Was ist wenn man trotz krankschreibung arbeiten geht

Es kommt immer wieder vor: Ein Arbeitnehmer schleppt sich krank zur Arbeit. Darf er das, muss er das? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in so einem Fall? Das und welche Implikationen Arbeiten trotz Krankschreibung hat, erfahren Sie in diesem Artikel. Er zeigt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, um rechtskonform zu handeln.

Für ale Beteiligten der einfachste Weg: Krankheiten entspannt mit Personio verwalten.

Gesetzeslage: Funktion und Grenzen der Krankschreibung

Begriffe gibt es viele: Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), Krankenschein oder Krankmeldung – sie können synonym verwendet werden. Was bedeutet eine solche Bescheinigung? Sie ist eine Prognose des Arztes über den weiteren Verlauf der Krankheit. Sie stellt kein Beschäftigungsverbot dar (anders bei Schwangeren z. B. – für die besteht in den acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot, das, je nachdem was der Arzt sagt, ausgeweitet werden kann).

Dass mit einer Krankmeldung kein Verbot einhergeht, ist vielen nicht klar. Grundsätzlich erfüllt sie zwei Funktionen:

  1. Sie stellt fest, dass der Arbeitnehmer aktuell krank bzw. nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben.
  2. Sie gibt eine Prognose darüber, wie lange der Arbeitnehmer wohl noch ausfallen wird.

Pflichten des Arbeitgebers

Obgleich es grundsätzlich erlaubt ist, trotz Krankschreibung zu arbeiten, kann ein Arbeitgeber ein Veto einlegen und den Mitarbeiter nach Hause schicken (oder verhindern, dass er erscheint), wenn dies notwendig erscheint. Das sollte er sogar in bestimmten Fällen, denn er hat laut Gesetz eine Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft. Die wird relevant, wenn etwa ein Arbeitnehmer mit Grippe ins Büro kommt und andere Kollegen anstecken könnte. So ein Szenario gilt es zu verhindern.

Wenn der Arbeitgeber in solch einem Fall zulässt, dass der kranke Arbeitnehmer kommt, können sich negative Konsequenzen für ihn ergeben: Er kann sich dadurch schadensersatzpflichtig machen.

Fürsorgepflicht einhalten

Wo sind die Grenzen? Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten oder auch wenn er Gefahr läuft, durch eine vorzeitige Arbeitsaufnahme seinen Gesundheitszustand zu verschlimmern.

Sollte der Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, dass ein Mitarbeiter durchaus einsatzfähig ist, dann muss er keine ärztliche Bescheinigung vom Arbeitnehmer einholen, die einen Einsatz erlaubt. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer (mündlich) erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, zu arbeiten.

Pflichten des Arbeitnehmers

Sollte ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung arbeiten wollen, hat er dies seinem Arbeitgeber (mündlich) zu melden. Eine „Gesundschreibung“ oder etwas Vergleichbares muss er dabei nicht vorlegen, denn so etwas existiert im deutschen Gesundheitswesen gar nicht.

Auch seine Diagnose muss er nicht verraten. Jedoch ist anzunehmen, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber ein paar Details verraten muss, damit der sich ein klares Bild von der Lage machen und eine Entscheidung für oder gegen eine Arbeitsaufnahme fällen kann.

Formalien einhalten

In § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer eine Krankmeldung vorlegen muss, sobald er länger als drei Kalendertage ausfällt. Das stellt sicher, dass der Mitarbeiter weiterhin sein Entgelt erhält.

Auch interessant: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wenn nun der Arbeitnehmer früher wieder zur Arbeit erscheint, ist es ratsam, dieses Prozedere einzuhalten und ein Attest vorzulegen. Denn sollte in dieser Zeit etwas passieren, z. B. dass sich der eigentlich krankgeschriebene Arbeitnehmer verletzt, dann kommen Fragen auf: Hätte der Arbeitgeber damit aufgrund der Krankschreibung rechnen können? Bestand eine Gefahr für den Arbeitnehmer, oder für Dritte, die das Unternehmen / der Chef übersehen hat?

Dadurch, dass derlei Risiken für den Arbeitnehmer entstehen können, sollte ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber formgerecht informieren – mit einem entsprechenden Attest. Dann kann dieser entscheiden, wie er damit umgeht.

Krankmeldungen im Nu verwalten

Was ist wenn man trotz krankschreibung arbeiten geht

Sie tragen jeden Morgen Krankmeldungen, die sie per E-Mail und Telefon erhalten, in eine Excel-Tabelle ein? Wie wäre es, wenn sie stattdessen nur eine Benachrichtigung auf Ihrem Dashboard erhalten würden, welche Mitarbeiter heute krank sind?

Mit Personio können Mitarbeiter sich per Handy oder PC krankmelden. Vorgesetzte und Personaler werden automatisch informiert.

Fallbeispiele

Fallbeispiel I: Eine Arbeitsaufnahme trotz Krankheit ist unbedenklich

Wenn ein Mitarbeiter einen gebrochenen Fuß hat und im Zuge dessen eine Krankschreibung für mehrere Wochen eingereicht hat, könnte er, sollte er sich vor Ablauf der Krankmeldung besser fühlen, durchaus zurück in den Job gehen – vor allem, wenn er seine Tätigkeit sitzend ausüben kann, ohne dabei sein Bein zu belasten. Er könnte auch nur für eine kurze Zeit zurück an den Arbeitsplatz, etwa um an einer beruflichen Veranstaltung teilzunehmen, und danach wieder nach Hause gehen und dort bleiben. Voraussetzung ist immer, dass er das selbst möchte und seine Genesung nicht behindert bzw. gefährdet.

Fallbeispiel II: Der Arbeitgeber sollte einer Arbeitsaufnahme widersprechen

Angenommen, ein Lehrer ist aufgrund von Grippe krankgeschrieben, möchte aber, obwohl er Fieber hat, in die Schule kommen. In so einem Fall sollte der Schuldirektor dem Lehrer sein Vorhaben ausreden. Denn dieser würde im schlimmsten Fall die Schüler und/oder die Lehrerkollegen anstecken und darüber hinaus seinen eigenen Genesungsprozess beeinträchtigen.

Fallbeispiel III: Der Arbeitgeber würde bei einer Arbeitsaufnahme Schadensersatzpflicht riskieren

Angenommen, ein Taxifahrer erscheint zum Dienst, obwohl sein Arm in Gips ist. Er ist der Meinung, er könne auch einhändig fahren. Schreitet der Arbeitgeber bei so etwas nicht ein, und es ereignet sich zum Beispiel ein Unfall, dann wäre das Unternehmen sicher mitverantwortlich und würde riskieren, schadenersatzpflichtig zu werden.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Entgegen verbreiteter Gerüchte ist der Arbeitnehmer bei einer Arbeitsaufnahme trotz Krankschreibung sowohl kranken- (geregelt in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) als auch unfallversichert (geregelt in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII). Das gilt auch für den Arbeitsweg. Bei einem Wegeunfall würde es also keinen Unterschied machen, ob der Beschäftigte zur Arbeit gefahren ist, obwohl er krankgeschrieben war oder nicht. In beiden Fällen ist er abgesichert.

Weg von den Mythen, hin zu Fakten und einfachen Prozessen: so verwalten Sie Abwesenheiten mit Personio.

Disclaimer:

Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Was passiert wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe?

Trotz Krankschreibung zu arbeiten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Krankschreibung beinhaltet kein generelles Arbeitsverbot, sondern nur eine Prognose über den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf. Fühlen sich Arbeitnehmer vorzeitig fit, dürfen sie an den Arbeitsplatz zurückkehren – und sind ganz normal versichert.

Kann man eine Krankmeldung vorzeitig beenden?

Da es eine Gesundschreibung nicht gibt, muss und kann man eine Krankschreibung nicht rückgängig machen. Da man trotz Krankmeldung arbeiten gehen kann, ist dies nicht notwendig.

Kann man sich trotz Krankschreibung wieder gesund schreiben lassen?

Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen.

Wann brauche ich eine Gesundschreibung?

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dagegen grundsätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten. Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beurteilen lassen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind.