Wann muß ich meinen arbeitgeber über meinen rentenantrag informieren

Muss mein Arbeit­geber meinem Renten­antrag zustimmen

Die Altersrente ist ein sehr wichtiges Thema. Viele Menschen werden im Jahr 2021 und auch 2022 wieder in den Ruhestand gehen. Der Renteneintritt sollte gut vorbereitet sein. Die Versicherten müssen sich Klarheit verschaffen, in welche Altersrente sie gehen können! Und wie die arbeitsrechtlichen Fragen zum Thema Ruhestand aussehen. So zum Beispiel die Fragen, ob der Arbeitsvertrag gekündigt werden muss, wie ich am besten meinen Rest-Urlaub nehme und ob mir noch wegen dem bevorstehenden Ruhestand Sonderzahlungen oder Abfindungen durch den Arbeitgeber zustehen. Eine kuriose Frage, die uns Rentenberater von rentenbescheid24.de via Internet erreichte, war die Frage, ob der Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen- genehmigen muss, wenn ich in Rente gehen will. In diesem Beitrag finden Sie die Antworten auf diese Frage!

 
Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen, wenn ich in Rente gehen will. Muss ich die Einwilligung oder Genehmigung meines Arbeitgebers einholen, wenn ich den Rentenantrag stellen will oder diesen schon gestellt habe?


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Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Sachverhalt der Schnellfrage

Ich möchte rückwirkend zum 01.07.2021 die vorgezogenene Altersrente für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind  erfüllt. Das habe ich   geklärt.  Benötige ich für die den Rentenantrag die Einwilligung-Erlaubnis meines Arbeitgeber? Den Rentenantrag selbst möchte ich im September stellen. Das Arbeitsverhältnis selbst möchte ich erst zum 31.10.2021 beenden.

Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Antwort auf die Frage

Sie benötigen grundsätzlich nicht die Einwilligung Ihres Arbeitgebers dazu, dass Sie Ihren Rentenantrag stellen. Dies ist allein Ihre Angelegenheit. Gleiches gilt auch, wenn Sie schon den Rentenantrag gestellt haben, dass Sie sich rückwirkend die Genehmigung des Arbeitgebers einholen.

Das Recht einen Rentenantrag zustellen, ist ausschließlich Ihre autonome Angelegenheit. Es kann Ihnen auch nicht durch ein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag verwehrt werden, einen Altersrentenantrag zu stellen, wenn es Ihnen genehm ist.  Wohlerworbene Rechte – vor allem Sozialrechte können nicht durch das Arbeitsrecht eingeschränkt werden.

Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Vorsicht Falle Beendigungsklauseln im Arbeits-oder Tarifvertrag

Was Ihnen aber passieren kann ist, dass möglicherweise, wenn Sie den Rentenantrag stellen und die Rente bewilligt wird, dass Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist. In Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können solche Klauseln enthalten sein. Ob in Arbeitsverträge solche Klauseln bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze wirksam sind, ist sehr umstritten. Dabei kommt es vor allem immer auf die Formulierung im Vertrag an. Gesichert ist, dass tarifliche Beendigungsklauseln im Falle eines Rentenbezugs oder Antrages wirksam sind.


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Muss mein Arbeitgeber meinem Rentenantrag zustimmen: Unser Tipp

Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob eine Weiterarbeit trotz Rentenbezug für ihne kein Problem ist. Im Normalfall kann der Arbeitgeber arbeits­rechtlich nichts dagegen tun, dass Sie trotz Renten­bezug weiterarbeiten. Sie müssen auch nicht sein Einverständnis zum Renten­antrag einholen. Es wäre aber auch ein Gebot der Fährnis, wenn Sie Ihren Arbeit­geber rechtzeitig von Ihrem Renten­beginn informieren, damit er sich um einen anderen Arbeit­nehmer für Ihre Stelle kümmern kann. Im Zweifelsfalle sollten alle Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer, die sich nicht sicher sind, ob und wie sie sich im Falle des anstehenden Renten­antrages verhalten sollen, anwaltlichen Rat einholen. Sicher ist sicher!

Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann!


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Wird der Arbeitgeber über Rentenantrag informieren?

Sie müssen nicht zwingend den Arbeitgeber von Ihrem Rentenbeginn informieren. Ich würde dies trotzdem tun. Wenn Sie im Rentenantrag die Hochrechnung beantragen, dann wird Ihr Arbeitgeber automatisch von der DRV aufgefordert, eine entsprechende elektronische Verdienstmeldung wegen der Hochrechnung abzugeben.

Was muss ich beim Arbeitgeber machen wenn ich in Rente gehe?

Ein Arbeitsverhältnis endet auch nicht automatisch, wenn ein Beschäftigter die Regelaltersgrenze erreicht. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in Rente gehen will, musss ein Arbeitsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Warum braucht der Arbeitgeber den rentenbescheid?

Oftmals hängt es mit den verbleibenden Meldungen zusammen, Betriebsrentenansprüche können ein Grund dafür sein oder einfach die Bestätigung für den Arbeitgeber, dass Sie wirklich eine Rente bekommen und somit das Beschäftigungsverhältnis (automatisch) beendet/erloschen ist.

Wann endet mein Arbeitsverhältnis bei Rente?

Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der ge- setzlichen Rentenversicherung erreicht. Zuvor kann es von beiden Seiten jederzeit ordentlich gekündigt werden.