Wie viel Urlaub habe ich bei 20 Stunden Woche?

Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: Auch während der Teilzeitarbeit erhalten Sie Ihren Urlaub weiter. Ob Ihr Urlaubsanspruch bei Teilzeit anteilig gekürzt wird, hängt davon ab, ob Sie weiterhin an 5 Tagen oder an weniger Tagen in der Woche arbeiten. 

Anspruch auf Urlaub

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber gewähren vertraglich oder tarifvertraglich auch mehr Urlaubstage. Bei einer Teilzeitbeschäftigung kommt es darauf an, ob Sie weiterhin an 5 oder weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten.

Teilzeitarbeit bei einer 5-Tage-Woche

Wenn Sie Ihre Teilzeittätigkeit an fünf Tagen in der Woche ausüben, jedoch nur halbtags, ändert sich Ihr Urlaubsanspruch nicht. Sie erhalten genauso viele Tage wie vorher bzw. wie ein Vollzeitmitarbeitern. Denn der Urlaub wird immer in Arbeitstagen berechnet. Sofern Ihr Arbeitstag aufgrund der Teilzeit jedoch keine vollen 8 Stunden umfasst, ändert dies nichts an Ihrem Urlaubsanspruch. Der Urlaub wird also aufgrund der geringeren Stundenzahl nicht gekürzt.

Wenn Sie beispielsweise während einer Vollzeitarbeit 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (6 Wochen) erhalten haben, bekommen Sie auch weiterhin Ihre vollen 30 Tage, auch wenn Sie nur halbtags arbeiten, solange Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten.

Teilzeitarbeit an weniger als 5 Tagen in der Woche

Bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit muss deshalb erst geklärt werden, an wie vielen Tagen in der Woche Sie verpflichtet sind, zu arbeiten. Arbeiten Sie aufgrund der Teilzeit an weniger als fünf Tagen in der Woche, wird Ihr Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet:

Beispiel:

Wenn Sie bei einer Fünf-Tage-Woche 27 Urlaubstage erhalten, ist bei einer Verkürzung der Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage in der Kalenderwoche der individuelle Urlaub umzurechnen:

Arbeitstage/WoBerechnungUrlaubstage
4 Arbeitstage 27 : 5 x 4 21,6 Urlaubstage
3 Arbeitstage 27 : 5 x 3 16,2 Urlaubstage
2 Arbeitstage 27 : 5 x 2 10,8 Urlaubstage
1 Arbeitstag 27 : 5 x 1 5,4 Urlaubstage

Ergeben sich bei der Umrechnung Bruchteile vom Urlaubstagen sind diese nicht auf volle Urlaubstage aufzurunden, sondern in Stunden zu gewähren. Im öffentlichen Dienst werden sie jedoch aufgrund einer Durchführungsanweisung zu § 26 TVöD aufgerundet.

Ist die Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf die Kalenderwoche verteilt, ist für die Umrechnung der Zeitabschnitt heranzuziehen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht wird. Bei einer über das Kalenderjahr ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitstage sind die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage mit der Anzahl der möglichen Arbeitstage im Jahr ins Verhältnis zu setzen. Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die Sechstagewoche von 312 und Fünftage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG, Urteil v.19.03.2019, 9 AZR 315/17).

Die danach maßgebliche Urlaubs-Umrechnungsformel lautet:

Urlaubsanspruch im Kalenderjahr x Anzahlt der Tage mit Arbeitspflicht
———————————————————————————————-
260 Arbeitstage im Jahr

Urlaub bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Vermutlich werden Sie nicht genau zum 1. Januar eines Kalenderjahres in Teilzeit übergehen, sondern irgendwann im Laufe des Kalenderjahres. Sie werden dann noch nicht alle Urlaubstage aus der Vollzeittätigkeit genommen haben.

Bisherige Praxis

Die bisherige Praxis sah so aus, dass bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit der gesamte Urlaubsanspruch an die neue Anzahl der Arbeitstage angepasst wurde. Wenn Sie also nur an drei Tagen in der Woche arbeiten, verkürzte sich Ihr gesamter Urlaubsanspruch nach dem oben genannten Beispiel von 27 Urlaubstagen auf 16,2 Urlaubstage im Kalenderjahr.

Auch die Urlaubsansprüche, die Sie während der Vollzeittätigkeit erworben haben, wurden damit reduziert. Dies galt selbst dann, wenn Sie zum 1. Januar in Teilzeit wechselten und noch Resturlaub aus dem vorangegangenen Jahr hatten, der übertragen wurde (BAG, Urteil v. 28.04.1998, 9 AZR 314/97).

Neue Rechtsprechung

Der Europäische Gerichtshof schob dieser Berechnungspraxis nun einen Riegel vor, weil sie mit EU-Recht nicht vereinbar ist (Beschluss v. 13.06.2013, C 415/12). Die Kürzung des Urlaubsanspruchs ist laut EuGH ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten.

Der EuGH beschäftigte sich nach einer Vorlage durch das Arbeitsgericht Nienburg mit dem Fall einer Mutter, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrte und nur noch im Umfang von 3 Arbeitstagen pro Woche arbeiten wollte. Aus der Vollzeittätigkeit hatte sie noch 29 Urlaubstage, die sie wegen des Mutterschutzes und der Elternzeit nicht nehmen konnte. Der Arbeitgeber reduzierte den Urlaubsanspruch nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit wegen der geringen Arbeitstage auf 17 Urlaubstage.

EuGH: Kürzung des Urlaubs ist nicht zulässig

Der EuGH entschied, dass während der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaub nicht gemindert werden darf. Der Urlaub soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit verfügen. Dieser Zweck kann auch noch dann erfüllt werden, wenn der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird. Der EuGH stellte – im Gegensatz zum Bundesarbeitsgericht – heraus, dass die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als zu dem Bezugszeitraum in keiner Beziehung zu der in dieser späteren Zeit vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitszeit steht.

Gleichzeitig wies der EuGH auch darauf hin, dass der für die Teilzeit geltende „Pro-rata-temporis-Grundsatz“ (verhältnismäßige Kürzung) auf die Gewährung des Jahresurlaubs für die Zeit der Teilzeitbeschäftigung anzuwenden ist. Denn für diese Zeit ist die Minderung des Anspruchs auf Jahresurlaub gegenüber dem bei Vollzeitbeschäftigung bestehenden Anspruch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.

Das Bundesarbeitsgericht hat daraufhin seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben (BAG, Urteil v. 10.02.2015, 9 AR 53/14 (F)). Bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit darf der während der Vollzeit erworbene Urlaub nicht gemindert werden. Der Urlaubsanspruch muss somit nach Zeitabschnitten für die Vollzeit und die Teilzeit neu berechnet werden. Arbeitgeber können sich uach nicht auf ein geschütztes Vertrauen in die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen.

Daraus ergeben sich für Sie folgende Konsequenzen:

Auswirkung auf die Urlaubstage

Bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist zwischen dem Urlaub, den Sie während der Vollzeitbeschäftigung und dem, den Sie ab der Teilzeit erwerben zu unterscheiden. Der Urlaub entsteht zwar nach dem deutschem Urlaubsrecht nicht jeden Monat anteilig, sondern immer zu Beginn eines Jahres in voller Höhe. Gleichwohl ist die Berechnung des Urlaubs gesondert für den Vollzeit- und den Teilzeitabschnitt nach der Rechtsprechung des EuGH sachlich geboten.

Beispiel:

Sie haben 27 Urlaubstage im Kalenderjahr
Vollzeit: 01.01.2022 – 31.08.2022
Teilzeit: ab dem 01.09.2022 – 3 Tage in der Woche

Es ist zwischen den Zeitabschnitten Vollzeit und Teilzeit zu unterschieden:
Vollzeit (8 Monate):  18       (27 : 12 x 8 = 18)
Teilzeit (4 Monate) :  5,33   (16,2 : 12 x 4 = 5,33)
Gesamt: 23,33

In dem Beispiel erhalten Sie somit 23,33 Urlaubstage im Jahr, wenn Sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln.

Auswirkung auf das Urlaubsentgelt

Das Urteil des EuGH hat jedoch nicht nur Auswirkung auf die Urlaubstage, die nicht gekürzt werden dürfen, sondern damit auch auf das Urlaubsentgelt. Auch das Urlaubsentgelt, also die Vergütung die Sie während des Urlaubs erhalten, darf bei einem Übergang von Vollzeit in Teilzeit nicht gemindert werden, wenn der Urlaub noch vor Verringerung der Arbeitszeit stammt (BAG; Urteil v. 20.03.2018, 9 AZR 486/17). Insofern ist auch bei der Berechnung der Vergütung danach zu unterscheiden, aus welchem Zeitabschnitt – Vollzeit oder Teilzeit – der Urlaub stammt.

Wenn Sie also nach dem oben genannten Beispiel die während der Vollzeitphase erworbenen 18 Urlaubstage erst während Ihrer Teilzeit nehmen, erhalten Sie für diese Tage Ihr Gehalt nach Ihrem Bruttogehalt während der Vollzeitbeschäftigung und nicht nach Ihrem aktuellen Teilzeitgehalt. Für die während der Teilzeit erworbenen 5,33 Urlaubstage erhalten Sie hingegen Ihr Teilzeitgehalt.


Wie viel Urlaub steht mir zu bei einer 20 Stunden Woche?

Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Das Wichtigste im Überblick Teilzeitangestellte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Pro Wochenarbeitstag stehen Ihnen mindestens 4 freie Tage zu. Bei einer 5-Tage-Woche wären dies also 20 Urlaubstage.

Wie wird der Urlaub bei einer 4 Tage Woche berechnet?

Für einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit sich regelmäßig auf 4 Tage verteilt, sind es 16 Urlaubstage: (24 Werktage/6) × 4 Arbeitstage je Woche = 16 Arbeitstage Urlaub. In der Praxis werden die Urlaubstage zumindest im Arbeitsvertrag meist als Arbeitstage ausgewiesen; dann entfällt die Umrechnung regelmäßig.

Wie viele Stunden zählt ein Urlaubstag bei Teilzeit?

pro Woche, jeder Tag ist gleich lang. Ein Urlaubstag hat immer den Wert von 8 Std., denn die tägliche Arbeitszeit ist 8 Std. Man kann sogar mit einem halben Urlaubstag rechnen (4 Std.), denn jeder Tag ist gleich lang und die Hälfte von 8 Std. sind 4 Std.

Wie viele Urlaubstage hat man im Jahr Teilzeit?

Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte Wer Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist, hat auch Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.