Ab wann lohnt sich gleiche steuerklasse

Mehr Netto im Monat mit der richtigen Steuerklasse

Ab wann lohnt sich gleiche steuerklasse

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 12. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern kann sich eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen positiv auswirken auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld.
  • Ehegatten können verschiedene Kombinationen von Steuerklassen wählen. Durch eine günstige Kombination gibt es mehr Netto vom Gehalt.
  • Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Steuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast. 

So gehst Du vor

  • Zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung bist Du verpflichtet, wenn Du die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktorverfahren wählst.
  • Für das Faktorverfahren füllst Du den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ aus.
  • Wer mit seiner Kombination unzufrieden ist, kann diese beim Finanzamt mit einem Antrag auf Steuerklasssenwechsel ändern. Bereits im Folgemonat muss der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung die neue Steuerklasse berücksichtigen.
  • Ein Ehegatte mit der Steuerklasse 3 oder 5 kann ohne Zustimmung seines Partners einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Beide haben dann die Klasse 4.

In diesem Ratgeber erklären wir, wie Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit der Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen ihre Liquidität verbessern können. Die endgültige Steuerbelastung ergibt sich jedoch erst nachdem Du aufgrund Deiner Steu­er­er­klä­rung einen Steuerbescheid bekommst. Bei Lohnersatzleistungen kann Dir eine geschickte Steuerklassenwahl in vielen Fällen mehr Geld bringen. Zudem erfährst, welche Steuerklassen es gibt. Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die "normalen" Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich.  

Welche Kombinationen gibt es für Ehepaare?

Vor allem Verheiratete und eingetragene Lebenspartner sollten sich mit den Lohnsteuerklassen auseinandersetzen, denn im Gegensatz zu Singles können sie wählen, zu welcher sie gehören wollen. Durch eine geschickte Kombination bekommen sie mehr Netto.

Außerdem können optimale Lohnsteuerklassen das Arbeitslosen-, Kranken-, Erziehungs- und Mut­ter­schafts­geld erhöhen. Allerdings sind hier bestimmte Fristen einzuhalten. Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich leicht herausfinden, welche Steuerklassenkombination am günstigsten ist.

Ehepaare erhalten nach der Hochzeit zunächst automatisch die Steuerklassen 4 und 4. Seit 2018 wird diese Zuordnung auf alle ausgeweitet, die heiraten. Das heißt, selbst wenn nur einer der Ehegatten arbeitet, bekommen beide zunächst die Steuerklasse 4. Wenn das für Euch ungünstig ist, solltet Ihr wechseln. Dafür müsst Ihr beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Seit 2020 könnt Ihr die Steuerklassen mehrmals im Jahr ändern.

Berufstätige Ehegatten und Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen,

  • ob sie beide in die Steuerklasse 4 eingeordnet werden wollen,
  • ob der besser Verdienende nach Steuerklasse 3 und der andere nach Klasse 5 besteuert werden soll oder
  • ob sie die Steuerklassen-Kombination 4/4 mit Faktor wählen.

Bedenkt: Wenn Ihr die Variante 3/5 oder 4 mit Faktor wählt, seid Ihr zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung verpflichtet. In den allermeisten Fällen lohnt es sich ohnehin, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Neu ist seit 2018, dass ein Ehegatte mit der Steuerklasse 5 oder 3 allein einen Steuerklassenwechsel beantragen kann. Dazu ein Beispiel: Der schlechter verdienende Partner arbeitet Teilzeit und hat in der Steuerklasse 5 so hohe Steuerabzüge, dass er nur über geringe eigene Einkünfte verfügt. Um bereits im nächsten Monat einen höheren monatlichen Nettolohn zu erhalten, genügt es, beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen. Die Unterschrift des anderen Partners ist nicht erforderlich. Beide Ehegatten werden dann in der Steuerklasse 4 eingruppiert.

Für Ehe- und Lebenspartner hat die Finanzverwaltung in einem Merkblatt Informationen zur Steuerklassenwahl 2022 veröffentlicht. Das für einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt einzureichende Formular findest Du online im Formular-Management der Finanzverwaltung. Es heißt „Antrag auf Steuerklassenwechel bei Ehegatten/Lebenspartnern".

Insolvenz eines Ehegatten

Ist Dein Ehepartner insolvent oder wird sein Gehalt gepfändet, kannst Du mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld sparen. Wähle die Kombination so, dass der andere die größere Steuerlast trägt. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (FG Münster, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. 6 K 301/10 E).

Eingetragene Partner automatisch in Steuerklasse 4/4

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnern die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale generieren.

Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du eine andere Kombination, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.

Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. 

Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle

Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte?

Während es früher die klassische Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe gab, sind die steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers nun auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Man nennt das auch die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam.

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Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlich hohen Gehältern wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3/5. Sinnvoll ist dies, wenn einer der Partner mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Das hat jedoch den Nachteil, dass derjenige mit Klasse 5 verhältnismäßig hohe Abzüge hat, weil zum Beispiel beide Grundfreibeträge nur dem in Steuerklasse 3 besteuerten Partner zugutekommen. Steht Ihr vor diesem Problem, solltet Ihr besser die Lohnsteuerklassen 4/4 mit Faktor nehmen. Dadurch werden bei jedem Partner die ihm zustehenden Freibeträge schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Die Bundesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklassen-Kombination 3/5. Diese soll in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden. Dieses Faktorverfahren hat ohnehin den Vorteil, dass es eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast auf beide Partner bringt – anders als bei der Kombination 3/5. Besonders für den geringer Verdienenden – oft ist das die Ehefrau – bringt der Faktor mehr Netto.

Gleichzeitig ist bei diesem Verfahren die Differenz zwischen Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres und Steuerschuld am Jahresende besonders gering. So muss man keine hohe Steuernachzahlung befürchten, eine Rückzahlung vom Finanzamt fällt aber auch eher gering aus, es sei denn, das Ehepaar hat größere Posten zum Absetzen.

Die abgezogene Lohnsteuer wird zusätzlich durch einen Faktor gemindert – wie im Splittingverfahren. Dieser Faktor wird individuell vom Finanzamt berechnet und ist kleiner als 1.

Um das Faktorverfahren in Anspruch zu nehmen, muss das Paar gemeinsam einen Antrag beim Finanzamt stellen und dabei die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahrs angeben („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"). Das Faktorverfahren gilt dann für zwei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Wer es nutzt, ist zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet. Mehr hierzu liest Du in unserem Ratgeber Faktorverfahren.

Mehr Elterngeld dank anderer Steuerklasse

Das Elterngeld wird nach dem Nettogehalt berechnet. Dabei zählt das Gehalt im zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor dem ersten Monat des Mutterschutzes. Entscheidend ist hierbei die in diesem Zeitraum überwiegende Steuerklasse. Also wenn Du innerhalb dieses Zeitraum mindestens sieben der zwölf Monate die Steuerklasse 3 hattest, dann ist diese maßgeblich.

Daraus folgt: Plant Ihr Eltern zu werden, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, frühzeitig die Steuerklasse 3 wählen. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen. Werdende, verheiratete Mütter oder Väter können so mehr Elterngeld bekommen. Der Antrag auf den Steuerklassenwechsel muss allerdings bis sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. Für die Praxis bedeutet das, dass die Eltern sofort handeln müssen, sobald die Schwangerschaft feststeht. Noch besser ist es steuerlich, wenn Ihr das noch eher in Eure Familienplanung einbezieht. Mehr dazu liest Du in unserm Ratgeber Elterngeld.

Auch andere Sozialleistungen wie der Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld, das Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Unterhalts- oder Überbrückungsgeld orientieren sich am Nettolohn. Wer beispielsweise in der ungünstigen Steuerklasse 5 ist und bald mit seiner Arbeitslosigkeit rechnen muss, der sollte frühzeitig den Wechsel in die Steuerklasse 3 beantragen. Es gelten für die Sozialleistungen jeweils unterschiedliche Fristen, damit eine Änderung der Klasse berücksichtigt werden kann.

Wichtig: Bei den Lohnersatzleistungen zahlt sich das höhere Netto aufgrund eines Steuerklassenwechsels tatsächlich in höheren Leistungen aus. Für die endgültige Steuerbelastung wirkt sich die Steuerklassenwahl hingegen grundsätzlich nicht aus.

Wer gehört in welche Steuerklasse?

Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen. Der Lohnsteuerabzug richtet sich danach, in welcher Du eingeordnet bist. 

Steuerklasse 1 

Sie gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie auch für verheiratete Angestellte, die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in diese Kategorie – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners.
In die Steuerklasse 1 gehört auch ein ausländischer Arbeitnehmer, dessen Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt. Ebenso ein Arbeitnehmer, der beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, weil er in Deutschland Einkommen erzielt, aber dauerhaft im Ausland lebt.

Steuerklasse 2

Dazu gehören alle in Steuerklasse 1 genannten Personen, sofern sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Ent­last­ungs­be­trag demjenigen zu, der das Kindergeld erhält. Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende“ angegeben werden. 

Steuerklasse 3

Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmer und Lebenspartner, wenn beide im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht – oder Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse 5 eingeordnet wird. Verwitwete Arbeitnehmer gehören bis zum Ende des ersten Jahres nach dem Tod des Ehegatten in Steuerklasse 3. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht dauernd getrennt gelebt haben und der Verstorbene uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig war.

Steuerklasse 4

Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar beide Partner, unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Kombination 4/4 in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln. 

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zu wählen. Das Faktorverfahren soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. In diesem Fall ist jedoch auf jeden Fall eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Steuerklasse 5

Ehegatten und Lebenspartner fallen an Stelle der Steuerklasse 4 in diese Rubrik, wenn der andere Ehegatte in die Steuerklasse 3 eingeordnet wird.

Steuerklasse 6

Wer als Arbeitnehmer einen zweiten oder dritten Job antritt, landet automatisch in der Steuerklasse VI. Hier sind die Abzüge am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du kannst aber selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll.

Minijobber, also Arbeitnehmer mit maximal 450 Euro (ab Oktober 2022: 520 Euro) monatlichen Lohn, benötigen keine Steuerkarte. Denn in der Regel übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Er kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).

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Der Vorteil des Ehegattensplittings

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann vom sogenannten Ehegattensplitting bei der Zu­sam­men­ver­an­la­gung profitieren. In den meisten Fällen ist die zu zahlende Einkommensteuer niedriger als bei der Einzelveranlagung. Einen großen finanziellen Vorteil haben Paare, die sehr unterschiedlich verdienen und bei denen ein Partner hohe Einkünfte hat. 

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird zunächst getrennt von beiden Gehältern abgezogen. Das Finanzamt führt die Arbeitslöhne erst nach Ablauf des Jahres in der Steu­er­er­klä­rung zusammen. Deshalb besteht bei der Steuerklassen-Kombination 3/5 die Pflicht zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Erst danach ergibt sich die zutreffende Jahressteuer und es kann zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen kommen. Je größer die Differenz beim Einkommen der Ehepartner oder eingetragenen Partner, desto höher ist der finanzielle Vorteil, der sich aus einer gemeinsamen Veranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung ergibt.

Das Finanzamt kann Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Jahressteuerschuld mindestens 400 Euro höher ist als die einzubehaltende Lohnsteuer. Für die Wahl der günstigsten Steuerklasse prüfst Du mit dem Lohn- und Einkommensrechner des Bundesfinanzministeriums, bei welcher Kombination sich in Deinem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt.

Was gilt bei Trennung und Scheidung?

Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide Partner jedoch ihre Steuerklasse noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ lebende Ehepartner definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.

Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, wenn einer der Eheleute das verlangt, und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeit­punkt der Trennung.

Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2021. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2021 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zu­sam­men­ver­an­la­gung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeit­punkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zu­sam­men­ver­an­la­gung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert aber der Mann trotzdem von der gemeinsamen Veranlagung.

Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) macht. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Partnern aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.

Versöhnungsversuch

Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht (mehr) als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.

Wird die Ehe schließlich geschieden, sind die Eheleute auch steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuerrückerstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.

Antrag beim Finanzamt stellen

Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware, eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Du kannst Dich mit Deinem Ex-Partner auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.

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Wann Steuerklasse 3 und 5 und wann 4 und 4?

Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer können entscheiden, welche Steuerklassen sie wählen - Entweder gilt für beide Steuerklasse 4 (beide Einkommen gleich hoch) oder ein Ehepartner wählt Steuerklasse 3 (höheres Einkommen, Elterngeldbezieher) und der andere Steuerklasse 5 (geringeres Einkommen).

Wann lohnt sich eine andere Steuerklasse?

Der Wechsel der Steuerklasse ist sinnvoll oder nötig in verschiedenen Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, Verwitwung, Geburt sowie einem Nebenjob zusätzlich zum Hauptberuf. Zählst du zu einer der Kategorien, dann lohnt sich der Wechsel für einen höheren Nettolohn oder durch die Minderung der Steuerlast.

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 nicht?

Ein Vorteil kann jedoch entstehen, wenn ein Eheteil deutlich mehr verdient als der andere. In der Regel macht ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 nur dann Sinn, wenn einer mindestens 60 % und der andere nur 40 % der Haushaltseinkünfte beisteuert.

Was ist besser Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?

In der Steuerklasse 5 ist der Abzug vom Lohn relativ gesehen höher als in den Steuerklassen 3 und 4. Der Grund liegt darin, dass der Grundfreibetrag, die Vorsorgepauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden. Folglich fallen die angesprochenen Lohnersatzleistungen auch geringer aus.