Ambulante Reha genehmigt wann meldet sich die Klinik

An dieser Stelle haben wir für Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema "Corona und Reha" zusammengefasst.

Wie beantrage ich eine erneute Rehabilitation, wenn meine Rehabilitation vorzeitig beendet wurde?

Beim Abbruch einer Rehabilitation wegen Corona auf Wunsch des Rehabilitanden oder durch die Einrichtung selbst beziehungsweise durch Dritte besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, zu wiederholen oder neu zu beantragen (sogenannte Ersatz-Reha).

Für die Beantragung einer erneuten Leistung zur medizinischen Rehabilitation hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag (Formular G0101) zur bundesweiten Verwendung entwickelt, der den Reha-Einrichtungen vorliegt. Die Reha-Einrichtungen wurden gebeten, diesen Kurzantrag an die Rehabilitanden auszuhändigen, sofern die Notwendigkeit einer erneuten, vollständigen Durchführung der vorzeitig beendeten Rehabilitation gesehen wird. Der Kurzantrag soll auch Rehabilitanden zur Verfügung gestellt werden, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen der Betreuung ihrer Kinder abbrechen und eine erneute, vollständige Rehabilitation benötigen.

Der Kurzantrag (Formular G0101) kann ebenfalls verwendet werden, wenn eine Rehabilitation für Kinder- und Jugendliche abgebrochen wurde und die Reha-Einrichtung aus diesem Grund eine erneute Leistung für die betroffenen Kinder und Jugendliche befürwortet.

Wie wird mit Anträgen auf Verschiebung der Rehabilitation umgegangen? Welche Fristen sind hier zu beachten? Wo wird der Antrag auf Verschiebung gestellt?

Über Anträge auf Verschiebung der Rehabilitation entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger. Grundsätzlich sollten in der aktuellen Situation Versicherte eine Reha-Leistung vom vorgesehenen Beginn bis zum regulären Ende durchführen können.

Die Reha-Einrichtungen verfügen über Hygienekonzepte, die den Infektionsschutz bei der Behandlung und beim Aufenthalt in der Klinik gewährleisten. Mit dem Bewilligungsschreiben informieren die Träger der Deutschen Rentenversicherung die Rehabilitanden über die Rahmenbedingungen der Rehabilitation. Bei Fragen zu Hygiene und Infektionsschutz wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Reha-Einrichtung.

Bekommen Rehabilitanden eine Verlängerung der Rehabilitation, wenn aus organisatorischen Gründen nicht alle Anwendungen während der dreiwöchigen Reha durchgeführt werden konnten?

Die Entscheidung erfolgt individuell in Abhängigkeit vom Erreichen der Reha-Ziele.

Ist auch eine eigenmächtige Abreise ohne Absprache mit der Reha-Einrichtung möglich?

Eine eigenmotivierte Abreise ist möglich, wenn der Rehabilitand dies wünscht und sich hierfür entscheidet. Die Reha-Einrichtung ist jedoch in jedem Fall zwingend zu informieren.

Wie werden Absagen geregelt? Wer sagt wem in welcher Form ab? Können Versicherte aus reiner Vorsichtsmaßnahme ihren Reha-Antritt absagen? Oder wird eine pauschale Terminverschiebung mit offenem Beginn geregelt?

Hier sind unterschiedliche Szenarien denkbar: Versicherte sagen von sich aus ab oder die Reha-Einrichtung wendet sich an die Versicherten. Pauschale Terminverschiebungen wird es nicht geben, da sich nicht vorhersagen lässt, zu welchem Zeitpunkt ein Antritt (wieder) möglich ist.

Grundsätzlich sollten in der aktuellen Situation Versicherte eine Reha-Leistung vom vorgesehenen Beginn bis zum regulären Ende durchführen können. Die Reha-Einrichtungen verfügen über Hygienekonzepte, die den Infektionsschutz bei der Behandlung und beim Aufenthalt in der Einrichtung gewährleisten. Mit dem Bewilligungsschreiben informieren die Träger der Deutschen Rentenversicherung die Rehabilitanden über die Rahmenbedingungen der Rehabilitation.

Steht die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation fest, beginnt der bürokratische Teil der Vorbereitungsarbeit: Sie müssen die Reha beantragen. Viele Fragen stehen beim Reha-Antrag im Raum. “Wie lange dauert ein Reha-Antrag?”, “Wie und an wen ist der Antrag auf Reha zu stellen?” und “Wie muss ich den Reha-Antrag ausfüllen, damit er vom Versicherungsträger genehmigt wird?” Wir möchten Ihnen die wichtigsten Fragen beantworten und Ihnen vielfältige Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit die medizinische Rehabilitation auf Ihren Antrag hin zeitnah umgesetzt werden kann.

Was ist beim Antrag auf Reha zu beachten?

Der Patient, der eine medizinische Rehabilitation benötigt, muss eine Reha schriftlich beantragen. Ansprechpartner für eine Rehabilitation ist der jeweilig zuständige Versicherungsträger. Je nach Einzelfall sind dies entweder die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen oder im Falle eines Arbeitsunfalls die Berufsgenossenschaft. Das Reha-Antragsformular finden Sie als Vordruck im Internet, alternativ auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei Krankenkassen und bei Service-Stellen für Rehabilitationsberatung.
Es gibt heute vielfältige Beratungs-Institutionen, die Sie bei der Ausfüllung des Reha-Antrags unterstützen. Die Berater zeigen auf, wie Sie das Reha-Antragsformular vervollständigen und welche Informationen für die Entscheidungsfindung maßgeblich sind. Darüber hinaus werden Sie informiert, welche Unterlagen erforderlich sind und worauf für die erfolgreiche Antragstellung zu achten ist. Der Antrag auf Rehabilitation ist vollständig mit individuell notwendigen Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und vorab durch die Krankenkasse zu bestätigen (bei gesetzlich krankenversicherten Patienten). Im Anschluss kann der Antrag auf Reha an den Rentenversicherungsträger gesendet werden. Dieser prüft die Einreichung sorgfältig und umfassend, um anschließend eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung des Antrages zu übersenden.

Wie kann man einen Reha-Antrag stellen?

Möchten Sie eine Reha beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt oder Ihren Hausarzt. Mit ihm zusammen deklarieren Sie den Sinn und das Ziel der Reha und können die Erfolgsaussichten der Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation besprechen. Unabhängig davon, ob Sie im Anschluss auch eine berufliche Rehabilitation in Betracht ziehen, kann das Gespräch mit dem Betriebs- oder Werksarzt ebenfalls hilfreich sein, um eine Bewilligung für den Reha-Antrag zu erhalten. Dies gilt vor allem, wenn Bedenken bestehen, in welcher Form eine Rückkehr in den Beruf nach der abgeschlossenen Reha-Maßnahme erfolgen kann. Betriebs- und Werksärzte kennen in der Regel Ihren Arbeitsplatz. Sie können mögliche Gefährdungen und Veränderungen im Arbeitsumfeld aufzeigen, die Ihnen die Rückkehr sowohl erschweren als auch erleichtern können.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in der Anlage zum Reha-Antrag G110, bei der es um die Darstellung des individuellen Bedarfs und die Erfüllung persönlicher Reha-Wünsche geht. Richtig ausfüllen können Sie diese Anlage zur medizinischen Rehabilitation, indem Sie ein ausführliches Bild von Ihren Beschwerden, Einschränkungen und dem vorliegenden Krankheitsbild darlegen. Die Einbeziehung der Lebens- und Arbeitsumstände in die Rehabilitations-Planung sowie deren Erläuterung im Reha-Antrag erleichtern den Kostenträgern eine zielführende Unterstützung durch geeignete Leistungen und Maßnahmen. Je ausführlicher der Antrag auf Reha, desto höher sind die Erfolgsaussichten für die Genehmigung. Lassen Sie sich daher beim Reha-Antrag ausfüllen durch den Arzt oder einen geeigneten Berater unterstützen.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht beim Reha-Antrag?

Da der Versicherte ein Wahlrecht besitzt, besteht fast immer auch die Wahlmöglichkeit zwischen stationärer und ganztägig ambulanter Rehabilitation. Die Wünsche für Ihre Rehabilitation können Sie entsprechend in Ihrem Reha-Antrag eintragen. Darüber hinaus können Sie im Formular, mit dem Sie Ihre Reha beantragen, auch mitteilen, ob Sie für Ihre Rehabilitation eine spezielle Reha-Klinik oder einen besonderen Ort bevorzugen. Wichtig ist jedoch, dass das Behandlungskonzept und die Ausstattung der gewünschten Reha-Einrichtung zu Ihrem Bedarf passen. Soweit Ihre Wünsche mit den Reha-Zielen und den angedachten Reha-Maßnahmen kombinierbar sind, wird der Kostenträger diese gemäß Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigen. Die letztendliche Entscheidung für die Umsetzung und die Genehmigung bestimmter Leistungen verbleibt jedoch in der Verantwortung des Versicherungsträgers.

Wie lange dauert ein Reha-Antrag bis zur Bewilligung?

Zwischen der Antragstellung und dem Bescheid ist ein Zeitraum von ca. drei Wochen einzurechnen. Es kann jedoch etwas länger dauern, wenn die Unterlagen des Reha-Antrages nicht vollständig oder unzureichend sind. Wird beispielsweise ein ärztliches Gutachten erforderlich, verzögert sich mitunter auch die Bewilligung. Um Verzögerungen durch Rückfragen und/oder fehlende Unterlagen zu vermeiden, ist es daher äußerst wichtig, den Reha-Antrag vollständig auszufüllen.
Sind Sie unsicher, welche Unterlagen Ihrem Reha-Antrag beigefügt sein sollten, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Facharzt, Ihrem Hausarzt oder mit einer entsprechenden Beratungsstelle. Bitten Sie um Hilfestellung bei der Beantragung der medizinischen Rehabilitation. Häufig verzögern schon Details die Antwort des Leistungsträgers. Achten Sie auch auf die exakte Adressierung und den richtigen Versicherungsträger, der für Sie und Ihr Anliegen zuständig ist. Fragen Sie hierzu auch die örtlichen Versicherungsberater. Zwar wird ein falsch übersandter Antrag in der Regel an den richtigen Ansprechpartner weitergeleitet, doch sorgt die ungenaue Adressierung für unnötige Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Rehabilitationsantrages.

Bewilligt oder abgelehnt: Die Antwort auf den Reha-Antrag

Bereits nach drei Wochen kann die Bewilligung des Kostenträgers in Form eines schriftlichen Bescheids vorliegen, in dem Ihnen auch der Ort, die Klinik und der Rahmen der bewilligten Maßnahmen mitgeteilt werden. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie zeitnah, spätestens jedoch binnen einer Frist von vier Wochen, Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch mit sachlichen Fakten, welche den Ablehnungsgrund widerlegen und lassen Sie sich dabei stets von Ihrem behandelnden Arzt unterstützen. Je mehr fachliche Gründe für die Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme vorliegen, desto größer ist der Erfolg des Widerspruchs.

Ist eine ambulante Reha ein Krankenstand?

Ein stationärer Rehabilitationsaufenthalt gilt immer als Krankenstand. Eine ambulante Rehabilitation gilt nicht automatisch als Krankenstand.

Welche ist die besten Rehakliniken für Orthopädie und Psychosomatik?

Welche Rehakliniken für Orthopädie sind die besten in Deutschland?.