfügungen stimmen. pflege.de zeigt Ihnen, worauf es im Ernstfall ankommt. Info Rechtliche Vorsorge erleichtert die Pflegesituation Besonders prekär ist die Situation, wenn Ihr Angehöriger plötzlich pflegebedürftig geworden ist, aber keine Vorkehrungen in rechtlicher Hinsicht getroffen hat. Dann könnten Sie sich nämlich nur bedingt um seine Angelegenheiten kümmern. In diesem Fall greift die Möglichkeit, vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestimmen zu lassen. Hierfür stellen Sie einen Betreuungsantrag bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des Pflegebedürftigen befindet. 6. Schritt: Die Finanzierung für den plötzlichen Pflegefall sicherstellenEin Thema, das Ihnen momentan sicherlich mit am schwersten im Magen liegt, sind die Finanzen. Immerhin verursacht nicht nur die Pflege an sich hohe Kosten, sondern auch für den Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen muss gesorgt werden. In vielen Familien kommt nun die Frage auf, welche finanzielle Pflegevorsorge für das Alter besteht und wer für den Pflegefall zahlt. Die wenigsten haben ein derart üppiges Einkommen, dass sie problemlos eine weitere Person mitfinanzieren können. Beschäftigen Sie sich deshalb möglichst zeitnah mit der Frage, wer was bezahlt. Finanzielle Unterstützung von der PflegekasseUm die Pflegesituation zu erleichtern, stehen Ihnen beziehungsweise dem pflegebedürftigen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Den gesetzlichen Rahmen zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).(1) Welche Leistungen im Einzelnen dazu gehören, lesen Sie in unserem großen Überblick-Ratgeber zu den Pflegeleistungen. Finanzielle Unterstützung von der KrankenkasseNicht in allen Fällen wird ein Pflegegrad anerkannt. Dennoch stehen Menschen mit gesundheitsbedingten Einschränkungen verschiedene Leistungen ihrer Krankenkasse zu. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse beispielsweise anteilig oder vollständig die Kosten für bestimmte Hilfsmittel sowie für den sogenannten Krankentransport. Grundlage für den Leistungsanspruch bei der zuständigen Krankenkasse bietet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).(2) Finanzielle Unterstützung von der SozialhilfeReichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Vermögen nicht aus, um die Kosten für den Pflegefall vollständig zu decken, kann die sogenannte Hilfe zur Pflege gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragt werden.(3) Der Staat übernimmt dann unabhängig vom Pflegegrad alle Pflegekosten, die der Pflegebedürftige oder seine nahen Angehörigen nicht zahlen können. Info Vor der Hilfe zur Pflege Ehe Sie Hilfe zur Pflege beantragen können, müssen alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Dies bedeutet auch, dass keine Unterhaltsverpflichteten ersten Grades vorhanden sein dürfen, die die Kosten übernehmen können. Die Unterhaltspflicht (sogenannter Elternunterhalt) greift jedoch nicht automatisch. Bevor Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob sie dazu finanziell in der Lage sind. Hierzu gibt es seit dem 1. Januar 2020 ein neues Gesetz, dass pflegende Angehörige ersten Grades nur dann Elternunterhalt leisten müssen, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.(4) Finanzielle Unterstützung von den KindernWerden die Eltern zum Pflegefall, sind Sie als Angehöriger für die Kosten mitverantwortlich. Dies gilt besonders dann, wenn das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten für die Pflege zu decken. In diesem Fall besteht unter Umständen eine
Unterhaltspflicht für den elterlichen Pflegefall, der sogenannte Elternunterhalt. Den gesetzlichen Rahmen für diese Regelung bildet § 1601 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).(4) Tipp pflege.de steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite Es ist nur natürlich, dass die Angehörigen im Pflegefall über die Kosten diskutieren – immerhin gibt es mitunter heftige Einschnitte in ihr privates Vermögen. Wichtig ist, dass Sie alle Finanzierungsmöglichkeiten ausreizen und gemeinsam als Familie an einem Strang ziehen. Sie wissen nun, um welche Themen Sie sich zuerst kümmern müssen, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt. pflege.de unterstützt Sie bei Bedarf weiterhin mit relevanten Informationen und bietet Ihnen nützliche Services an. Abonnieren Sie gerne auch den kostenlosen Newsletter von pflege.de, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? / 5 Bewertungen Sie haben bereits bewertet. Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 2202.01.52 (1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 11 (2021) www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/index.html (letzter Abruf am 01.06.2021) (2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V (2021) www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html (letzter Abruf am 01.06.2021) (3) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII (2021) www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html (letzter Abruf am 01.06.2021) (4) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): Bürgerliches Gesetzbuch -BGB (2021) www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html (letzter Abruf am 01.06.2021) (5) Bildquelle © contrastwerkstatt / Fotolia.com Was tun bei akutem Pflegefall?Hilfe gibt es bei den folgenden Anlaufstellen:. Hausarzt oder Klinik.. Krankenkasse oder Pflegekasse.. Pflegestützpunkte der Region.. Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden wie die Malteser.. Bundesministerium für Gesundheit (online und am Telefon). Seniorenberatung.. Selbsthilfegruppen, zum Beispiel über nakos.de.. Wer kümmert sich um einen Pflegeplatz?Gesetzliche oder private Krankenkasse / Pflegekasse. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung anzubieten. Auch bei Pflegestützpunkten können Sie sich rund um das Thema Pflege und Pflegekasse beraten lassen. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) kann Sie telefonisch beraten.
Was muss ich tun um einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen?Das Wichtigste in Kürze: Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Sie haben einen Anspruch in Höhe von 1.774 Euro im Jahr, den Sie auf 8 Wochen verteilen können.
Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt. Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken“, ist keine gute Idee.
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