Was muss man können um Unternehmer zu werden?

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Thema: Selbstst�ndigkeit

28.08.2012

Was Sie mitbringen sollten

Wer ein eigenes Unternehmen gr�nden will, muss einige notwendige Voraussetzungen mitbringen. Grunds�tzlich sollte jeder, der eine Firma aufbauen m�chte, Spa� an der Sache, an der Gr�ndung sowie der Branche haben. Interessenlose Menschen werden kl�glich scheitern, wenn sie eine Selbst�ndigkeit anstreben. Zahlreiche Menschen sehen eine Existenzgr�ndung als letzten Ausweg aus der Arbeitslosigkeit an. Oftmals m�ssen sich Existenzgr�ndungsberater die Frage anh�ren: Was k�nnte ich denn gr�nden? Stellt jemand eine solche Frage, wird es nie zu einer erfolgreichen Unternehmensgr�ndung kommen, sondern bei einer Illusion bleiben.

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Psychische Voraussetzungen und Ausdauer

Eine hohe psychische Stabilit�t der Pers�nlichkeit ist eine unentbehrliche Voraussetzung, egal um welche Art von Gr�ndung es sich handelt. Menschen mit einem schwachen Selbstwertgef�hl sind kaum dazu in der Lage, Perspektiven zu schaffen. Wer sich �berm��ig viele Erfolgserlebnisse im Laufe der Selbst�ndigkeit wie bei der Unternehmensgr�ndung erhofft, der t�uscht sich. Im Laufe der selbst�ndigen T�tigkeit geht es abwechselnd bergauf und bergab. Nur Menschen mit einem guten Selbstwertgef�hl k�nnen die zahlreichen Probleme und Niederschl�ge, die immer mal wieder zu bew�ltigen und auszuhalten sind, gut verkraften.

Eine Existenzgr�ndung und ein eigenes Unternehmen sind keine Therapieform, sondern ein ernsthafter Schritt in eine berufliche Zukunft. Es muss keine au�ergew�hnliche Idee sein, um ein eigenes Unternehmen zum Erfolg zu f�hren. Auch eine vergleichsweise mittelm��ige Gesch�ftsidee kann fr�her oder sp�ter zu einem mindestens m��igen Erfolg f�hren. Es h�ngt immer vom jeweiligen Gr�nder ab. Ganz schnelle Erfolge sind ohnehin selten. Ausdauer ist bei einer Existenzgr�ndung ein sehr wichtiges Kriterium. Wie bodenst�ndig jeder einzelne ist, kann er selbst testen, indem er einen Blick auf seine allt�glichen Gewohnheiten wirft. Stellt man sich beispielsweise die Frage, wie oft man gewisse Gewohnheiten, Hobbys, Jobs, Interessen oder Partner wechselt und immer dann aufgibt, wenn es schwierig wird, so sind dies gute vergleichbare Beispiele. Je unruhiger das bisherige Leben verlaufen ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass man auch bei dem eigenen Unternehmen eine ausreichende Ausdauer aufbringen kann.


Konflikt- und Entscheidungsf�higkeit

Konfliktf�higkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen f�r ein eigenes Unternehmen. Konflikte werden immer auftreten. Die Aufgabe des Unternehmers ist es, dabei dennoch optimistisch und positiv zu bleiben. Es gibt viele Menschen, die Konflikte scheuen und sich lieber einen Frieden erhalten m�chten. Um dies zu erreichen, gehen sie lieber zur�ck und sto�en fr�her oder sp�ter auf eine Wand im R�cken. Nat�rlich bedeutet die F�higkeit, mit Konflikten zu leben, nicht, Konflikte zwingend zu suchen. Eine zu gro�e Aggressivit�t ist auch nicht f�rderlich. Dennoch ist man damit erfolgreicher, als mit einer grunds�tzlichen Konfliktscheue.

Der Faktor Zeit spielt im Business eine wesentliche Rolle. Wer also nicht entscheidungsfreudig ist, sondern gern z�gert, wird damit ein gro�es Problem bekommen. Fehlt die Zeit, kann sich dies negativ auf Kundenbeziehungen und letztlich den Erfolg des Unternehmens auswirken.


Durchsetzungsverm�gen und Flexibilit�t

Ein Unternehmer, der ein eigenes Unternehmen f�hrt, muss ein bestimmtes Ma� an Durchsetzungskraft haben. Das hei�t, ein Unternehmer muss f�hren k�nnen. Wenn diese Eigenschaft f�r einen Einzelunternehmer noch nicht weiter von Bedeutung ist, so r�ckt bei einem gr��eren Unternehmen diese Eigenschaft f�r einen Unternehmer weit in den Vordergrund. Er muss dazu in der Lage sein, zu �berzeugen. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden wird dies von seiner Qualifikation �berzeugen. Ist er unsicher, wird er nicht ernst genommen und dies w�re f�r einen Unternehmer fatal. F�r jeden Unternehmer besteht eine zeitliche Flexibilit�t. Dies kann Vor- und Nachteile haben. Auf jeden Fall muss man f�r sein eigenes Unternehmen bereit sein, Arbeit und Zeit zu vermischen. Die eigene Disziplin darf ein Unternehmer niemals aus dem Auge verlieren, ebenso aber auch, die eigene Freizeit zu genie�en.

Gastartikel von Gr�nerlexikon.de

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Inhaltsverzeichnis

  • Wie gründet man ein Unternehmen?
    • Hauptartikel:
  • Ein Unternehmen gründen: rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten
    • 1. Wahl der Rechtsform
    • 2. Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht
    • 3. Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt
    • 4. Gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzen
    • 5. Ggf. Eintrag ins Handelsregister
    • 6. Beteiligungen, Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern
    • Mehr Infos zur Gründung eines Unternehmens >

Was muss man können um Unternehmer zu werden?

Wie gründet man ein Unternehmen?

Wer ein Unternehmen gründen will, braucht zuerst eine Geschäftsidee: eine eigene oder die eines Franchisegebers. Ein Persönlichkeitstest sollte zudem klären, ob sich der Gründer als Unternehmer eignet. Zur Gründung sind ferner eine Reihe an Entscheidungen von Rechtsform bis Finanzierung zu treffen. Weiterhin haben Gründer amtliche Formalitäten zu erledigen. 

GbR, UG oder GmbH gründen: Welche Rechtsform wählen?

Noch vor der Gewerbeanmeldung gilt es, die Rechtsform der Gründung festzulegen. Soll die Gründung eine GmbH, GbR oder Einzelunternehmung sein – und welches sind die Vor- und Nachteile? Damit einher geht die Frage nach möglichen Partnerschaften oder Beteiligungen. Kaum ein Unternehmensgründer wird dauerhaft als Einzelkämpfer überleben. Im folgenden Hauptartikel wird unter Punkt 1 detailliert auf die Rechtsform eingegangen.

Unternehmen gründen: Was ist zu beachten?

Kaum eine Gründung ist ohne Eigen- und Fremdkapital möglich. Notwendig ist daher eine fundierte Finanzplanung mit Kapitalbedarfsplan, Umsatz- und Kostenplan sowie Liquiditätsplanung. Die wesentlichen Zahlenwerte fließen in den Businessplan ein, den Kapitalgeber zur Kreditvergabe verlangen. Auch ein klar definiertes Unternehmensziel sowie eine Marketingplanung zum Erreichen der Ziele sind Bestandteil des Geschäftsplans.

Vor der Geschäftseröffnung sind aber auch vielerlei Formalitäten zu erledigen – von der Gewerbeanmeldung über das Besorgen der Steuernummer bis hin zur Mitarbeitergewinnung. Außerdem ist zu klären, ob Kammerpflicht besteht. Schließlich benötigen Gründer von Unternehmen in bestimmten Branchen und Tätigkeitsbereichen Genehmigungen, Lizenzen oder Ausnahmebewilligungen. Der folgende Hauptartikel behandelt auch die amtlichen Pflichten zur Gründung eines Unternehmens eingehend.

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Hauptartikel:

Ein Unternehmen gründen: rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten

Wer ein Unternehmen gründen möchte, muss folgende Schritte vollziehen, um die rechtlichen Voraussetzungen und Formalitäten zu erfüllen:

  1. Wahl der Rechtsform
  2. Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht
  3. Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt
  4. Gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzen
  5. Ggf. Eintrag ins Handelsregister
  6. Beteiligungen, Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern

1. Wahl der Rechtsform

Video-Interview mit Franchise-Experten Reinhard Wingral zum Thema Rechtsform:

Am Anfang jeder Selbstständigkeit und Unternehmensgründung steht die Wahl der Rechtsform. Sie ist aus zweierlei Gründen entscheidend. Erstens regelt sie Fragen der Finanzen, der Haftung, der Haftungsbeschränkung, der Beteiligung und des Kapitalbedarfs. Zweitens ist es von der Rechtsform abhängig, ob das Unternehmen Bilanzen vorlegen oder ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Keine Existenzgründung ohne Geld: Der Gründer einer Firma hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sind Einzel-Unternehmen, GbR, OHG oder KG. Sehr häufig entscheiden sich die Existenzgründer für ein Einzelunternehmen oder eine GbR. In beiden Fällen haften sie persönlich und mit ihrem privaten Vermögen: als Einzelunternehmer allein, als GbR-Gesellschafter gleichberechtigt. Für eine Kapitalgesellschaft-Gründung kommen vor allem die GmbH, die UG oder die britische Limited in Frage. Hierfür sind Kapitaleinlagen nötig, mit denen die Gesellschafter formal beziehungsweise beschränkt haften. Eine GmbH zu gründen verlangt eine Geld-Einlage von mindestens 25.000 Euro. Die UG ähnelt der Limited. Bei der UG müssen die Gesellschafter bei Gründung ein Minimum von 1 Euro als Stammeinlage tätigen. Jedoch haben mindestens 25% des Jahresüberschusses in die Rücklage zu fließen, bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind.

2. Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht

Abhängig von der Branche, Rechtsform und anderen Rahmenbedingungen müssen sich Gründer der Firma bei unterschiedlichen Stellen anmelden oder ihre Geschäftstätigkeit in Register eintragen. Dies gilt nicht nur für hauptberufliche Vollzeit-Tätigkeiten, sondern für jede Existenzgründung. Verpflichtet ist also auch, wer sich nebenberuflich selbstständig macht, ein Kleingewerbe betreibt oder als Freiberufler arbeitet.

Der erste Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit führt den Gründer in die zuständige Behörde für die Gewerbeanmeldung. Sie informiert automatisch die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Einige freie Berufe haben eigene Kammern, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker oder Architekten. Es besteht eine Pflicht auf Mitgliedschaft. Die Beiträge richten sich jedoch nach Art und Geschäftsumfang des Unternehmens. Manche Kleinstbetriebe oder Freiberufler können Beitragsfreiheit beantragen.

Für manche Berufe benötigen Existenzgründer spezielle Genehmigungen oder Konzessionen. Zu den Genehmigungen zählen zum Beispiel Handwerksmeistertitel, IHK-Prüfzeugnisse oder Personenbeförderungsscheine. Sie müssen zur Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Konzessionen benötigen Gewerbe wie etwa Taxiunternehmen oder Gastronomiebetriebe. Die Konzessionen müssen vor dem Start in die Selbstständigkeit bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

3. Steuernummer und Anmeldung beim Finanzamt

Zum Gründen einer Firma gehört auch, sich Zeit für das Thema Steuern und Finanzen zu nehmen. Zwar erfolgt das Anmelden beim Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung automatisch. Doch die Mühlen der Ämter und Behörden mahlen langsam. Wer sein Geschäft eröffnen und baldmöglichst nach der Firmengründung Geld einnehmen und Rechnungen ausstellen möchte, benötigt eine Steuernummer. Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen (zum Beispiel mit innergemeinschaftlichen Lieferungen in der EU) ist auch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf den Rechnungen und in den Steuererklärungen notwendig.

Wichtig zu wissen: Wer seine erste Steuererklärung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung erst nach der meist späten Aufforderung durch das Finanzamt abgibt, riskiert Säumniszuschläge oder sogar Steuerhinterziehungs-Anklagen. Es gilt daher, beim Gründen der Firma selbstständig und eigeninitiativ auf das Finanzamt zwecks Steuern zuzugehen und die Fragebögen zu den Umsatz- und Gewinnerwartungen auszufüllen. Daraufhin legt das Amt die vierteljährlichen oder monatlichen Steuervorauszahlungen fest. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss der Unternehmer selbst regelmäßig abgeben – samt Zahlungen.

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4. Gewerbliche Schutzrechte oder Lizenzen

Bei einer Unternehmensgründung mit neuer Geschäftsidee sollten gewerbliche Schutzrechte angemeldet werden. Wer ein Geschäftskonzept übernimmt – beispielsweise als Franchisenehmer – muss zur Firmengründung eine Lizenz des Rechte- und Markeninhabers erwerben. Mit dieser Lizenz kann der Unternehmensgründer die Produkte oder Dienstleistungen des Lizenzgebers exklusiv für bestimmte Zeit und in einem – zumeist geschützten – Vertriebsgebiet vermarkten. Dabei kann es sich unter anderem um Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Design, Schriftzeichen, Firmennamen oder geschäftliche Bezeichnungen handeln. Das nötige Wissen rund um Geschäftsidee, Produkt und Dienstleistung vermittelt der Lizenzgeber dem Existenzgründer in Schulungen.

5. Ggf. Eintrag ins Handelsregister

Je nach Art, Rechtsform und Geschäftsvolumen muss eine Unternehmensgründung ins Handelsregister eingetragen werden. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG ist der Handelsregistereintrag verpflichtend. Gleiches gilt für Personengesellschaften wie KG oder OHG. Nicht notwendig ist der Eintrag für GbRs, Freiberufler oder sogenannte Kleingewerbetreibende.

6. Beteiligungen, Partnerschaften und Rekrutierung von Mitarbeitern

Eine Firma zu gründen ist meist kein Alleingang: Für die meisten Unternehmen ist es schwer, ganz auf sich allein gestellt im Wettbewerb zu bestehen. Deshalb sollten sich die Gründer frühzeitig mit Spezialisten vernetzen, Kooperationen eingehen oder sogar ausgewählte Partner an ihrem Unternehmen beteiligen. Bei mehreren Gesellschaftern erhält der Gesellschaftsvertrag entscheidende Bedeutung: In ihm werden die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft und die Befugnisse der Geschäftsführung festgelegt. Vor Geschäftseröffnung sollten ferner die notwendigen Versicherungen wie etwa Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Schließlich gilt es, rechtzeitig zum Start in die Selbstständigkeit die passenden Mitarbeiter zu suchen, auszuwählen und einzustellen. Selbst wenn von der Idee über den Businessplan und die Finanzierung bis hin zum Marketing jeder Schritt und alle Fragen rund um die Existenzgründung vom Unternehmer perfekt organisiert und alle Tipps beachtet wurden: Wer bei Geschäftseröffnung seine Kunden nicht bedienen oder Lieferverpflichtungen nicht nachkommen kann, verspielt von Anfang an jeden Kredit beim Kunden.

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