Welche unterlagen brauche ich für die corona impfung

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Welche Unterlagen benötige ich für den Termin?

  • Lichtbildausweis, aus dem Ihr Alter, Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort hervorgehen
  • Impfpass (wenn vorhanden)
  • Krankenversicherungskarte
  • Möglicherweise wird Ihre Telefonnummer für Rückfragen des Impfzentrums benötigt. Wir bitten Sie daher Ihre Telefonnummer zur Angabe im Impfzentrum bereit zu halten.
  • ggf. Medikamentenliste; falls Sie Marcumar einnehmen, bringen Sie bitte unbedingt Ihren Marcumarausweis mit.

(Stand 01.10.2022)

Wie lange dauert eine Impfung?

Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur wenige Minuten. Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, ggf. Vor- und ärztlichen Aufklärungsgesprächen und einer möglichen Nachbeobachtungszeit dauert der Impfvorgang zwischen 20 Minuten und einer Stunde.

(Stand: 01.10.2022)

Muss ich einen Impfpass haben, um geimpft werden zu können?

Nein.

(Stand: 01.10.2022)

Warum wird die Impfung bescheinigt?

Die Inhalte der Impfdokumentation sind gesetzlich in § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben. Die Dokumentation der Impfungen in den Hessischen Impfzentren (und deren mobilen Teams) entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Wird ein Impfpass vorgelegt, sollte eine Eintragung der relevanten Daten vor Ort entsprechend § 22 IfSG erfolgen.

(Stand 01.10.2022)

Ich habe nach meiner Impfung keine Eintragung im Impfpass erhalten, sondern ein Impfersatzdokument erhalten. Kann ich die Impfung nachtragen lassen?

Der Impfpass ist ein wichtiges, international gültiges Dokument. Darin steht, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch brauchen. Lassen Sie die Impfung in Ihren Impfpass nachtragen. Das geht bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder bei Ihrem Gesundheitsamt.

(Stand 01.10.2022)

Was muss ich mitbringen für die Nachtragung? Muss ich persönlich kommen?

Bringen Sie für das Nachtragen der Corona-Impfung Ihren Impfpass und die Impfbescheinigung mit. Sie müssen nicht persönlich kommen. Geben Sie einer Person Ihres Vertrauens die beiden Unterlagen mit. Damit kann die Impfung in Ihrem Impfpass nachgetragen werden.

(Stand 01.10.2022)

Was mache ich, wenn ich meinen Impfausweis nicht finde?

Wenn Sie Ihren Impfpass verlegt haben und der Termin der Impfung näher rückt: Keine Panik. Sie erhalten trotzdem Ihre Impfung. Einen kostenlosen neuen Ausweis erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis, beim Gesundheitsamt und an einigen anderen Stellen. Auch manche Impfzentren haben Blankoimpfpässe vorrätig. Alternativ kann Ihnen das Personal des Impfzentrums eine Impfbescheinigung ausstellen. In diesem Fall fragen Sie gleich bei der Aushändigung nach, wann Sie die Impfung im Impfausweis nachtragen lassen können.

(Stand 01.10.2022)

An wen wende ich mich, wenn Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten?

Sollten nach Verlassen der Arztpraxis Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten, ist – wie bei jeder Impfung - die Hausärztin oder der Hausarzt erster Ansprechpartner. Bitte unterstützen Sie den Erkenntnisgewinn für alle, indem Sie etwaige Impfreaktionen oder Nebenwirkungen ihrem örtlichen Gesundheitsamt, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder online meldenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

(Stand: 01.10.2022)

Wie wirksam ist die Impfung? Wann wird die Impfung wirksam?

Nähere Informationen zur den zugelassenen Impfstoffen finden Sie hier:

Mit welchem Impfstoff werde ich geimpft?

Sie erhalten einen der aktuell in Deutschland zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe. Eine Impfstoffwahl besteht nicht.

(Stand 01.10.2022)

Was ist wenn medizinische Indikation gegen einen Impfstoff vorliegt?

Grundsätzlich ist es in solchen Fällen ratsam, den Terminwahrzunehmen, die offenen Fragen direkt mit dem Impfarzt/ der Impfärztin im Impfzentrum zu besprechen und dann gemeinsam eine individuelle Entscheidung zu treffen. Hierzu sollten alle medizinisch notwendigen Unterlagen gewürdigt werden. Ob und aus welchem Grund ein bestimmter Impfstoff-Typ nicht verwendet werden soll, ist eine medizinische Entscheidung des Impfarztes. Hierzu sollten ärztliche Befunde berücksichtigt werden und ggf. eine Rücksprache mit dem behandelnden (Fach-)Arzt erfolgen.

(Stand 01.10.2022)

Muss ich nach der Impfung noch Schutzregeln beachten und weiterhin Maske tragen?

Die Schutz- und Hygieneregelungen gelten weiterhin, auch für Genesene und Geimpfte.

  • Abstand halten
  • Hände waschen
  • Alltagsmaske tragen (wo es erforderlich ist)
  • Corona-Warn-App nutzen
  • Regelmäßig Lüften

(Stand: 01.10.2022)

Die FAQ haben keine Rechtsverbindlichkeit.

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