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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)Ich habe nicht gefunden, was ich gesucht habe:Ich suche nachIm Schilderwald den Überblick behalten und kein Bußgeld riskieren. © ADFC | April Agentur Radfahrende, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft. Eine Übersicht über die wichtigsten Tatbestände und die Höhe der jeweiligen Bußgelder. Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrenden einzeln auf. Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 55 Euro zahlen, werden bei Radfahrenden und Fußgänger*innen mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Radfahrende beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt. Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 60 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 28,50 Euro hinzu. Außerdem wird für manche Verstöße ab 60 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. Seit dem 9. November 2021 gelten neue Bußgelder. Die Änderungen im Bußgeldkatalog zielen in erster Linie auf Verstöße von Kraftfahrzeugführer*innen zu Lasten des Rad- und Fußverkehrs. Auch die Bußgelder für einige Verkehrsverstöße von Radfahrende sind erhöht worden. Unten sind die aktuellen Bußgelder für Radfahrende aufgeführt. In der blauen Medienbox finden sich ein Pdf der Tabelle sowie die Bußgelder für Kfz-Führende. Die Tabellen enthalten nur Auszüge aus dem Bußgeld- und Tatbestandskatalog. Vollständige Fassungen finden Sie hier: Bußgeldkatalog Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts Parken und Halten
Weitere Regelverstöße
Radfahren unter AlkoholeinflussBetrunkene Radfahrende begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) können Radfahrende angeklagt werden. Ihnen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, sogar ein Radfahrverbot ist möglich. Hier gibt es die Bußgelder in der ÜbersichtHinweis: Die Tabelle wird auf Mobilgeräten nicht korrekt dargestellt. In der blauen Medienbox steht die Tabelle als Pdf zur Verfügung.
*Der neue Bußgeldkatalog tritt nach Art. 3 der Änderungsverordnung am 9. November 2021 in Kraft. Für vorher begangene Verkehrsverstöße gelten die angegebenen niedrigeren Bußgelder. (Zusammengestellt vom ADFC. Gültig ab dem 9. November 2021. Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) Verkehrsrecht für Radfahrende (PDF)Verwandte ThemenFahrräder bewertenFahrräder brauchen eine sinnvolle Ausstattung, damit sie im Alltag praktisch sind. Das ADFC-Mitgliedermagazin Radwelt… Das richtige AlltagsradFahrräder für den Alltagseinsatz sind Multitalente. Ob der kurze Weg zum Bäcker oder tägliches Pendeln zur Arbeit, ob… Verkehrsrecht für RadfahrendeImmer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in den man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Was Radfahrende… Musikhören beim RadfahrenSeitens der Polizei heißt es oft, Radfahren mit Ohrhörern sei generell verboten. Das stimmt nicht. Musik zu hören ist… Beleuchtung am FahrradSeit Juni 2017 gelten neue Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Fahrradbeleuchtung. Das hat… Das Fahrrad versichernGegen abgebrühte Profi-Langfinger hilft manchmal auch das beste Schloss nicht. Ist das Fahrrad wirklich weg, kann eine… Kinder auf dem Rad mitnehmenFür den Kindertransport per Rad gibt es mehrere Möglichkeiten – vom Anhänger über den Kindersitz bis zum Lastenrad.… https://www.adfc.de/artikel/bussgeldkatalog-fuer-radfahrende
Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
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