Was bedeuten die Buchstaben auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Lohnsteuerbescheinigungen werden in der Regel zum Jahresende erstellt und enthalten alle Informationen zu Deinem Lohn, Deinen Steuerabzügen und Sozialabgaben. Spätestens im Februar des Folgejahres bekommst Du sie von Deinem Arbeitgeber. Welche Informationen sie noch enthält und wozu Du sie brauchst, erfährst Du in diesem Artikel.

Als Arbeitnehmer oder Beamter erhältst Du eine monatliche Lohnabrechnung über Dein Gehalt bzw. Deine Bezüge. Sie enthält Angaben über Deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, Deinen Lohnsteuerabzug und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Arbeitnehmern werden noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Diese Daten werden jährlich für das gesamte Kalenderjahr in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zusammengefasst.

Wann bekommt man die Lohnsteuerbescheinigung?

Nach Ablauf des Kalenderjahres (spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres) muss Dein Arbeitgeber laut § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz Deine elektronische Lohnsteuerbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde - dem Betriebsstättenfinanzamt - übermittelt haben. Zur Authentifizierung benötigt er ein Zertifikat, das er im ElsterOnline-Portal beantragt. Zeitgleich muss er Dir den Ausdruck Deiner Lohnsteuerbescheinigung zur Verfügung stellen.

Hinweis: Endet Dein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Jahres, erhältst Du Deine Lohnsteuerbescheinigung dementsprechend früher. Wenn Du im Laufe des Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst, bekommst Du eine Lohnsteuerbescheinigung für jedes Arbeitsverhältnis.

Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich in seinen BMF-Schreiben die Vorgaben und Muster bekannt, nach denen Deine Lohndaten an das Finanzamt übermittelt werden. Die meisten Arbeitgeber nutzen diese amtlichen Vordrucke für:

  • Deine Lohnsteuer-Anmeldung (Dein Arbeitgeber muss Deine fällig gewordene Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden und bis zum 10. des Folgemonats abführen)
  • Übermittlung und Ausdruck Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Jahresabschluss Deines Lohnkontos)
  • die Besondere Lohnsteuerbescheinigung ohne maschinelle Lohnabrechnung (für Arbeitgeber, die in ihrem Privathaushalt Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung anstellen)

Wozu brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Deine Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Steuerdokument und Deine Bescheinigung darüber, wie viel Lohnsteuer Du im vergangenen Kalenderjahr tatsächlich gezahlt hast. Sie ist die Grundlage für Deine Einkommensteuererklärung. Dein Arbeitgeber haftet für den korrekten Lohnsteuerabzug und für die korrekte Bescheinigung und Übermittlung Deiner Lohndaten an die Finanzverwaltung.

Wenn Du Dich für eine elektronische Abgabe Deiner Steuererklärung entscheidest und z.B. das komfortable Steuer-Tool von wundertax nutzt, nimmst Du einfach Deine Lohnsteuerbescheinigung zur Hand und überträgst die Daten in die entsprechenden Felder.

Erledigst Du Deine Steuererklärung mit den Steuerformularen auf Papier, musst Du die Lohnsteuerbescheinigung nicht zusammen mit Deiner Steuererklärung einreichen. Denn dem Finanzamt liegen diese Daten durch die Übermittlung Deines Arbeitgebers bereits als sogenannte eDaten vor. Seit 2019 verzichten die Finanzverwaltungen auch darauf, dass Du die Daten aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N Deiner Steuererklärung überträgst. Du kannst Dich in der Anlage N also ganz auf Deine abziehbaren Werbungskosten konzentrieren, z.B. Deine Aufwendungen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung und Home-Office-Tage.

Deine Sozialversicherungsbeiträge trägst Du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Sie gehören zu den Sonderausgaben und mindern Dein zu versteuerndes Einkommen.

Was bedeuten die Buchstaben auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Steuer-ID und eTIN

Dein Arbeitgeber verwendet zur elektronischen Übermittlung Deiner Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Sie wird seit dem Jahr 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Jeder Bürger bekommt eine – auch Neugeborene erhalten kurz nach der Geburt postalisch ihre Identifikationsnummer. Sie ist ein Leben lang gültig und dient der vereinfachten Kommunikation in allen Steuerangelegenheiten. Wenn Dein Arbeitgeber Deine Steuer-ID nicht vorliegen hat, verwendet er die eTIN. Sie ist ein lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, das ebenso Deiner Identifizierung dient. Sie wurde im Zuge der Einführung der elektronischen Steuererklärung geschaffen und wird aus Deinem Namen, Vornamen und Geburtsdatum gebildet. Die eTIN darf nur noch bis 2022 verwendet werden, dann wird sie vollständig von der steuerlichen Identifikationsnummer abgelöst. Für Deine Steuererklärung benötigst Du Deine Steuer-ID oder die eTIN, damit Dein zuständiges Finanzamt Dich zuordnen kann. Du findest sie links oben auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung oder in Deinem letzten Steuerbescheid.

Wie sieht eine Lohnsteuerbescheinigung aus?

Hier findest Du das Muster für Deine Lohnsteuerbescheinigung 2021. Welche Angaben die Lohnsteuerbescheinigung enthalten muss, ist in § 41b EStG geregelt.

In der linken Spalte Deiner Bescheinigung findest Du neben der Anschrift und Steuernummer Deines Arbeitgebers Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz: ELStAM. Sie bestimmen die Höhe Deines Lohnsteuerabzugs und sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Die ELStAM ersetzen seit 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier und werden deshalb auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer)
  • Personalnummer
  • Steuerklasse
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuermerkmale
  • Steuerfreier Jahresbetrag (falls Du beim Lohnsteuerabzug Freibeträge beantragt hast)
  • Jahreshinzurechnungsbetrag (z.B. bei mehreren gering entlohnten Arbeitsverhältnissen nebeneinander)

In der rechten Spalte findest Du unter anderem Angaben über:

  • Beschäftigungsdauer
  • Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn (z.B. bei Elternzeit oder unbezahltem Urlaub an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen)
  • steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (einschließlich steuerpflichtiger Sachbezüge)
  • einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • Beiträge zur sozialen oder Pflicht-Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • (Saison-)Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, steuerfreie Aufstockungsbeträge und Zuschläge zur Altersteilzeit sowie steuerfreie Zuschüsse Deines Arbeitgebers zum (Saison-)Kurzarbeitergeld
  • Versorgungsbezüge (z.B. Ruhegehalt oder Witwen-/Witwergeld)
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen (z.B. steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zu Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung)
  • eine Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit – sowohl, wenn sie auf einen Schlag versteuert wird als auch bei Anwendung der Fünftelmethode

Steuertipp: Im Rahmen Deiner Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Fünftelregelung für Deine Abfindung die steuerlich günstigere Variante für Dich ist, falls Dein Arbeitgeber sie nicht vorgenommen hat.

Außerdem müssen unter Nummer 2 der Bescheinigung für bestimmte Bedingungen diverse Großbuchstaben ausgewiesen werden:

  • Großbuchstabe F: steuerfreie Sammelbeförderungen zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Großbuchstabe S: der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet (z.B. Weihnachtsgeld) und dabei den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im selben Kalenderjahr nicht mit einbezogen
  • Großbuchstabe M: wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder während einer Auswärtstätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommen hat, sind diese als Sachbezug zu bewertende Mahlzeiten
  • Großbuchstabe FR: für Grenzpendler, die in Frankreich leben und in Deutschland arbeiten, z.B. FR2 bei Arbeitgebern mit Sitz in Rheinland-Pfalz

Ganz besonders Nummer 15 in der Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeiten von Corona und Kurzarbeit wichtig: Hier muss Dein Arbeitgeber Dein Kurzarbeitergeld und seine Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eintragen, denn diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das gilt auch für die anderen Lohnersatzleistungen, die unter Ziffer 15 eingetragen sind.

An einigen Angaben in Deiner Bescheinigung kannst Du ablesen, dass Du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben: Wenn z.B. der Großbuchstabe S eingetragen wurde, Du eine Abfindung nach der Fünftelregelung erhalten hast oder Du und Dein Ehepartner die Steuerklassen 3 und 5 gewählt habt. Hier findest Du ausführliche Infos zur Pflichtveranlagung.

Warum sollte ich die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?

Wir empfehlen Dir, Deine Lohnsteuerbescheinigungen bis zum Renteneintritt aufzubewahren. Es kann nämlich sein, dass die Berechnung Deiner Rente Fehler enthält. Dann sind die Lohnsteuerbescheinigungen Dein Nachweis für Höhe und Zeiten Deiner Einzahlungen – vor allem für den Fall, dass Du nicht mehr alle Meldungen zur Sozialversicherung Deiner gesamten Berufslaufbahn besitzt. Am besten heftest Du sie zusammen mit dem Steuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres ab.

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Wie lese ich eine Lohnsteuerbescheinigung?

Auf der rechten Seite der Lohnsteuerbescheinigung sind der Verdienst und die Abzüge des Mitarbeiters aus dem vergangenen Jahr aufgelistet. Die Positionen für die Angaben sind durchnummeriert.

Was bedeutet Steuerklasse m?

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 450 Euro. In der Regel ist ein Minijob steuerfrei und braucht keine Steuerklasse. Ein Minijob wird entweder nach Pauschsteuer oder nach Lohnsteuerklasse versteuert. Gilt die Pauschsteuer, muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen.

Was steht auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist für Arbeitnehmer:innen das, was für Selbstständige der Jahresabschluss ist. Sie sollten den Bescheid bis zur Rente aufheben, denn die Bescheide können dann zur Berechnung der Rente – oder um die Berechnung des Rentenanspruchs anzufechten – benötigt werden.