Avr gleich tvöd

The_Fin

Mitglied

  • #1

Hallo Leute!

Mein Anliegen wurde sicher schon zigtausendmal besprochen und so manch einer wird die Fragestellung evtl. die Augen rollen , aber ich konnte leider keinen entsprechenden Thread finden!

Also schonmal vielen Dank im vor raus!

Ich bin 26 Jahre alt, (noch) unverheiratet, (noch) ohne Kinder und habe von zwei verschiedenen Intensivstationen (eine chirugisch, die andere internistisch) Stellenangebote.
Ich habe noch keine Intensivfortbildung und interessiere mich für beide Stationen. Beide bieten mir einen Zweijahresvertrag an und der Unteschied besteht nur in der Art des Tarifvertrages: einer zahlt nach TVöD und der andere nach dem neuen AVR.

Bitte helft mir bei der Entscheidung indem ihr mir sagt bei welchem Vertrag ich besser weg komm: TVöD oder AVR!?

Vielen Dank,
The_Fin

Qualifikation Gesundheits- und Krankenpfleger Fachgebiet operative Intensivstation und Anaesthesiologie

Avr gleich tvöd

SchwesterWolfgang

Unterstützer/in

  • #2

. . . finanziell wird wohl kein großer Unterschied sein, kenne ich mich aber auch nicht so aus, um ganz ehrlich zu sein. Was ich jedoch bisher im Forum so mitbekommen habe ist dies, dass der Bereich TVöD rechtlich besser abgesichert ist. Vor allem hat man in diesem Geltungsbereich die Möglichkeit, seine Rechte aus dem TV vor Gericht einzuklagen, vorausgesetzt man ist Gewerkschaftsmitglied. Nichtmitglieder haben diese Möglichkeit nicht - werden zwar gleich behandelt, aber eben nicht einklagbar.
Im Bereich AVR gibt es keine Möglichkeit, Ansprüche per Arbeitsgericht durchzusetzen, wird jedenfalls in allen Kommentaren beschrieben, die ich bisher gelesen habe. und das empfinde ich persönlich als wesentlichen Nachteil . . .

Qualifikation Krankenpfleger Fachgebiet Altenpflegeheim

pinksheep

  • #3

Guten Abend,

was meinst Du mit:
"Bitte helft mir bei der Entscheidung indem ihr mir sagt bei welchem Vertrag ich besser weg komm: TVöD oder AVR!?"

Aus dem finanziellen Aspekt? Oder eher unter Beachtung einer Beschäftigung in einem Tendenzbetrieb? etc.

Kannst Du das eingrenzen?

Schönen Abend noch

traveler

Aktives Mitglied

  • #4

Hallo thefin,

das kann dir wirklich keiner Beantworten. Hier kennt niemand deine Einstellung, Motivation, Vorlieben, "Neurosen", neuralgischen Punkte. Ich würde niemals eine Stelle aus rein monetären Erwägungen auswählen. Welches Fachgebiet ineressiert dich derzeit mehr?

Genausowenig kennt niemand deine persönliche Situation.
Hinzu kommen solche Dinge wie die Wegstrecke, innerbetriebliche Vergünstigungen, bezahlte Fortbildungen. Was nutzt es dir nach dem TV zu schielen, wenn du im einen Betrieb Verpflegungszuschuss und oder Wegegeld bekommst, gutes FB-Angebot oder zu Fuß in die Arbeit kommst, in anderen 20km fahren musst auf eigene Kosten, aber laut TV 100€mehr bekommst?

So pauschal ist die Frage nicht beantwortbar, das ganze berufliche Umfeld ist dabei wichtig, sonst kommt einem höheren Gehalt unterm Strich ganz schnell weniger raus, als bei einem anderen AG der zwar weniger bezahlt, aber "soziale Einrichtungen bietet".

@schwesterwolfgang: manchmal muss ich mich schon wundern.
Natürlich kann ich meine vertraglichen Rechte einklagen - ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Dat wäre ja en Ding, wens anderst wäre!!!

Denke mal deine Aussage weiter: Ich schließe im AVRgeltungsbereich oder TVÖD einen A-vertrag ab und jetzt kommts - nach deiner Aussage bräuchte sich keine Seite daran halten.
Frage: warum dann überhaupt einen Vertrag???

Gruß renje

Qualifikation GuK, Lehrer, Sozialbetriebswirt FH Fachgebiet Angestellt

Avr gleich tvöd

SchwesterWolfgang

Unterstützer/in

  • #5

Hallo renje,
ist aber tatsächlich so, dass man als Nichtgewerkschafter kein einklagbares Recht auf Einhaltung des Tarifvertrages hat, denn die Gewerkschaft schließt die Tarifverträge ausschließlich für ihre Mitglieder ab. Diese sind über ihre Gewerkschaft TV- Vertragspartner. Das ist den wenigsten bewußt, weil die meisten Arbeitgeber allen MA die gleiche Behandlung angedeihen lassen, um nicht noch mehr MA der Gewerkschaft in die Arme zu treiben. Teilweise ist es auch dem geschuldet, dass der Arbeitgeber, wenn er Mitglied im Arbeitgeberverband und auch wegen der Gleichbehandlung dazu verpflichtet ist, diesen TV auf alle MA anzuwenden. Aber einklagbar ist es trotzdem für Nichtmitglieder nicht, denn für diese hat die Gewerkschaft nicht gehandelt und unterschrieben. Es sei denn, dass der Arbeitgeber in dem Arbeitsvertrag eine Formulierung verwendet, wie z.B.: "es gilt der TVöD mit allen ihn ergänzenden und ersetzenden Verträgen . . . ". Dann ist der TV Teil des Arbeitsvertrages . . .

Qualifikation Krankenpfleger Fachgebiet Altenpflegeheim

Sittichfreundin

Mitglied

  • #6

Im Bereich AVR gibt es keine Möglichkeit, Ansprüche per Arbeitsgericht durchzusetzen, wird jedenfalls in allen Kommentaren beschrieben, die ich bisher gelesen habe. und das empfinde ich persönlich als wesentlichen Nachteil . . .

Wie bitte?
Du kannst auch im AVR vor die AVR-Schlichtung (kirchliche Institution) gehen. Das ist der erste Schritt. Selbstverständlich kann man als Mitarbeiter auch das Arbeitsgericht anrufen bis hin zum BAG. Bei uns hat erst kürzlich eine Kollegin einen Prozeß gewonnen.
Was nun wirklich besser ist, kann man so nicht sagen. Im Prinzip ist es ähnlich, beide sind weit besser als viele Haustarife. Am besten läßt Du Dir von der Personalabteilung das Nettogehalt bei Deiner Steuerklasse usw. ausrechnen.
Entscheidend könnte jedoch sein, wo Du vorher gearbeitet hast. Wenn Du bisher im AVR warst, würde ich möglichst dort bleiben, da Du dann mit der Einstufung (früher Lebensaltersstufen) schon höher bist und nicht wieder von vorne anfangen mußt, umgekehrt genauso. Sag doch mal, wo Du bisher beschäftigt warst.

Qualifikation Krankenschwester Fachgebiet Innere, Stroke Unit

Avr gleich tvöd

SchwesterWolfgang

Unterstützer/in

  • #7

Hallo Sittichfreundin und renje,
wie ich in meinem posting vorangestellt habe, basiert meine Vermutung nur darauf, was ich bisher in diversen Pflege-Foren über den AVR gelesen habe - nämlich, dass es da eine kircheninterne Schlichtungsstelle gibt, vor welcher Streitigkeiten ausgetragen werden müssten. Und gaaaanz so simpel und einfach scheint es mir denn doch nicht zu sein, weil ver.di schon geraume Zeit versucht, da einen Fuß in die Tür zu bekommen und dieses stets mit Hinweis auf die Besonderheiten der innerkirchlich zu regelnden Dinge abgeblockt werden. Ansonsten hält sich meine Kenntnis der AVR und MAV in sehr engen Grenzen. Wenn das eine Fehlinterpretation war, liegt es nicht zuletzt daran, dass sich die Chefs in diesem Bereich etwas bedeckt halten und wenig dazu im Internet veröffentlichen . . .

P.S.: ich bin seit 19 Jahren im Bereich BAT/jetzt TVöD tätig

Qualifikation Krankenpfleger Fachgebiet Altenpflegeheim

Sittichfreundin

Mitglied

  • #8

Hallo Sittichfreundin und renje,
wie ich in meinem posting vorangestellt habe, basiert meine Vermutung nur darauf, was ich bisher in diversen Pflege-Foren über den AVR gelesen habe - nämlich, dass es da eine kircheninterne Schlichtungsstelle gibt, vor welcher Streitigkeiten ausgetragen werden müssten. Und gaaaanz so simpel und einfach scheint es mir denn doch nicht zu sein, weil ver.di schon geraume Zeit versucht, da einen Fuß in die Tür zu bekommen und dieses stets mit Hinweis auf die Besonderheiten der innerkirchlich zu regelnden Dinge abgeblockt werden. Ansonsten hält sich meine Kenntnis der AVR und MAV in sehr engen Grenzen. Wenn das eine Fehlinterpretation war, liegt es nicht zuletzt daran, dass sich die Chefs in diesem Bereich etwas bedeckt halten und wenig dazu im Internet veröffentlichen . . .

P.S.: ich bin seit 19 Jahren im Bereich BAT/jetzt TVöD tätig

Ja, es gibt eine kircheninterne Schlichtungsstelle, die soll bei Streitigkeiten, die die AVR betreffen, auch als erstes angerufen werden. Ist die Antwort aber nicht zufriedenstellend, kann man selbstverständlich Klage erheben am Arbeitsgericht, auch für Streitigkeiten, die nicht die AVR betreffen. Auf individalrechtlicher Basis. Das einzige, was bzgl. Individualrecht anders ist: Der Gesetzgeber hat der Kirche ein Recht auf Selbstbestimmung in manchen Bereichen eingeräumt, z.B. ist eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund eines Kirchenaustritts oder Schimpfen auf den Papst o.ä. zulässig. Also es darf verlangt werden, dass der Mitarbeiter sich entsprechend dem christlichen Grundverständnis verhält. Das ist auch Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Ein graviernder Unterschied im kirchlichen Arbeitsrecht betrifft das Kollektivarbeitsrecht, sprich die Mitarbeitervertretung. Es gilt NICHT das Betriebsverfassungsgesetz, weil ein kirchlicher Betrieb nach den Grundgedanken der Kirche eine "Dienstgemeinschaft" ist. Sprich: Kein Arbeitskampf, eingeschränkte Rechte für die Mitarbeitervertretung, Streikverbot, keine Tarifverträge. (AVR ist kein Tarifvertrag, sondern Richtlinien, die aber trotzdem verbindlich sind). Es gibt kirchliche Arbeitsgerichte und einen kirchlichen Arbeitsgerichtshof. Diese sind aber nicht für Individualstreitigkeiten, sondern für Streitfälle zwischen Mitarbeitervertretung und Dienstgeber zuständig.
Klick auch hier: Arbeitsrecht der Kirchen – Wikipedia

Qualifikation Krankenschwester Fachgebiet Innere, Stroke Unit

Avr gleich tvöd

SchwesterWolfgang

Unterstützer/in

  • #9

Hallo Sittichfreundin,
soll die Schlichtungsstelle angerufen werden, oder muss sie angerufen werden, ehe man zum Arbeitsgericht darf? Das wäre nämlich dann doch ein wesentlicher Unterschied, weil: wenn es eine muss-Regelung wäre, dann bliebe mir bei Eilfällen der Weg über einen einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht verbaut . . .

P.S.: Danke für den Linktip, ist doch auch mal für mich was übersichtliches um überhaupt die Struktur mal zu verinnerlichen und man kann manche Beiträge besser bewerten. Trotzdem werde ich mich auch künftig aus Debatten raushalten, die das MAVR und die AVR betreffen ;-)

Qualifikation Krankenpfleger Fachgebiet Altenpflegeheim

Sittichfreundin

Mitglied

  • #10

Beide, AVR-Schlichtungsstelle und staatl. Arbeitsgericht, können vom einzelnen Mitarbeiter angerufen werden, auch parallel. Wenn man z.B. eine Kündigungsschutzklage erheben will, muß dies innerhalb von 3 Wochen geschehen, und auch bei einstweiligen Verfügungen ist auf jeden Fall das Arbeitsgericht anzurufen.
Die AVR-Schlichtungsstelle ist auch nur eine Schlichtung, sprich der Versuch, eine Einigung zwischen den streitenden Parteien herzustellen. Wenn beide - Mitarbeiter und Dienstgeber - einverstanden sind und unterschreiben, dann ist dies verbindlich, wenn nicht, ist der Schlichtungsversuch gescheitert und es gibt kein Ergebnis. Die Schlichtung ist nur eine Empfehlung. Für ein rechtskräftiges Urteil muß das staatliche Arbeitsgericht angerufen werden, notfalls bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Auch das hatten wir schon.

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Jetzt sind wir aber ganz schön vom Thema abgewichen...
Fin, hast Du schon eine Entscheidung getroffen?
Hier kannst Du auch die Tarife direkt vergleichen, aber wie gesagt, es kommt auch auf die Einstufung an, die geht nach Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit und die mußt Du einfach erfragen.
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/081117_tvoed-b.pdf (TVÖD)
AVR - Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) (AVR Caritas)

Qualifikation Krankenschwester Fachgebiet Innere, Stroke Unit

Avr gleich tvöd

SchwesterWolfgang

Unterstützer/in

  • #11

. . . danke, für den kleinen "Weiterbildungs"- Exkurs ;-) - wieder was dazu gelernt und ein Irrtum ausgeräumt!
Gruß
SchwesterWolfgang

Qualifikation Krankenpfleger Fachgebiet Altenpflegeheim

Avr gleich tvöd

Pflegeboard.de

Administrator

  • #12

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Was ist besser TVöD oder AVR?

An der Spitzenposition steht dann der DRK-Tarif mit 37.800 Euro jährlich, gefolgt vom TVöD mit 37.700 Euro pro Jahr und auf Platz drei der AVR der Caritas mit immerhin noch 37.500 Euro Jahreseinkommen.

Ist Caritas TVöD?

Trotz Bandbreiten und Regionalkommissionen: Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas bilden einen bundesweiten Leittarif. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission hält dafür am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als Referenztarif fest.

Ist die AVR ein Tarifvertrag?

Bei den AVR handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts.

Für wen gilt der AVR?

Für wen gelten AVR? Grundsätzlich sind die AVR als allgemeine Regelung gedacht, die für alle Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens gelten sollen. Allerdings treten sie nur dann in Kraft, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine sogenannte Bezugnahmeklausel enthält.