Wieviel geld darf man steuerfrei ins ausland mitnehmen

Die 10.000 Euro-Grenze

Seit der Einführung des Binnenmarktes sind auch in Italien die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Schecks und anderen beweglichen Werten keinen Einschränkungen mehr unterworfen und können somit formlos erfolgen - allerdings nur bis zu einem Wert von bis zu 10.000 Euro! Handelt es sich um eine größere Summe, müssen die Reisenden eine Zollerklärung ausfüllen. Auf diese Art und Weise soll der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus und anderen illegalen Geschäften ein Riegel vorgeschoben werden.

Wann und wo muss diese Erklärung gemacht und abgegeben werden?

Bei der Ein- oder Ausreise in ein Nicht-EU-Land, aber auch bei einer Reise INNERHALB der EU bei den jeweiligen Zollämtern, im Moment der Aus- bzw. Einreise.

Das entsprechende Formular erhält man bei den Zollämtern sowie auf der Internetseite der Zollbehörde.

Das ausgefüllte Formular wird direkt beim Zollamt abgegeben. Dieses setzt die fehlenden Daten ein und zeichnet das Formular gegen. Ein Blatt bleibt dem Zollamt, eines bekommt der Reisende.

Falls die Barmittel mit der Post oder mit einem anderen Versanddienst versandt werden, muss die Erklärung dem Postamt bzw. dem Versanddienstleister abgegeben werden, und zwar zum Zeitpunkt des Versands, bzw. innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Sendung.

Wie muss das Formular ausgefüllt werden?

Das Formular muss genauestens ausgefüllt werden, die persönlichen Daten des Erklärenden müssen angegeben und die Erklärung muss unterschrieben werden.
Zudem müssen die Barmittel je nach Art gesondert aufgelistet werden.

Als Barmittel gelten alle möglichen Überbringerpapiere (z. B. Überbringerschecks, Reiseschecks, Wertpapiere verschiedenster Art) oder unvollständige Papiere wie zum Beispiel unterschriebene Schecks, bei welchen der Name des Begünstigten noch einzutragen ist, sowie natürlich Bargeld.

Es muss weiters angegeben werden, woher das Geld stammt, wer es erhalten wird und für welchen Zweck es bestimmt ist. Auch der Reiseweg und die benutzen Verkehrsmittel müssen angegeben werden.

Verwendung der Kopie der Erklärung

Eine Kopie der Erklärung muss der Reisende bei Überquerung der Grenze mit sich führen.

Die Erklärung muss bei jeder Grenzüberschreitung ausgefüllt werden, auch wenn es sich um bereits vorher erklärte Geldwerte handelt. Wenn also ein Reisender Italien mit 15.000 Euro verlässt und mit derselben Summe wieder nach Italien einreist, muss er sowohl bei der Aus- als auch bei der Einreise eine Erklärung vorlegen.

Was passiert, wenn ich einen Betrag über 10.000 Euro nicht erkläre?

Die Nicht-Erklärung stellt einen Verstoß gegen das Währungsgesetz dar und führt zu:

  • der administrativen Beschlagnahme von bis zu 40 % des Betrages, welcher die festgelegte Grenze übersteigt
  • der Anwendung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 40 % des Betrages, welcher die festgelegte Grenze übersteigt, mindestens aber 300 Euro
  • der beschlagnahmte Betrag, welcher die verhängten Sanktionen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen übersteigt, wird an die Berechtigten zurückgeführt, wenn dies innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme beantragt wird.

In den vorgesehen Fällen (Übertretung von nicht mehr als 250.000 Euro und Nichtinanspruchnahme derselben Begünstigung in den vergangenen 365 Tagen) kann der Übertreter die Löschung des Verstoßes beantragen, indem er sofort eine reduzierte Zahlung einer Summe in Höhe von 5 % des überschüssigen Betrages, bei einem Mindestbetrag von 200 Euro, an das Zollamt vornimmt. Die Zahlung kann innerhalb von 10 Tagen ab Übertretung an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vorgenommen werden. Im Falle einer sofortigen Bezahlung bei Verstoß folgt keine Beschlagnahme.

Für weitere Informationen: Carta doganale del viaggiatore der italienischen Zollbehörde (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli).

Vorsicht:
Seien Sie sich dessen bewusst, dass Sie, wenn Sie Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr unangemeldet über die Grenze schaffen, eventuell auch strafrechtlich belangt werden können. Es droht Ihnen also nicht nur eine Verwaltungsstrafe, Sie laufen auch noch Gefahr, der Geldwäsche bezichtigt zu werden!

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Webseite der italienischen Zollbehörde und auf folgendes Infoblatt der Zollbehörde.

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Reisende müssen an den Außengrenzen der EU mit Fragen vom Zoll rechnen

Als deutscher Geschäftsmann mit Kundenstamm in der Schweiz führen mich Kundentermine oft über die Außengrenzen der EU hinaus. Dabei habe ich oft größere Geldbeträge bei mir. Kann es Probleme beim Zoll geben?

Jeder, der mit Bargeld im Wert von 10 000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen möchte, muss diesen Betrag bei den Zollbehörden unaufgefordert anmelden. Das schreibt eine neue EU-Verordnung vor. Zu den in der Verordnung genannten "Barmitteln" zählen auch Schecks, Sparbücher, Wertpapiere, Obligationen, fällige Zinsscheine und Ähnliches.

Die Zollbehörden können ab dem 15. Juni 2007 Gepäck und Verkehrsmittel von Reisenden kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einbehalten. Wenn Geld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr gefunden wird, können die Mitgliedsstaaten ein Strafverfahren gegen die betreffenden Person einleiten. In schweren Fällen, kann das Unterlassen der Anmeldung am Zoll, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Wollen Sie also mit Geld im Wert von 10 000 Euro oder mehr über die Außengrenze der EU, dann sind Sie anmeldepflichtig. Die Anmeldung muss beim Zoll (oder einer anderen zuständigen Behörde) an der Kontrollstelle zur Einreise in die EU oder zur Ausreise aus der EU vorgenommen werden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben. Anmeldevordrucke erhalten Sie von Zollbediensteten und finden Sie auch auf der Website der Zollverwaltung.

Sie müssen Angaben zu Ihrer Person, zum Reiseweg und zum Verkehrsmittel machen. Zudem müssen Sie angeben, welchen genauen Betrag Sie mit sich führen und erklären, woher das mitgeführte Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und wer der Eigentümer und Empfänger des Geldes ist. Sind Ihre Angaben vollständig und schlüssig, können Sie Ihre Reise ungehindert mit Ihrem Geld fortsetzen.

Besonderheiten gelten im Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr. Flugreisende geben ihre schriftliche Anmeldung bei der gekennzeichneten Zollstelle für anmeldepflichtige Waren ab. Bahnreisende, die aus der Schweiz in die EU einreisen, geben ihre anmeldepflichtigen Barmittel bei Zugkontrollen schriftlich an. Die Zollbediensteten führen Anmeldevordrucke mit sich. Personen, die auf dem Seeweg aus der EU ausreisen oder in die EU einreisen, melden ihre Barmittel bei der für den Zolllandungsplatz zuständigen Zollstelle schriftlich an.

Wenn Sie Ihr Bargeld an der Grenze nicht anmelden oder falsch anmelden, dann kann es sichergestellt und Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Die Kontrollen dienen der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und sollen zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugen von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Der EU-Ministerrat verabschiedete Mitte Juli 2005 die Verordnung zur Einführung eines gemeinschaftsweiten Konzepts zur Kontrolle von Bargeldbewegungen in und aus der Europäischen Union. Im gleichen Jahr wurde die Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1889/2005) vom Europäischen Parlament und Rat unterzeichnet und trat am 15. Dezember 2005 in Kraft. Sie wurde zum 15. Juni 2007 in allen 27 Mitgliedsstaaten wirksam.

Weitere Informationen

Deutscher Zoll:
Zoll-Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Tel: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail:

Zuständige Behörden der Mitgliedsstaaten

Website der Europäische Kommission zum Thema Steuern und Zollunion

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Wie viel Geld darf man mitnehmen wenn man fliegt?

Es besteht Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln, wenn die Grenzüberschreitung in die EU bzw. aus der EU durchgeführt wird. Dies dient der Bekämpfung illegaler Geldbewegung im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus.

Wie viel Geld darf man im Flugzeug mit nach Spanien nehmen?

Das bedeutet, dass auch bei einer Einfuhr von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr von Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Spanien, das Geld in Spanien angemeldet werden muss.

Was darf ich ins Ausland mitnehmen?

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU eine Obergrenze von € 9.999 € für die zollfreie Bargeldmitnahme. Sobald Sie € 10.000 und mehr mitnehmen wollen, müssen Sie das Geld beim Zoll anmelden. Die erlaubte Einfuhr von Bargeld nach/aus Deutschland pro Person beläuft sich also ebenfalls auf maximal € 9.999 ohne Anmeldung.

Wie viel Geld darf ich mit in die Türkei nehmen?

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ( EU ) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle ...