Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen/des Minderjährigen bestimmt deren/dessen Aufenthaltsort, soweit die Pflege und Erziehung der Minderjährigen/des Minderjährigen dies erfordert. In der Regel bestimmen daher die Eltern einer Jugendlichen/eines Jugendlichen, ob sie/er alleine verreisen darf. Show
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes. Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Eltern der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der sie erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind. Dieser Bestätigung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde der Minderjährigen/des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt.Informationen über das Jugendschutzgesetz des Urlaubslandes werden bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes bereit gestellt. HinweisAuf den Seiten des ÖAMTC finden sich Muster für die Einverständniserklärung. TippDie e-card, oder für Reisen außerhalb der EU der Urlaubskrankenschein, sollte unbedingt eingepackt werden. Nähere Informationen erteilt der zuständige Krankenversicherungsträger. Auf den Seiten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger finden sich Links zur Urlaubskrankenscheinbestellung bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Der Vater wohnt in Berlin, die Mutter in London und die Oma in Bielefeld: Je verstreuter Familien leben, desto häufiger reisen Kinder alleine, um ihre Verwandten zu besuchen. Manche Mütter und Väter haben Bedenken dabei, ihre Kleinen mit dem Zug oder dem Flugzeug in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land reisen zu lassen. Doch nicht nur besorgte Eltern setzen den kleinen Reisenden Grenzen. Ab wann Kinder mit welchem Verkehrsmittel reisen dürfen, ist rechtlich zwar kaum eingeschränkt. Zu beachten ist in diesem Zusammen allerdings § 8 des Jugendschutzgesetzes. Darin geht es um den Aufenthalt von Minderjährigen an sogenannten jugendgefährdenden Orten. Als ein solcher Ort kann auch ein Bahnhof oder ein Flughafen gelten – falls das reisende Kind nicht reif oder verantwortungsbewusst genug ist, sich dort alleine aufzuhalten. Eltern entscheiden, ob Kinder alleine reisenAbgesehen davon sind der Reisefreiheit von Kindern und Jugendlichen in erster Linie von der elterlichen Fürsorgepflicht Grenzen gesetzt. „Die Erziehungsberechtigten müssen entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren oder zu fliegen“, informiert Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein selbstständiges Kind könne auch alleine innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland reisen. Zug, Bus, Flugzeug: Beförderungsbedingungen prüfenRelevanter noch als der Aufenthalt an Bahnhöfen und Flughäfen ist das jeweilige Verkehrsmittel. Die Unternehmen haben meist klare Regeln, ab welchem Alter allein reisende Kinder mitgenommen werden. So beträgt bei den meisten großen Fluggesellschaften das Mindestalter für allein Reisende 12 Jahre. Minderjährige ohne Begleitperson werden auch als unaccompanied minors (UM) bezeichnet. Kinder dürfen zwar schon ab fünf Jahren alleine einen Flug antreten, brauchen dann aber eine Betreuung an Bord. Entweder ein Flugbegleiter oder ein Erzieher kümmert sich dann um den reisenden Sprössling. Die meisten Fluggesellschaften verlangen dafür einen Aufpreis. Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen. Bei Bedarf können die Eltern für ihre Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbusunternehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit. Selbst dann fordern sie eine Erlaubnis der Eltern, solange die Kinder nicht älter als 15 Jahre sind. Vollmacht der Eltern mitgeben, wenn Kinder alleine reisenWie Gesine Reisert informiert, ist eine schriftliche Erlaubnis sowieso sinnvoll, wenn Kinder alleine unterwegs sind: „Ich empfehle den Eltern, vor allem kleinen Kindern einen Zettel mitzugeben, auf dem sie ihm erlauben, alleine zu reisen. Dort sollte auch eine Telefonnummer für den Notfall, die Zieladresse und die Route, gegebenenfalls mit Umsteigebahnhöfen, angegeben sein.“ Das ist auch ratsam, wenn kleine Kinder mit älteren, aber dennoch minderjährigen Geschwistern oder Cousinen unterwegs sind. Auch hier kommt es wieder darauf an, was die Eltern den Kindern zutrauen und was diese sich selbst zutrauen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dem älteren Kind eine unterschriebene Vollmacht mitgeben. Es kann auch empfehlenswert sein, Mitreisende – zum Beispiel Sitznachbarn im Zug – anzusprechen und sie zu bitten, auf das Kind zu achten. Dann kann sich der kleine Reisende auch an diese wenden, falls er oder sie Fragen hat. Ticket alleine kaufen erst ab sieben JahrenDürfen Kinder auch Reisen komplett auf eigene Faust unternehmen, inklusive dem Ticketkauf? Sie dürfen – vorausgesetzt, sie sind mindestens sieben Jahre alt und haben das Einverständnis der Eltern. Dann diesem Mindestalter sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen in einem gewissen Rahmen auch alleine Fahrkarten kaufen. Dieser Rahmen sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel, meist das Taschengeld oder andere Geldgeschenke der Familie. Das besagt § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sogenannte Taschengeldparagraph. Organisierte Jugendreisen: Reiseveranstalter in der PflichtBei organisierten Jugendreisen gelten die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Reisen: Der Reiseveranstalter muss alle für die Reise typischen Leistungen erbringen. Dazu zählt in diesem Fall auch die Aufsicht Minderjähriger. Bei solchen Reisen meist Jugendliche ab 16, manchmal auch ab 14 Jahren teilnehmen. Fazit: Ob Kinder alleine Zug oder Bus fahren oder fliegen sollten, hängt in erster Linie vom Kind selbst ab. Wenn die Eltern dem Sprössling zutrauen, ohne Begleitung unterwegs zu sein und das Mädchen oder der Junge sich das selbst zutraut, steht einer Reise kaum noch etwas im Weg. Die Erziehungsberechtigten sollten im Vorfeld allerdings in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens nachschauen, ob Kinder damit alleine reisen dürfen. Kann ich mit 15 alleine fliegen?Meist dürfen Kinder erst ab 5 Jahren alleine fliegen, wenn sie einen speziellen Begleitservice der Airline in Anspruch nehmen. Ohne Betreuung liegt die Altersgrenze für alleinreisende Kinder und Jugendliche je nach Fluggesellschaft zwischen 12 und 16 Jahren.
Wann brauche ich eine Reisevollmacht?Sind Kinder nicht in Begleitung beider Sorgeberechtigten beziehungsweise mit dem alleinigen Sorgeberechtigten unterwegs, benötigen sie eine Reisevollmacht. Dabei handelt es sich um eine Einverständniserklärung, die bescheinigt, dass die minderjährige Person verreisen darf.
Kann man als Minderjähriger ins Ausland?Minderjährige Kinder, die nach Deutschland einreisen oder ausreisen möchten, müssen beim Grenzübertritt einen gültigen Reisepass vorlegen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 aufgrund europäischer Vorgaben ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
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