Kann man sich beim Ehepartner mit Krankenversichern?

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Kann man sich beim Ehepartner mit Krankenversichern?

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher können sich unter gewissen Voraussetzungen kostenfrei über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner versichern.
  • Voraussetzung: Das eigene Einkommen darf 470 Euro im Monat nicht übersteigen.
  • Auch über einem Alter von 55 Jahren ist die Familienversicherung möglich.

Stand: 22.04.2022

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten. Die Versicherung ist kostenfrei. Laden Sie sich gerne unser kostenfreies Faktenblatt Familienversicherung (.pdf) herunter.

Wann können sich Ehepartner familienversichern?

Die Mitversicherung ist nur möglich, wenn der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ist der Ehegatte privat versichert, scheidet eine Familienversicherung aus.
Familienversichern können sich Ehepartner nur, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte erzielen. Die gesamten Einkünfte dürfen pro Monat nicht mehr als 470 Euro betragen. Die Familienversicherung greift nicht für Beamte oder hauptberuflich Selbstständige.

Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen gehört zum einen das Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung und Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit. Dazu zählen aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und gesetzliche und private Renten.

Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung?

Anders als bei der Versicherungspflicht, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder bei Arbeitslosengeldbezug, gibt es für die Familienversicherung von Ehepartnern keine Altersgrenze. Auch nach dem 55. Geburtstag und im Rentenalter ist eine Familienversicherung möglich. Die Altersrente wird jedoch in der Regel die Einkommensgrenze überschreiten. Dann kann eine Teilrente eine Möglichkeit sein, die Rente zu senken.

Kann man sich beim Ehepartner mit Krankenversichern?

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Gesetzliche Krankenversicherung - Rückkehr in die GKV

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Bitte bringen Sie zur Beratung mit

  • Unterlagen, aus denen sich Ihre derzeitige Krankenversicherungssituation ergibt. Dazu gehören z. B. der Versicherungsschein, die Bedingungen zu den Versicherungsverträgen.
  • Wenn Ihnen bereits Angebote von privaten Krankenversicherern vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit in die Beratung.

Private Krankenversicherung - Wechsel von der GKV in die PKV

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Bitte bringen Sie zur Beratung mit

  • Unterlagen, aus denen sich Ihre derzeitige Krankenversicherungssituation ergibt. Dazu gehören z. B. der Versicherungsschein, die Bedingungen zu den Versicherungsverträgen, der Name der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Wenn Ihnen bereits Angebote von privaten Krankenversicherern vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit in die Beratung.

Rechtsberatung im Gesundheitswesen, Probleme mit der Krankenversicherung

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Rechtsberatung Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

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Die anwaltliche Beratung zur "Patientenverfügung" bis zu 40 Minuten kostet 70 Euro. Eine zusätzliche schriftliche Erstellung durch den Rechtsanwalt kostet weitere 60 Euro.

Bitte beachten: Für Ehe-/Lebenspartner, die nach gemeinsamer Beratung beide eine schriftliche Ausführung wünschen, berechnen wir pro schriftlicher Erstellung jeweils 60 Euro.

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen seiner Kräfte in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen verbindlich festlegen. Dazu ist es wichtig, rechtzeitig und rechtssicher alle notwendigen Regelungen zu treffen – für die medizinische Behandlung sowie für alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.

Ein Rechtsanwalt berät Sie deshalb zu allen wichtigen Vorsorgeregelungen – per Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht und bespricht gemeinsam mit Ihnen die für Sie relevanten Bausteine. Unser Service umfasst auch die schriftliche Erstellung der für Sie wichtigen Formulierungen:

  • Vorsorgevollmacht: Damit können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu fällen, zum Beispiel für medizinische Behandlungen, aber auch für andere wichtige Lebensbereiche wie Bankgeschäfte.
  • Betreuungsverfügung: Diese regelt den Fall, wenn vom Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden muss. Das Gericht muss ihren Vorschlag für die Betreuungsperson berücksichtigen.
  • Patientenverfügung: Hiermit können Sie festlegen, wie Ärzte und Pfleger mit bestimmten Situationen im Krankenhaus oder Altersheim mit Ihnen umgehen und Ihre Wünsche respektieren müssen.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • falls vorhanden alte Verfügungen/Vollmachten oder Entwürfe

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Bezüglich der jeweiligen Zusatzversicherung erläutern wir Ihnen den Leistungsumfang, damit Sie besser entscheiden können, ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist und unterstützen Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers.

Bitte bringen Sie zur Beratung mit:

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Die Beratung bis zu 30 Minuten kostet 30 Euro.

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Wir informieren Sie über Ihre Rechte und welche Möglichkeiten Sie haben.

Bitte halten Sie zur Beratung bereit:

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Die Rechtsberatung im Gesundheitswesen bis zu 30 Minuten kostet 30 Euro.

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Kann man sich beim Ehepartner mitversichern?

Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden. Das Wichtigste in Kürze: Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner:innen und Kinder unter bestimmten Umständen mitversichert werden.

Wie kann ich mich bei meinem Mann Mitversichern?

Wer selbst nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann sich bei seiner Partnerin/ seinem Partner mitversichern. Das geht, wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben. Auch wenn Sie zusammenleben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist das möglich.

Welche Angehörigen kann ich beitragsfrei mitversichern?

Sie können Ihre Kinder, Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Adoptionskinder zunächst nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichern. Die Familienversicherung kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18.

Was kostet mich eine Krankenversicherung Wenn ich nicht arbeite?

Krankenversicherung. Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von 166,69 Euro (2022). Unser Zusatzbeitrag ist darin bereits enthalten.