Neue Meldedaten bei der Anmeldung von MinijobbernSchon zum Jahresbeginn 2021 wurden die gesetzlichen Meldepflichten des Arbeitgebers bei Minijobs geändert. Seither sieht § 28a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 f SGB IV bei geringfügig Beschäftigten die Pflicht zur Meldung von drei zusätzlichen Angaben (Personengruppenschlüssel 109) an die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle vor: Show
Zur praktischen Anwendung kommt die neue Regelung jedoch erst ab dem 01. Januar 2022. Hintergrund: Der neue Steuerbaustein in den Entgeltmeldungen zu geringfügigen Beschäftigten soll die Prüfung des Steuereinzugs erleichtern. Wird – wie in den meisten Fällen – die Pauschale von zwei Prozent auf das geringfügige Einkommen zur Lohnsteuerzahlung gewählt, ist die Minijob-Zentrale für den Einzug zuständig. Nur bei individueller Besteuerung zieht das Finanzamt die Steuer ein. Zum Jahreswechsel muss für alle geringfügig Beschäftigten die Steuer-ID vorliegenBis zum Jahreswechsel sollten alle Arbeitgeber die Steuer-ID von jedem geringfügig Beschäftigten vorliegen haben. Wichtig: Sie ist auch für die Jahresmeldung der im Jahr 2021 beschäftigten Minijobber notwendig, wenn das Beschäftigungsverhältnis über den Jahreswechsel hinaus besteht oder die Jahresmeldung wie im Regelfall erst im neuen Jahr erfolgt Die Steuer-ID ist eine lebenslang geltende, an die Person gebundene Kennziffer der Finanzverwaltung. Sie besteht aus 11 Ziffern in der Form xx xxx xxx xxx. Anders als die Sozialversicherungsnummer, die das Geburtsdatum enthält, lässt die Steuer-ID keine Rückschlüsse auf die Person zu. Sie ändert sich weder bei Umzug noch durch Heirat oder berufliche Veränderungen, das ist der Sozialversicherungsnummer vergleichbar. Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es teilt die Steuer-ID automatisch zu, Kindern bei der Geburt, Ausländern beim Zuzug und der Anmeldung in Deutschland. Zur Einführung 2008 haben alle damals Gemeldeten einen Brief mit ihrer Steuer-ID erhalten. Außerdem findet man die eigene ID in steuerlichen Unterlagen wie Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheiden oder Steuererklärungen. Wenn Mitarbeiter ihre Steuer-ID nicht kennen bzw. wiederfinden, bleibt die Möglichkeit, über ein Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern die erneute Mitteilung anzustoßen. Die Zusendung erfolgt per Post an die Meldeadresse. Dafür müssen etwa vier Wochen eingeplant werden. Das BZSt unterhält für Fragen eine Hotline unter der Nummer 0228 4061240 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr). Telefonisch erfährt man seine Steuer-ID jedoch nicht. Änderungen auch bei der Meldung zu kurzfristigen, sozialversicherungsfreien TätigkeitenDie Minijob-Zentrale ist nicht nur für 450-Euro-Jobs zuständig, sondern auch für die Anmeldung von kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel 110). Und auch dort steht ab dem Jahreswechsel eine Änderung an: Obwohl solche kurzfristig eingesetzten Kräfte eigentlich sozialversicherungsfrei sind, solange die Bestimmungen beachtet werden, muss ab 2022 bei der Anmeldung die Art der Krankenversicherung gemeldet werden. Das soll gewährleisten, dass auch kurzfristige Minijobber nicht ohne Absicherung im Krankheitsfall dastehen. Die Meldung kennt zwei Auswahlmöglichkeiten:
Natürlich genügt die Meldung als solche nicht. Der Arbeitgeber muss auch einen entsprechenden Nachweis zum Lohnkonto nehmen. Umgekehrt erhalten Arbeitgeber bei der Meldung kurzfristig Beschäftigter in Zukunft mehr Sicherheit: Die Minijob-Zentrale ist ab 2022 verpflichtet, dem Arbeitgeber das Bestehen weiterer solcher Beschäftigungen im gleichen Kalenderjahr mitzuteilen. Das verringert das Risiko, dass der Einsatz in Wirklichkeit sozialversicherungspflichtig ist, weil die Zeitgrenzen für kurzfristige Jobs überschritten werden. Die entsprechende Überarbeitung der gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Meldeverfahren und den Grundsätzen für Datenerfassung und -übermittlung steht aktuell noch aus. Themen: Steuern Versicherung Arbeitgeber
Ist man bei einem 450 Euro Job krankenversichert? Wer einer geringfügigen Beschäftigung (auch Minijob genannt) nachgeht, darf aktuell monatlich höchstens 450 Euro verdienen, ab dem 01.10.2022 erhöht sich die Minijobgrenze auf 520 Euro. Bei diesem Verdienst werden Arbeitnehmer noch nicht vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet. Da in Deutschland aber eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung herrscht, müssen Sie sich als Minijobber selbst kranken versichern.
Ab welchem Gehalt ist man gesetzlich krankenversichert? Mit welchen Abzügen muss ich bei einem 450 Euro Job rechnen? Weitere Fragen zu diesem Thema Unsere Service-Nummer 08000 55 8000 Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr Unser Rückruf-Service Wir rufen Sie gerne kostenlos zurück. Unser Email-Service Nutzen Sie unseren E-Mail-Service für Ihre Fragen. Unsere Online-Beratung Lassen Sie sich kostenlos beraten. News und Aktuelles
Weitere Meldungen lesen(...) Warum müssen Minijobber Krankenkasse angeben?Um sicherzustellen, dass kurzfristige Minijobber auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen, wird für diese Beschäftigten eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des oder der Arbeitnehmenden eingeführt.
Warum Krankenkasse bei Minijob ab 2022?Ab 2022 müssen die Daten des Krankenversicherungsschutzes für Ihre Minijobber zwingend vorliegen. Denn künftig fragen Ihre Lohnsoftwareprogramme die Daten zu etwaigen Krankheitszeiten direkt bei den Krankenkassen ab. Dazu ist es ab 2022 erforderlich die Daten der gesetzlichen Krankenkasse der Arbeitnehmer zu kennen.
Wie bin ich bei einem Minijob krankenversichert?Wenn Sie als Minijobber krank sind, haben Sie Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Um medizinische Leistungen zu erhalten, müssen Sie aber krankenversichert sein. Über Ihren Hauptjob, in der Familienversicherung oder als Mitglied der studentischen Krankenversicherung.
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