Tipp: Beziehen Sie bereits beim Kauf einer PKV die Kosten in die Ruhestandsplanung mit ein und vergleichen Sie auf Basis Ihrer Einnahmesituation als Rentner Beitrag und Leistung der PKV mit der GKV. Show
In den Medien wird viel über das Thema Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Rentner geschrieben. Wir möchten Sie durch den Versicherungsdschungel führen und Sie über alle wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der PKV und Ihren Kosten im Alter informieren. Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Noch Fragen? PKV-Beratung beim ExpertenGerne Unterstützen wir Sie bei Fragen. Nehmen Sie dazu gerne kostenfrei & unverbindlich Kontakt zu uns auf: Kontakt aufnehmen Unterschied GKV vs. PKVDie Grundidee in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, dass die eingenommenen Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsausgaben verwendet werden. Die Erwerbstätigen finanzieren die beitragsfrei mitversicherten Kinder, sowie Ehepartner ohne Einkommen im Rahmen der Familienversicherung mit. Hinzu kommen die Rentner: Mit steigendem Alter steigt die Häufigkeit von Krankheiten. Das führt zu höheren Kosten und damit zu einer Mehrbelastung der Krankenkassen. Zusätzlich steigt die Lebenserwartung der Rentner in Deutschland weiter an. Der Anstieg des Lebensalters verursacht aus medizinischer Sicht höhere Kosten für den Erhalt der Gesundheit.
Die jetzt arbeitende Generation trägt doppelte Last. Sie finanzieren mit immer weiter steigenden Beiträgen heutige Rentner und können die zukünftige Generation bei eigenem Bedarf nur vermindert in Anspruch nehmen.
Eine Kohorte ist ein Jahrgang innerhalb eines Tarifs, z.B. alle 1980 geborenen im Tarif XY. Die Versicherten innerhalb einer Kohorte werden „zusammen alt“. Die Kalkulation ist ungelöst vor der demografischen Entwicklung. Jeder privat Versicherte trifft mit seinem Beitrag automatisch Vorsorge gegen steigende Beiträge im Alter. Denn von jedem Euro, den die privaten Krankenversicherer erhalten, fließen im Schnitt mehr als ein Drittel in die Vorsorge für das Alter.
Altersrückstellungen in der PKVUm einen konstanten Beitragsverlauf zu sichern und die Kosten im Alter stabil zu halten, werden die Tarife in der privaten Krankenversicherung mit sogenannten Altersrückstellungen kalkuliert. Der Versicherte bezahlt in jungen Jahren mehr Beitrag, als er eigentlich für sein statistisches Krankheitskostenrisiko bezahlen müsste. Die gebildeten Rückstellungen kommen dem Versicherten im Alter zugute, die erforderlichen Mehrbeiträge, durch steigende Krankheitskosten werden durch den Abbau der Rückstellungen abgemildert. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen und tariflichen Rückstellungen.
Sie sind auch nicht öffentlich zugänglich und fallen von Tarif zu Tarif unterschiedlich hoch aus. Einen Anhaltspunkt für die Höhe der tariflichen Rückstellungen liefert die RFB-Quote, die von jeder Gesellschaft veröffentlicht wird. Durch die Kalkulation mit Altersrückstellungen ergibt sich schematisch folgender Beitragsverlauf. Was kostet die GKV und PKV für Rentner?In der privaten Krankenversicherung ist Ihr Beitrag im Rentenalter unabhängig Ihrer Einkünfte zu kalkulieren. Einzelne Tarifbausteine entfallen zudem im Alter, so dass die private Krankenversicherung im Alter nochmal deutlich günstiger wird. Folgende Tarifbausteine entfallen im Laufe der Zeit:
Zudem erhalten alle privat und gesetzlich Versicherten Rentner einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) i.H.v. 7,3% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte. In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich Ihr Beitrag im Rentenalter immer anhand Ihrer Einkünfte. Hier ist zudem zu unterscheiden, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder als freiwilliges Mitglied geführt werden. Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren, sind Sie im Rentenalter in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und somit in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Dann zahlen Sie auf alle Einkunftsarten im Rentenalter Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Welche Auswirkungen dieser Status für Sie hat, finden Sie in den unten aufgeführten Beispielrechnungen. Beitrag Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR)Einkunftsartenmtl. BeitragBeitragssatzBeitragZuschuss vom Rentenversicherungsträger (7,30%)Gesamtbeitrag Rente 2.500€14,6% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag365,00€ 76,25€ 32,50€ 182,50€ Betriebsrente 800€14,60% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag116,80€ 24,40€ 10,40€ Mieteinkünfte 1.000€–– Kapitalerträge 500€ – – Sonstige Einkünfte – – – Summe 4.300€ 625,35€ 182,50€ 442,85€KV: Beitragssatz Krankenversicherung, PVN: Beitragssatz PflegeversicherungBeitrag Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges MitgliedEinkunftsartenmtl. BeitragBeitragssatzBeitragZuschuss vom Rentenversicherungsträger (7,30%)Gesamtbeitrag Rente 2.500€14,6% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag365,00€ 76,25€ 32,50€ 182,50€ Betriebsrente 800€14,60% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag116,80€ 24,40€ 10,40€ Mieteinkünfte 1.000€14,6% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag146,00€ 30,50€ 13,00€ Kapitalerträge 500€14,6% KV 3,05% PVN 1,30% Zusatzbeitrag73,00€ 15,25€ 6,50€ Sonstige Einkünfte – – – Summe 4.300€ 909,60€ 182,50€ 727,10€KV: Beitragssatz Krankenversicherung, PVN: Beitragssatz PflegeversicherungBeitrag Rentner in der privaten KrankenversicherungAls privat versicherter Rentner haben Sie folgenden Beitrag (unabhängig jeglicher Einkünfte) zu entrichten: 720,07€monatlicher Beitrag ab Alter 67./. 46,87€Entfall gesetzlicher Zuschlag mit Alter 60./. 45,96€Entfall Krankentagegeld mit Rentenbeginn./. 200€GARANTIERTE Beitragsentlastung ab Alter 67427,24€Zahlbeitrag mit Alter 67./. 182,50€Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) i.H.v. 7,3% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte – hier angenommen 2.500€ mtl..244,74€Ihr Eigenzahlbeitrag ab Alter 67Wie Sie feststellen sind die Kosten im Alter für eine private Krankenversicherung nicht höher sondern, je nach Status, sogar deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Private Krankenversicherung im Alter wechselnHalten Sie die Kosten in der privaten Krankenversicherung im Alter für zu hoch? Dann nutzen Sie die Option eines Tarifwechsels oder eines Versicherwechsels. Bei einem Versicherwechsel ist jedoch zu beachten, dass bei der neuen Gesellschaft eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Nicht immer ist daher ein Versicherwechsel von Vorteil. Es gibt Berater, die sich ausschließlich auf Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft spezialisiert haben.
§ 204 VVGDer §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besagt, dass Anträge des Versicherungsnehmers auf einen Tarifwechsel in andere Tarife von der Versicherung nicht abgelehnt werden dürfen. Ist die Versicherungsleistung im gewünschten Tarif höher als im alten Tarif, so kann der Versicherte diese Mehr-Leistungen bei guter Gesundheit ohne Risikozuschlag für sich in Anspruch nehmen. Somit steht dem Versicherten der Zugang zu allen Tarifen seiner privaten Krankenversicherung offen. Das beinhaltet auch günstige Tarife. Da PKV-Kunden ab 55 Jahren praktisch nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln können, stellt das Wechselrecht nach § 204 VVG eine großartige Option dar, den Beitrag deutlich zu senken.
Übertragbarkeit Ihrer AltersrückstellungenWechselt der Versicherungsnehmer im Laufe der Zeit seine Gesellschaft und hat er seinen alten Tarif nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, kann ein Teil der Rückstellungen in den neuen Tarif übertragen werden. Der Wert, der übertragen wird, richtet sich nach der Höhe, die sich bei einer Versicherung im Basistarif (Grundabsicherung) ergeben hätte. Der Tarifbeitrag der neuen Gesellschaft ist zunächst so kalkuliert, dass keine Altersrückstellungen in dem neuen Tarif berücksichtigt werden. Der monatliche Beitrag wird bei Mitnahme der Rückstellungen im Nachgang korrigiert, da der erforderliche Beitrag zum Aufbau ausreichender Rückstellungen geringer ausfällt, als wenn keinerlei Rückstellungen mit eingebracht worden wären. Entwicklung der Beiträge in der GKV und PKVUm Ihnen zu verdeutlichen, wie hoch die Ersparnis langfristig bei einem Wechsel von der GKV in die PKV sein kann, haben wir für Sie eine Hochrechnung der GKV und PKV Beiträge durchgeführt. Die durchschnittliche Erhöhung pro Jahr wurde anhand der nachweisbaren Beitragserhöhungen der letzten 8 Jahre kalkuliert. Grundlage war ein Angestellter (Baujahr 1988), Tarif mit 300€ Selbstbeteiligung, Einbettzimmer im Krankenhaus, Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80%. Bei der Berechnung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung und das optionale Krankentagegeld nicht berücksichtigt. Für das Alter schon heute vorsorgenNutzen Sie als Angestellter Ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss (2021: 384,58€ pro Monat zur Krankenversicherung und 73,77€ pro Monat zur Pflegeversicherung) und lassen Sie Ihren Arbeitgeber für Sie im Alter vorsorgen. Auch Selbständige sollten die Ersparnis gegenüber der GKV nutzen und schon heute in Ihre Zukunft investieren. BeitragsentlastungstarifEine optimale Tarifoption zur Reduzierung Ihrer PKV Kosten im Alter ist der Beitragsentlastungstarif. Dieser Tarifbaustein sorgt dafür, dass Ihr Beitrag ab Rentenbeginn um einen von Ihnen festgelegten Wert reduziert wird. Sie sparen somit im Erwerbsleben Geld an, um die Kosten im Rentenalter zu reduzieren. Die Entlastungsbeiträge werden anhand Ihres Einstiegsalters und Ihrer Lebenserwartung kalkuliert. Die maximale Höhe der Beitragsentlastung kann von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Bei vielen Gesellschaften können sogar 100% -150% des heutigen Beitrags abgesichert werden. Der Beitrag ist in der Ansparphase steuerlich absetzbar und in der Auszahlungsphase steuerfrei. Bei Angestellten bezuschusst der Arbeitgeber diesen Tarifbaustein mit 50%, unterstellt der Arbeitgeberzuschuss wurde noch nicht ausgeschöpft. Sollten Sie allerdings vorhaben Ihre aktuelle Gesellschaft in Zukunft zu wechseln, verbleibt Ihr bis dato angespartes Kapital bei der alten Gesellschaft.
Tarife für HilfsbedürftigeBei finanzieller Notlage bieten die privaten Krankenversicherungen Sozialtarife, die identisch dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Basistarif & StandardtarifDurch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz soll allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung geschaffen werden. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den Höchstbeitrag nicht überschreiten. Die Prämie des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitszustand. Außerdem besteht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenannter Kontrahierungszwang, d.h. eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherer, Versicherte aufzunehmen. Versicherte vor 2009, die bereits mindestens zehn Jahre in der PKV versichert waren können als Rettungsanker den Standardtarif wählen. Hierzu sind allerdings noch folgende weitere Punkte zu beachten:
Anders als der Basistarif lässt sich der Standardtarif nicht mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen.
NotlagentarifDer Notlagentarif ist für diejenigen Versicherungsnehmer gedacht, welche Ihren Beitrag nicht mehr zahlen können. Aufgrund dem sehr geringen Monatsbeitrag von ca.100€, kann der Versicherungsnehmer finanzielle Engpässe besser überbrücken. Sind die Beitragsrückstände beim Versicherer ausgeglichen, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit in seinen alten Tarif zurückzukehren. Die Leistungen im Notlagentarif beschränken sich nämlich nur auf akute Behandlungen. Die tariflichen Leistungen sind somit auf ein Minimum reduziert.
Kann ich im Alter in die GKV zurückwechseln?Ja! Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 2 1⁄2 Jahre gesetzlich versichert waren. Dies gilt ebenfalls für privat versicherte Ehepartner ab dem 55. Lebensjahr. Eine Rückkehrmöglichkeit durch Familienversicherung beim GKV-versicherten Ehepartner ist gegeben, wenn das Gesamteinkommen des über 55-Jährigen die Grenze für den Anspruch auf Familienversicherung 470 Euro/Monat nicht überschreitet. Wie komme zurück in die GKV?Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Jedoch sind einige Parameter hierbei zu beachten. Vor allem ist die sogenannte 9/10-Regelung hier nicht außer Acht zu lassen. Diese Regelung besagt, dass nur Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % (also 9/10) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Welche Auswirkungen ihr jeweiliger Status im Rentenalter hat, finden Sie in unseren obigen Beispielrechnungen. Zurück in GKV für Angestellter & SelbständigeFallen Sie als privat versicherter Arbeitnehmer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350€), werden Sie automatisch in der GKV versicherungspflichtig (Voraussetzung ist, dass Sie nicht über 55 Jahre alt sind). Auch ein Selbstständiger bzw. Freiberufler (mehr zur PKV für Selbstständige), der als Arbeitnehmer mit einem Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze tätig wird, fällt wieder unter die Versicherungspflicht. Auch andere Sachverhalte können wieder zur Versicherungspflicht in der GKV führen.
Zurück in GKV für StudentenDurch das Einschreiben als Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland werden Sie versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht endet in der Regel nach dem 14. Fachsemester, spätestens jedoch mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse gestellt wird. Als BAföG- Empfänger erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, der auch für eine private Krankenversicherung gilt. Berufsgruppen und Ihre Zuschüsse zur PKVAngestellte profitieren im Erwerbsleben von einem Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Im Rentenalter tritt der Rentenversicherungsträger anstelle des Arbeitgebers.
Beamte genießen weiterhin einen hohen Zuschuss durch die Beihilfe. AngestellteAngestellte erhalten ab Rentenbeginn einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (anstelle Ihres Arbeitgebers) in Höhe von 7,3% bezogen auf die gesetzlichen Renteneinkünfte. Unabhängig, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Bei der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag im Rentenalter zudem unabhängig jeglicher Einkünfte. Ab dem Alter 60 entfällt der 10% gesetzliche Zuschlag und ab Rentenbeginn entfällt zusätzlich der Beitrag für das Krankentagegeld. Mehr zur privaten Krankenversicherung für Angestellte. Bezieher aus dem VersorgungswerkÄrzte, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater, Apotheker und T.Ingenieure beziehen Ihre Rente aus einem Versorgungswerk und sind im Rentenalter freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
BeamteMit Eintritt in die Pension erhalten Beamte abhängig vom Bundesland in der Regel 70% Zuschuss von der Beihilfe, so dass nur noch 30% über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden müssen. Der Kostenanteil zur PKV ist somit deutlich niedriger als bei Angestellten oder Selbstständigen. Im Erwerbsleben haben Beihilfeberechtigte mit einem Kind, je nach Bundesland nur 50% Zuschuss von der Beihilfe erhalten. Daher sinkt in den meisten Fällen der Beitrag in der PKV ab Beginn der Pension. Der Anspruch an die Krankenversicherung steigt im Alter, aber die Kosten werden gesenkt. PKV oder GKV im Alter?Die Entscheidung welche Krankenversicherung für Sie im Erwerbsleben und auch im Rentenalter die Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Folgende Aspekte sprechen jedoch für die PKV:
Die gesetzliche Krankenversicherung hat aktuell noch Rücklagen von 20,6 Mrd €, welche noch für ca. 1 Jahr reichen. Die private Krankenversicherung hat aktuell noch Rücklagen von 270 Mrd €, welche noch für über 9 Jahre reichen. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren Tim Boekemeier Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV. Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?Der Basistarif kostet auch höchstens so viel wie die gesetzliche Versicherung, also maximal 769 Euro im Monat (Stand: 2021 und 2022). Dein Versicherer darf Dir den Basistarif nicht verwehren, sofern Du älter als 55 Jahre bist oder ab 2009 in die PKV eingetreten bist.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in der Rente 2022?Der Zuschuss der Rentenversicherung liegt damit bei 7,95 Prozent der Rente (Stand 2022). Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung erstattet. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei.
Wie hoch steigt die private Krankenversicherung im Alter?Die Kalkulation ist ungelöst vor der demografischen Entwicklung. Jeder privat Versicherte trifft mit seinem Beitrag automatisch Vorsorge gegen steigende Beiträge im Alter. Denn von jedem Euro, den die privaten Krankenversicherer erhalten, fließen im Schnitt mehr als ein Drittel in die Vorsorge für das Alter.
Wird die private Krankenversicherung im Alter teurer?Private Krankenversicherung: Beitragsentwicklung und Vorsorge fürs Alter. Auch die private Krankenversicherung wird jährlich teurer. Willkürliche oder altersbedingte Steigerungen sind hier jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Beitragserhöhungen sind nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich, z.
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