Wieviel rente bekomme ich von meinem verstorbenen mann

17.11.2020

Wie viel Rente bleibt, wenn der Partner stirbt?

Welche Leistungen aus der gesetzlichen Renten­versicherung dem hinterbliebenen Partner zustehen und welche Paare die Renten­ansprüche unter­einander aufteilen können, erfahren Sie hier.

Hat der verstorbene Partner in die Rentenversicherung eingezahlt und die allgemeine Wartezeit erfüllt oder bereits Rente bezogen, kann dem Hinterbliebenen gegebenenfalls eine Witwen- oder Witwerrente zustehen – vorausgesetzt, das Paar war mindestens ein Jahr verheiratet beziehungsweise lebte mindestens so lange in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der Hinterbliebene die Witwen- oder Witwerrente in Höhe der monatlichen Altersrente des Verstorbenen – unabhängig davon, wie hoch dessen eigenes Einkommen in diesem sogenannten Sterbevierteljahr ist. Im Anschluss wird das Nettoeinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Große Witwen- oder Witwerrente

Die Berechnung der großen Witwen- oder Witwerrente ist sehr komplex, verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle. Ansprüche können beispielsweise bestehen, wenn der Hinterbliebene ein bestimmtes Alter erreicht hat. Stand im Jahr 2020: Der Antragsteller muss das 45. Lebensjahr und neun Monate vollendet haben oder kümmert sich um ein minderjähriges oder behindertes Kind. Vom Jahr 2029 an gilt als Altersgrenze das 47. Lebensjahr.

Kleine Witwen- oder Witwerrente

Erfüllt der Hinterbliebene diese Voraussetzungen nicht, kann er möglicherweise eine kleine Witwen- oder Witwerrente bekommen. Diese beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente, auf die der Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Nach neuem Recht wird Sie nur befristet gezahlt. Ähnlich wie bei der großen Witwen- beziehungsweise Witwerrente können Zu- und Abschläge berechnet werden.

Voraussetzung für beide Formen der Hinterbliebenenrente ist aber, dass die Witwe oder der Witwer nicht wieder heiratet. Denn in diesem Fall erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab dem Folgemonat der Hochzeit. Jedoch wird als „Starthilfe“ für die neue Ehe eine Rentenabfindung gezahlt. Sie beträgt das 24fache der Witwen- oder Witwerrente, die in den letzten zwölf Monaten im Durchschnitt gezahlt wurde.

Was ist Rentensplitting?

Paare können unter bestimmten Bedingungen auf die Hinterbliebenenrente verzichten und sich stattdessen für das Rentensplitting entscheiden. Dabei vereinbaren Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, dass die gesetzliche Altersrente verteilt wird. Möglich wird dies, indem der Partner mit den höheren Rentenansprüchen Anteile abgibt. Diese Option haben Paare, die ab 2002 geheiratet haben. Wenn die Ehe am 31.12.2001 bereits bestand, müssen beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren sein. Zudem müssen beide auf 25 Beitragsjahre kommen (inklusive Kindererziehungszeit).

Die Vorteile des Rentensplittings:

  • Anders als bei einer Witwen- oder Witwerrente wird das Rentensplitting bei der Rente ohne Anrechnung von Einkommen berücksichtigt.
  • Auch bei erneuter Heirat bleiben die erworbenen Rentenansprüche bestehen.

Der Nachteil des Rentensplittings:

  • Ein Rentensplitting ist für die Ehepartner verbindlich. Nach Abgabe einer gemeinsamen Erklärung ist eine spätere Hinterbliebenenrente ausgeschlossen. Das heißt: Wenn der Partner überlebt, der Rentenanwartschaften abgetreten hat, muss er sich mit der gekürzten Rente zufriedengeben.

Altes oder neues Recht?

Seit dem 01.01.2002 gibt es ein geändertes Hinterbliebenenrecht. In bestimmten Fällen kann aber noch das vorherige Recht für Sie gelten. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Informationen, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, lassen Sie sich am besten direkt von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Die Nummer des Service-Telefons lautet 0800 1000 4800. Adressen der Beratungsstellen finden Sie hier.

Inhalt

Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?

Die Witwenrente (Hinterbliebenenrente) können Sie erhalten,

  • wenn Sie mit der verstorbenen Person bis zu ihrem Tod verheiratet waren
    und
  • wenn diese eine Rente bezogen hat oder Anspruch hierauf gehabt hätte.

Letzteres ist immer dann der Fall, wenn die verstorbene Person mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Hinterbliebenenrente können Sie auch zusätzlich zu Ihrer eigenen Altersrente erhalten. Ihr eigenes Einkommen wird allerdings auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Die Hinterbliebenenrente wird in der Regel nicht gezahlt, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen von dieser Ein-Jahres-Klausel gelten beispielsweise dann, wenn der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.

Höhe: Wie hoch könnte meine Witwenrente sein?

Die Höhe der Witwenrente hängt von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person ab.

Für die ersten drei Monate nach deren Tod gilt die Regel des Sterbevierteljahrs. Das heißt: Drei Monate lang wird Ihnen die Rente voll weitergezahlt. Ihr eigenes Einkommen wird in dieser Zeit auch nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Falls die verstorbene Person noch keine Rente bezogen hat, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die sie hätte erhalten können.

Was gilt nach dem Sterbevierteljahr?

Ab dem vierten Monat nach dem Tod des Partners fällt die Hinterbliebenenrente niedriger aus. Wie hoch sie ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

  • der Höhe der Rente beziehungsweise der Rentenansprüche des Verstorbenen und
  • Ihrem eigenen Lebensalter.

Je nachdem wie alt Sie sind, können Sie die höhere große Witwenrente oder die niedrigere kleine Witwenrente erhalten.

Wie hoch ist die große Witwenrente? Wie hoch die kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt meist 60 Prozent der Rente, die der Partner bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte.

Bei der kleinen Witwenrente sind es dagegen nur 25 Prozent.

Dazu kommt meist noch ein Kinderzuschlag.

Wer bekommt die große Witwenrente?

Die große Witwenrente können Witwen und Witwer ab einem bestimmten Alter erhalten. Ab welchem Alter Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben, hängt davon ab, wann Ihr Partner gestorben ist. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente jährlich angehoben.

Für Todesfälle im Jahr 2022 gilt: Anspruch auf große Witwenrente besteht ab einem Alter von mindestens 45 Jahren und elf Monaten.

Können auch Jüngere die große Hinterbliebenenrente erhalten?

Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, können Sie die große Hinterbliebenenrente trotzdem erhalten, nämlich wenn Sie

  • erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des/der Verstorbenen erziehen.

Wer bekommt die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhalten Witwen und Witwer, die die Voraussetzungen für die große Hinterbliebenenrente nicht erfüllen. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie

  • jünger als 45 Jahre und elf Monate sind (gilt 2022),
  • nicht erwerbsgemindert sind und
  • kein Kind erziehen.

Seit 2012 steigt die Altersgrenze stufenweise auf 47 Jahre an.

Tipp: erst kleine Witwenrente, dann große Witwenrente

Wer zu jung für die große Witwenrente ist, kann auch noch später wechseln. Sobald Sie das entsprechende Alter erreicht haben, haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente. Sie müssen jedoch umgehend einen Antrag hierauf stellen. In die große Hinterbliebenenrente wechseln sie auch, wenn Sie ein Kind bekommen oder erwerbsgemindert werden.


Ab welchem Alter Hinterbliebene die große Witwenrente erhalten können

Todesjahr des VersichertenAnhebung um Monateauf Alter
Jahr
Monat
2012 1 45 1
2013 2 45 2
2014 3 45 3
2015 4 45 4
2016 5 45 5
2017 6 45 6
2018 7 45 7
2019 8 45 8
2020 9 45 9
2021 10 45 10
2022 11 45 11
2023 12 46 0
2024 14 46 2
2025 16 46 4
2026 18 46 6
2027 20 46 8
2028 22 46 10
ab 2029 24 47 0
Quelle: § 242a SGB VI

Dauer: Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Hinterbliebenenrente steht Ihnen nur so lange zu, wie Sie ledig bleiben. Wenn Sie wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, geht der Anspruch auf die Witwenrente Fall verloren. Bei erneuter Heirat können Sie allerdings eine Abfindung auf die Witwenrente in Höhe von zwei Jahresrenten erhalten.

Ansonsten wird die große Witwenrente bis zum Tod gezahlt. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente ist dies anders. Sie wird nur 24 Monate gewährt. Das ist im neuen Recht der Hinterbliebenenrente so geregelt.

Witwenrente: altes Recht oder neues Recht?

Wie viel und wie lange Sie eine Witwenrente erhalten, hängt auch davon ab, welches Recht zur Anwendung kommt. Der Gesetzgeber hat bereits vor rund zwei Jahrzehnten die Hinterbliebenenrente reformiert. Dennoch gilt in den meisten Fällen noch das alte Recht.

Altes Recht gilt:

  • wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder
  • wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Bei Ehen ab 1. Januar 2002 gilt immer neues Recht.

Kleine und große Witwenrente: Unterschiede altes Recht und neues Recht

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
60 Prozent der Rente des Verstorbenen 25 Prozent der Rente des Verstorbenen
Altes Recht zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
Eigene Rente und Erwerbseinkommen werden angerechnet
55 Prozent der Rente des Verstorbenen 25 Prozent der Rente des Verstorbenen
Neues Recht plus Kinderzuschlag plus Kinderzuschlag
zeitlich unbegrenzt begrenzt auf zwei Jahre
Außer der gesetzlichen Rente und Erwerbseinkommen werden auch Kapitaleinkünfte, private Renten, Betriebsrenten und Elterngeld angerechnet.

Witwenrente, Freibetrag und Anrechnung von Einkommen

Wenn Sie eigene Einkünfte aus Berufstätigkeit oder einer eigenen Rente haben, werden diese auf Ihre Witwenrente angerechnet. Es gibt allerdings einen Freibetrag, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Einkommen unterhalb des Freibetrags bleibt unberücksichtigt.

  • Witwenrente Freibetrag 2021/2022 alte Bundesländer: 950,93 Euro (bis 30.6.2023)
  • Witwenrente Freibetrag 2021/2022 neue Bundesländer: 937,73 Euro (bis 30.6.2023)

Liegt Ihr Nettoeinkommen über dem Freibetrag, werden von dem übersteigenden Teil 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Rechenbeispiel: Witwenrente und Einkommen aus Altersrente

Im März 2020 ist Ihr Ehepartner verstorben. Angenommen, Sie bekämen ohne Einkommensanrechnung eine Witwenrente in Höhe von 600 Euro brutto.

Sie beziehen selbst seit 2015 eine Altersrente. Diese beträgt derzeit monatlich brutto 1500 Euro. Dies entspricht nach der pauschalierten Umrechnung, die die deutsche Rentenversicherung vornimmt, einer Nettorente in Höhe von 1290 Euro.

Dieser Betrag übersteigt den Freibetrag von 950,93 Euro um 339,07 Euro. 40 Prozent davon sind 134,63 Euro. Von den 600 Euro Witwenrente gehen also 135,63 Euro ab.

Ihre Witwenrente beträgt damit brutto 464,37 Euro. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Altersrente. Wichtig allerdings: Von beiden Renten gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.


Witwenrente beantragen

Die Hinterbliebenenrente gibt es nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Die entsprechenden Formulare können Sie von der Internetseite der Rentenversicherung herunterladen.

Witwerrenten können Sie für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend beantragen. Ist Ihr Ehepartner also im Dezember 2021 verstorben, wird die Rente auch bei einer Antragstellung im Dezember 2022 noch für die ganze Zeit rückwirkend gezahlt.

Hilfe beim Rentenantrag

Wann müssen Sie Ihren Rentenantrag stellen und welche Zeilen müssen Sie wie ausfüllen? Denis McGee von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg beantwortet Ihre Fragen.

Tipp: Kontenklärung oft notwendig

Falls Ihr verstorbener Partner noch keine Rente bezogen hat, ist oft eine Klärung von dessen Rentenkonto notwendig. Hierzu sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbaren.


Vorschuss auf Witwenrente möglich

Wenn Ihr Ehepartner bereits eine Rente bezogen hat, können Sie einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Dann werden Ihnen drei Monatsrenten des Verstorbenen auf einen Schlag ausgezahlt. Den Antrag können Sie innerhalb eines Monats nach dem Tod Ihres Partners beim Rentenservice der Deutschen Post stellen. Das dafür vorgesehene Antragsformular müssen Sie ab Punkt 7 ausfüllen.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Sie haben Fragen zum Thema? Dann posten Sie Ihre Frage in unserem Expertenforum und erhalten Sie kompetente Antworten von Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Hat Ehefrau Anspruch auf Rente des Mannes?

der Rente wegen Todes. Zwar haben grundsätzlich nur verheiratete Ehepartner bzw. Partner in einer Lebenspartnerschaft Anspruch auf die Witwenrente. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings auch Ausnahmen für geschiedene Ehepartner.

Wie hoch darf die eigene Rente sein um noch Witwenrente zu bekommen?

Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab. Daraufhin zieht die Rentenversicherung vom berechneten Nettoeinkommen den Freibetrag ab. Dieser liegt je nach Bundesland bei 903 Euro oder bei 877 Euro.

Wann bekommt man Rente von verstorbenen Mann?

Wenn ein Ehepartner verstirbt, besteht in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Jedoch muss das Paar mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein.