Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“- Erwerbsminderungsrente ohne Stress mehr erfahren Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Sachverhalt der SchnellfrageIch möchte rückwirkend zum 01.07.2021 die vorgezogenene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt. Das habe ich geklärt. Benötige ich für die den Rentenantrag die Einwilligung-Erlaubnis meines Arbeitgeber? Den Rentenantrag selbst möchte ich im September stellen. Das Arbeitsverhältnis selbst möchte ich erst zum 31.10.2021 beenden. Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Antwort auf die Frage
Das Recht einen Rentenantrag zustellen, ist ausschließlich Ihre autonome Angelegenheit. Es kann Ihnen auch nicht durch ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verwehrt werden, einen Altersrentenantrag zu stellen, wenn es Ihnen genehm ist. Wohlerworbene Rechte – vor allem Sozialrechte können nicht durch das Arbeitsrecht eingeschränkt werden. Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Vorsicht Falle Beendigungsklauseln im Arbeits-oder TarifvertragWas Ihnen aber passieren kann ist, dass möglicherweise, wenn Sie den Rentenantrag stellen und die Rente bewilligt wird, dass Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können solche Klauseln enthalten sein. Ob in Arbeitsverträge solche Klauseln bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze wirksam sind, ist sehr umstritten. Dabei kommt es vor allem immer auf die Formulierung im Vertrag an. Gesichert ist, dass tarifliche Beendigungsklauseln im Falle eines Rentenbezugs oder Antrages wirksam sind. aus der PKV in die GKV wechseln Wechselcheck - ab in die GKV- kostenloser Check, ob Sie wechseln können zum Wechselcheck Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Unser TippSie sollten mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob eine Weiterarbeit trotz Rentenbezug für ihne kein Problem ist. Im Normalfall kann der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nichts dagegen tun, dass Sie trotz Rentenbezug weiterarbeiten. Sie müssen auch nicht sein Einverständnis zum Rentenantrag einholen. Es wäre aber auch ein Gebot der Fährnis, wenn Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig von Ihrem Rentenbeginn informieren, damit er sich um einen anderen Arbeitnehmer für Ihre Stelle kümmern kann. Im Zweifelsfalle sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich nicht sicher sind, ob und wie sie sich im Falle des anstehenden Rentenantrages verhalten sollen, anwaltlichen Rat einholen. Sicher ist sicher!Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann! Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress mehr erfahren Newsletter abonnierenWissensvorsprung in Sachen Rente sichern!Hast Du das gewusst?Helfen Sie anderen! Sagen Sie es weiter.Das könnte Sie ebenfalls interessierenWird der Arbeitgeber über Rentenantrag informieren?Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. Ich würde dies trotzdem tun. Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.
Was muss ich beim Arbeitgeber machen wenn ich in Rente gehe?Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, musss ein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Warum braucht der Arbeitgeber den rentenbescheid?Oftmals hängt es mit den verbleibenden Meldungen zusammen, Betriebsrentenansprüche können ein Grund dafür sein oder einfach die Bestätigung für den Arbeitgeber, dass Sie wirklich eine Rente bekommen und somit das Beschäftigungsverhältnis (automatisch) beendet/erloschen ist.
Wann endet mein Arbeitsverhältnis bei Rente?Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der ge- setzlichen Rentenversicherung erreicht. Zuvor kann es von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden.
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