Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft übrigens neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Show Informieren Sie sich über das Thema! Bei Unklarheiten können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine individuelle Steuerberatung anbieten. Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an. Alterseinkünfte-Rechner: Einkommensteuerberechnung für Seniorinnen und Senioren Das gilt für Rentner Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Wichtig: Bitte beachten Sie: Beispiel: Wenn Sie Ihre Rente zeitweilig als Teilrente erhalten oder wenn diese wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird, wird der Rentenfreibetrag entsprechend angepasst. Für tiefergehende Informationen schauen Sie in unsere Broschüre Das FinanzamtDas Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mit Hilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Diesen müssen Sie in der Anlage „R“ zur Einkommensteuerklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente eintragen. Unser Tipp:Da der Anpassungsbetrag nicht einfach zu berechnen ist, können Sie sich diesen Betrag von uns bescheinigen lassen. Nach der erstmaligen Anforderung wird die jährliche Bescheinigung zukünftig automatisch übersandt. „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente/ Hinterbliebenenrente)" direkt online anfordern. Keine Regel ohne AusnahmeEine sogenannte Öffnungsklausel sieht eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“ vor. Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse. Wollen Sie von der Anwendung dieser Öffnungsklausel profitieren, dann müssen Sie:
Lassen Sie sich von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten! Wie viel Rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen?Der steuerfreie Betrag wird ermittelt anhand der Rente des Kalenderjahrs, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. Rentenbeginn war in 2020, zur Berechnung herangezogen wird also 2021. Wie oben dargelegt, beträgt in 2021 der steuerfreie Betrag 2.928 Euro (20% von 14.640 Euro).
Wie viel Steuern bei 1500 Euro Rente?Beispiel: Ein Alleinstehender, der im Januar 2020 in Rente gegangen ist und eine gesetzliche Rente in Höhe von 1500 Euro brutto erhält, muss damit rechnen, dass er hiervon im Jahr 477 Euro an Steuern entrichten muss. Diesen Betrag fordert das Finanzamt – soweit keine Vorauszahlungen geleistet wurden – 2021 nach.
Wie hoch muss die Rente sein um Steuern zu zahlen?Ein Rechenbeispiel: Wer 2020 in Rente ging, hat einen Rentenfreibetrag von 20 Prozent. 80 Prozent der Brutto-Rente sind also steuerpflichtig. Wenn diese Person aktuell genau 1000 Euro monatliche Rente bekommt, muss sie 2021 keine Steuern zahlen. Denn 80 Prozent der jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro sind 9600 Euro.
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