Die impfungen gegen sars-cov-2 und der plan der schwarzen logen

Impfung gegen COVID-19 (Corona-Schutzimpfung)

Die Erkrankung, die das SARS-CoV-2-Virus hervorruft, wird als COVID-19 bezeichnet. Die Corona-Schutzimpfung minimiert das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Kommt es trotz Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung, so verläuft diese im Normalfall wesentlich milder. Komplikationen und Todesfälle werden weitgehend vermieden.

Somit kann auch eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Voraussetzung hierfür ist eine hohe Impfbeteiligung der Bevölkerung.

Die Corona-Schutzimpfung ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie ist für alle in Österreich lebenden Personen kostenfrei. Unter info.gesundheitsministerium.gv.at erfahren Sie wo Sie sich anmelden können.

Inhaltsverzeichnis

  • Corona-Schutzimpfung im Überblick
  • Wie lauten die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 3. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 4. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen zur 5. Impfung?
  • Wie lauten die Empfehlungen für Genesene?
  • Wie wirksam ist die Corona-Schutzimpfung?
  • Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung?
  • Wo kann ich mich für die Corona-Schutzimpfung anmelden?

Corona-Schutzimpfung im Überblick

Die Corona-Schutzimpfung ist ab dem vollendeten 5. Lebensjahr allgemein empfohlen. Einen kurzen Überblick zum Impfschema finden Sie in der folgenden Grafik des Gesundheitsministeriums:

Die impfungen gegen sars-cov-2 und der plan der schwarzen logen
Grafik Impfschema Corona-Schutzimpfung 2022 © Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Zudem informiert das Gesundheitsministerium in einem Dokument über die Vorgehensweise zu den Impfungen bzw. Auffrischungsimpfungen für diesen Herbst.

Die Durchführung der Impfung wird über die zuständigen Stellen der Bundesländer organisiert. Unter info.gesundheitsministerium.gv.at erfahren Sie, wo Sie sich anmelden können. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie zudem unter www.gemeinsamgeimpft.at.

Bisher stehen folgende Coronavirus-Impfstoffe in Österreich zur Verfügung: jene der Firmen BioNTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (Spikevax), AstraZeneca (Vaxzevria), Janssen (Jcovden, zuvor COVID-19 Vaccine Janssen) sowie Novavax (Nuvaxovid). Der Impfstoff der Firma Valneva (COVID-19 Impfstoff Valneva) steht seit Ende August 2022 in Österreich zur Verfügung.

Die Faktenchecks zur Corona-Schutzimpfung des Gesundheitsministeriums informieren auf einen Blick etwa zu Impfstoffen, der 3. Impfung oder der Impfung bei Kindern.

Wie lauten die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung?

In der nachstehenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die Empfehlungen für die 1. und 2. Impfung ab dem Alter von 5 Jahren. Informationen zur 3. Impfung sowie zu weiteren Impfungen finden Sie in der Folge weiter unten stehend.

Handelsname Firma ab Impfstoffart Empfohlenes Intervall (mögliches Intervall), 1./2. Impfung

Comirnaty

BioNTech/Pfizer 5 Jahren

mRNA-Impfstoff

21 Tage

(zwischen 19-42 Tagen)

Spikevax

Moderna

30 Jahren

mRNA-Impfstoff

28 Tage

(zwischen 21-42 Tagen)

Vaxzevria AstraZeneca 18 Jahren Vektorimpfstoff

28 bis 84 Tage

(zwischen 28 bis 84 Tagen)

Jcovden Janssen 18 Jahren Vektorimpfstoff

2. Impfung vom Nationalen Impfgremium empfohlen, bevorzugt mit mRNA-Impfstoffen, Mindestabstand von 28 Tagen; sonst Jcovden mit Mindestabstand von 2 Monaten

Nuvaxovid Novavax 12 Jahren Proteinimpfstoff

3 Wochen

(zwischen 16-45 Tagen)
COVID-19-Impfstoff Valneva Valneva 18 bis 50 Jahren Ganzvirus-Totimpfstoff

28 Tage

Quelle: COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Version 10.3. Stand 10.8.2022. Eigene Darstellung.

Auf der Website des Gesundheitsministeriums finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Impfstoffen.

1. und 2. Impfung bei Kindern von 5 bis 11 Jahren

Eine Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren ist laut Nationalem Impfgremium mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) empfohlen. Der Impfstoff ist dafür kindgerecht dosiert. Die 1. und die 2. Impfung werden im Abstand von 21 Tagen (19-42 Tage möglich) verabreicht. Nähere Informationen finden Sie in den Faktenchecks des Gesundheitsministeriums

  • Faktencheck Corona-Schutzimpfung: Schützen Sie Ihr Kind sowie
  • Faktencheck Corona-Schutz-Impfung: Für alle Kinder ab 5 Jahren.

Zudem stehen Kinderärztinnen und Kinderärzte für Beratungen zur Corona-Schutzimpfung bei Kindern zur Verfügung.

Nähere Informationen sowie spezielle Hinweise zur Impfung bestimmter Personengruppen (z.B. Genesene, Personen mit einer Allergie, Kinder & Jugendliche, Schwangere, Hochrisikopersonen etc.) finden Sie im Dokument „COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums“ auf der Website des Gesundheitsministeriums unter Fachinformation sowie auf der Website des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen).

Wie lauten die Empfehlungen zur 3. Impfung?

Die 3. Impfung schließt die sogenannte Grundimmunisierung ab. Sie ist für einen bestmöglichen Impfschutz notwendig – inklusive einem Schutz vor schweren Verläufen.

Die 3. Impfung ist je nach Personengruppe ab 5 Jahren 4 bis 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen. Die Ärztin oder der Arzt klärt über die 3. Impfung sowie die geeigneten Impfstoffe auf. Nähere Informationen finden Sie auch im Dokument des Gesundheitsministeriums „COVID-19-Impfungen: Herbst 2022“.

Es ist anzunehmen, dass auch nach den ersten beiden Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff Valneva weitere Impfungen notwendig sein werden. Die entsprechenden Empfehlungen dafür werden vom Nationalen Impfgremium ergänzt sobald ausreichend Daten dazu vorliegen.

Weitere Informationen zur 3. Impfung finden Sie zudem unter folgenden Links:

  • Im Faktencheck Corona-Schutzimpfung: 3. Dosis des Gesundheitsministeriums
  • Im Dokument „COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums“ (detaillierte Informationen zur 3. Impfung – auch für spezielle Personengruppen wie Genesene, Hochrisikopersonen sowie Schwangere)
  • Auf der Website des Gesundheitsministeriums unter FAQ

Wie lauten die Empfehlungen zur 4. Impfung?

Das Nationale Impfgremium empfiehlt aktuell Personen von 12 bis 59 Jahren eine 4. Impfung im Sinne einer Auffrischungsimpfung ab 6 Monaten nach der 3. Impfung. Bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen soll die 4. Impfung ab 4 Monaten nach der 3. Impfung stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „COVID-19-Impfungen: Herbst 2022“ des Gesundheitsministeriums.

Die Ärztin oder der Arzt bespricht zudem mit Ihnen Fragen zur 4. Impfung und berät über Sie zu den möglichen Impfstoffen.

Hinweis

Personen, für welche die Impfung empfohlen ist, sollten laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums nicht auf zukünftige, „neue“ Varianten-Impfstoffe warten. Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind weiterhin gut für die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Komplikationen und schweren Krankheitsverläufen geeignet. 

Wie lauten die Empfehlungen zur 5. Impfung?

Eine 5. Impfung im Sinne einer weiteren Auffrischungsimpfung ist derzeit nur ab 60 Jahren sowie für Risikopersonen ab 4 Monaten nach der 4. Impfung empfohlen. 

Personen mit schwerer Immunsuppression sollen die Corona-Schutzimpfungen je nach ihrer individuellen Situation erhalten.

Wie lauten die Empfehlungen für Genesene?

Auch nach einer Genesung soll die Impfung nach dem Impfschema erfolgen. Die Impfung kann jedoch auch maximal vier bis sechs Monate aufgeschoben werden. Eine Infektion „zählt“ nur als solche, wenn diese mittels PCR-Test bestätigt wurde. Zudem berät Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bezüglich der Impfung.

Wie wirksam ist die Corona-Schutzimpfung?

Die Corona-Impfung bietet eine hohe Schutzwirkung. Sie minimiert das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben. Zudem tritt Long COVID bei geimpften Personen wesentlich seltener auf. Für einen optimalen Impfschutz sind alle empfohlenen Impfungen in den dafür vorgesehen Abständen notwendig. Geimpfte sollten dennoch weiterhin Schutzmaßnahmen beachten.

Detaillierte Informationen zur Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe – auch bei Varianten von SARS-Cov-2 wie Omikron – finden Sie unter www.medizin-transparent.at sowie www.gesundheitsinformation.de.

Die AGES beobachtet regelmäßig die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfungen in Österreich. Nähere aktuelle Informationen finden Sie unter www.ages.at.

Es wird laufend wissenschaftlich untersucht, ob weitere Impfungen notwendig sind. 

Antikörperbestimmungen zur Überprüfung der Schutzwirkung?

Antikörperbestimmungen zur Bestätigung eines Schutzes durch die Impfung erscheinen derzeit nicht zielführend. Denn eine Angabe der Höhe des Antikörperspiegels, ab der von einer Schutzwirkung ausgegangen werden kann, konnte noch nicht festgelegt werden. Auch die sogenannte zelluläre Immunität trägt zur Schutzwirkung bei und ist derzeit nicht standardmäßig messbar. Von der routinemäßigen Bestimmung von Antikörpern zur Impferfolgskontrolle wird daher bei Personen mit funktionierendem Immunsystem abgeraten. Eine Antikörpertestung ist zudem vor einer Impfung weder erforderlich noch empfohlen.

Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung?

Die Corona-Impfstoffe wurden wie alle Medikamente streng auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit vor Zulassung geprüft. Ein Impfstoff kann auch „off label“ zur Anwendung kommen. Dies entspricht dann nicht der genauen Impfstoffzulassung – z.B. hinsichtlich Alter oder Impfintervall. „Off label“-Anwendungen können aber aufgrund bestimmter Gründe empfohlen werden – begleitet von einer genauen ärztlichen Aufklärung über die Impfung. Nähere Informationen hinsichtlich Zulassung finden Sie im Dokument „COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums“ auf der Website des Gesundheitsministeriums unter Fachinformation sowie auf der Website des BASG .

Auch nach der Zulassung werden mögliche seltene Nebenwirkungen erfasst, und das Nutzen-Risiko-Verhältnis wird laufend bewertet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der AGES. Nach der Impfung kann es zu erwartbaren „Impfreaktionen“ auf den Impfstoff kommen. Diese Impfreaktionen klingen normalerweise innerhalb weniger Tage folgenlos ab. Sie sind deutlich harmloser als die möglichen Beschwerden und Folgeschäden einer COVID-19-Erkrankung. Denn: Nur wenn der Nutzen eines Impfstoffs ein mögliches Impfrisiko deutlich überwiegt, wird er auch zugelassen.

Hinweis

Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe können Sie auch telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Impfreaktion und einer Nebenwirkung?

Prinzipiell ist zwischen Impfreaktionen und echten Nebenwirkungen zu unterscheiden:

  • Impfreaktionen: Diese Beschwerden sind ein Zeichen der normalen Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff. Diese führt in der Folge zur Anregung des Immunsystems und so zu einer Schutzwirkung. Impfreaktionen sind nicht gefährlich, können jedoch unangenehm sein. An der Impfstelle kann es nach der Corona-Schutzimpfung zu Schmerzen, Rötung, Verhärtung und Schwellung kommen. Zudem sind Allgemeinreaktionen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber möglich.
  • Echte Nebenwirkungen: Eine Nebenwirkung ist eine Reaktion auf ein Arzneimittel, die schädlich und unerwartet ist. Schwere Nebenwirkungen durch Impfungen sind insgesamt sehr selten. Nähere Informationen zur Häufigkeit von Nebenwirkungen, die in den Zulassungsstudien beobachtet wurden, finden Sie in den Fachinformationen der zugelassenen Coronavirus-Impfstoffe auf der Website des BASG .

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website der AGES.

Hinweis

Die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verändern nicht das Erbgut und haben keine Auswirkung auf die Fruchtbarkeit. Bei Kinderwunsch ist sowohl für Männer als auch Frauen eine COVID-19-Impfung vom Nationalen Impfgremium ausdrücklich empfohlen.

Was tun bei Nebenwirkungen?

Wenn Sie bei sich Nebenwirkungen vermuten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker oder melden Sie diese direkt auf der Website des BASG bzw. kontaktieren Sie 0800 555 621.

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung auf

Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen, ob einer der Impfstoffe für Sie infrage kommt oder es mögliche Gegenanzeigen dafür gibt. Sie werden auch unter anderem über Nutzen und Risiken informiert. Dafür wird meistens ein Aufklärungs- und Dokumentationsbogen samt Einverständniserklärung verwendet. Nach der Corona-Schutzimpfung wird allgemein drei Tage körperliche Schonung sowie kein Sport für eine Woche empfohlen. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie genau auf, worauf Sie achten sollten.

Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) muss die Einwilligung eines Elternteiles oder der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, für die Impfung eingeholt werden. Mündige Minderjährige (Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) müssen selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Entscheidungsfähigkeit besitzen. Demnach kann sich die mündige minderjährige Person selbst für eine Impfung entscheiden, auch wenn ein Elternteil diese ablehnen würde. Impfärztinnen oder Impfärzte beantworten mögliche Fragen zur Impfung alters- und entwicklungsgerecht.

Zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen und Operationen

Bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen ist es nicht notwendig, einen zeitlichen Abstand zu anderen Impfungen einzuhalten. Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (auch Influenza-Impfstoffen) ist möglich. Was man unter Totimpfstoffen, Lebendimpfstoffen, mRNA-Impfstoffen und Vektorimpfstoffen versteht und wie diese wirken, können Sie unter Die verschiedenen Arten von Impfstoffen nachlesen.

Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Notwendigkeit kann ein operativer Eingriff aber jederzeit durchgeführt werden.

Wo kann ich mich für die Corona-Schutzimpfung anmelden?

Unter info.gesundheitsministerium.gv.at finden Sie auf einer interaktiven Karte österreichweite Anmeldemöglichkeiten für einen Impftermin.

Zudem finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums Informationen auf einen Blick zur Corona-Schutzimpfung sowie zur Anmeldung (auch in leichter Sprache und in Fremdsprachen).

Hinweis

Vor zweifelhaften Impfstoffangeboten aus dem Internet (z.B. über E-Mails) oder anderen unseriösen Angeboten (z.B. „Vertreter“ vor der Haustüre) wird gewarnt! Diese sind nicht nur kostspielig, sondern auch gefährlich. Informieren Sie sich laufend über die offiziellen Wege, wie die Impfung in Ihrem Bundesland abläuft.

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Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung

Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die Impfung anmelden können. 

Grüner Pass

Informationen zum Grünen Pass und zu EU-konformen Impfzertifikaten finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Informationen in leichter Sprache

Auf der Website des Gesundheitsministeriums finden Sie auch Informationen in leichter Sprache zum Thema Coronavirus und Corona-Schutzimpfung.

Faktenchecks

Auf der Website des Gesundheitsministeriums finden Sie Faktenchecks rund um das Thema Corona-Schutzimpfung.

Mehrsprachige Infos

Infos in 17 Sprachen zu wichtigen Corona-Themen bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF): Corona-Info des ÖIF

Beratung & Hilfe

Downloads & Broschüren

Letzte Aktualisierung: 2. September 2022

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz