Das RenteneintrittsalterFür die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Show
Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat
angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Ausführliche Informationen zur Altersrente und der schrittweisen Erhöhung Ihres Renteneintrittsalters finden Sie in unserer Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Ausnahmen von der Rente mit 67Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter.
Weitere Renten mit höherem EinstiegsalterAuch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:
Optionen der AltersrenteSie können Ihre gesetzliche Altersrente zum vorgesehenen Zeitpunkt, später oder früher beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rente als Voll- oder Teilrente zu beziehen. Abschläge können Sie durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Vorzeitig in Rente mit AbschlagSie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich jedoch nicht immer. Wenn Sie wissen wollen, welchen Betrag Sie aufwenden müssen, um Ihre Rentenabschläge auszugleichen, beantragen Sie bei uns eine spezielle Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung. Beispiel: Tipp: Teilrente als AlternativeSie haben das Alter für eine vorgezogene Altersrente erreicht und möchten neben der Rente noch teilweise weiterarbeiten? Das ist möglich mit einem Teilrentenbezug: Bei der Teilrente erhalten Sie zwar nur einen Teil Ihrer bereits zustehenden Rente, dürfen dafür aber noch in einem größeren Maß hinzuverdienen. Da für Ihren Teilzeitjob weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich zudem Ihre spätere Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Und dann gibt es auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr! Sofern Sie bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze im Jahr mehr als 6.300 Euro (= jährliche Hinzuverdienstgrenze) verdienen, mindert sich Ihre vorgezogene Altersrente auf eine Teilrente: Bei der Berechnung wird der Jahresverdienst, der über der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro liegt, durch 12 geteilt. Davon wiederum werden 40 Prozent von der vorgezogenen monatlichen Altersrente abgezogen. Besonderheit: Aufgrund der Corona-Pandemie ist - wie schon im Jahr 2021 - auch im Jahr 2022 anstelle der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro ein maximaler Hinzuverdienst von 46.060 Euro brutto ohne Beeinträchtigung der Vollrente möglich. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze des Hinzuverdienstes, den so genannten Hinzuverdienstdeckel: Sie dürfen mit der (Teil-)Rente und dem Hinzuverdienst kein höheres Einkommen erzielen als vor dem Rentenbeginn. Beispiel: Fritz Meier bezieht eine Altersrente für langjährig Versicherte ab 1. Dezember 2021 in Höhe von monatlich 1 370 Euro. Vom 1. Januar 2022 Bevor Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit fortsetzen oder erneut aufnehmen, sollten Sie sich zunächst von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Später in Rente mit ZuschlagSie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten weiter arbeiten? Wenn Sie Ihre Altersrente noch nicht beantragen:
Bei einer Entscheidung für eine Verlängerung Ihrer Lebensarbeitszeit sollten Sie jedoch den Geldwert des Rentenaufschubs mit abwägen. Jetzt online Rentenantrag stellen. Kann ich als besonders langjährig Versicherte mit 63 in Rente gehen?Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ mit 63 gibt es seit 2014. Sie erlaubt es Menschen mit besonders langer Erwerbsbiografie, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind, konnten allerdings tatsächlich mit 63 Jahren in Rente.
Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte eine regelaltersrente?Die Altersrente für besonders langjährig Versicherter ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente.
Ist die Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei?Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Wie hoch ist der Zuschlag für langjährig Versicherte?Haben Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro der monatlichen Bruttorente zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente nicht angerechnet. Dieser Freibetrag wird auf 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung begrenzt.
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