Was ist der unterschied zwischen notar und rechtsanwalt

Sowohl bei Notaren als auch bei Rechtsanwälten handelt es sich um studierte Juristen – ihre Tätigkeitsfelder unterscheiden sich jedoch erheblich voneinander.

Besonders Menschen, die unerfahren in rechtlichen Themengebieten sind, stellen sich daher häufig die Frage, in welchen Fällen sie die Hilfe eines kompetenten Notars, wie dem Notar Bochum, benötigen und wann ein Rechtsanwalt den richtigen Ansprechpartner darstellt. Der folgende Artikel erläutert daher die grundsätzlichen Unterscheide zwischen Notar und Rechtsanwalt.

Die verschiedenen Aufgabengebiete

Ein abgeschlossenes Jurastudium bildet sowohl für Notare als auch für Rechtsanwälte die Grundlage, um ihren späteren Beruf ausüben zu können. Ausschlaggebend ist dabei die Befähigung zum Richteramt, welche nach einer erfolgreichen ersten und zweiten Staatsprüfung verliehen wird.

Die Aufgaben des Notars

Durch Notare wird ein öffentliches Amt bekleidet. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch das Justizministerium und die Bewerber werden nach äußerst strengen Kriterien ausgewählt, die sowohl die bisherigen Leistungen als auch die Persönlichkeit der Bewerber berücksichtigen. Per Gesetz sind die Notare daneben dazu verpflichtet, kontinuierlich Fortbildungen zu besuchen.

In Deutschland wird durch Notare eine vorsorgende Rechtspflege betrieben. Das bedeutet, dass diese ihr juristisches Fachwissen zur Verfügung stellen, um das Aufkommen von rechtlichen Unklarheiten oder Rechtsstreitigkeiten von Vorneherein zu vermeiden.

Von Notaren werden Urkunden und Dokumente erstellt, die vor einem Gericht stets voll gültig und beweiskräftig sind. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Schriftstücke generell durch einen Notar erstellt werden müssen. Zu diesen gehören zum Beispiel Ehe-, Immobilien- oder Unterhaltsverträge. Bei Verträgen im Handelsrecht oder Erbverträgen ist ebenfalls eine Erstellung durch einen Notar nötig.

Daneben gibt es auch Dokumente, für die eine notarielle Form zwar nicht per Gesetz vorgeschrieben wird, aber dennoch äußerst empfehlenswert ist. Wird zu diesen die Beratung eines Notars in Anspruch genommen, ist stets gewährleistet, dass die Form und die Schriftstücke selbst korrekt formuliert und aufgebaut sind. Beispiele dafür stellen Patientenverfügungen oder Testamente dar.

Die Aufgaben des Rechtsanwalts

Im Gegensatz zum Notar werden durch einen Rechtsanwalt stets die Interessen des jeweiligen Auftraggebers verteidigt oder gewahrt. Anders als ein Notar wird die Tätigkeit des Rechtsanwaltes somit parteiisch vollzogen.

Der Rechtsanwalt berät seinen Auftraggeber in Rechtsfragen und kann sowohl seine gerichtliche als auch seine außergerichtliche Vertretung übernehmen. Die Rechtsberatung stellt dabei ein Monopol der Rechtanwälte dar. Rechtanwälte dürfen ihre Mandanten vor jedem deutschen Gericht vertreten, jedoch bildet bei Zivilangelegenheiten der Bundesgerichtshof eine Ausnahme – für derartige Fälle wird eine spezielle Zulassung vorausgesetzt.

Rechtliche Regelungen gelten in nahezu jeglichen gesellschaftlichen Lebensbereichen, weshalb auch Streitfälle oder Unklarheiten im Alltag fast überall aufkommen können. Daher können sich Rechtsanwälte auf verschiedene Spezialgebiete fokussieren. Einige Beispiele für diese juristischen Fachbereiche bilden Familien-, Bau-, Vertrags-, Arbeits-, Sozial-, Medizin- oder Strafrecht.

Abhängig davon, in welcher Angelegenheit ein juristischer Beistand oder eine Beratung benötigt wird, müssen Verbraucher den passenden der beiden Juristen wählen.

Falls beispielsweise Unterstützung und Hilfe in strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Angelegenheiten gewünscht wird, eine Vertretung vor einem Gericht nötig ist oder ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl zugestellt wurde, bildet der Rechtsanwalt den richtigen Ansprechpartner.

Soll jedoch ein Vertrag geprüft, aufgesetzt oder abgeschlossen, ein Testament erstellt oder eine Beglaubigung erwirkt werden, wird der Notar die passende kompetente und fachlich versierte Unterstützung bieten.

Von Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter

Ratgeber - Anwaltsrecht, Gebührenrecht

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Bei komplexen Fällen kann ein Anwalt sinnvoll sein

Rechtsanwalt und Notar - beide Berufsgruppen sind Juristen, beide gestalten Verträge und Verfügungen.

Zu wem soll man gehen? Grundsätzlich gibt es Situationen, in denen man in jedem Fall einen Notar aufsuchen muss, weil das Gesetz die notarielle Form des Vertrages positiv verlangt, wie z.B. in folgenden Fällen: seit 2013 bei123recht.deRechtsanwältin Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht Preis: 50 € (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push({}); Antwortet: ∅ 43 Std. StundenVerträge, die Immobilien und grundstücksähnliche Rechte zum Gegenstand haben;Eheverträge, die Fragen zum Zugewinn und Versorgungsausgleich regeln; Erbverträge, bestimmte erbrechtliche Gestaltungen;Vertragsgestaltungen im Handelsrecht;Wenn man für diese Fälle schon zum Notar muss, damit der Vertrag überhaupt wirksam werden kann, stellt sich die Frage, ob man in so einem Fall vorher noch einen Rechtsanwalt aufsuchen sollte.

Bei komplexen Fällen sollte zusätzlich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden

In aller Regel ist zu sagen, dass Notare die genannte Materie souverän beherrschen sollten und nicht in jedem Fall ein Gang zum Rechtsanwalt vorab noch erforderlich ist. Es ist auch immer eine Kostenfrage, denn beide muss man bezahlen.

Bei komplizierten Gestaltungen, für die z.B. Vorberechnungen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erforderlich sind, ist es meist ratsam, auch noch einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kennt die spezielle Rechtsprechung zu dem Thema und kann auch bestimmte Formulierungen vorschlagen.

Handelt es sich um Standard-Formulierungen, auf die ein Notar in aller Regel vorbereitet sein sollte, ist eine zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes aber nicht erforderlich.

Wenn ein Rechtsanwalt zusätzlich vorgeschaltet wird, sollte dieser auch immer danach gefragt werden, für wen er den Vertrag gestaltet. Verträge lassen sich so gestalten, dass sie nur für eine Vertragspartei Vorteile oder Lösungen beinhalten und für die andere nicht. Rechtsanwälte sollten bei Beginn der Gestaltung zur Vermeidung von Interessenüberschneidungen darauf hinweisen, dass sie nur einen Auftraggeber haben, für den sie tätig sind. Das muss auch aus Haftungsgründen immer deutlich werden.

Bei Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen ist ein Besuch beim Notar sinnvoll

Situationen, in denen man eigentlich keine notarielle Form benötigt, für die aber auch oft der Notar ratsam ist:

  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten - Patientenverfügungen

Diese beiden Verfügungsarten brauchen, um Wirksamkeit zu erlangen, eine besondere Form. Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit Datum unterschrieben sein. Bei den Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen genügt die Schriftform, also die Unterschrift unter dem Text, der selbst nicht handschriftlich geschrieben sein muss, sondern z.B. auch ausgedruckt sein kann.

Notarielle Testamente können u.U. einen Erbschein ersparen, weil Banken diese anders betrachten. Das ist aber nicht zwingend so.

Die notarielle Form schützt bei Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen vor Verlust bzw. vor Nichtbeachtung

Grundsätzlich ist z.B. zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu sagen, dass die Standardwerke, die es von den Behörden und Ämtern gibt, zwar eine gute Anleitung, aber keine sinnvolle Form darstellen. Betroffene, die sich darauf berufen, verlieren in aller Regel Auseinandersetzungen mit Heimen und Betreuungsgerichten. Hier ist die notarielle Form dringend anzuraten, obwohl gesetzlich nicht gefordert.

Die Gestaltung eines Testamentes oder einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung durch einen Rechtsanwalt ist vor allem dann ratsam, wenn schwierige und nicht standartisierte Formulierungen gewählt werden sollen. Dann kann ein erfahrener Anwalt wirksam helfen.

Fazit:

Für Privatpersonen, die aus der Presse erfahren, dass sie die eine oder andere Verfügung regeln sollten, ist nicht überschaubar, warum sie nun einen Rechtsanwalt oder Notar oder beides wählen sollen.

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Ist Notar und Rechtsanwalt das gleiche?

Die Notarinnen und Notare als unparteiische Beratende Notarinnen und Notare sind - anders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. In ihrer Unabhängigkeit ähneln Notarinnen und Notare den Richterinnen und Richtern.

Was ist günstiger Anwalt oder Notar?

Gehen zu einem Notar sind die Kosten deutlich niedriger als die Kosten anwaltlicher Beratung, was an den unterschiedlichen Kostengesetzen liegt. Ein konkretes Beispiel: Es lassen sich Ehegatten zu einem Testament beraten, die ein Vermögen von Euro 400.000,- haben.

Kann ein Anwalt auch Notar sein?

Der Anwaltsnotar Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare unterscheiden sich vom hauptberuflichen Notariat lediglich dadurch, dass sie das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts, ausüben.

Sind alle Notare Anwälte?

Es gibt das sogenannte „Nur-Notariat“, bei dem der Notar ausschließlich als Notar tätig ist und das „Anwalts-Notariat“, bei dem ein Notar gleichzeitig auch als Anwalt tätig ist. Im Süden und Osten der Republik sind Notare lediglich als solche tätig. Berlin ist dabei die Ausnahme, denn dort gibt es das Anwaltsnotariat.