Wie viel darf ein rentner verdienen ohne steuern zu zahlen

Auf den Punkt

Was zählt zum Hinzuverdienst bei Rente?

Was als Hinzuverdienst zur Rente gilt, wird in § 34 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Teil 6 geregelt. Dort heißt es: „Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen.“ Nicht als Hinzuverdienst gelten laut Gesetzgeber derweil Entgelte, die „eine Pflegeperson von der pflegebedürftigen Person erhält“ und Entgelte, die behinderte Menschen für eine Tätigkeit von einer anerkannten Werkstatt erhalten.

Wichtig zu wissen ist hier jedoch, dass beim Hinzuverdienst zur Rente durchaus Unterschiede bestehen, je nachdem um welche Rentenart es geht. Das Gesetz unterscheidet hier nämlich unter anderem zwischen Hinzuverdiensten zur Altersrente, zur Erwerbsminderungsrente und zur Witwenrente.

Steuer

Wieviel darf ich als Rentner dazuverdienen ohne versteuert zu werden?

Grundsätzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die Einkommenshöhe, die auf der Steuererklärung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern für die zusätzlichen Einnahmen fallen nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro (ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser Höhe zählen nämlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entfällt.

Wie viel darf ein rentner verdienen ohne steuern zu zahlen

Mieteinnahmen und Aufwandsentschädigungen: Zählt das als Hinzuverdienst?

Auch die Einnahmen, die gemeinhin nicht als Hinzuverdienst zur Rente zählen, sind im Sozialgesetzbuch festgehalten. In diese Kategorie fallen unter anderem (steuerfreie) Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des öffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld. Ebenfalls durch das Raster fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus einer nichtgewerblichen Vermietung oder Verpachtung.

Seit dem 1. Juli 2017 ist der Hinzuverdienst zur Rente deutlich flexibler geregelt als dies bislang der Fall war. Denn mit Einführung der sogenannten Flexi-Rente sind die festen Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Seitdem können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich 6.300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Von dem darüber liegenden Verdienst werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen sind dadurch entfallen.

Noch einmal geändert haben sich die Hinzuverdienstregelungen im Zuge der Corona-Pandemie. Weil durch die Pandemie ein gestiegener Bedarf an Beschäftigten im Rentenalter besteht – etwa im medizinischen Bereich und in der Pflege – wurde die Hinzuverdienstgrenze von der Bundesregierung für das Kalenderjahr 2022 auf 46.060 Euro jährlich angehoben.

Also kann ich Rente beziehen und Vollzeit arbeiten?

Auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie ohne Probleme weiterhin in Ihrem Job arbeiten. In diesem Fall haben Sie dann zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Sie verzichten vorerst auf Ihren Rentenanspruch und zahlen weiterhin in die Rentenversicherung ein. In diesem Fall erhalten Sie für jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, einen Zuschlag zu Ihrer Rente von 0,5 Prozent. Auch durch die weiteren Beitragszahlungen erhöht sich Ihre Rente.

  • Oder Sie machen Ihren Rentenanspruch trotz Ihrer Weiterbeschäftigung geltend. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie entscheiden sich, weiter Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Das erhöht Ihre Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres. Oder Sie führen keine Beiträge mehr an die Renten- und Arbeitslosenversicherung ab und erhalten dementsprechend mehr Netto vom Brutto. Weil Sie mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze auch kein Krankengeld mehr beziehen können, verringert sich im Übrigen auch der Beitrag zur Krankenversicherung.

Aber Vorsicht: Versteuern müssen Sie ihr zusätzliches Einkommen natürlich trotzdem, sofern Ihr Arbeitsentgelt mehr als 450 Euro im Monat (ab Oktober 2022 520 Euro) beträgt.

Wie viel darf man zur Pension dazuverdienen?

Genauso wie für Angestellte und Selbständige im Rentenalter gibt es auch für Beamtinnen und Beamten, die eine Pension beziehen, eine ganze Reihe von Hinzuverdienstregelungen. Diese sind jedoch in der Beamtenversorgung teilweise noch umfangreicher und komplexer als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Regel gilt hier, dass die Höchstgrenze für den Hinzuverdienst deckungsgleich mit den sogenannten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe ist. Ruhestandsbeamte können also die Differenz zwischen ihrer Pension und ihrem früheren Aktivgehalt anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bei einer Anrechnung sind ihnen allerdings mindestens 20 Prozent des jeweiligen Versorgungsbezuges zu belassen.

Frührente

Was darf ich als Rentner mit 63 dazuverdienen?

Im Fall einer vorgezogenen Altersrente, beispielsweise der Rente mit 63, wird Ihnen die Rente als Vollrente ausgezahlt, das heißt, Sie erhalten Ihre Rente in voller Höhe ausbezahlt, wenn Ihr Hinzuverdienst unter der aktuell geltenden Grenze bleibt, die in der Regel 6.300 € beträgt. Aktuell gelten Ausnahmen wegen der Corona-Pandemie. Diese Grenze gilt in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen. Den Nebenjob und Ihren Verdienst müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Erreichen Sie die Regelaltersgrenze, können Sie wiederum unbegrenzt hinzuverdienen.

Ist die Grenze für den Hinzuverdienst zur Rente 6.300 € brutto oder netto?

Die gesetzlichen Regelungen zum Hinzuverdienst beziehen sich immer auf Bruttobeträge.

Was passiert, wenn der Hinzuverdienst größer ist?

Das ist ganz einfach: Liegt Ihr Hinzuverdienst über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienstgrenze, müssen Sie mit entsprechenden Abzügen (rund 40 Prozent des überschüssigen Betrages) bei Ihrer Rente rechnen. Je nachdem wie viel Sie hinzuverdient haben, erhalten Sie dann weniger Rente oder im Extremfall sogar gar keine.

Ein Beispiel: Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente von 900 Euro im Monat. Daneben verdienen Sie in Ihrem Job noch monatlich 1.400 Euro. Das ergibt einen Jahresverdienst von 16.800 Euro. Während dies unter den aktuell aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Ausnahmeregelungen keine Konsequenzen hätte, würde es 2023 voraussichtlich wieder zu einer Kürzung Ihrer Rente führen. Denn nach dem Abzug des dann wieder geltenden Freibetrags von 6.300 Euro, blieben immer noch 10.500 Euro übrig. Auf den Monat umgerechnet wären das 875 Euro. 40 Prozent davon, also 350 Euro, würden auf Ihre Rente angerechnet. Sie erhielten deshalb nur noch eine monatliche (Teil-)Rente von 550 Euro.

Kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden?

Grundsätzlich nein, denn der Gesetzgeber hat mit dem Flexirenten-Gesetz eine persönliche Obergrenze für den Hinzuverdienst eingeführt. Für den sogenannten Hinzuverdienstdeckel wird Ihr höchstes Einkommen aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der Altersrente herangezogen. Die Entgeltpunkte dieses Jahres werden mit der jeweils geltenden Bezugsgröße multipliziert. Liegen gekürzte Rente und Hinzuverdienst zusammen darüber, wird der übersteigende Verdienst zu 100 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Hätten Sie in dem oben genannten Beispiel einen individuellen Hinzuverdienstdeckel von 1.800 Euro, würde Ihr Hinzuverdienst zusammen mit Ihrer Teilrente (1.400 Euro + 550 Euro = 1.950 Euro) diesen Betrag um 150 Euro überschreiten. Ihre verkürzte Rente würde sich also um 150 Euro auf 400 Euro reduzieren.

Sonderfall Corona: Höherer Hinzuverdienst auch 2022 möglich

Dank des sogenannten Sozialschutz-Pakets der Bundesregierung liegt die Hinzuverdienstgrenze seit 2020 nicht mehr bei 6.300 Euro pro Kalenderjahr, sondern in 2021 und 2022 bei 46.060 Euro. Durch einen Hinzuverdienst bis zu dieser Höhe wird die Altersrente also nicht mehr gekürzt. Der Grund für diese Maßnahme: Im Zuge der Corona-Pandemie erwartete der deutsche Staat größere Personalengpässe in Bereichen wie der Pflege. Durch die Anpassung der Hinzuverdienstregelungen sollten Menschen im Ruhestand zusätzlich dazu motiviert werden, die Arbeit in diesen und anderen Bereichen aufzunehmen, ohne größere Einschnitte bei der Rente befürchten zu müssen. Ab 2023 soll jedoch nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr gelten.

Wird der Hinzuverdienst von Rentnern überprüft?

Immer zum 1. Juli eines Jahres stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Prognose über Ihr voraussichtliches Einkommen auf und vergleicht diese mit dem aktuell geltenden Freibetrag. Entsprechend wird dann Ihre Rente für die Zeit ab 1. Juli und ab 1. Januar des folgenden Jahres festgesetzt. Zum darauffolgenden 1. Juli wird dann eine sogenannte Spitzabrechnung gemacht, d.h. die Prognose wird mit dem tatsächlichen Verdienst centgenau verglichen. Haben Sie zu viel Rente bekommen, müssen Sie den ermittelten Betrag zurückzahlen. Andersherum bekommen Sie eine Nachzahlung, wenn Ihnen zu wenig Rente gezahlt wurde. Gleichzeitig wird für die kommenden zwölf Monate eine neue Prognose erstellt.

Hat Ihnen die Rentenversicherung für einen gewissen Zeitraum zu viel Rente überwiesen, dann behält sie sich vor, einen Teil Ihrer laufenden Rente einzubehalten. Dies gilt allerdings nur, wenn die Überzahlung nicht höher als 200 Euro war und Sie diesem Verfahren in Ihrem Rentenantrag zugestimmt haben.

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Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Seit Einführung der Flexi-Rente wird der Hinzuverdienst aber auch hier stufenlos angerechnet. Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie durch schwere Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können – wie bei der vorgezogenen Altersrente – 6.300 Euro jährlich ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Was darüber hinaus geht, wird im Normalfall auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise gewährt, werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell bestimmt. Maßgeblich ist Ihr höchstes beitragspflichtiges Jahreseinkommen aus den letzten 15 Jahren. Überschreiten Sie Ihre individuelle Grenze, wird der Verdienst wiederum zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet.

Was zählt als Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente?

Als Hinzuverdienst gelten hier Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (also zum Beispiel Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie das Vorruhestandsgeld. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können unter anderem auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten. Zusätzlich sind Verletztenrenten und Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung mögliche Hinzuverdienste.

Wieviel darf ich als Rentner mit Witwenrente dazuverdienen?

Wenn Sie als Hinterbliebener oder Hinterbliebene eine Witwer- oder Witwenrente beziehen, dürfen Sie ebenfalls nicht unbegrenzt hinzuverdienen, wenn Sie Ihre Rente in voller Höhe ausbezahlt bekommen möchten.

Der Freibetrag ist immer mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. Seit dem 1. Juli 2022 können Witwen oder Witwer in den alten Bundesländern 950,93 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Gehalt auf die Rente angerechnet wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei 937,73 Euro. Werden die aktuellen Freibeträge überschritten, wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Erziehung eines Kindes mit Anspruch auf Waisenrente erhöht den Freibetrag.

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Wie viel darf ich als Rentner 2022 dazuverdienen?

Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze galt bereits für das Jahr 2021.

Was passiert wenn ich als Rentner mehr als 450 Euro verdienen?

Wenn Sie die für Sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente unbegrenzt etwas hinzuverdienen. Ab 450 Euro pro Monat (ab Oktober 2022 520 Euro) müssen Sie Ihren Verdienst aber unter Umständen versteuern.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2022?

Sie als Rentner/in sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.347 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

Wie viel Rente darf ein Ehepaar haben ohne Steuern zu zahlen?

Konkret gesagt: Bis zu einem Steuerfreibetrag von derzeit 10.347 Euro für Alleinstehende und bei verheirateten Ehepaaren bis zu 20.694 Euro bleibt die Rente steuerfrei. Hierbei ist aber nicht nur die eigentlich gezahlte Rentenzahlung zu berücksichtigen, sondern auch alle Nebeneinkünfte.