Wer zahlt beerdigung wenn kein erbe da ist

Wer zahlt beerdigung wenn kein erbe da ist
Wer trägt, wenn Sie das Erbe ausschlagen, eigentlich die Beerdigungskosten?

Nach Paragraph 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt für Erben die Kostentragungspflicht bezüglich der Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers. Das ergibt sich grundlegend daraus, dass die Nachlassempfänger neben dem Vermögen des Erblassers auch dessen Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft übernehmen und dafür haften – die Kosten also tragen müssen.

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Die Tilgung kann zunächst aus dem Nachlass erfolgen. Genügt dieser nicht, ermöglicht die Erbenhaftung auch die Heranziehung von Eigenvermögen der Erben.

Doch was geschieht eigentlich, wenn keine Erben vorhanden sind, weil alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen? Wer zahlt für die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Inhalt

  • FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung
  • Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?
    • Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?
    • Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
    • Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?
  • Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?
  • Weiterführende Literatur zum Thema

FAQ: Beerdigungskosten bei Erbausschlagung

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Grundsätzlich muss gemäß Erbrecht der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen, wenn dieser zahlungsfähig ist.

Erbe ausgeschlagen: Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Da betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades.

Wann muss der Staat die Beerdigung bezahlen?

Die jeweilige Gemeinde muss die Beerdigungskosten übernehmen, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörigen hat, die zahlungsfähig sind.

Wer zahlt die Beerdigung bei Erbausschlagung?

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer zahlt beerdigung wenn kein erbe da ist
Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!

  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären. Dies ergibt sich aus der Bestattungspflicht.

➥ Literatur zum Thema Erbrecht

Bestattungspflicht: Wer zahlt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Wer zahlt beerdigung wenn kein erbe da ist
Erbe ausschlagen? Die Bestattungskosten müssen Sie mitunter dennoch tragen.

Die Bundesländer regeln in eigenen Bestattungsgesetzen, welche Personen zur Bestattung der Verstorbenen verpflichtet sind.

Auch wenn hier von Bundesland zu Bundesland einzelne Unterschiede gegeben sind, orientiert sich die Reihenfolge, nach der sich die Bestattungspflicht richtet, regelmäßig an der abgestuften Unterhaltspflicht.

Sind keine (zahlungsfähigen) Erben vorhanden, geht die Kostentragungspflicht auf folgende Personen über (in absteigender Reihenfolge):

  1. Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht angeheirateter Partner
  6. andere Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkelkinder
  9. entferntere Verwandte (bis 3. Grades)

Wenn zum Beispiel all diese Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten zunächst von dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu zahlen, der auch vorrangig zum Unterhalt gegenüber dem Erblasser verpflichtet war.

Verfügt dieser nicht über ausreichende finanzielle Mittel, gehen bei Erbausschlagung die Beerdigungskosten auf die Kinder des Verstorbenen über. Können auch diese die Summen nicht aufbringen, geht die Schuld auf die Eltern, hiernach auf die Geschwister des Erblassers über usf.

Erbe abschließend ausgeschlagen: Wer zahlt für die Beerdigung?

Wer zahlt beerdigung wenn kein erbe da ist
Bestattungskosten: Wurde das Erbe ausgeschlagen, übernimmt erst in letzter Konsequenz der Staat!

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und die Beerdigungskosten aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht entrichten können, tritt in letzter Konsequenz der Fiskus für die Kosten ein. Dann geht nicht nur die Erbschaft an das Land bzw. die Gemeinde über, sondern auch die Beerdigungskosten.

Reicht der Nachlass für die Begleichung der Rechnung nicht aus, kann die Behörde eine sogenannte Sozialbestattung in Auftrag geben. Die Kosten für diese Bestattungsform sind sehr gering, die Beisetzung ist einfach gehalten.

Fazit: Wer zahlt die Beerdigung, wenn man das Erbe ausschlägt?

Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:

  1. Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
  2. Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
  3. Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung).

Weiterführende Literatur zum Thema

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Wer kümmert sich um den Nachlass bei Erbausschlagung?

Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, möglich ist es aber auch beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.

Was passiert wenn sich niemand um die Beerdigung kümmert?

Wenn sich niemand um die Bestattung kümmert, ermittelt das Ordnungsamt des Sterbeortes die Angehörigen und fordert diese schriftlich auf, ihre Bestattungspflicht innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen. Verstreicht sie, ohne dass die Angehörigen die Bestattung veranlassen, kümmert sich das Ordnungsamt darum.

Wer räumt von toter Die Wohnung bei Erbausschlagung?

Erbe ausgeschlagen: Wer räumt die Wohnung? Wenn das Mietrecht wegen Erbausschlagung auf den Staat übergeht, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein, der auch die Wohnungsauflösung übernimmt.

Was passiert mit den Schulden Wenn man das Erbe ausschlägt?

Möchte niemand die Hinterlassenschaft haben, landet das überschuldete Erbe am Ende beim Staat. Er wird das Vermögen (sofern vorhanden) verwerten und damit vielleicht einen Teil der Schulden tilgen. Für den Rest haftet der Staat nicht. Die Gläubiger des Verstobenen gehen in diesem Fall leer aus.