Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren

3 Antworten

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren

Laut Arbeitsvertrag gehst du eine Verpflichtung gegenüber deinem Arbeitgeber ein.

zB. du hast einen Vertrag über eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. Wann willst du dann einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehen.So entsteht ein Konflickt. Egal was du machst,es kann auch ein Konkurrenzunternehmen entstehen was deinem Arbeitgeber zum Schaden gereicht und das muss er nicht dulden.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren

Müssen muss man nicht.

Jedoch kommt es darauf an was dazu im Arbeitsvertrag steht und ob das Nebengewerbe im direkten Wettbewerb zum Hauptarbeitgeber steht.

Dann kann er es dir sogar untersagen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren

weils da u.U. interessenskonflikte geben kann.

Was möchtest Du wissen?

Den Traum von der Selbstständigkeit hegen viele, doch nur wenige wagen den Sprung ins kalte Wasser. Größere Sicherheit verspricht selbstständiges Arbeiten als Nebentätigkeit: Sie verwirklichen Ihre Idee, ohne das Sicherheitsnetz der Festanstellung zu verlassen. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist weniger risikoreich, bedeutet jedoch hohen Arbeitsaufwand. Wir empfehlen: Wägen Sie Vor- und Nachteile gründlich ab!

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Selbständigkeit informieren

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Selbstständig nebenberuflich arbeiten: Wann ist es eine Nebentätigkeit?

Eine ausgeübte Nebentätigkeit darf per Definition nicht den Arbeitsschwerpunkt des Berufsalltags bilden. Der Gesetzgeber sieht deshalb für Nebentätigkeiten eine Höchstarbeitszeit von 18 Wochenstunden vor. Des Weiteren sollten die Einnahmen durch den Nebenberuf das Einkommen durch die Hauptarbeitsstelle nicht überschreiten. Wenn Sie diese beiden Bedingungen mit Ihrer Selbstständigkeit erfüllen, so gilt sie als Nebentätigkeit.

Falls Sie mit dem Gedanken einer Nebenerwerbsgründung spielen, sollten Sie für sich im Vorfeld klären, wie viel Zeit Sie der Selbstständigkeit im Alltag widmen wollen und können. Sind Sie in Ihrer Anstellung in Vollzeit beschäftigt, bleiben meist nur die Abende und Wochenenden – eine Doppelbelastung, die gerade zu Beginn der Selbstständigkeit hohes Organisationstalent und Durchhaltevermögen erfordert. Zudem macht sich die Selbstständigkeit meist nicht sofort finanziell bemerkbar. Viele Arbeitsstunden, zum Beispiel zur Kundenakquise, werden nicht bezahlt, was ebenfalls zu Frust führen kann.

Nichts kann Sie von Ihrem Plan abbringen? Herzlichen Glückwunsch, das ist die beste Voraussetzung für den Sprung in die Selbstständigkeit! Was Sie bei einer nebenberuflichen Existenzgründung beachten müssen, haben wir Ihnen in drei Punkten zusammengefasst:

Selbstständig als Nebentätigkeit: Der erste Weg führt zum Finanzamt

Egal, ob haupt- oder nebenberuflich: Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt angemeldet werden. Hier geben Sie unter anderem an, welche Art der Selbstständigkeit Sie ausüben, wie Ihr Unternehmen heißt, ob Sie von zu Hause aus arbeiten und ob Sie Mitarbeiter beschäftigen. Wenn Sie einem künstlerischen, publizierenden, therapeutischen oder beratenden Beruf nachgehen, arbeiten Sie in der Regel freiberuflich. Wenn Sie handwerklich tätig sind, etwas herstellen und/oder verkaufen, dann betreiben Sie ein Gewerbe. Die Meldung eines Nebengewerbes beim Ordnungsamt kostet maximal 40 Euro. Wer sich für einen „freien“ Beruf entschieden hat, erhält beim Finanzamt eine Steuernummer, die Sie künftig bei der Umsatzsteuererklärung angeben müssen.

Wer sich für die Selbstständigkeit als Nebentätigkeit entscheidet, kann sich nach §19 Umsatzsteuergesetz beim Finanzamt als Kleinunternehmer eintragen lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Jahresbruttoumsatz unter der Grenze von 22.000 Euro bleibt. Ihr Vorteil: Sie sind von der Mehrwertsteuer befreit und müssen diese nicht monatlich voranmelden, wodurch sich der bürokratische Aufwand verringert. Allerdings können Sie dann auch nicht die gezahlte Mehrwertsteuer für betriebliche Ausgaben geltend machen. Für Selbstständige, die ein Büro einrichten oder hohe Materialausgaben haben, könnte dies ein Nachteil sein.

Nebentätigkeit anmelden: Muss mein Arbeitgeber wissen, was ich tue?

Jeder Arbeitnehmer darf sich per Gesetz nebenberuflich selbstständig machen und muss seinen Arbeitgeber nicht zwingend davon unterrichten. Jedoch sollten Sie bedenken, wie sehr das Vertrauensverhältnis darunter leidet, wenn Ihr Chef über Dritte oder zufällig von Ihrer Nebentätigkeit erfährt. Das Spielen mit offenen Karten ist hier wie in vielen anderen Lebensbereichen ratsam. Zudem beinhalten viele Arbeitsverträge eine Klausel, nach der Sie eine Selbstständigkeit eben doch bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssten. Ob diese Klausel bei Rechtsstreitigkeiten Bestand hat, entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind, sollten Sie also einige wesentliche Punkte beachten, damit der Frieden zwischen Ihnen und Ihrem Hauptarbeitgeber gewahrt bleibt. Sofern Sie nicht gegen diese Punkte verstoßen, muss Ihr Arbeitgeber die Ausübung der nebenberuflichen Selbstständigkeit im Normalfall immer dulden.

  • Die Nebentätigkeit darf Ihre Haupttätigkeit nicht negativ beeinflussen und muss strikt von ihr getrennt sein.
  • Urlaub und Krankheitstage in der Haupttätigkeit dienen der Erholung und dürfen nicht für das Arbeiten im Nebenjob genutzt werden.
  • Ihre Nebentätigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen. Auch Kunden dürfen Sie nicht abwerben.

Krankenkasse und Rente: Was ändert sich, wenn ich eine Nebentätigkeit anmelde?

Selbstständig nebenberuflich tätig zu sein, zieht im Normalfall keine Änderungen bei den Sozialversicherungen nach sich, da Sie weiterhin angestellt sind und von Ihrem Lohn die entsprechenden Pflichtbeiträge abgezogen werden. Zusätzliche Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung kommen demnach nicht auf Sie zu. Wir raten Ihnen dennoch, sich bei Ihrer Krankenkasse zu melden und sie über die veränderte berufliche Situation zu informieren. Teilen Sie der Krankenkasse die prognostizierte Arbeitszeit und das Einkommen Ihrer Nebentätigkeit mit. In seltenen Fällen kann es zu zusätzlichen Kosten kommen.

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

Wer lediglich so tut, als ob er selbstständig ist, muss mit hohen Nachzahlungen bei den Sozialversicherungen und dem Finanzamt rechnen. Das Hauptkriterium für die „echte“ Selbstständigkeit, auch im Nebenberuf, ist die Weisungsungebundenheit. Das heißt, der Selbstständige muss selbst entscheiden können, wann und wo er arbeitet und wie viel er dabei verdient. Ebenso sollte sich seine Tätigkeit nicht auf einen einzigen Auftraggeber beschränken.

Kann man neben der selbstständig und angestellt sein?

Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer, der bei einer Firma fest angestellt ist, hat das Recht, nebenberuflich einer selbstständigen Beschäftigung nachzugehen. Jedoch wird in vielen Arbeitsverträgen festgehalten, dass eine Tätigkeit, die nebenher selbstständig ausgeübt wird, dem Arbeitgeber gemeldet werden muss.

Ist ein nebengewerbe ein Kündigungsgrund?

Ist eine Nebentätigkeit zulässig, dann ist eine Abmahnung oder sogar Kündigung aus diesem Grund unzulässig. Hat der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit gegen vertragliche oder gesetzliche Regelungen verstoßen, kommt eine Abmahnung oder verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.

Kann ich ein Gewerbe anmelden Wenn ich noch angestellt bin?

Die gute Nachricht ist, Sie dürfen als Angestellter ein Nebengewerbe anmelden. Die Arbeitsgerichte sehen die Genehmigung der Nebentätigkeit als Formsache an, auch wenn etwas anderes in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber.

Was darf ich als Selbstständiger dazuverdienen?

Gibt es eine Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige? Es gibt keine bestimmte Verdienstgrenze, wenn Du Dich als Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig machst. Es ist lediglich wichtig, dass Du nicht mehr als in Deinem Hauptberuf verdienst.