Wird Krankengeld automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Zwar muss es nicht versteuert werden. Trotzdem gehört die Zahlung von Krankengeld auch in die Steuererklärung. Der Grund: Das Krankengeld fließt in die Höhe des zu zahlenden Steuersatzes mit ein.

Arbeitnehmer, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld. Es tritt an die Stelle des Beschäftigungseinkommens, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet. Das "normale" Arbeitseinkommen ist steuerpflichtig. Damit stellt sich automatisch die Frage, wie das Krankengeld steuerlich behandelt wird.

Wie so oft gibt es bei der Steuerpflicht kein einfaches Ja oder Nein. Zwar sind Krankengeld-Bezüge im Prinzip steuerfrei. Sie unterlagen aber dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich "unter dem Strich" doch eine Steuerbelastung ergeben.

Wie ist das Krankengeld geregelt?

Bei Arbeitnehmern gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von maximal sechs Wochen. Gelegentlich - je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung - wird auch länger Gehalt gezahlt. Mit dem Ende der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld als "Lohnersatz". Damit soll die gewohnte Lebensführung mit den üblichen Lebenshaltungskosten weiter ermöglicht werden. Das Krankengeld wird bis zum Ende der selben Krankheit, längstens jedoch für 78 Wochen, gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des sonst anfallenden regelmäßigen (Brutto-)Arbeitsentgelts, ist aber auf höchstens 90 Prozent des (Netto-)Arbeitsentgelts begrenzt.

Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt - wie wirkt sich das aus?

Krankengeld-Bezüge sind beitragspflichtig in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung müssen keine Beiträge gezahlt werden. Um die Abführung der Beiträge kümmert sich die Krankenkasse, sie zahlt nur den Netto-Betrag aus.

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Finanzamt die Bezüge den regulären Arbeitseinkünften zurechnet, wenn es darum geht, den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Durch die Steuerprogression kann es sein, dass sich aufgrund der Krankengeld-Berücksichtigung ein höherer Steuersatz ergibt als das ohne Hinzurechnung der Fall wäre. Dieser höhere Steuersatz wird dann zwar auf das Krankengeld nicht angewendet - es ist ja steuerfrei -, aber auf das übrige steuerpflichtige Einkommen. In diesem Fall erhöht sich die Steuerlast.

Hierzu ein einfaches Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Arbeitseinkommen von 22.500 Euro möge sich durch Krankengeld-Hinzurechnung der persönliche Steuersatz progressionsbedingt von 15,6 Prozent auf 18,3 Prozent erhöhen. Folglich fallen 4.117,50 Euro Einkommensteuer an statt 3.510 Euro ohne Progressionsvorbehalt. Es entsteht also eine Steuermehrbelastung von über 600 Euro, auch wenn das Krankengeld selbst nicht besteuert wird.

Wie erfolgt die Angabe in der Steuererklärung?

Da das Krankengeld steuerlich relevant ist, muss es auch in der Steuererklärung angegeben werden. Lediglich bis zu einem "Bagatell-Betrag" von 410 Euro im Jahr ist keine Angabe erforderlich. Die Angabe erfolgt im Mantelbogen unter "Sonstige Angaben und Anträge". Hier ist eine eigene Position "Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z.B. ... Krankengeld ... " vorgesehen (Zeile 96 im Mantelbogen 2017). Die Krankenkasse stellt üblicherweise eine "Bescheinigung für das Finanzamt" über das Krankengeld aus. Die Angabe muss dann nur übertragen werden.

Was gilt bei Selbständigen und Freiberuflern? 

Selbständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben die Wahl, ob sie sich mit dem ermäßigten (14,0 Prozent) oder dem allgemeinen (14,6 Prozent) Beitragssatz versichern. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Krankengeldanspruch. Beim allgemeinen Beitragssatz wird dagegen ab der siebten Woche einer Krankheit Krankengeld gezahlt. Bezüglich der Besteuerung und der Angabe in der Steuererklärung gilt in diesem Fall das Gleiche wie bei Arbeitnehmern, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Wie wird das Krankentagegeld in der PKV behandelt?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es kein Krankengeld. Versicherte haben aber die Möglichkeit, eine private Krankentagegeldversicherung zu vereinbaren, die einen vergleichbaren Zweck erfüllt. Dafür fallen entsprechende Beiträge an. Erhaltenes Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung und kein steuerpflichtiges Einkommen. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Von daher erübrigt sich eine Angabe in der Steuererklärung.

Dieser kurze Überblick zeigt: die "Steuerfreiheit" beim Krankengeld ist relativ. Steuerrelevanz besitzt es auf jeden Fall. Nur das private Krankentagegeld bleibt komplett ohne steuerlichen Effekt.

Wer aufgrund Krankheit längere Zeit im Krankenstand ist, erhält Krankengeld. Doch wo müssen Sie das Krankengeld bei der Steuererklärung eintragen und was sollten Sie sonst noch zum Krankengeld wissen? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
  • Was gibt es bei der Krankschreibung zu beachten?
  • Berechnung und Höhe
  • Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
  • Steuerliche Rahmenbedingungen
  • Eintragung im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung
  • Unterschied zum Krankentagegeld
  • FAQs zu Krankengeld

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Bei Krankheit haben Sie als Arbeitnehmer:in sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber (§ 3 EntgFG). Ist Ihre Krankheit langwieriger oder müssen Sie Verletzungen länger auskurieren, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Ihnen Krankengeld.

Achtung: Wenn Sie in einer Familienversicherung mitversichert sind, erhalten Sie kein Krankengeld.

Für die Auszahlung müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Die Krankenkasse wird sich mit Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Lediglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss Ihrer Krankenkasse vorliegen; diese müssen Sie aber ohnehin innerhalb einer Woche nach Ihrem Besuch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin an die Krankenkasse senden. Seit Oktober 2021 können viele Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch digital an die Krankenkasse übermitteln, es verfügen jedoch leider noch nicht alle über die notwendige Technik.

Tipp: Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, dürfen Sie Urlaub machen, solange dieser Ihrer Genesung nicht hinderlich ist. Reisen ins Ausland müssen Sie allerdings von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Was gibt es bei der Krankschreibung zu beachten?

Um Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, darf Ihre Krankschreibung während der ersten 6 Wochen nicht durch Lücken unterbrochen werden. Demzufolge muss Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Enddatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder krankschreiben.

Einfacher ausgedrückt bedeutet das, dass Sie spätestens am Donnerstag wieder eine neue Krankschreibung benötigen, wenn Ihre vorherige Krankschreibung bis einschließlich Mittwoch galt. Samstage zählen in diesem Fall nicht als Werktage. Um formale Fehler zu vermeiden, ist seit 2016 keine Überlappung mehr nötig.

Achtung: Ärtze:innen können Sie nicht rückwirkend krankschreiben, achten Sie also auf einen fristgerechten Termin.

Berechnung und Höhe

Die Berechnung und Höhe von Krankengeld werden durch § 47 SGB V gesetzlich geregelt. Darin wird vorgeschrieben, dass das Krankengeld 70 % des Bruttogehalts beträgt, aber 90 % des Nettogehalts nicht übersteigen darf.

Maßgebend sind die Bezüge des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Von dem entsprechenden Betrag führt die Krankenkasse noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Der übrige Betrag wird Ihnen dann als Krankengeld ausgezahlt.

Tipp: Einige Krankenkassen bieten Krankengeldrechner auf ihrer Website an, mithilfe derer Sie die Höhe Ihres Krankengeldes berechnen können.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird über einen relativ langen Zeitraum ausgezahlt. Sie erhalten die Leistung für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung (§ 48 SGB V). Nachdem Sie das erste Mal Anspruch auf die Zahlung erhalten haben, müssen Sie auch nicht mehr durchgängig krankgeschrieben werden. Die Zeiträume, in denen Sie anspruchsberechtigt waren, werden summiert.

Die Frist von drei Jahren beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und bezieht sich auf alle Leiden mit identischer Krankheitsursache. Mit einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer anderen Krankheit beginnt auch eine neue Frist. Somit können mehrere dieser Blockfristen nebeneinander laufen.

Hinweis: Bei einer wiederkehrenden Krankheit wird das Krankengeld innerhalb der Blockfrist ohne sechswöchige Wartezeit ausgezahlt.

Nach Ablauf der dreijährigen Frist muss Ihr Anspruch auf Krankengeld wieder neu geprüft werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung zählt zu den Lohnersatzleistungen. Die Zahlungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Damit beeinflusst das Krankengeld den persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Achtung: Durch das Krankengeld besteht die Abgabepflicht für die Steuererklärung, wenn es mehr als 410 Euro in einem Jahr beträgt.

Eintragung im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung

Das Krankengeld müssen Sie auf Seite 2 im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung unter „Einkommensersatzleistungen“ eintragen. In der Regel übermitteln die Krankenkassen den Gesamtbetrag des ausgezahlten Krankengeldes direkt ans Finanzamt. Ansonsten finden Sie den Betrag auch in der ausgestellten Bescheinigung der Krankenkasse.

Zum Gesamtbetrag des Krankengeldes müssen Sie außerdem noch andere Lohnersatzleistungen addieren und anschließend die Summe in dem Feld eintragen.

Das Bundesministerium der Finanzen bietet online unter www.formulare-bfinv.de alle Steuerformulare der Einkommensteuererklärung an. Dort finden Sie auch das Formular für den Mantelbogen:

  • Mantelbogen Einkommensteuererklärung 2021
  • Mantelbogen Einkommensteuererklärung 2020
  • Mantelbogen Einkommensteuererklärung 2019

Unterschied zum Krankentagegeld

Der Unterschied zum Krankentagegeld ist unbedingt zu beachten, da dieses immer aus einer privaten Krankenversicherung stammt. Im Krankheitsfall gleicht diese Versicherung mögliche Einkommensausfälle aus oder mindert diese zumindest.

Das Krankentagegeld ist auch steuerfrei, wird aber nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen (32b Abs. 1 Satz 3 EStR).

Nach höchstrichterlicher Entscheidung verstößt die Einbeziehung des Krankengeldes lediglich gesetzlicher Krankenkassen und nicht privater Krankenkassen in den Progressionsvorbehalt nicht gegen das Grundgesetz (BFH-Urteil vom 26.11.2008, BStBl. 2009 II S. 376).

FAQs zum Krankengeld

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Als Arbeitnehmer:in erhalten Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie mehr als sechs Wochen ununterbrochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben sind. Innerhalb der ersten sechs Wochen erhalten Sie weiterhin Ihre Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber, ab der siebten Woche zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld aus. Ihrer Krankenkasse muss Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.

Achtung: Wenn Sie in der Familienversicherung mitversichert sind, erhalten Sie kein Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Bruttogehalts des letzten Monats vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit, darf aber 90 % des Nettogehalts nicht übersteigen.

Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird über 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung (§ 48 SGB V) ausgezahlt. Nachdem Sie das erste Mal Anspruch auf die Zahlung erhalten haben, müssen Sie nicht mehr durchgängig krankgeschrieben sein. Die Zeiträume, in denen Sie anspruchsberechtigt waren, werden summiert.

Was gibt es beim Krankengeld steuerlich zu beachten?

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung zählt zu den Lohnersatzleistungen. Die Zahlungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Damit beeinflusst das Krankengeld den persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Achtung: Durch das Krankengeld besteht die Abgabepflicht für die Steuererklärung bei mehr als 410 Euro pro Jahr.

Das Krankengeld müssen Sie auf Seite 2 im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung unter „Einkommensersatzleistungen“ eintragen.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld stammt aus einer privaten Krankenversicherung und gleicht Einkommensausfälle im Krankheitsfall aus oder mindert diese.

Es ist ebenfalls steuerfrei, aber unterliegt im Gegensatz zum Krankengeld nicht dem Progressionsvorbehalt.


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Welches Krankengeld wird dem Finanzamt gemeldet?

Wenn Sie mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr bekommen haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Die Summe des Krankengelds tragen Sie im Mantelbogen unter „Einkommensersatzleistungen“ ein.

Was passiert wenn ich keine Steuererklärung mache Krankengeld?

Nein, Lohnersatzleistungen wie Krankengeld sind steuerfrei. Dennoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, das Krankengeld erhöht deinen persönlichen Steuersatz.

Warum muss ich Steuern nachzahlen wenn ich Krankengeld bezogen habe?

Auf Krankengeld müssen Sie grundsätzlich nie Steuern zahlen. Aber: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht, was zu einem höheren Einkommensteuersatz und womöglich zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führt.

Wie wirkt sich lange Krankheit auf Steuererklärung aus?

Sind Arbeitnehmer längere Zeit krank, zahlen gesetzliche Krankenkassen nach Ablauf von sechs Wochen Krankengeld. Als Lohnersatzleistung muss das in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§32b Einkommensteuergesetz).