Wann wird man arbeitsunfähig aus der reha entlassen

Sehr geehrte Mandantin,

die Aussagen Ihres Rehaträgers sind nur zum Teil zutreffend.
Richtig ist, dass Ihr derzeit bestehendes Arbeitsverhältnis mit dem Träger des Pflegeheims -unabhängig von der Länge der Rehamaßnahme sowie Ihrer Arbeitsunfähigkeit- grundsätzlich so lange weiterbesteht bis eine Vertragspartei, also Sie bzw. Ihr Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis kündigt oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, z.B. durch einen Aufhebungsvertrag, beendet wird.
Während der Rehamaßnahme ruht Ihr Arbeitsverhältnis in der Tat. Insofern ist die Aussage des Maßnahmeträgers zutreffend. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis hat u.a. zur Folge, dass die ansonsten bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten sowohl für den Arbeitnehmer (z.B Erbingung der Arbeitsleistung) als auch für den Arbeitgeber (z.B. Lohnzahlungspflicht) nicht gelten.
Soweit Sie, sehr geehrte Mandantin, derzeit Krankengeld beziehen sollten, ist diese Zahlung grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb einer Dreijahresfrist begrenzt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über die maximale Dauer von gewährtem Krankengeld hinausgehen, besteht die Möglichkeit, die Voraussetzungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente zu prüfen. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird von der Deutsche Rentenversicherung gewährt. In diesem Zusammenhang dürfte Ihr Alter (Geburt vor 1961) von gewissem Vorteil sein, weil Sie bezüglich bestimmter nachteiliger gesetzlicher Veränderungen in den letzten Jahren geschützt sind (u.a. Berufsschutz).
Soweit Sie ggf. die Voraussetzungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen und eine solche beziehen sollten, käme es in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis wohl darauf an, ob Sie eine volle oder nur eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen würden. Im letzteren Fall wäre Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiterhin als ruhend anzusehen. Sie könnten daher nach einer eventuellen Genesung wieder eine Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber verlangen (sofern der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt hat).
Soweit Sie, z.B. aufgrund der Diagnose des Maßnahmeträgers, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber beenden wollen, sollten Sie folgende Dinge beachten.
Von einer sogenannten Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses kann man eigentlich nur abraten. Die Eigenkündigung führt grundsätzlich immer zu Nachteilen, weil damit zu rechnen ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen wird. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn die Bundesagentur Ihre Erkrankung als wichtigen Grund für die Kündigung ansehen würde bzw. geklärt ist, von welcher Stelle Sie zukünftig Zahlungen erhalten.
Eine Aufhebungsvereinbarung, ggf. in Verbindung mit einer Abfindung, macht eigentlich auch nur dann Sinn, wenn die weitere Einkünftesituation geregelt ist. Hierzu bietet sich in Ihrem Fall, sehr geehrte Frau Scholz, meines Erachtens durchaus an, die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung ist dezentral organisiert. Eine Beratungsmöglichkeit in Ihrer Nähe sollte daher gegeben sein.
Um auf Ihre Frage nach einer Abfindung zu antworten teile ich Ihnen mit, dass die Aussage, wonach der Arbeitgeber grundsätzlich immer verpflichtet ist eine Abfindung zu zahlen, nicht richtig ist. Einen allgemeinen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen, ausdrücklich festgelegten Fällen. So kann eine Abfindung z.B. aufgrund eines Sozialplanes oder eines arbeitsgerichtlichen Gerichtsurteils begehrt werden.
In der Praxis kommt es ansonsten durchaus häufig dann zu einer Abfindungszahlung, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und vor dem Arbeitsgericht ein entsprechender Abfindungsvergleich geschlossen wird.
Nach dem Vorgenannten sollten Sie daher zunächst grundsätzlich nicht von einem Abfindungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber ausgehen. Andererseits kann es aber für den einen oder anderen Arbeitgeber durchaus Sinn machen, eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung anzustreben. Letztlich müssen die Regelungen einer Aufhebungsvereinbarung – insbesondere aus Sicht des Arbeitnehmers –genau geprüft und abgewogen werden. In diesem Zusammenhang ist vor allen Dingen darauf zu achten, dass der zukünftige Status und die Einnahmesituation des Arbeitnehmers rechtssicher geklärt sind. Hierbei ist besonders auf die rentenrechtlichen Fragestellungen zu achten.
Für den Fall einer Aufhebungsvereinbarung sollten Sie vor der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung durchaus daran denken, das Schreiben rechtlich prüfen zu lassen. Hierbei lassen sich unter Umständen Dinge vermeiden, die nicht nur in finanzieller Hinsicht erhebliche Folgen haben können.

08.08.2022, 17:18

von

Ich dachte eigentlich, dass ich unter drei Stunden erwerbsfähig bin und werde aber als voll erwerbsfähig und arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Es war eine orthopädische Reha.

Ist es möglich, dass mich mein Hausarzt trotzdem weiter krankschreibt, wenn er auch eine Arbeitsunfähigkeit als gegeben sieht? Woher weiß sie, ob ich arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wurde?

08.08.2022, 17:32

von

Das weiß er oder sie aus dem Kurzbrief, den Sie am letzten Tag bei der Entlassung aus der Reha erhalten. Und er oder sie entscheidet, worunter er/sie die Unterschrift setzt - also, ob er/sie einen "gelben Schein" (AUB) ausstellt und wenn ja, aufgrund welcher Diagnose. Das in der Entlassung ist die Wahrnehmung der Reha-Ärzte. Und die Krankenkasse wird sich ggf. dann bei längerer AU trotz AF-Entlassung ggf. bei Ihnen melden und die AU durch den MDK überprüfen lassen - oder auch nicht.

08.08.2022, 17:52

von

Danke, ich bin heute am Boden zerstört. Vielleicht schicke ich trotz des gegenteiligen Reha-Berichts meinen EM-Rentenantrag ab. Aber das kann ich mir eigentlich sparen. Vielen Dank

08.08.2022, 18:57

von

Zitiert von: Miffi

Danke, ich bin heute am Boden zerstört. Vielleicht schicke ich trotz des gegenteiligen Reha-Berichts meinen EM-Rentenantrag ab. Aber das kann ich mir eigentlich sparen. Vielen Dank

Auch wenn es immer heißt, dass die Erfahrungen anderer nichts nützen, weil es stets individuell ist, ich wurde-allerdings erst nach dem EM-Rentenantrag-zur Reha geschickt und dort zwar mit etlichen negativen Leistungsbildern, aber doch arbeitsfähig für Beruf und andere Tätigkeiten entlassen. Die RV sah es dennoch anders und gewährte die beantragte EM-Rente damals für 3 Jahre, mittlerweile auf Dauer. Ich würde an Ihrer Stelle den Antrag trotzdem stellen, Sie vergeben sich dabei nichts.

08.08.2022, 22:41

von

arbeitsunfähig und erwerbsgemindert muss nicht identisch sein.

Niemand im Forum weiß ob Sie zu berenten sind oder nicht.

Klarheit haben Sie erst wenn Sie den Bescheid in Händen halten.

Es ist natürlich auch möglich dass ein Arzt Sie für arbeitsfähig hält und ein anderer nicht.

Vielleicht erkälten Sie sich ja auch auf der Heimfahrt und sind daheim stark erkälten und damit arbeitsunfähig obwohl Sie diese Erkältung bei der Entlassung noch nicht hatten?

08.08.2022, 23:00

von

Hat man nicht mit Ihnen gesprochen?

Z. B. über eine Wiedereingliederung?

Ich wurde auch arbeitsfähig entlassen und war trotzdem vorläufig noch krankgeschrieben. Es war "klar", dass ich wieder fit werde, aber dass es noch dauert.

08.08.2022, 23:04

von

Mir ist klar, dass ich nicht wieder fit werde. 40 Jahre lebe ich jetzt schon mit dieser Krankheit und dass es nicht besser sondern schlechter wird ist normal. Ich hab’s ja fast geschafft, jetzt muss ich noch vier Jahre durchhalten und dann gehe ich halt mit Abschlägen in die Schwerbehindertenrente.

09.08.2022, 06:37

Experten-Antwort

Hallo Miffy,

Sie können die Erwerbsminderungsrente unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder wie Sie aus der Reha entlassen wurden, beantragen.

Für die medizinische Voraussetzung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend. Wird ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt, besteht eine volle Erwerbsminderung. Wird ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich festgestellt, besteht eine teilweise Erwerbsminderung.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

17.08.2022, 15:19

von

Der Reha-Bericht lautet nun auf 3-6 Stunden erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und ich wäre jetzt arbeitsunfähig ohne Wiedereingliederung entlassen. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Vielleicht versuche ich es trotzdem wirklich mit einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente.

17.08.2022, 15:34

von

Zitiert von: Miffy

Der Reha-Bericht lautet nun auf 3-6 Stunden erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und ich wäre jetzt arbeitsunfähig ohne Wiedereingliederung entlassen. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Vielleicht versuche ich es trotzdem wirklich mit einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente.

Hallo,

der Antrag auf EMR wird nicht in Antrag auf Teil-EMR und Antrag auf volle EMR unterschieden. Mit einem Antrag sind Sie also gut beraten. Grundsätzlich können Sie, sollte "nur" eine Teil-EMR bewilligt werden, für die "andere Hälfte" auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten und so ggf. nochmal für wenige Stunden am Tag auf dem allgem. Arbeitsmarkt eine Chance erhalten.

Daher sollten Sie erstmal einen Antrag auf EMR stellen und dann weitersehen, je nach Ausgang des Antrags gibt es dann immer noch Möglichkeiten zur Unterstützung.

18.08.2022, 07:44

von

Kann ich mich auch erstmal weiter krankschreiben lassen ich habe mindestens noch ein Jahr übrig. Oder ich bleibe mit der halben Rente einfach so zu Hause und überbrücke bis 62, aber das wäre bestimmt doof.

18.08.2022, 07:56

von

Hallo Miffy,

das bleibt ganz Ihnen überlassen.

MfG

18.08.2022, 08:03

von

Guten Morgen...

Ich bin damals mit 6 Std und mehr aus, der Reha entlassen worden.

Da ich aber nicht mehr arbeiten konnte, stellte ich einen Antrag auf EM Rente und die DRV genehmigte mir die volle unbefristete Rente.

Also nur Mut, wenn es nicht mehr geht...
Viel Erfolg
Nolle

18.08.2022, 08:07

Experten-Antwort

Guten Morgen Miffy,
wenn Ihr Hausarzt feststellt, dass Sie arbeitsunfähig sind, kann und wird er Sie weiter krankschreiben. Ob die Krankenkasse Ihnen weiterhin Krankengeld zahlt, hängt davon ab, ob sie Ihr Dispostionsrecht (freie Entscheidung zur Beantragung einer Rente) einschränkt. Hatte die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert? In dem Fall ist das Dispositionsrecht auf jeden Fall eingeschränkt und die Krankengeldzahlung wird eingestellt, falls Sie keinen Rentenantrag stellen., sofern ein Leistungsfall eingetreten ist. Dies entscheidet aber nicht die Reha-Einrichtung mit dem E-Bericht sondern der Gutachter der Rentenversicherung. Aber der E-Bericht ist natürlich ein wichtiger Hinweis. Bei einer Restleistung von 3 -6 Stunden liegt vermutlich ein Leistungsfall für eine teilweise Erwerbsminderung vor. Hatte die Krankenkasse Sie nicht zur Reha aufgefordert, kann sie Ihr Dispositionsrecht auch nach Erhalt des E-Berichts nachträglich einschränken.
Zum Verfahren: die Rentenversicherung hat den E-Bericht der Reha erhalten und prüft, ob ein Leistungsfall eingetreten ist. In dem Fall werden Sie von der Rentenversicherung angeschrieben und gebeten, den formellen Rentenantrag zu stellen. So lange können Sie erstmal abwarten. Die Krankenkasse wird sicherlich so lange Krankengeld weiterzahlen, bis Sie einer Aufforderung zum Antrag ggf. nicht nachkommen und damit nicht mitwirken. Sie können aber natürlich auch selbst bereits jetzt den Antrag stellen.
Warum wollen Sie ggf. mit der halben Rente „einfach so zu Hause“ bleiben und die Zeit bis zur Altersrente überbrücken? Folgende Konstellationen sind möglich:
1- Rentenbewilligung teilweise Erwerbsminderung. Solange Sie auch nach Rentenbewilligung vom Arzt krankgeschrieben werden, wird die Rente auf das Krankengeld angerechnet und – sofern das Krankengeld höher ist als die Rente – die Differenz von der Krankenkasse weiter gezahlt.
2- Rentenbewilligung teilweise Erwerbsminderung. Werden Sie nicht mehr krankgeschrieben und Ihr Arbeitsgeber kann Ihnen einen ihrem Restleistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten, arbeiten Sie mit den verringerten Stunden weiter und erhalten neben der Rente Gehalt (evtl. wird ein Teil des Gehalt auf die Rente angerechnet)
3- Kann Ihnen der Arbeitgeber keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten, wird seitens der DRV geprüft, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für die für sie noch möglichen Tätigkeiten verschlossen ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie – zeitlich befristet – sogar die volle Erwerbsminderungsrente. Diese wäre übrigens wegen der Zurechnungszeit vermutlich sogar höher als Ihre spätere Altersrente.

18.08.2022, 08:17

von

Zitiert von: Miffy

Kann ich mich auch erstmal weiter krankschreiben lassen ich habe mindestens noch ein Jahr übrig. Oder ich bleibe mit der halben Rente einfach so zu Hause und überbrücke bis 62, aber das wäre bestimmt doof.

Hallo Miffy

Sie können nach der Reha mit ihrem Arzt besprechen, in wie weit auch er eine anhaltende AU unterstützt.
Inwieweit die KK das dann akzeptiert und mit ihnen durchzieht und Ihnen das Krankengeld bis zur Aussteuerung zahlt, oder sie bereits nun nach der Reha zur Antragstellung eines Rentenantrags bitten/auffordern wird, wird sich zeigen.

Bedenken Sie, automatisch besagt jedoch die Feststellung, welche die Rehaklinik nun nach erfolgter Reha getroffen hat nicht, dass bei Antragstellung einer EM-Rente man Ihnen diese auch durch die DRV zusprechen wird, auch wenn die Klinik Ihnen ein eingeschränktes Leistungsbild (3- unter 6 Std) bescheinigt hat.

Mindestens mit einer halben (oder sogar vollen?) Rente zu Hause bleiben wird Ihnen von daher erst möglich sein, wenn man den von Ihnen an die DRV erstmal noch zu stellenden EM-Rentenantrag auch so akzeptieren/bewilligen/bescheiden wird.

Erfahrungsgemäß: auch Sie werden absehbar erst noch ein paar Hürden auf sich nehmen müssen, bevor Sie "einfach so zu Hause bleiben können und versuchen zu überbrücken".

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft und Erfolg auf Ihrem kommenden Weg

18.08.2022, 08:27

von

Zitiert von: Nolle

Guten Morgen...

Ich bin damals mit 6 Std und mehr aus, der Reha entlassen worden.

Da ich aber nicht mehr arbeiten konnte, stellte ich einen Antrag auf EM Rente und die DRV genehmigte mir die volle unbefristete Rente.

Also nur Mut, wenn es nicht mehr geht...
Viel Erfolg
Nolle

Da hatten sie Glück, wenn man das so nennen kann. Dadurch würde ich zwar 1000 € Minimum netto einbüßen. Aber wäre immer noch besser, als auf Kosten der Rest-Gesundheit weiterzumachen. Es ist alles schwierig. Ich weiß auch gar nicht ob und wie ich im Vorfeld mit dem Arbeitgeber den eventuellen Fall einer halbe Erwerbsminderungsrente besprechen muss. Der öffentliche Dienst hat doch immer leidensgerechten Teilzeitplätze.

18.08.2022, 08:39

von

Ach ja, ich bin nicht aufgefordert worden von niemandem. Vielleicht schiebt die Technikerkrankenkasse noch eine Aufforderung nach. Wie lange nach der Reha kann das passieren?

18.08.2022, 08:44

von

Zitiert von: Experte/in

Guten Morgen Miffy,
...Zum Verfahren: die Rentenversicherung hat den E-Bericht der Reha erhalten und prüft, ob ein Leistungsfall eingetreten ist. In dem Fall werden Sie von der Rentenversicherung angeschrieben und gebeten, den formellen Rentenantrag zu stellen. So lange können Sie erstmal abwarten...

Wie lange kann es dauern?

18.08.2022, 10:35

von

Zitiert von: Miffy

Ach ja, ich bin nicht aufgefordert worden von niemandem. Vielleicht schiebt die Technikerkrankenkasse noch eine Aufforderung nach. Wie lange nach der Reha kann das passieren?

Kommt drauf an:
1. Die DRV deutet den Rehaantrag NICHT in einen Rentenantrag um (was bei einer Entlassung „Arbeitsfähig“ recht wahrscheinlich ist)
- kein wirksames Nachschieben möglich, der Fall ist ja bereits abgeschlossen

2. Umdeutung durch die DRV:
- Nachschieben möglich bis Sie der DRV erklären eine Rente nicht zu wünschen (korrekt: den (umgedeuteten) Rentenantrag zurückziehen)

18.08.2022, 15:15

von

Vielen Dank für die nette Antwort, wenn ich gerne Eine Umleitung hätte, dann muss ich also auf die arbeitsunfähige Entlassung mit Wiedereingliederung eingehen.

Oder ist das völlig egal, ob ich mich arbeitsfähig entlassen lasse und vielleicht nach ein paar Wochen wieder krank werde und dann erst selber den Rentenantrag stelle.

Wie lange ist man nach der Reha noch krankgeschrieben?

Wenn sie sich sofort nach Entlassung aus Reha weiterhin krank schreiben erhalten sie selbstverständlich weiterhin Krankengeld bis die 72 wochen ausgeschöpft sind. Sie müssen den Rehabericht ja nicht mal der KK zur Verfügung stellen.

Kann ich mich nach der Reha weiter krank schreiben lassen?

Denn häufig erfolgt die Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig. Dennoch ist es unbedingt wichtig, möglichst zeitnah nach Ende einer Kur den behandelnden Arzt aufzusuchen, um sich weiter krankschreiben zu lassen.

Wer schreibt mich nach der Reha krank?

Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Nach Eingang des Briefes Ihrer Krankenkasse haben Sie dazu zehn Wochen Zeit. Sie müssen dem Wunsch der Kasse folgen.