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Zur Startseite von www.bmi.gv.at. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig. Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden. Der EuGH befasst sich insbesondere mit:
Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Weiterführende LinksGerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH) RechtsgrundlagenArtikel 19 EU-Vertrag Letzte Aktualisierung: 2. März 2022 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Der E. ist eines der 5 Hauptorgane der EU. Er ist ein unabhängiges Gericht. Seiner Rechtsprechung sind sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Organe der Gemeinschaft unterworfen. Seine Funktion als »Hüter« der EU-Verträge nimmt der E. zunächst über die lückenlose Kontrolle aller Handlungen der EU-Organe wahr. Darüber hinaus ist dem EuGH die Rolle eines Streitschlichters zugedacht bei strittigen Fragen zur Auslegung des Primär- und Sekundärrechts zwischen Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Privatpersonen. Jeder Mitgliedstaat kann einen Richter an den Gerichtshof entsenden (Art. 19 EUV). Derzeit umfasst der E. (nach dem EU-Austritt Großbritanniens) 27 Richter. Sowohl die Richter als auch die 11 Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen auf 6 Jahre ernannt (Art. 253 AEUV). Jeder Mitgliedstaat prüft nach eigenen Verfahren die Eignung der Kandidaten, die sie nach Luxemburg entsenden wollen. Von hoher Bedeutung bei der Einrichtung von Gerichten ist die Unabhängigkeit der Richter. Um diese zu schützen, finden die Beratungen und Abstimmungen der Richter einerseits hinter verschlossenen Türen statt. Andererseits sind abweichende Voten wie etwa beim Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen. An den verschiedenen Verfahren vor Gericht lässt sich erkennen, welche 3 Funktionen die Mitgliedstaaten dem E. zugewiesen haben. Diese sind: 1. die richterliche Kontrolle über alle Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane. Zuständig ist der EuGH daher für sog. Nichtigkeitsklagen (Art. 263 AEUV), die von einem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Vertragsverletzung oder Ermessensmissbrauchs erhoben werden. Handlungen bzw. die Gesetzgebung der Gemeinschaftsorgane können so auf ihre Vereinbarkeit mit dem primären Gemeinschaftsrecht überprüft und für nichtig erklärt, d. h. aufgehoben werden. 2. Zwangsmaßnahmen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung vertraglicher Vorgaben. 3. Das sog. Vorabentscheidungsverfahren. Wenn sich in einem nationalen Gerichtsverfahren eine für dessen Ausgang entscheidende Frage nach der Gültigkeit oder Auslegung europ. Rechts stellt, kann das nationale Gericht diese Frage dem E. zur Vorabentscheidung vorlegen (Art. 267 AEUV). Letztinstanzliche nationale Gerichte sind sogar verpflichtet, dem E. einen entsprechenden Fall zur Klärung vorzulegen. Meistens werden diese Vorlagen durch private Kläger veranlasst, die eine bestimmte nationale Regelung unter Hinweis auf europ. Recht anfechten wollen. Für die europ. Integration ist das Vorabentscheidungsverfahren, das 1961 erstmals angewandt wurde, von größter Bedeutung gewesen. Einige der bedeutendsten Urteile des E. sind in diesem Rahmen ergangen, v. a. zum Binnenmarkt. Im Zusammenhang mit der europ. Staatsschuldenkrise (seit 2010) sprach der EuGH wichtige Grundsatzurteile zur Zulässigkeit der Maßnahmen zur »Rettung« der Eurozone (z. B. C-370/12 »Pringle« und C-62/14 »Gauweiler«). Internet
Literatur
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth Siehe auch:
Was sind die Aufgaben vom Gerichtshof?Sein Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass EU -Recht in allen EU -Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Er sorgt auch dafür, dass Länder und EU -Institutionen das EU -Recht einhalten. Die Richter geben eine verbindliche Auslegung der Vertragswerke und Gesetze vor.
Was heißt Gerichtshof?'mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz', auch 'das Ausüben der Rechtsprechung', ahd. girihti 'Urteil, Gericht, Satzung, Regel' (um 1000), mhd.
Was ist der Unterschied zwischen EuG und EuGH?dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gericht der Europäischen Union (EuG; früher Gericht erster Instanz genannt) und. den Fachgerichten; bisher einziges Fachgericht war bis September 2016 das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union.
Wer sitzt im Gerichtshof?Europäischer Gerichtshof. |