1. Wann muss man sein Auto ummelden? Show
Die KFZ-Ummeldung ist nach jedem Umzug oder Halterwechsel gesetzlich vorgeschrieben. Ändert sich nur die Adresse des Halters, erledigst Du die Ummeldung Deines Fahrzeugs einfach zusammen mit Deiner eigenen. Aufwändiger wird es, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs ändert. Dies geschieht zum Beispiel nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, einer Erbschaft oder einer Schenkung. Doch wie lange hast Du Zeit zum Auto ummelden? Nach Kauf oder Erbschaft verlangt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine „unverzügliche“ Umschreibung auf den neuen Halter. Die genaue Frist liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen. Die meisten Behörden haben einen Kulanzbereich von einem Monat. Kümmere Dich dennoch zeitnah um die KFZ-Ummeldung, um ein Bußgeld zu vermeiden. 2. Voraussetzungen für den HalterwechselUm ein Auto auf Deinen Namen umzuschreiben, sind zwei Bedingungen erforderlich:
Die KFZ-Umschreibung ist bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt möglich. Um Wartezeit zu sparen, vereinbarst Du online einen Termin. Einige Bezirke bieten bereits eine Online-Ummeldung für PKW an, die erstmalig nach 2014 zugelassen wurden. Es ist nicht nötig, dass Du selbst Dein Auto ummeldest. Den Halterwechsel darf auch ein Vertreter mit einer von Dir ausgestellten schriftlichen Vollmacht vornehmen. 3. Notwendige Unterlagen für die UmmeldungEine Umschreibung ändert nicht nur das Besitzverhältnis des Autos, sondern ebenfalls Steuer- und Versicherungsansprüche. Darum benötigst Du umfangreiche Unterlagen, um ein Auto umzumelden. Beim Halterwechsel dürfen diese Dokumente nicht fehlen:
4. Was tun, wenn Unterlagen fehlen?Ein PKW wird nur bei Vorlage der vollständigen Unterlagen auf Deinen Namen umgeschrieben. Stelle darum vor dem Amtsbesuch sicher, dass alle Dokumente vorhanden und gültig sind. Fehlende Papiere ersetzt Du in der Regel gegen eine Gebühr:
In Deutschland besteht Ausweispflicht. Ohne gültigen Identitätsnachweis droht ein hohes Bußgeld. Kümmere Dich bei Verlust Deines Personalausweises unverzüglich um Ersatz. Hast Du Onlinefunktionen aktiviert, sperrst Du diese rund um die Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0049) 116 116. 5. Das sind die Kosten für die UmmeldungOb Halterwechsel oder Auto ummelden: Die Kosten bezahlst Du direkt bei der Zulassungsstelle. Halte darum EC-Karte oder Bargeld bereit. Hier findest Du eine Übersicht der wichtigsten Kostenpunkte. Beachte: Die meisten Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Zulassungsbehörde.
Ummeldung ohne Halterwechsel
Ummeldung mit Halterwechsel
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Ausstellung eines Wunschkennzeichens
6. Das ändert sich bei der VersicherungWenn sich Adresse oder Halter eines Fahrzeugs ändern, ändert sich auch der Versicherungsbeitrag. Die Prämie errechnet sich unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse des Halters, der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse. Je höher das Unfallrisiko am Wohnort, desto teurer wird die Prämie. Erhöhen sich nach einem Umzug Deine Beiträge, hast Du kein Sonderkündigungsrecht. Geschieht der Halterwechsel innerhalb der Familie, lohnt sich gerade bei Fahranfängern eine Zweitwagenversicherung der Eltern. Das Kind wird als Halter eingetragen und übernimmt später die KFZ-Versicherung zu günstigen Konditionen. Nach dem AutokaufWechselt das Auto durch einen Verkauf den Besitzer, wird die bisherige KFZ-Versicherung mit der Ummeldung automatisch gekündigt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist jedoch strafbar, daher benötigst Du zumindest eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung. Schließe einen Versicherungsvertrag ab, bevor Du das Fahrzeug auf Deinen Namen ummeldest. Am schnellsten geht dies online. Nach einer ErbschaftHast Du ein Auto geerbt, bist Du bis zum Ende der Vertragslaufzeit im November an die Versicherungsgesellschaft des Vorbesitzers gebunden. Du bist jedoch verpflichtet, der Versicherung den Halterwechsel mitzuteilen. Danach wirst Du gemäß Deiner eigenen Schadenfreiheitsklasse und Regionalklasse eingestuft. Um die Schadenfreiheitsklasse des Vorbesitzers zu übernehmen, ist ein zeitlicher Nachweis Deiner Fahrpraxis erforderlich. Wie unsere Kunden unseren Service bewertenWas braucht man um ein Auto ummelden halterwechsel?Wichtige Hinweise. gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung.. elektronische Versicherungsbestätigung -eVB Code- (erhältlich bei der Kfz-Versicherung). Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung.. Wie läuft ein halterwechsel ab?Wie läuft der Halterwechsel ab? Ein Halterwechsel führt Sie zur Zulassungsstelle, die das Fahrzeug auf Ihren Namen umschreibt. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Stadtkreis, ist die Zulassungsstelle der Stadtverwaltung zuständig. Liegt Ihr Wohnort in einem Landkreis, gehen Sie zum Landratsamt.
Wie Auto ummelden bei Privatverkauf?Das Fahrzeug muss spätestens drei Tage nach dem Verkauf umgemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Käufer. Halten Sie dies entsprechend im Kaufvertrag fest. Um sicher zu gehen, dass Ihr Auto wirklich abgemeldet ist, sollten Sie den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle senden.
Kann ich ein Auto auf jemand anderen anmelden?In der Vollmacht für die Zulassung tragen der Halter des Kfz und der Bevollmächtigte ihre Namen und Adressen ein. Zum Nachweis der Identität muss der Bevollmächtigte der Zulassungsstelle den Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen. Für den Antragsteller selbst genügt meist eine Kopie.
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