Sehr geehrter Fragesteller, Show
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Januar 2016 | 13:41 Nachfrage 1: Und wenn er da einen Nachweis mitbringt, auf dem "befristete Aushilfe" steht, dann dürfte ihm das wenig bringen, wenn er Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis aus der Zeit nach der Entfristung geltend macht. Klicken Sie in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen. Zitat von Dr.Kamphausen:
Wenn ein befristetes AV stillschweigend in ein unbefristetes AV übergeht, dann bleiben die eigentlichen Vertragsbestandteile davon unberührt, denn sie werden in die unbefristete Stelle übernommen. Der AN hat einen Vertrag mit den notwendigen Angaben gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des NachwG. Dieser Vertrag wird durch die stillschweigende Verlängerung nur entfristet, mehr nicht. Somit kommt dann § 4 Satz 2 NachwG zum tragen, da die notwendigen Angaben automatisch übernommen werden. Deshalb ist dem hier zuzustimmen; Zitat von Atlantis: Ich denke dies sollte genügen. PS: Hätte im Vorfeld kein AV bestanden, dann würde ich marcus und dem Doc zustimmen. Gruß Pro
AW: stillschweigende Verlängerung eines befristeteten Arbeitsvertrages AW: stillschweigende Verlängerung eines befristeteten Arbeitsvertrages AW: stillschweigende Verlängerung eines befristeteten Arbeitsvertrages |