Was ist der unterschied zwischen pflegefachkraft und alltagsbetreuer

Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen konnten schon bisher zusätzliche Betreuungskräfte anstellen, die das Angebot an Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz ergänzten. Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat, stehen diese zusätzlichen Betreuungsangebote allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern beziehungsweise Pflegegästen offen.

In enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams betreuen und begleiten die zusätzlichen Betreuungskräfte z. B. beim Lesen, beim Basteln, beim Spazierengehen oder zu kulturellen Veranstaltungen. Es soll erreicht werden, dass den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen durch zusätzliche Betreuung und Aktivierung mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird.

Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen jedoch weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben obliegt der verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 SGB XI. Den zusätzlichen Betreuungskräften dürfen bei Hinweisen zur Einhaltung dieser Vorgaben an die Verantwortlichen keine Nachteile entstehen.

Die Kosten für das Zusatzpersonal werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen. Die Pflegekassen haben mit den stationären Pflegeeinrichtungen die entsprechenden Vergütungszuschläge nach § 43b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Finanzierung der Personalaufwendungen für die zusätzlichen Betreuungskräfte in der erforderlichen Höhe vertraglich zu vereinbaren.

Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53c SGB XI (alt § 87 b Abs. 3 SGB XI) geregelt. Diese werden vom GKV-Spitzenverband beschlossen, zuletzt in der Fassung vom 23. November 2016 und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt (zuletzt am 28. Dezember 2016). Die angepassten Richtlinien sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Maßnahmen der Bundesregierung

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde auch die Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20 verbessert. Mittlerweile sorgen mehr als 49.000 Frauen und Männer als zusätzliche Betreuungskräfte für Verbesserungen im Pflegealltag. Noch 2013 waren es rund 28.000 zusätzliche Betreuungskräfte.

Seit dem 1. Oktober 2015 gilt auch für zusätzliche Betreuungskräfte der höhere Pflege-Mindestlohn. Die Arbeitgeber haben konkret in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) mindestens 10,40 Euro je Stunde und in den fünf neuen Bundesländern mindestens 9,50 Euro je Stunde zu zahlen. Am 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 10,05 Euro in den neuen Bundesländern steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 10,85 Euro in den neuen Bundesländern betragen.

Durch die Neuregelung des § 43b SGB XI im Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegebedürftige, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen künftig einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung. Diese Regelung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Wie bisher auch, haben die Pflegekassen mit den stationären Pflegeeinrichtungen die entsprechenden Vergütungszuschläge zur Finanzierung der Personalaufwendungen für die zusätzlichen Betreuungskräfte in der erforderlichen Höhe vertraglich zu vereinbaren.

Hilfe leisten und von Demenz betroffenen Personen den Alltag erleichtern. Zusammen mit einer fachlich versierten Pflegekraft stellen Betreuungsassistenten eine wichtige Hilfe dar – im Heim und Zuhause. Welche Aufgaben, Eigenschaften und Perspektiven erwarten Alltagsbegleiter in diesem Job? Wo sind Stellenangebote zu finden?

Was macht ein Betreuungsassistent?

Das Berufsbild von Pflegehelfern ist im Rahmen der Reform 2008 entstanden. Ihr Job ist es, sich hilfsbereit und aufopferungsvoll um pflegebedürftige Personen zu kümmern. Diese soziale Arbeit erfolgt für gewöhnlich nicht vollkommen selbstständig, sondern in enger Zusammenarbeit mit einer fachlich kompetenten Pflegekraft.

Meist handelt es sich bei den zu betreuenden Personen um behinderte Menschen oder Senioren mit Demenz. Es sind Personen, die Hilfe im Alltag benötigen. Auch bettlägerige Senioren können von einer Alltagsbetreuung profitieren. Sie helfen diesen Menschen und unterstützen sie tatkräftig im Alltag.

Die Aufgaben einer Assistenzperson umfassen beispielsweise die folgenden Tätigkeiten:

  • Motivieren zu einem aktiven Leben
  • Vorlesen
  • Spaziergänge unternehmen
  • Ansprechpartner für Ängste und Sorgen sein
  • Malen und basteln
  • Spielen

Für all die Tätigkeiten finden Pflegefachkräfte im täglichen Alltagsablauf oft keine Zeit. An diesem Punkt kann ein Alltagshelfer Pflegefachkräfte entlasten und helfen. Wer die Voraussetzungen mitbringt, findet in diesem Job eine soziale und erfüllende Aufgabe.

Wer kann Betreuungsassistent werden?

Alltagsbetreuer gilt als ein Beruf, der einerseits als Ausbildung möglich ist. Andererseits ist eine Weiterbildung durchführbar. Insbesondere Arbeitsuchende sollen nach der Reform von 2008 von der Qualifikation gemäß §87b SGB profitieren.

Aber für wen kommen Stellenangebote für Pflegehelfer infrage? Welche Voraussetzungen erwarten Arbeitgeber von zukünftigen Pflegehelfern? Viele Stellenangebote liefern bereits das passende Profil für den Job im Gesundheits wesen.

Grundsätzlich erfordert der Beruf ein hohes Maß an Hilfsbereitschaft. Als Voraussetzungen gilt ein hohes Maß an Empathie. Ganz allgemein sind soziale Kompetenzen wichtige Fähigkeiten. Daneben sind Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein wichtige Merkmale guter Alltagshelfer. Insbesondere die Zuverlässigkeit und das Gespür für die Hilfsbedürftigkeit der Mitmenschen kommt in diesem Berufsbild zum Tragen.

Warum Betreuungsassistent werden?

Die Arbeit in der alltäglichen Betreuung von Senioren sowie an Demenz erkrankten Menschen kann sich als äußerst erfüllend erweisen. Die Nähe zur hilfsbedürftigen Person vermittelt vielen Menschen in diesem Beruf ein gutes Gefühl. Dementsprechend lohnt sich die Ausbildung zum Pflegehelfer häufig schon aus menschlichen Gesichtspunkten.

Wer eine Herausforderung auf Augenhöhe sucht, kann als Betreuungskraft glücklich werden. Denn hier steht der Mensch mit seinen physiologischen Schwierigkeiten im Fokus der täglichen Hilfe.

Was dürfen Betreuungsassistenten?

Der Mensch ist wesentlich in diesen Jobs. Deshalb stellt sich unweigerlich die Frage, was Assistenten in der Betreuung dürfen. Da es sich um einen Assistenzjob handelt, sind Pflegehelfer nicht ausreichend ausgebildet, um Pflegefälle vollständig allein zu begleiten.

Alltagshelfer dürfen jedoch den betroffenen Personen vorlesen, mit ihnen Spaziergänge unternehmen oder das Essen zubereiten. Sie helfen den Klienten dabei, ein aktiveres Leben trotz der körperlichen Einschränkungen zu führen.

Vor einigen Jahren war in diesem Sinne der Begriff »Gesellschafter/in« geläufig. Eine Betreuungskraft arbeitet unter Weisung der zuständigen Pflegekraft. Demnach sind es vorrangig unterstützende Tätigkeiten auszuüben.

Was dürfen Betreuungsassistenten nicht?

Da Assistenten lediglich Hilfskräfte in der Betreuung und Pflege sind, ist ihnen längst nicht alles gestattet. Demnach gehört es nicht in ihr Aufgabengebiet, die komplette körperliche Pflege von betroffenen Patienten zu übernehmen. Dafür sind stattdessen kompetente Pflegekräfte vorhanden.

Im Detail bedeutet dies, dass eine Alltagshilfe keine Grundpflege übernimmt (Toilettengang, Waschen ...). Die Gabe und Dosierung von Medikamenten ist auch nicht die Aufgabe des jeweiligen Pflegehelfers. Für diese Aufgaben stehen kompetente Fachkräfte zur Verfügung.

Gehalt: Was verdienen Betreuungsassistenten?

Alltagsbegleiter können in Vollzeit oder Teilzeit angestellt sein. Es gibt auch Pflegeeinrichtungen, die einen solchen Beruf als geringfügige Beschäftigung anbieten. Dementsprechend unterscheiden sich die Verdienstmöglichkeiten als Betreuungshelfer.

Wer in Vollzeit arbeitet, ist im Regelfall für 32 Stunden pro Woche angestellt. Das Gehalt fällt in den Bundesländern verschieden aus. Aber es können im Durchschnitt Tarife mit einer Brutto-Verdienstspanne von 1200 bis 1700 Euro erwartet werden.

Wer als Assistent in der Alltagsbetreuung tätig ist und einen Arbeitsvertrag für Teilzeit unterschrieben hat, arbeitet üblicherweise für 20 Wochenstunden. Auch in Teilzeit entscheidet die Region bzw. das Bundesland darüber, wie hoch das Gehalt ausfällt. Normalerweise ist ein Bruttoverdienst zwischen 800 und 900 Euro zu erwarten.

Die dritte Verdienstmöglichkeit als Betreuungshelfer kommt als geringfügige Beschäftigung zum Vorschein. Viele öffentliche Stellen bieten diese Jobs an, um Pflegekräfte zu entlasten. Dadurch ist ein Gehalt von 450 Euro zu erwarten.

Wer bildet Betreuungsassistenten aus?

Die Qualifizierung zum Alltagsbegleiter ist vorwiegend als Weiterbildung möglich. Seit der Reform von 2008 ist der §87b SGB besonders zu erwähnen. Das Jobcenter liefert wertvolle Hilfe, um einen solchen Kurs zu absolvieren.

Die Kurse zur Betreuungskraft erfolgen entweder in Vollzeit statt oder als berufsbegleitende Maßnahme in Abendkursen oder am Wochenende. Die Anbieter solcher Qualifizierungen sind vorwiegend Pflegeeinrichtungen mit entsprechenden schulischen Bildungszentren. Altenpflegeschulen sind ebenfalls als Anbieter geläufig.

Insbesondere für Arbeitslose stellt dieses Berufsbild eine Chance dar, um wieder Arbeit zu finden. Jobs in der Pflege und als soziale Arbeit sind gefragt. Dementsprechend lohnt es sich häufig, eine solche Qualifikation zu erwerben. Aber wie sehen die Voraussetzungen aus?

Wie kann ich Betreuungsassistent werden?

Die Weiterbildung zum Alltagsbetreuer ist nach §87b SGB XI bestimmt. Demnach handelt es sich um eine eigenständige Qualifizierung. Wer sich nach der Weiterbildung bzw. Ausbildung Betreuungsassistent/in nach §87b bezeichnen möchte, absolviert einen Kurs in einem Zeitraum von vier Monaten.

Dieser Kurs beinhaltet 160 Unterrichtsstunden. Außerdem ist für den erfolgreichen Abschluss ein zweiwöchiges Praktikum in z. B. Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Da die Tätigkeit lediglich in vier Monaten erlernt wird, handelt es sich nicht um einen vollwertig ausgebildeten Pflegeberuf.

Vielmehr leisten Assistenten einen unterstützenden und aktivierenden Anteil im Leben betroffener Menschen. Aus Sicht der Gesundheits und Pflegeversorgung ist der Kurs wichtig, um betroffene Klienten im alltäglichen Leben zu helfen.

Wo arbeiten Betreuungsassistenten?

Für gewöhnlich sind Pflegehelfer in Pflegeeinrichtungen zu entdecken. Als solche entlasten sie die Pflegefachkräfte in Pflegeheimen oder Altenheimen. Allerdings helfen diese Menschen ebenso in privaten Haushalten. Dort sind sie für die pflegebedürftigen Personen und deren Pflegekräfte bei den alltäglichen Aufgaben eine wichtige Hilfe. In manchen Fällen entlasten Alltagsbegleiter ebenso in Krankenhäusern oder Kliniken Pflegekräfte.

Betreuungsassistent – Was kommt danach?

Nach dem Kurs zur Betreuungskraft gemäß §87b SGB gilt es vor allem eine entsprechende Anstellung zu finden. Dies ist heutzutage, da die Pflege oft unter Personalmangel leidet, selten problematisch. Aber auch nach dem Erwerb der Qualifikation sind Fortbildungen erforderlich.

Einmal pro Jahr nehmen Alltagshelfer an einer Fortbildung teil, um das vorhandene Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dadurch sind sie stets mit den neuen Kenntnissen ausgerüstet und können die Tätigkeit kompetent erfüllen.

Es ist ebenfalls denkbar, nach der Qualifizierung zur Assistenz in der Betreuung eine Fortbildung zur Pflegefachkraft in Angriff zu nehmen. Auch die Pflegeassistenz stellt eine attraktive Weiterbildungsmöglichkeit dar. Im Unterschied dazu sind Betreuungskräfte auf die Alltagsbegleitung konzentriert.

Vereinzelt kann es vorkommen, dass eine Betreuungskraft auch als Pflegeassistent bezeichnet wird. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Bildungsweg zum »Gesundheits - und Pflegeassistenten«.

Jobsuche Betreuungsassistent: Wo sind Jobs zu finden?

Stellenangebote für Jobs sind an vielen Stellen im Internet und in Zeitungen zu entdecken. Auf Stellenmarkt.de existieren viele Stellenangebote, um als Betreuungskraft anfangen zu können. Registrieren Sie sich und erhalten Sie passende Stellenangebote unkompliziert per E-Mail.

Das macht die Jobsuche für Sie zu einer entspannten Angelegenheit. Sie können die Stellenangebote außerdem leicht nach Orten filtern und einschränken. Dadurch entdecken Sie schnell das passende Angebot.

Was braucht man um alltagsbegleiter zu werden?

Wer als Alltagsbegleiter/in tätig werden möchte, muss eine Ausbildung nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) absolvieren. Während dieser erlernt man alle notwendigen Kenntnisse und erhält erste Einblicke in den Berufsalltag, sodass man perfekt auf den Job als Betreuungskraft vorbereitet ist.

Was braucht man um Pflegefachkraft zu werden?

Anforderungen.
gesundheitliche und persönliche Eignung..
ein Realschulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger Abschluss nach zehnjähriger Schulausbildung, alternativ der Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die mindestens einjährige Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer..