Sind Sie selbst oder ein Angehöriger verantwortlich brauchen sie keine Angaben zur Sache zu machen?

Keine Bußgeldhöhe

Warum finde ich keinen Betrag auf der Anhörung?

Die Höhe des Bußgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein kurzer Überblick findet sich auf dem o.a. link zum ADAC. Die dort hinterlegten Geldbußen können aufgrund der persönlichen Umstände erhöht werden. Dies ist in erster Linie bei Voreintragungen beim Kraftfahrtbundesamt der Fall. Bei mehreren Punkten kann neben einer erhöhten Geldbuße auch ein Fahrverbot festgesetzt werden.

Anhörungsbogen

Wieso erhalte ich einen Anhörungsbogen?

Mit dem Anhörungsbogen wird dem Verkehrsteilnehmer bekannt gegeben, welche Verkehrsordnungswidrigkeit ihm vorgeworfen wird. Dem Verkehrsteilnehmer wird mit dem Anhörungsbogen Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Wer sich äußern will, sendet den Anhörungsbogen mit seinen Angaben an die Verwaltungsbehörde zurück. Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, benennen Sie bitte den Fahrer oder Verantwortlichen. Sofern Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, brauchen Sie keine Angaben zu machen, sollten dies aber in Ihrem eigenen Interesse mitteilen. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, müssen weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers erfolgen. Dies kann durch Ermittlungsbeamte oder durch die Polizei erfolgen. In der Regel werden Sie persönlich oder Nachbarn befragt. Bei der Befragung der Nachbarn werden keine persönlichen Daten mitgeteilt. Es wird lediglich das Fahrerfoto gezeigt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie falsche Angaben machen und einen anderen benennen, obwohl dieser nicht gefahren ist, so ist dies eine Straftat! Wenn aufgrund der weiteren Ermittlungen ein anderer als der benannte Fahrer festgestellt wurde, wird von hier der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird neben dem Strafverfahren fortgeführt.

Das Anhörungsschreiben unterbricht die Verjährung durch die Veranlassung der Anhörung, nicht erst mit Zugang beim Empfänger. Die Unterbrechung tritt auch ein, wenn Sie dieses Schreiben nicht erreicht (z.B. wenn Sie keinen Briefkasten haben oder umgezogen sind)

Anhörung/Zeugefragebogen (nur Verwarngeldverfahren)

Muß ich das Schreiben ausfüllen, auch wenn ich bereit bin die geforderte Verwarnung zu bezahlen?

Nein. Durch die rechtzeitige Zahlung (siehe Frist im Schreiben) ist das Verfahren abgeschlossen.

Zeugnisverweigerungsrecht

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht

Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.

Was hat es damit auf sich? :

Wenn Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, trifft noch vor dem Bußgeldbescheid der Anhörungsbogen ein. Denn eine Behörde kann nur dann einen Bußgeldbescheid verschicken, wenn zuvor der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, ermittelt wurde. Wissen die Behörden bereits, dass der Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, wird anstatt des Anhörungsbogens, der Zeugenfragebogen verschickt.

Sind Sie selbst oder ein Angehöriger verantwortlich brauchen sie keine Angaben zur Sache zu machen?

Sie haben einen Zeugenfragebogen erhalten und wissen nicht, was Sie tun sollen? Da Sie sich und andere nicht selbst belasten müssen, sollten Sie sich Rat beim Anwalt holen. Wir haben die wichtigsten Fakten zum Zeugenfragebogen hier noch einmal für Sie zusammengefasst.

Wann kommt der Zeugenfragebogen

Sowohl der Zeugenfragebogen, als auch der Anhörungsbogen sind keine Aufforderung, zum Vorwurf Stellung zu beziehen. Vielmehr geht es darum, dem Betroffenen mitzuteilen, dass ihm eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Ist der Behörde bereits bekannt, dass Fahrer und Halter nicht die gleiche Person sind, erkennbar z. B. anhand eines Blitzerfotos, erhält der Halter einen Zeugenfragebogen. Darüber hinaus verschickt die Behörde den Zeugenfragenbogen, wenn sie sich nicht ganz sicher ist, ob der Halter zum Tatzeitpunkt auch der Fahrer war.


Hier ein Beispiel-Zeugenfragebogen
(Zur Information: Die Zeugenfragebögen variieren von Bundesland zu Bundesland):

Aussage verweigern oder nicht?

Da der Halter lediglich Angaben zu seiner Person machen muss und sich nicht zum Fahrer oder Vorfall äußern muss, ist es in manchen Fällen ratsam, den Fragebogen auszufüllen und zurück zu schicken.

Verweigert der Halter die Aussage, droht ihm in manchen Fällen, neben weiterer Post, eine Vorladung aufs Polizeipräsidium, um die Aussage dort aufzunehmen.

Zudem geht er das Risiko ein, mit einer Fahrtenbuchauflage bestraft zu werden, wenn die Behörde aufgrund seiner fehlenden Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers keinen Erfolg hat. Dies geschieht allerdings nicht direkt nach der ersten Aussageverweigerung. Ob auch Sie einen Zeugenfragebogen zurückschicken sollten oder nicht, besprechen unsere Anwälte gerne mit Ihnen.

Des Weiteren kann die Polizei die Ermittlungen im näheren Umfeld des Halters fortführen, Bekannte befragen und Passfotos von verdächtigen Personen abgleichen.

Eine absichtliche Falschaussage sollte in keinem Falle getätigt werden und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Zeugenfragebogen für Vergehen mit dem Firmenwagen

Sind Sie selbst oder ein Angehöriger verantwortlich brauchen sie keine Angaben zur Sache zu machen?

Sollten Sie mit dem Firmenwagen Ihres Arbeitgebers wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beschuldigt sein, wird Ihr Arbeitgeber als Halter den Zeugenfragebogen erhalten. Darin wird er dazu aufgefordert, den Fahrzeugführer an diesem Tag anzugeben. Ihrem Arbeitgeber steht in diesem Fall kein Recht zu, die Aussage zu verweigern. Dies würde lediglich im Fall einer familiären Beziehung zwischen Fahrzeughalter und betroffenem Fahrer zur Geltung kommen.

Es empfiehlt sich jedoch, dass Ihr Arbeitgeber keine genauen Angaben dazu macht, wer gefahren ist, sondern lediglich dazu, wem das Fahrzeug an diesem Tag zugeteilt war.

Auf diesem Weg bleiben uns, als Verteidigung mehr Möglichkeiten, um die Vorwürfe seitens der Behörden gegen Sie anzufechten. Sollten Sie als Fahrzeugführer angegeben sein, werden Sie in der Regel in den folgenden Wochen einen sogenannten Anhörungsbogen erhalten.

Zeugenfragebogen erhalten? Wir helfen Ihnen!

Sie haben einen Zeugenfragebogen erhalten und wissen nicht, was Sie tun sollen? Da Sie sich und andere nicht selbst belasten müssen, sollten Sie sich Rat beim Anwalt holen. Setzen Sie sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung. Wir helfen Ihnen, sich erfolgreich zu verteidigen.


Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht

Was passiert wenn man nicht weiß wer gefahren ist?

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid als Halter, obwohl Sie nicht der Fahrer waren, können Sie Einspruch einlegen. Dies können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides tun. Besonders, wenn eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist das ratsam.

Was passiert wenn man von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Aussagen zu verweigern, wenn Sie damit Personen belasten müssen, die Ihnen sehr nahe stehen. Eine Verweigerung der Aussage kann jedoch unschöne Konsequenzen für Sie haben. Die Polizei kann Sie dazu zwingen, ein Fahrtenbuch zu führen.

Wie läuft eine Online Anhörung ab?

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) anzumelden.

Wer bekommt die Punkte Halter oder Fahrer?

Nein. „Verfolgt werden kann nur derjenige, der gefahren ist“, sagt der Verkehrsrechtsexperte Christian Janeczek aus Dresden. Der Halter muss also, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann, weder eine Geldbuße zahlen noch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei oder ein Fahrverbot fürchten.