Aufenthaltsgenehmigung gleich arbeitserlaubnis

Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist, dass der Aufenthaltstitel eine entsprechende Arbeitserlaubnis enthält. Mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ dürfen Sie jede angestellte und selbständige Tätigkeit ausüben. Ist Ihnen nur die „Beschäftigung erlaubt“, dürfen Sie zwar jedes Arbeitsverhältnis aufnehmen, aber keine selbständige Tätigkeit ausüben.

Wenn auf dem Aufenthaltstitel vermerkt ist „Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde“, müssen Sie vor der Arbeitsaufnahme einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.

In manchen Fällen ist vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen, die ggf. prüft, ob einheimische Arbeitskräfte für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen und ein der Stelle angemessenes Gehalt gezahlt wird. In diesen Fällen wird die Beschäftigungserlaubnis zunächst auf die beantragte Tätigkeit beschränkt.

Bei manchen Aufenthaltstiteln sieht das Gesetz vor, dass die Erwerbstätigkeit grundsätzlich oder in einem bestimmten Umfang erlaubt ist (z.B. bei Familiennachzug, Studenten, humanitären Aufenthaltstiteln oder im Asylverfahren).

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für eine bestimmte Beschäftigung besitzen, dürfen sie in der Regel zunächst nur diese Tätigkeit ausüben, siehe hierzu:

  • Aufenthaltserlaubnis für Selbständige, Freiberufler und Künstler
  • Aufenthaltserlaubnis für Akademiker (Blaue Karte-EU)
  • Aufenthaltserlaubnis für Personen mit Berufsausbildung

Sie können die Arbeitgeberbindung aber streichen lassen, wenn Sie

  • seit zwei Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (§ 9 Beschäftigungsverordnung) oder
  • sich seit mindestens drei Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben.

Als EU-Bürger benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Sie und ihre Familienangehörigen dürfen jede Erwerbstätigkeit ausüben.

In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht Sven Hasse.

57 Bewertungen auf Anwalt.de

5.0 von 5 Sternen

Als Staatsangehöriger Ihres Landes besitzen Sie automatisch eine Arbeitserlaubnis. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Ausländer kann eine Arbeitserlaubnis notwendig sein – je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel. Was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst kompliziert aussieht, wird in der Praxis durch zahlreiche Ausnahmen geregelt. Wir erklären, wer in Deutschland eine Arbeitserlaubnis braucht und was Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie ausländische Mitarbeiter beschäftigen wollen…

Inhalt (bitte aufklappen)

  • Aufenthaltstitel: Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis?
  • Welche Staaten fallen unter die Drittstaatenregelung?
  • Bedingungen für die Arbeitsgenehmigung
  • Arbeitsagentur muss teilweise zustimmen
  • Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Fachkräftemangel: Das müssen Arbeitgeber beachten

Aufenthaltstitel: Wann brauche ich eine Arbeitserlaubnis?

Als Deutscher in Deutschland dürfen Sie jederzeit einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgehen. Für Ausländer ist die Arbeitserlaubnis (englisch = work permit) an den Aufenthaltstitel gebunden. Es handelt sich dabei um einen Eintrag in das jeweilige Dokument. Die wichtigsten Aufenthaltstitel sind:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Visum

Daneben existieren zusätzliche Aufenthaltstitel speziell für Fachkräfte, Studierende, Praktikanten und weitere Arbeitnehmergruppen. Allerdings kommt es auf das Herkunftsland an: Innerhalb der Europäischen Union (EU) existiert Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, alle EU-Bürger können sich innerhalb der EU – also auch Deutschland – niederlassen und dort arbeiten.

Ebenfalls keine Arbeitsgenehmigung brauchen Staatsangehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. Sind Ausländer Angehörige sogenannter Drittstaaten, können sie in Deutschland arbeiten, sofern ihr Aufenthaltstitel es ermöglicht.

Welche Staaten fallen unter die Drittstaatenregelung?

Als Drittstaaten gelten Länder, die weder der EU, dem EWR oder der Schweiz angehören. Staatsangehörige dieser Länder benötigen ein Visum, das sie vorab im Herkunftsland beantragen müssen. In Deutschland erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Eintrag wie „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Jede Erwerbstätigkeit gestattet“ im Aufenthaltstitel führen. Der Arbeitnehmer ist dann berechtigt, eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit aufzunehmen. Von der Drittstaatenregelung ausgenommen sind Staatsangehörige aus folgenden Ländern:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • USA

Sie können im Gegensatz zu Drittstaatlern nach ihrer Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel und damit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Anzeige

Aufenthaltsgenehmigung gleich arbeitserlaubnis
Gratis-Webinar für alle, die mehr verdienen wollen!
Hol dir 17 geniale Tipps, mit denen Du einfach & schnell mehr Gehalt bekommst
...ohne, dass Du dafür länger oder härter arbeiten musst.

  • Werde zum Verhandlungsprofi und setze Deinen Gehaltswunsch selbstsicher durch.
  • Entkräfte jeden Einwand vom Chef mit cleveren Argumenten.
  • Bekomme endlich das, was Du verdienst und verkaufe Dich nie wieder unter Wert!

(Dauer: 90 Minuten, deine Anmeldung ist 100% kostenlos.) Hier gleich kostenlos anmelden!

Bedingungen für die Arbeitsgenehmigung

Verschiedene Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland: Das Zuwanderungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV). Wer nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Staat stammt, der Vertragspartner der EU ist, hat dennoch Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Zunächst muss die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Grundsätzlich müssen folgende Kriterien dafür erfüllt sein:

  • Der ausländische Arbeitnehmer hat gemäß Aufenthaltsgesetz oder Beschäftigungsverordnung Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
  • Es liegt ein konkretes Jobangebot vor.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zu denselben Konditionen wie seine inländischen Kollegen beschäftigen. Er hat denselben Anspruch auf Urlaub, Gehalt und Arbeitszeiten sind identisch wie bei gleich qualifizierter Tätigkeit.

Ab diesem Jahr entfällt außerdem die sogenannte Vorrangprüfung bei qualifizierten Arbeitskräften. Die bedeutete, dass Deutsche, EU-Bürger und solche der oben genannten Partnerstaaten bevorzugt eingestellt werden müssen. Sie gilt allerdings noch für den Zugang von Drittstaatlern zur Berufsausbildung.

Arbeitsagentur muss teilweise zustimmen

Teilweise wird der Aufenthaltstitel nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit genehmigt. Viele ältere Regelungen, die bestimmte Arbeitnehmergruppen automatisch ausschlossen, sind überholt. Ausnahmen gibt es für solche Arbeitnehmer, die sich temporär in Deutschland aufhalten. Beispielsweise ist keine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich, wenn es sich um folgende Beschäftigungen handelt:

  • Berufsausbildung
  • Praktika zu Weiterbildungszwecken
  • Freiwilligendienst

Gleiches gilt für die Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten. Ob die konkrete Beschäftigung zustimmungsfrei ist, prüft die Ausländerbehörde in jedem Einzelfall.

Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge

Eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge und Asylbewerber ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Voraussetzung dafür ist ein bestimmter Aufenthaltsstatus. Folgende Dokumente sind keine Aufenthaltstitel, weisen aber einen Aufenthaltsstatus nach:

  • Aufenthaltsgestattung: Betrifft Personen im Asylverfahren.
  • Duldung: Betrifft Personen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist.

Wer den Status eines anerkannten Asylbewerbers besitzt, hat Zugang zum Arbeitsmarkt und kann uneingeschränkt arbeiten. Das bedeutet, er kann eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen, sich aber ebenfalls selbständig machen.

In einigen Fällen erhalten Flüchtlinge nur eine Duldung. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, aber eine Ausreise ist aus Krankheitsgründen oder fehlender Infrastruktur im Heimatland nicht möglich. Hier wird mit Zustimmung der Agentur für Arbeit nach drei Monaten ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erteilt. Keine Zustimmung erforderlich ist bei Asylberechtigten und Flüchtlingen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie absolvieren ein berufsvorbereitendes Praktikum (das nicht dem Mindestlohn unterliegt).
  • Ein staatlich anerkannter oder vergleichbarer Ausbildungsberuf wird erlernt.
  • Es handelt sich um Hochqualifizierte, Führungskräfte oder Wissenschaftler.
  • Sie halten sich bereits seit vier Jahren aufgrund einer Erlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland auf.

Fachkräftemangel: Das müssen Arbeitgeber beachten

Wer keine Arbeitserlaubnis aufgrund seiner Staatsangehörigkeit bekommen würde, aber nachweislich eine qualifizierte Tätigkeit erlernt hat, bekommt dennoch die Chance, in Deutschland zu arbeiten. Grund dafür ist der Fachkräftemangel. Wichtig ist die Arbeitserlaubnis für folgende Gruppen:

Beruflich Qualifizierte

Gerade Arbeitgeber in Branchen mit dualen Ausbildungsberufen haben Probleme, qualifizierten Nachwuchs zu finden – darunter Mechatroniker und Parkettleger ebenso wie Kranken- und Pflegepersonal.

Entscheidend ist, dass die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkannt werden. In einem Anerkennungsverfahren prüfen zuständige Behörden und Institutionen, ob die erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen mit deutschen vergleichbar sind. Teilweise reichen Praktika und Sprachkurse, um fehlendes Wissen aufzuholen.

Akademische Fachkräfte

Wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann, erhält als Aufenthaltstitel die Blaue Karte EU. Damit wird Akademikern eine Arbeitserlaubnis ermöglicht, sofern sie ein Mindestgehalt von 55.200 Euro vorweisen können. Weitere Ausnahmen gelten für Berufseinsteiger in Mangelberufen. Ärzte und Ingenieure brauchen beispielsweise nur ein Gehalt von 43.056 Euro jährlich zu erreichen.

Eine Arbeitserlaubnis kann auch für ausländische Studenten wichtig sein, die hier in Deutschland studieren wollen. Eine Studienfinanzierung durch Jobs beispielsweise als Werkstudent ist nichts Ungewöhnliches. Allerdings dürfen ausländische Studierende aus Drittstaaten ohne weitere Genehmigung nur 120 Tage im Kalenderjahr (wahlweise auch 240 halbe Tage) arbeiten. Überschreitet ihre Tätigkeit diese Zeit, muss die Arbeitsagentur zustimmen.

IT-Spezialisten

Ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt gilt außerdem für IT-Spezialisten. Die sind heiß begehrt und dürfen sogar ohne formalen Abschluss mühelos einreisen. Voraussetzung dafür:

  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • deutsche Sprachkenntnisse
  • Mindestgehaltsgrenze: 49.680 Euro brutto

Arbeitserlaubnis beantragen für ausländische Mitarbeiter

Damit ein ausländischer Staatsangehöriger hierzulande seine Arbeit aufnehmen kann, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dort erhält der Arbeitgeber ein Formular, das er ausfüllen muss. Darin geht es um Angaben wie…

  • Art des Betriebes und der Tätigkeit,
  • Umfang der Arbeitsstunden,
  • genaue Arbeitszeiten,
  • Höhe des Gehalts.

Ob ein potenzieller Bewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen wird, können Arbeitgeber auf der Seite der Bundesarbeitsagentur unter dem Punkt „Zulassung zum Arbeitsmarkt“ überprüfen. Dort gibt es den sogenannten Migration-Check. Entscheidungsprozesse können deutlich schneller ablaufen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsagentur frühzeitig auf das Stellenangebot hinweist. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Eine detaillierte Stellenbeschreibung,
  • Informationen zu den Arbeitsbedingungen,
  • Qualifikationsanforderungen des Bewerbers,
  • Nachweis über die Qualifikation des Bewerbers.

Was andere Leser dazu gelesen haben

  • Bewerbung für Migranten und Neubürger: Die 4 wichtigsten Tipps
  • Willkommenskultur: Neue Kollegen begrüßen
  • Interkulturelle Kompetenz: Fettnäpfchen umgehen
  • Arbeitsrecht: Die 60 wichtigsten Rechte für Arbeitnehmer
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter: Ablauf, Tipps, Checklisten

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

Aufenthaltsgenehmigung gleich arbeitserlaubnis
Hol sie dir! eBook-Bestseller + Erfolgscoachings...
Wir ❤️ es, DICH bei deinem Erfolg zu unterstützen! Profitiere deshalb gleich von unseren praxiserprobten eBook-Bestsellern! 50 pralle Seiten "Rocke Deine Bewerbung" (nur 5€). Oder: 60 bewährte Seiten über "Die ersten 100 Tage im neuen Job" (nur 9€). Dazu unsere Intensiv-Coachings zu Bewerbung, Vorstellungsgespräch, neuem Job und sofort mehr Gehalt:
HIER mehr erfahren

Hol dir den Bewerbungs-Booster + Erfolgsletter!

Dieses Gratis-Coaching bringt dich auf das nächste Level: In nur 5 Videos zur perfekten Bewerbung. DAZU: 2x pro Woche geniale Karrierebibel-Hacks und exklusive Deals. Alles 100% kostenlos!

Mit der Anmeldung zum Videokurs erhältst du in den nächsten 5 Tagen täglich eine neue Folge unseres exklusiven und kostenlosen Videocoachings zur Bewerbung, danach unseren Newsletter mit wertvollen Karrierehacks oder Hinweisen zu neuen Angeboten oder Deals. Du kannst deine Einwilligung zum Empfang jederzeit widerrufen. Dazu findest du am Ende jeder E-Mail ein Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und wird nur zur Personalisierung der Mail genutzt. Deine Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Mail-Versand und eine statistische Auswertung des Leseverhaltens werden über ActiveCampaign, USA, verarbeitet. Mehr Informationen dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Sind Sie im Besitz einer Aufenthalts und Arbeitserlaubnis für Deutschland?

In Deutschland erhalten sie eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Eintrag wie „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Jede Erwerbstätigkeit gestattet“ im Aufenthaltstitel führen. Der Arbeitnehmer ist dann berechtigt, eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Ist Visum gleich Arbeitserlaubnis?

Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine einzige Arbeitserlaubnis beantragen. Die meisten Menschen benötigen aber auch ein Visum der deutschen Botschaft, um nach Deutschland einzureisen zu können.

Was meint man mit Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis ist im Allgemeinen dann erforderlich, wenn ein Bürger eines anderen Staates in Deutschland eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Hat man als deutscher Staatsbürger automatisch eine Arbeitserlaubnis?

Deutsche Staatsangehörige besitzen die Arbeitserlaubnis automatisch. Sie haben somit freien Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Je nach Herkunftsland und Aufenthaltstitel müssen ausländische Arbeitnehmer jedoch in der Regel eine Arbeitserlaubnis beantragen.