Immer wieder kommt es zu Fragen, wie sich z.B. aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen lässt, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Dazu hier einige Informationen. Um die durchschnittliche, tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu errechnen muss man zwei
Dinge wissen: Durch einfache Division lässt sich so die Zeit ermitteln, die ein Mitarbeiter durchschnittlich pro Arbeitstag erbringen muss. Die Formel dafür lautet: Man dividiert also die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen Also 40 Stunden dividiert durch 5 Arbeitstage Es ist dabei
unerheblich, ob die Arbeitszeit an 5 Tagen á 8 Stunden erbracht werden, oder man Montags bis Donnerstags 9 Stunden und am Freitag nur 4 Stunden lang arbeitet. Sie müssen
die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter aufzeichnen? Monatliche Arbeitszeit errechnenFür die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit aus der wöchentlichen Arbeitszeit benötigt man den sogenannten Wochenfaktor. 52 Wochen dividiert durch 12 Monate ergeben 4,333 Wochen pro Monat Die Berechnung des exakten Wochenfaktors ist etwas komlexer, da hier über einen Zeitraum von 400 Jahren auch die Schaltjahre berücksichtigt werden. Am Ende kommt ein Wert von 4,348125 dabei heraus. Gerundet beläuft sich also der Wochenfaktor auf 4,348 bzw. 4,35. Um nun mit dem Wochenfaktor die monatliche Arbeitszeit berechnen zu können, muss man lediglich die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Wochenfaktor multiplizieren. In unserem Beispiel nehmen wir den Wert 4,35: 40 Wochenstunden multipliziert mit 4,35 ergeben 174 Stunden pro Monat Das heißt also dass bei einer vereinbarten, wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich 174 Arbeitsstunden
erbracht werden müssen. 5 Wochentage mulitpliziert mit 4,35 Wochen pro Monat ergeben 21,75 Tage pro Monat Das heißt also, dass man bei einer 5-Tage-Woche im Schnitt 21,75 Arbeitstage pro Monat leistet. Hier können Sie Ihren Dienstplan online erstellen Arbeitszeit an gesetzlichen Feiertagen§2 des Entgeltfortzahlungsgesetztes besagt: „Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“ Was heißt das in der Praxis?Wenn ein Arbeitnehmer in der Regel an 5 Tagen pro Woche (Beispiel Mo-Fr) arbeitet und ein gesetzlicher Feiertag auf einen Mittwoch fällt, muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsausfall vergüten. In diesem Fall würde sich die „Soll-Arbeitszeit“ um den Wert der durchschnittlichen, täglichen Arbeitszeit reduzieren. Wie wir bereits in unserem Beispiel errechnet haben, beträgt die tägliche Arbeitszeit bei einer 40h Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche genau 8 Stunden. In §2, Absatz 3 besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz übrigens folgendes: „Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.“ Da wir gerade fleißig dabei sind die Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat zu berechnen und aus gegebenem Anlass (Das Mindestlohngesetzt wurde am 01.01.2015 eingeführt) zum guten Schluss noch eine weitere Berechnung. Auf der ShiftJuggler-Website haben bieten einen kostenlosen Arbeitszeit-Rechner an, mit dem Sie die oben geschilderten Berechnungen ausführen können. Überstunden und Minus-Stunden können Sie übrigens mit ShiftJuggler im Arbeitszeitkonto erfassen! Stundenlohn berechnen (Mindestlohn-Check)Den kalkulatorischen Stundenlohn ermittelt man mit den oben erklärten Werten und folgender Formel: Man dividiert das monatliche Gehalt durch die monatliche Arbeitszeit Bitte beachten Sie, dass das Bruttogehalt unter
Umständen Zuschläge oder Zulagen enthält. Wenn Sie z.B. prüfen möchten, ob Ihr kalkulatorischer Stundenlohn tatsächlich über den im Mindestlohn geforderten 9,35€ pro Stunde liegt, können Sie das nun ganz leicht tun. In unserem Beispiel wäre der Wert folgendermaßen: 2.500€ Bruttolohn pro Monat dividiert durch 174 Stunden pro Monat Im Umkehrschluss heißt das also, bei den oben genannten Bedingungen (5-Tage-Woche, Wochenfaktor = 4,35), dass der monatliche Mindestlohn 1.626,90€ beträgt. Auf unserer Website finden Sie übrigens einen Mindestlohnrechner, der diese Berechnungen für Sie ausführt. Zu guter letzt haben wir außerdem noch einen Stundenlohnrechner, mit dem Sie Ihren Stundenlohn berechnen können. Der Artikel stellt ausschließlich Allgemeinwissen zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar. Unsere Dienstplan-Software können Sie jetzt 30 Tage lang kostenlos testen!Wie viele Stunden pro Monat bei 40 Std Woche?Umrechnung der Wochenarbeitszeit auf eine Monatsarbeitszeit. Wie viel sind 40 Stunden Woche?Wenn man von einer 5-Tage-Woche mit je 8 Stunden ausgeht, wären 40 Std / Woche die Norm.
Wie rechnet man Monatsstunden in Wochenstunden um?Aus der Wochenarbeitszeit lassen sich zudem die Monatsarbeitsstunden berechnen. Erstere ergibt sich aus der täglichen Arbeitszeit in Stunden multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage in der Woche. Wird dieses Ergebnis mit dem Faktor 4,3 multipliziert, ergibt sich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat.
Was bedeutet 40 Stunden pro Woche?Definition der 40-Stunden-Woche
Die 40-Stunden-Woche ist ein Konzept, das beispielsweise in Arbeitsverträgen verankert wird und sich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bezieht. Zur Ermittlung dieser Zeit wird eine Woche ohne Feiertage herangezogen.
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