Worauf müssen sie achten wenn sie in eine tiefgarage

Wetterverhältnisse sind die natürlichen Feinde des Autofahrers. Sturm, Windböen, Schnee, Eis und Starkregen können sehr belastend sein, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Zudem bieten sie unzählige Gefahren, denen sich die meisten Menschen nicht bewusst sind. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei Windböen und Starkregen achten müssen, welche Schäden am Auto entstehen können und wie Sie richtig reagieren.

Wer häufig mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist, kennt die Parkplatzproblematik. Meist gibt es nicht genügend Parkplätze und kostenlos ohnehin nicht. Wer sich die lange Parkplatzsuche ersparen möchte, nutzt daher eher kostenpflichtige Parkhäuser. Doch das Parken im Parkhaus ist nicht immer ganz leicht, insbesondere, wenn man mit einem großen Fahrzeug in einem sehr engen Parkhaus unterwegs ist. Im heutigen Beitrag werfen wir einen Blick auf die Verkehrsregeln im Parkhaus und geben Tipps fürs Einfahren, Einparken und Co.

Verkehrsregeln im Parkhaus

Häufig findet sich bei der Einfahrt eines Parkhauses der Hinweis „Hier gilt die StVO!“. Das Schild dient jedoch mehr als Erinnerungsstütze. Auch ohne dieses Schild gilt im Parkhaus die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Denn: Wie auch bei öffentlichen Parkplätzen gilt für öffentliche Verkehrsräume, zu denen in der Regel auch Parkhäuser gehören, die Straßen-Verkehrsordnung. Ein Verkehrsraum ist nur dann nicht öffentlich zugänglich, wenn dies entsprechend ausgeschildert wird und/ oder der Zugang beispielsweise durch ein Tor verschlossen ist.

Besonders relevant für das Parken im Parkhaus ist Paragraf 1 StVO:

„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer [sic!] geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 1 „Grundregeln“ StVO)

Diese Grundregel ist zwar allgemeingültig für den Straßenverkehr, aber im Zusammenhang mit dem Parkhaus ist sie nochmal besonders bedeutsam. Parkhäuser gehören, anders als Straßen, genauso wie andere Parkplätze oder Haltezonen zum ruhenden Verkehr. Das bedeutet, dass Fahrzeuge nicht oder nur ganz langsam in Bewegung sein dürfen (Rücksichtnahmegebot). Fahrer müssen auf Parkplätzen und in Parkhäusern immer damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer ausparken oder rückwärtsfahren wollen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten und man muss stets bremsbereit sein, so das LG Saarbrücken (Az. 13 S 122/12). In Parkhäusern gilt daher eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h als angemessen.

Die Vorfahrtsregeln im Parkhaus sind nicht immer eindeutig geregelt. Die Grundregel „Rechts vor Links“ gilt nur auf Spuren mit „straßenähnlichem Charakter“. Das gilt beispielsweise bei den Wegen zur Ein- und Ausfahrt. Wer sich nicht daran hält, haftet im Schadenfall. Das bestätigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin mit Verweis auf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) (Az.: 25 U 159/17). Die Flächen vor den Parkplätzen im Parkhaus dienen jedoch dem sogenannten Suchverkehr. Dort gilt die gegenseitige Rücksichtnahme nach Paragraf 1 StVO. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Unfall, werden die Kosten meist unter den Beteiligten aufgeteilt.

Das Reservieren von Parkplätzen anhand von Gegenständen oder wartenden Personen ist im Parkhaus nicht erlaubt. Wer einen Parkplatz zuerst erreicht, hat Vorrecht – auch wenn der Fahrer für das Einparken zurücksetzen muss. Nicht erlaubt ist das Einfahren in ein Parkhaus außerdem in der Regel für Sonderfahrzeuge wie Pkw mit Anhängern oder Kleinstfahrzeuge wie E-Roller. Insbesondere für Letztere ist die Unfallgefahr zu hoch.

Bußgeld fürs „unerlaubte“ Parken auf Mutter-Kind- oder Frauen-Parkplätzen?
Wenn das Parkhaus nahezu vollständig belegt ist, kommt man vielleicht auf die Idee, den noch freien Mutter-Kind-Parkplatz oder Frauenparkplatz zu besetzen – auch, wenn man weder Mutter oder Frau ist noch ein Kind dabei hat. Rein rechtlich gesehen kennt die StVO keine Mutter-Kind- oder geschlechtsspezifischen Parkplätze. Das „unerlaubte“ Parken dort wird also nicht mit einem Bußgeld geahndet. Im Sinne der Rücksichtnahme sollten diese Parkplätze jedoch den genannten Personengruppen vorbehalten bleiben. Im Gegensatz dazu stellt das unerlaubte Parken auf einem Behindertenparkplatz sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit gemäß StVO dar. Demnach droht ein Bußgeld von 35 Euro sowie das Abschleppen des Fahrzeugs.

Neben den allgemeinen Verkehrsregeln können auch spezielle Regeln im Parkhaus gelten. Der Betreiber eines Parkhauses kann Gebrauch von seinem Hausrecht machen und so eigene Nutzungsbedingungen aufstellen. So kann er beispielsweise spezielle Parkplätze ausweisen (Mutter-Kind-Parkplätze, Frauenparkplätze etc.). Die Nutzungsbedingungen eines Parkhauses hängen meist an gut einzusehenden Stellen im Parkhaus oder am Eingang aus. Dort findet man auch Angaben zu Parkgebühren und Öffnungszeiten.

Worauf müssen sie achten wenn sie in eine tiefgarage

Parkticket und Bezahlung

Bei Einfahrt in das Parkhaus können Sie am Terminal bei der Schranke in der Regel einen Chip oder eine Park-Karte ziehen. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss Ihres Aufenthaltes an einem Kassenautomaten in bar oder mit Karte. Der Preis richtet sich nach Ihrer Parkdauer. In manchen Parkhäusern ist die erste halbe Stunde kostenfrei, jede weitere Stunde bezahlen Sie nach Festpreis. Die Kosten eines Parkhauses hängen oftmals vom Standort ab. In Großstädten, in denen Parkplätze rar sind, sind die Parkplatzkosten meist höher als in ländlichen Gegenden. Wie lange Sie Zeit haben, um nach Entwertung des Parktickets aus dem Parkhaus herauszufahren, ist von Parkhaus zu Parkhaus unterschiedlich. Diese Karenzzeit ist in den Geschäftsbedingungen bzw. der Hausordnung des jeweiligen Parkhauses festgeschrieben. . Meist beträgt diese 15 Minuten. Das hängt aber auch von der Größe des Parkhauses ab. Größere Parkhäuser mit längeren Fußwegen zum Fahrzeug haben gegebenenfalls eine größere Karenzzeit.

Die benötigte Dauer zwischen Parkticketentwertung und Ausfahrt muss in jedem Fall angemessen sein. Im Streitfall ist davon auszugehen, dass Gerichte eher zugunsten des Parkhausnutzers entscheiden. Wichtig ist, dass man für den Fall die Quittung des Parkhausaufenthaltes aufbewahrt. Das gilt insbesondere für Dienstwagenfahrer, die die Kosten im Rahmen der Reisekostenabrechnung bei Dienstfahrten geltend machen möchten.

Parkhaus geschlossen, was nun?

Vielleicht haben Sie die Situation schon einmal erlebt: Sie haben im Parkhaus geparkt, wollen nach dem Shopping wieder nach Hause und kommen ein paar Minuten zu spät zum Parkhaus – es ist geschlossen. Wie kommen Sie nun an Ihr Fahrzeug? In der Regel hängen Notrufnummern aus oder es gibt am Kassenautomaten einen Notknopf – den Kassenautomaten erreicht man hin und wieder noch, je nach Parkhaus sind nur die Tore für die Ein- und Ausfahrt versperrt. Wenn Sie Glück haben, erreichen Sie hier noch einen Parkhauswart oder Hausmeister. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das Auto wohl oder übel über Nacht im Parkhaus stehen lassen. Für die daraus resultierenden Mehrkosten müssen Sie selbst aufkommen.

Dauerparken im Parkhaus

Viele Parkhäuser bieten einen Dauerparkplatz an. Grundlage dafür ist ein Dauerparker-Mietvertrag. Sie zahlen einen monatlichen Festpreis, sozusagen ein Parkhaus-Abo. Ein Vorteil ist, dass Sie das Parkhaus auch dann befahren können, wenn dieses „Besetzt“ anzeigt, denn Sie haben einen festen Parkplatz im Parkhaus. Zu beachten sind hier allerdings auch die Öffnungszeiten des Parkhauses. Sie erreichen Ihr Fahrzeug nur solange das Parkhaus offen ist. Es sei denn, Sie haben ein spezielles Zugangsmedium zum Parkhaus, beispielsweise eine Chip-Karte oder ähnliches, mit welchem Sie das Tor des Parkhauses auch außerhalb der Öffnungszeiten für Ihre Ausfahrt öffnen können. Ein weiter Vorteil ist, dass Sie sich die lange Parkplatzsuche und mögliche Strafzettel ersparen. Für Firmenkunden gibt es zudem meist Sonderkonditionen in Abhängigkeit von Standort und Verfügbarkeit. Der Dauerparkplatz lohnt sich also nur, wenn Sie den Platz im Parkhaus regelmäßig benötigen.

Tipps fürs Parken im Parkhaus

Damit Sie im Parkhaus alles richtig machen, haben wir Ihnen 6 praktische Tipps zusammengefasst, woraus Sie achten sollten: 

Tipp 1:

Noch vor dem Einfahren sollten Sie sich über die zulässigen Fahrzeugmaße informieren, um Schäden am eigenen Auto oder an anderen Fahrzeugen oder dem Parkhaus zu vermeiden. Dafür sind in der Regel Hinweisschilder im Einfahrtsbereich angebracht. Das ist besonders relevant, wenn Sie mit einem Transporter, Wohnmobil oder beispielsweise einem Pkw mit Dachgepäckträger unterwegs sind.

Tipp 2:

Orientieren Sie sich im Parkhaus an den am Boden befindlichen Markierungen und Begrenzungen. Sie helfen bei der Navigation. Das ist insbesondere dann relevant, wenn Wege zum Ein- und Ausfahren nicht örtlich voneinander getrennt sind. Der entgegenkommende Verkehr sollte jedoch immer im Blick behalten werden, um mögliche Unfälle im Parkhaus zu vermeiden.

Tipp 3:

Fahren Sie stets langsam im Parkhaus und vermeiden Sie dichtes Auffahren oder abruptes Bremsen. Die Schrittgeschwindigkeit sollte nicht überschritten werde.

Tipp 4:

Viele Parkhäuser sind bereits 40 Jahre alt oder älter. Entsprechend sind die Stellplätze nicht mehr unbedingt auf die Größe heutiger Fahrzeuge ausgelegt. Dadurch wird der Einparkprozess schwieriger. Wenn Sie nicht allein unterwegs sind, ist es daher hilfreich, wenn Ihre Beifahrer Sie beim Einparken unterstützen. Sie können vorab aussteigen und die Abstände so von außen einschätzen. Lassen Sie sich in jedem Fall Zeit beim Einparken. Achten Sie auch darauf, ob eine Parkrichtung vorgegeben wird. In manchen Parkhäusern ist beispielsweise nur Vorwärts-Einparken erlaubt, um Rußflecken an den Wänden zu vermeiden.

Tipp 5:

Für E-Fahrzeugfahrer gibt es einen großen Vorteil: Für E-Autos stehen extra Parkplätze mit Ladesäulen zur Verfügung. Das Aufladen ist vielerorts sogar kostenfrei.

Tipp 6:

Werfen Sie einen Blick auf die Öffnungszeiten des Parkhauses, bevor Sie dieses verlassen. So haben Sie die Zeit im Blick und müssen Ihr Auto nicht über Nacht stehen lassen.