Startseite ▻ Wörterbuch ▻ überrascht Als Quelle verwenden Melden Sie sich an, um dieses Wort auf Ihre Merkliste zu setzen. ▒▒░░░ überrascht
Bedeutungⓘunvorbereitet getroffen [und deshalb in Erstaunen versetzt] Beispiele
Die Duden-BücherweltNoch Fragen?Erst der Schaden, dann die KündigungZwei Fahrraddiebstähle hintereinander reichten. Der Versicherungsmakler von Tobias Sington und seiner Frau warnte das Paar, dass ihnen ihr Hausratversicherer bald kündigen werde. Zwei Diebstähle hatte Sington über seine Hausratversicherung Alte Leipziger reguliert. Der Versicherer hatte die Schäden unproblematisch ersetzt. Doch dann die Überraschung: Der Versicherer möchte den Vertrag beenden. Nach Teilkaskoschaden rausgeflogenStephanie H.* erhielt dagegen vorher keinen Hinweis. Ihr Teilkaskoversicherer wollte nach einem aufwendigen Wildschaden eines ihrer beiden Autos nicht weiter versichern. Kurios: Es ging nicht um das beschädigte, sondern das andere Auto. Versicherer kündigt nach LeitungswasserschädenFinanztest-Leserin Susanne R.* verlor ihre Wohngebäudeversicherung nach Jahrzehnten ohne Schaden und dann zwei kleinen Leitungswasserschäden unter 1 000 Euro. Dass ein Versicherer sie loswerden will, trifft Kunden oft völlig unerwartet. Sie fragen sich: Darf er das überhaupt? Kündigung durch Versicherer nach Schadensfall erlaubtWas Kunden manchmal nicht wissen: Nach nur einem Schadensfall darf der Versicherer einen Vertrag außerordentlich beenden, frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadensfalls mit einer vierwöchigen Frist. Ausnahme: RechtsschutzversicherungFür Rechtsschutzversicherer gilt: Sie müssen zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten reguliert haben, bevor sie außerordentlich kündigen dürfen. Das nutzen sie dann aber auch oft aus. In diesen Fällen sind Kündigungen rechtlich möglichGrundsätzlich dürfen Versicherer private Unfall- und Schadenverträge einseitig kündigen. Dazu gehören unter anderem: Hausratversicherung Versicherer sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die regelmäßig prüfen, ob sie ein gutes oder schlechtes Geschäft machen. Verluste sollen vermieden werden. Sind Schäden aufgetreten, nehmen sie die Verträge besonders genau unter die Lupe und trennen sich gegebenenfalls von ihnen. Häufig kommt das etwa bei der Wohngebäudeversicherung vor. Haben Kunden alte Häuser versichert und kommt es irgendwann zu einem Leitungswasserschaden, bleibt es eben oft nicht bei dem einen Fall. Versicherer kündigt „ordentlich“Neben den außerordentlichen Kündigungsrecht nach einem Schadensfall darf der Versicherer einen Vertrag ganz regulär „ordentlich“ zum Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muss der Versicherer in der Regel mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit der Zahlung mitteilen. In der Autoversicherung gilt eine EinmonatsfristIn der Autoversicherung muss der Versicherer eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen, in der Regel ist das der 31. Dezember. Die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Kunden eingegangen sein. Versicherungsbeitrag nicht gezahltBeitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir zeigen, was Kunden tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen. Mit dem Beitrag im RückstandIch habe eine neue Versicherung abgeschlossen: Wie schnell muss ich den ersten Beitrag zahlen? Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie spätestens zwei Wochen danach den ersten Beitrag überweisen. Sonst darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und Sie sind ungeschützt, sollte unterdessen etwas passieren. Mein Beitrag für die Versicherung ist nicht vom Konto abgebucht worden. Was passiert jetzt? Manchmal versäumen Versicherungskunden eine Beitragszahlung während der Laufzeit des Vertrags. Auch hier darf der Versicherer den Vertrag beenden. Allerdings muss der Versicherer den Kunden zuerst erinnern, dann mahnen und darf schlussendlich den Vertrag kündigen. Versicherungsunternehmen müssen dabei Fristen einhalten. Kunden finden die Details in ihren Vertragsbedingungen. Ich habe den Beitrag der Hausratversicherung nicht gezahlt. Jetzt wurde eingebrochen. Bin ich versichert? Solange Sie keine Mahnung erhalten haben, können Sie – übrigens nicht nur bei der Hausratversicherung – die Zahlung nachholen und haben Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Hat die Gesellschaft Sie bereits angeschrieben, wahren Sie unbedingt die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist. Andernfalls kann der Versicherer die Regulierung Ihres Einbruchsschadens verweigern. Wenn eine Mahnung kommtDie Versicherung hat mir eine Mahnung geschickt. Ich verstehe aber nicht, wie der Betrag zustande kommt. Muss ich trotzdem zahlen, um nicht rausgeworfen zu werden? Fragen Sie erst einmal nach. Es gibt gesetzliche Vorgaben, wie detailliert eine Mahnung sein muss. Versicherer sind verpflichtet, die Beiträge, Verzugszinsen und Mahnkosten einzeln aufzuschlüsseln. Setzt sich ein Versicherungsvertrag aus mehreren Bausteinen zusammen, muss der Versicherer angeben, welcher Teil des Beitragsrückstands auf welchen Teil des Versicherungsvertrags entfällt. Auch wenn mehrere Personen zusammen versichert sind, muss in der Mahnung stehen, welcher Betrag für jede von ihnen nachzuzahlen ist. Außerdem müssen Versicherer ihre Kunden auf die Folgen einer verspäteten Zahlung hinweisen. Versäumt ein Versicherer einen dieser Punkte, ist die Mahnung unwirksam, und Sie behalten Ihren Versicherungsschutz. Das Gesetz fordert eine „qualifizierte Mahnung“, um Kunden zu schützen, die vielleicht Geldsorgen haben. Sie sollen wählen können, auf welchen Teil des Versicherungsvertrags sie verzichten und welchen sie fortführen wollen. So entschied das Landgericht Köln im Fall einer Frau, die ihre Tochter durch einen Verkehrsunfall verloren hatte (Az. 26 O 79/18). Mutter und Tochter besaßen eine gemeinsame private Unfallversicherung und hatten den Jahresbeitrag nicht gezahlt. Der Versicherer wurde verurteilt, die vereinbarte Todesfall-Leistung für die Tochter zu zahlen. Er hatte in seinem Mahnschreiben lediglich den fehlenden Betrag insgesamt und die Mahnkosten ausgewiesen, nicht aber die Beitragsanteile für jede Person. Wenn Sie den Vertrag widerrufen oder kündigen wollenWenn ich vom Vertrag kurz nach Abschluss zurücktrete – kann die Versicherung trotzdem einen Monatsbeitrag von mir verlangen? Wenn Sie Ihren Rücktritt innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist erklären, müssen Sie nicht zahlen. Am besten schicken Sie den Brief per Einschreiben. Entscheidend ist, wann Ihr Schreiben bei dem Versicherer eintrifft. Ich kann erst in einem Jahr regulär kündigen, will aber früher raus. Endet der Vertrag, wenn ich einfach nicht mehr zahle? Nein. Selbst wenn der Versicherer Sie rauswirft, bleiben die Beitragsschulden bestehen. Die Gesellschaft kann ein Mahnverfahren einleiten und die Außenstände eintreiben – einschließlich Inkassokosten und Verzugszinsen. Bleiben Sie die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung schuldig, droht sogar noch weiterer Ärger: Das Auto verliert die Zulassung und wird von der Polizei stillgelegt. Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar. Tipp: Die für Sie richtige Police finden Sie mithilfe unseres Kfz-Versicherungsvergleich. Sie bezieht so gut wie alle Versicherer mit ein und nennt günstige Tarife – genau für Ihren persönlichen Versicherungsbedarf. Ich habe zum 30. Juni gekündigt, nun sehe ich, dass sich der Vertrag frühestens zum Jahresende beenden lässt. Gilt meine Kündigung nun automatisch für diesen Termin? Nein. Eine Kündigung zum falschen Termin ist unwirksam, der Vertrag läuft weiter. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welchem Termin Sie kündigen können, schauen Sie im Vertrag nach oder erklären Sie Ihre Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“. Lassen Sie sich den Eingang des Schreibens schriftlich vom Versicherer bestätigen. Wenn Sie knapp bei Kasse sindIch habe ernsthafte Geldsorgen. Welche Verträge soll ich kündigen? Sortieren Sie Ihre Policen nach Wichtigkeit. Existenzielles wie die private Haftpflichtversicherung oder Risikolebensversicherung sollte unbedingt weiterlaufen. Ein Vollkaskoschutz für ein zehn Jahre altes Auto ist hingegen entbehrlich. Gleiches gilt für Versicherungen, bei denen der mögliche Schaden überschaubar ist, etwa eine Handypolice. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich Luft verschaffen, indem Sie von jährlicher auf vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise umstellen. Dann wird es zwar unterm Strich teurer, aber Sie müssen die Summe nicht auf einmal aufbringen. Die Kündigungsfrist verkürzt sich durch die geänderte Zahlungsweise allerdings nicht. Was ist, wenn ich die Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen kann? Die Krankenversicherung ist die einzige Versicherung, bei der ein Minimalschutz auch für Beitragsschuldner erhalten bleibt. Sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte werden in Notfällen, bei akuten Erkrankungen und bei Schmerzen behandelt. Setzen Sie sich trotzdem schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung und suchen Sie nach einer Lösung, bevor sich die Beitragsschulden anhäufen. Tipp: Wie privat Krankenversicherte mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen können, verrät unser Special Private Krankenversicherung. Tipps für Kunden und MusterbriefSteht eine Kündigung bevor, ist es oft sinnvoll, die Versicherung selbst zu kündigen. Kunden kehren
die Kündigung also in eine eigene Kündigung um. Einen Anspruch darauf haben sie jedoch nicht. Der Vorteil der Kündigungsumkehr: Wollen Kunden bei einem neuen Versicherer einen Vertrag abschließen, müssen sie im Antrag nicht angeben, dass ihnen der Vorversicherer gekündigt hat. Manche Versicherer sind skeptisch, wenn ein Kunde von einer Versicherung rausgeworfen wurde. Kein privater Unfall- oder Schadenversicherer ist gezwungen, einen Kunden zu versichern. Der Versicherungskunde Tobias
Sington, dem nach zwei regulierten Fahrraddiebstählen die Kündigung der Hausratversicherung bevorstand, hatte Glück, denn sein Makler wies ihn auf die Möglichkeit der sogenannten Kündigungsumkehr hin. Sington sprach selbst die Kündigung aus. Er konnte im Antrag bei einem neuen Hausratversicherer angeben, dass er selbst gekündigt hatte. Eine Möglichkeit, die Kündigung doch noch abzuwehren, kann das Aushandeln neuer
Vertragsbedingungen sein. Kunden sollten das Gespräch mit dem Versicherer suchen und nach den Kündigungsgründen fragen. Sie können beispielsweise dem Versicherer einen höheren Selbstbehalt anbieten oder einen Zuschlag oder Risikoausschluss akzeptieren. Manchmal ist ein eingeschränkter Schutz besser als gar kein Schutz. Achtung: Einen Anspruch auf eine Weiterführung des Vertrags und eine Vertragssanierung haben Kunden bei einer Kündigung nicht. Bei Abschluss eines Vertrags fragen Versicherer nicht nur nach der Vorversicherung, sondern auch nach Vorschäden, etwa in der Wohngebäudeversicherung. Schäden müssen Kunden vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Anderenfalls riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Bei kleineren Schäden sollten Kunden abwägen, ob sie die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen oder lieber in die eigene Tasche greifen, um keine Kündigung durch den Versicherer zu riskieren. Wer etwa mehrmals hintereinander die Privathaftpflichtversicherung für geringe Schäden beansprucht, sollte bei einer Kündigung durch den Versicherer nicht überrascht sein. Beschweren beim Ombudsmann für VersicherungenHaben Kunden den Eindruck, die Versicherung hat eine falsche Entscheidung getroffen, können sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diese Stelle ist unabhängig und prüft für Verbraucher kostenfrei, ob sie mit ihrem Einwand richtig liegen. Der Ombudsmann hat die Möglichkeit, Versicherungsunternehmen zu einer Leistung von bis zu 10 000 Euro zu verpflichten. Durch diese Schlichtungsstelle sind außergerichtliche Einigungen möglich. Musterbrief: Versicherungsvertrag kündigenHier können Sie unseren Musterbrief mit ausführlichen Erläuterungen herunterladen. Empfehlenswert ist, einen Versicherungsvertrag schriftlich zu kündigen. Das geht per Brief, per E-Mail, Fax oder über ein Kundenportal des Versicherers. Um sicherzustellen, dass die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist, sollten Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen lassen, etwa „Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung“. Falls der Versicherer nichts von sich hören lässt: Fragen Sie nach. Eintrag in Datenbank der VersichererBei ungewöhnlich großen oder überdurchschnittlich häufigen Schäden und anderen Auffälligkeiten landet ein Kunde nach einem Rauswurf unter Umständen sogar im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (His). Das ist eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatenbank von Versicherungsunternehmen. In der Kraftfahrtversicherung gibt es zum Beispiel einen Eintrag bei drei oder mehr Versicherungsfällen binnen 24 Kalendermonaten. Bei kleineren Schäden sollten Kunden deswegen abwägen, ob sie die Versicherung wirklich in Anspruch nehmen oder lieber in die eigene Tasche greifen, um keine Kündigung durch den Versicherer zu riskieren. Axa wirft Tausende Kunden rausAber auch ohne Schaden kommt es vor, dass ein Versicherer Änderungen verlangt oder aussteigen will. Der Kölner Versicherer Axa hatte seine rund 17 500 Versicherten mit Verträgen einer „Unfall-Kombirente“ im Jahr 2018 aufgefordert, in eine „Existenzschutzversicherung“, ein Vertrag mit geringeren Leistungen, zu wechseln. Wer dies bis jetzt noch nicht getan hat, erhält nun die Kündigung. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt: Vielen Kunden wurde die „Unfall-Kombirente“ als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. Diese Kunden hätten nicht mit einer Kündigung gerechnet. Anders als in der Unfallversicherung dürfen Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen. Die bis 2010 verkaufte Unfall-Kombirente bietet eine lebenslange Rente zwischen 500 und 3 000 Euro, wenn ein Kunde durch einen Unfall oder eine bestimmte schwere Krankheit invalide wird. Die als Ersatz angebotene Existenzschutzversicherung ist deutlich teurer und die Rente läuft nicht mehr lebenslang, sondern endet mit dem 67. Lebensjahr. Dem Versicherer ist das Produkt zu teuer gewordenDie Axa hat ihren Schritt mit den unerwartet hohen Gesundheitskosten und anhaltend niedrigen Zinsen begründet. Dem Versicherer ist das Produkt zu teuer geworden, die Versicherten tragen jetzt die Konsequenzen. Besonders ärgerlich ist das für diejenigen, die mit der Police ihre wirtschaftliche Existenz absichern wollten. Rechtsfrage noch nicht geklärtDie Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden oder zu klagen. Verbraucher hätten berichtet, dass das Produkt damals als „Quasi-Berufsunfähigkeitsschutz“ angeboten worden sei, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale: „Unseres Erachtens fällt die Versicherung jedenfalls nicht in die Sparte Unfallversicherung.“ Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus„Wir sind der Ansicht, dass die eingeschlossenen Schwere-Krankheiten- und Grundfähigkeitsversicherungen aufgrund der Nähe zur Berufsunfähigkeitsabsicherung beziehungsweise Lebensversicherung nicht ordentlich kündbar sind“, erläutert Becker-Eiselen. Denn in solchen Fällen dürfen Gesellschaften nicht einseitig ordentlich kündigen. Juristisch geklärt ist die Frage noch nicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen die Axa-Versicherung eingereicht und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Das Gericht urteilte im Jahr 2021, dass die Kündigung durch die Axa-Versicherung unzulässig sei (AZ. 20 U 21/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. * Name der Redaktion bekannt
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