In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr. Show
Wir informieren Sie hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Voraussetzungen für die GrundsicherungWer kann Grundsicherung bekommen?Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen. Hinweis: Grundsicherung bei voller ErwerbsminderungOb Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüfen wir im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur Anspruch auf Grundsicherung, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird. Im anderen Fall können Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, beispielsweise auf Sozialhilfe. Weitere Infos zur Erwerbsminderungsrente Wofür gibt es die Grundsicherung?Was die Grundsicherung abdecken soll:
Wie wird die Grundsicherung berechnet?Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt. Was zählt zum Einkommen – und was nicht?Zum Einkommen zählen:
Nicht zum Einkommen zählen:
Was ist Vermögen – und was nicht?Vorhandenes Vermögen müssen Sie zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherungs beanspruchen können. Wir erklären Ihnen, was dazugehört und was nicht. Zum Vermögen zählen:
Nicht zum Vermögen zählen:
Weitere Infos mit konkreten Beispielen finden Sie in unserer Broschüre Wir beantworten Ihre Fragen!Muss ich Grundsicherung beantragen?Ja. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung. Sie muss beantragt werden. Das Antragsdatum ist wichtig für den Beginn der Grundsicherung. Wo stelle ich den Antrag?Sie stellen den Antrag beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung. Sie können ihn aber auch bei uns, der Deutschen Rentenversicherung, einreichen, wir leiten ihn dann weiter. Wann beginnt die Grundsicherung?Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wie lange bekomme ich Grundsicherung?Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt. Lassen Sie sich von uns beraten!Beratungstermin vereinbaren Beratungsstellensuche Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Rente?Während es sich bei der Grundsicherung um eine Sozialleistung handelt, ist die neue Grundrente eine gezielte Aufstockung ganz bestimmter Renten. Wer das eine bekommt, kriegt noch lange nicht auch das andere.
Wie hoch darf die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?Diese betragen für Alleinstehende 60.000 Euro und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, nochmals 30.000 Euro – für ein Ehepaar also 90.000 Euro.
Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner 2022?Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?Die volle Grundrente erhält nur, wer nicht mehr als 1317 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2054 Euro (Paare) verdient (Stand Juli 2022). Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
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