1. Das Wichtigste in KürzeWer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und sich bei der Agentur für Arbeit rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hat, kann unter Umständen den Bezug von Arbeitslosengeld nach hinten verschieben und/oder unterbrechen und den Restanspruch später in Anspruch nehmen (z.B. wegen einer geplanten Auszeit, Reise oder Selbstständigkeit oder um die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern). Der Anspruch entfällt jedoch vollständig, wenn bei der Arbeitslosmeldung die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wird oder wenn ein Restanspruch nicht innerhalb von 4 Jahren nach der Arbeitslosmeldung in Anspruch genommen wird. Show
2. Erfüllen der AnwartschaftszeitDer Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt komplett, wenn die arbeitslose Person sich nicht arbeitslos meldet, solange sie die sog. Anwartschaftszeit erfüllt. Diese Arbeitslosmeldung muss:
Die Arbeitslosmeldung darf nicht mit der Arbeitssuchendmeldung verwechselt werden, die z.B. auch schriftlich oder online ohne besondere Form möglich ist und die zusätzlich gemacht werden muss. Näheres zum Unterschied zwischen Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung unter Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit ist in der Regel so lange erfüllt, wie die arbeitslose Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war. Sie kann durch Sonderregelungen verkürzt sein. Näheres unter Arbeitslosengeld. 2.1. PraxistippWenn Sie die Inanspruchnahme des Arbeitslosengelds aufschieben möchten und sich erst später arbeitslos melden möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Anwartschaftszeit dann immer noch erfüllen. Zur Sicherheit sollten Sie das vorab mit der Agentur für Arbeit absprechen. Im Zweifel hilft die Beratung bei einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Sozialversicherungsrecht tätig ist. 3. Verfallsfrist des Restanspruchs auf ArbeitslosengeldDer Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach der Arbeitslosmeldung. Wer seine Unterbrechung nach dem Ablauf dieser 4 Jahre beendet, erhält kein Arbeitslosengeld mehr. 4. Kranken- und PflegeversicherungWer den Anspruch auf Arbeitslosengeld verschiebt oder unterbricht, ist in der Zeit nicht über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Wenn Arbeitslose dann nicht anderweitig versichert sind, z.B. über die Familienversicherung, müssen sie sich selbst versichern. In Betracht kommt dafür eine private Krankenversicherung (z.B. Private Krankenversicherung > Basistarif) oder die freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. 5. Wie funktionieren Verschiebung und Unterbrechung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?5.1. VerschiebungFür eine Verschiebung melden sich Arbeitslose erst später zu einem selbst gewählten Zeitpunkt arbeitslos. Sie suchen sich dafür eine Zeit aus, in der sie arbeitslos sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Arbeit suchen und Arbeitslosengeld beziehen wollen. Möglich ist das nur, solange die Anwartschaftszeit (siehe oben) noch erfüllt ist. In der Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung müssen Arbeitslose nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten dafür aber auch kein Arbeitslosengeld. Sie haben während dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich Hartz IV genannt). Wer später Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich aber grundsätzlich fristgerecht arbeitssuchend melden (3 Monate vor dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder, wenn dies erst kurzfristiger bekannt wird, unverzüglich). Näheres unter Arbeitslosengeld. 5.2. UnterbrechungEine Unterbrechung des Bezugs von Arbeitslosengeld ist sinnvoll, wenn Arbeitslose über längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und das Arbeitslosengeld deshalb erst später beziehen wollen. Eine Verschiebung der Arbeitslosmeldung hilft dann nicht mehr weiter, weil die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllt wäre. Für eine Unterbrechung müssen Betroffene zunächst Folgendes tun:
Nach mindestens 1 Tag Arbeitslosigkeit, für den die Arbeitslosen dann Arbeitslosengeld erhalten, können sie sich dann vom Bezug des Arbeitslosengelds wieder abmelden. Dafür müssen sie erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie sich erneut arbeitslos melden und mitteilen, dass sie nun ihren Restanspruch in Anspruch nehmen möchten. 6. Fallbeispiele6.1. Frau Müller meldet sich später arbeitslos und bekommt länger ArbeitslosengeldFrau Müller verliert ihren Job zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.
Meldet sie sich gleich am 1.1.2022 arbeitslos, so gilt:
Meldet sie sich erst am 1.7.2023 arbeitslos, so gilt:
Für Frau Müller lohnt es sich, sich erst später arbeitslos zu melden, denn in den eineinhalb Jahren Arbeitslosigkeit bis zum 50. Geburtstag kann sie vom Einkommen ihres Ehemanns leben und ist über ihn in der Familienversicherung krankenversichert. Sie bekommt so 3 Monate mehr Arbeitslosengeld. 6.2. Herr Mayer meldet sich später arbeitslos und bekommt kein ArbeitslosengeldHerr Mayer verliert seinen Job ebenfalls zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.
Er hat von Frau Müller gehört, dass es sich für sie lohnt, sich erst am 50. Geburtstag arbeitslos zu melden, und macht das auch. Er meldet sich am 1.8.2023 arbeitslos.
6.3. Frau Yilmaz unterbricht den Bezug von Arbeitslosengeld für ein StudiumFrau Yilmaz verliert ihren Job ebenfalls zum 1.1.2022 und meldet sich fristgerecht zum 1.10.2021 arbeitssuchend.
Frau Yilmaz möchte nun, da sie ihre Arbeit verloren hat, erst einmal studieren und danach auf ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückgreifen. Das Studium dauert voraussichtlich bis Herbst 2025. Meldet sie sich erst am 1.9.2025 arbeitslos, gilt:
Meldet sie sich am 1.1.2022 arbeitslos, gilt:
Meldet sie sich dann am 1.9.2025 erneut arbeitslos, gilt:
7. Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, den Bezug von Arbeitslosengeld zu verschieben bzw. zu unterbrechen
8. Wer hilft weiter?Die Agentur für Arbeit. 9. Verwandte LinksArbeitslosengeld Agentur für Arbeit Rechtsgrundlagen: §§ 137, 141ff, 161 Abs.2 SGB III Ist man dazu verpflichtet sich arbeitslos zu melden?Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsver hältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vor her, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen mel den.
Was passiert wenn man nicht arbeitslos meldet?Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht.
Warum arbeitslos melden ohne Bezüge?Ein weiterer Grund dafür, warum Sie nach Ihrer Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug dastehen müssen, ist möglicherweise, dass Ihr Anspruch bereits verbraucht ist. Gemäß § 147 Abs. 2 SGB III beträgt die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs sechs bis 24 Monate.
Wann muss ich mich nicht arbeitslos melden?Man muss sich nicht zwingend arbeitssuchend melden, wenn man keinen neuen Job will. Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I.
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