Wie viele Stunden darf ich neben der Schule arbeiten?

Babysitten, Zeitungen austragen und Eis verkaufen - so wollen viele Kinder ihr Taschengeld aufbessern. Aber wie viel dürfen sie eigentlich arbeiten und verdienen? Was spricht für und was gegen einen Job neben der Schule?

Was spricht für einen Nebenjob?

  • Mein Kind sammelt erste Erfahrungen im Arbeitsalltag - das ist wichtig fürs spätere Berufsleben und die Berufswahl.
  • Wenn mein Kind im Job besteht, fördert das sein Selbstbewusstsein.
  • Durch den Schülerjob geht mein Kind bewusster mit Geld um, weil es merkt, wie schwer es zu verdienen ist.
  • Mein Kind lernt, Verantwortung zu übernehmen, pünktlich zu sein und sich an Vereinbarungen zu halten.
  • Eventuell ist ein Job dabei, mit dem mein Kind später ein Studium mitfinanzieren kann.
  • Mein Kind ist finanziell unabhängiger von uns Eltern.
  • Mein Kind lernt, seine Zeit besser zu managen.

Was spricht gegen einen Nebenjob?

  • Jobbt mein Kind, vernachlässigt es womöglich die Schule.
  • Ich möchte, dass mein Kind sich lieber ohne Bezahlung engagiert - in einer Jugendgruppe oder in einer Umweltorganisation.
  • Mein Kind würde durch einen Schülerjob körperlich und psychisch zu sehr belastet.
  • Mit dem Geld aus dem Schülerjob würde mein Kind noch mehr in den Konsumwettlauf um Handys und Markenklamotten einsteigen.
  • Die ohnehin knappe Freizeit meines Kindes würde noch mehr eingeschränkt.

So viel dürfen Kinder verdienen

Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Denn Steuern oder Sozialabgaben werden für Minijobs nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine Pauschale von 25 Prozent. Private Arbeitgeber, die etwa einen Babysitter oder eine Putzhilfe beschäftigen, zahlen zwölf Prozent Steuern. Statt der Pauschale kann der Arbeitgeber aber auch eine Lohnsteuerkarte verlangen und dann Steuern und Solidaritätszuschlag einbehalten. In diesem Fall können sich Schüler das Geld über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.

Ob neben der Schule oder in den Ferien – viele Schülerinnen und Schüler bessern ihr Taschengeld mit Nebenjobs auf. Alles rund um Minijobs und Schüler finden Sie hier.

Wie viele Stunden darf ich neben der Schule arbeiten?

Minijob als Schüler – so geht's!

Wie viele Stunden darf ich neben der Schule arbeiten?

Für Schülerinnen und Schüler gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Sie haben die Wahl zwischen einem , bei dem sie im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, und einer , die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.

Aber: Junge Menschen sollen vor Überlastung geschützt werden. Deshalb gibt es Grenzen dafür, ab welchem Alter Schüler einen Minijob oder andere Arten von Jobs ausüben dürfen. Diese Altersgrenzen sind im Jugendschutzgesetz geregelt.

Gemäß dem Jugendschutzgesetz dürfen Schülerinnen und Schüler erst ab 13 Jahren arbeiten. 

Minijob für Schüler: Wer darf wie viele Stunden arbeiten?

Diese Regeln gelten für Kinder unter 13 Jahren

Unter 13 dürfen Schüler und Schülerinnen grundsätzlich nicht arbeiten – denn Kinderarbeit ist verboten. Es gibt einige Ausnahmen: Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer Therapie oder durch ein Betriebspraktikum in der Schule tätig sein. Arbeit im eigentlichen Sinne bleibt jedoch tabu und deshalb können unter 13-Jährige Schüler auch keinen Minijob haben. 

Regeln für 13- bis 14-Jährige und vollzeitschulpflichtige Jugendliche 

Um als 13- und 14-jähriger Schüler einen Minijob ausüben zu dürfen, braucht man die Einwilligung der Eltern. Dann sind bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind bis zu drei Stunden pro Tag in Ordnung.

Auch die Uhrzeiten sind begrenzt. Die Schüler und Schülerinnen dürfen nur zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Sie dürfen nicht vor und natürlich auch nicht während des Unterrichts arbeiten.

Diese Regeln gelten für alle noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen. Auch wenn sie 15 oder 16 sind – denn bis zu diesem Alter gilt die Schulpflicht je nach Bundesland. In den Schulferien dürfen sie übrigens bis zu vier Wochen im Jahr jobben – bis zu 40 Stunden pro Woche und nur zwischen 6 und 20 Uhr. Auch dazu müssen ihre Eltern einwilligen. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für 15- bis 17-Jährige. 

Diese Arbeitszeiten gelten für 15- bis 17-Jährige

Zwischen 15 und 17 gilt man vor dem Gesetz als Jugendliche oder Jugendlicher und darf bis zu acht Stunden am Tag arbeiten – zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei gelten zum Schutz der Heranwachsenden Einschränkungen. Sie dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – und das nur an fünf Tagen pro Woche. Außerdem darf die Freizeit nicht zu kurz kommen. Ihre zwei freien Tage müssen aufeinander folgen und zwischen zwei Arbeitstage gehört eine Pause von mindestens zwölf Stunden. An Wochenenden dürfen sie bis auf einige Ausnahmen nicht arbeiten.

Diese Bedingungen gelten auch für die Ferien. Da dürfen Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr jobben.

Für schulpflichtige Jugendliche gelten bis auf die Ferien die gleichen Regeln wie für 13- bis 14-Jährige, siehe Abschnitt "13 bis 14 Jahre".

Jugendarbeitsschutzgesetz

Dieses Gesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist oder sie gefährdet. Es gilt für alle unter 18.

Gesetzestext lesen

So viel Urlaub steht Jugendlichen zu

Da Jugendliche einen besonderen Schutz genießen, steht ihnen mehr Urlaub zu als Erwachsenen. Erwachsene haben gesetzlich vorgeschrieben mindestens 24 Tage Urlaub (beziehungsweise 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche). Bei Jugendlichen ist der gesetzliche Anspruch auf Urlaub nach Alter gestaffelt:

Fünf-Tage-

Woche

Sechs-Tage-

Woche

Unter 16

Jahre

25 Tage Urlaub30 Tage Urlaub

Unter 17

Jahre

22,5 Tage Urlaub27 Tage Urlaub

Unter 18

Jahre

20,8 Tage Urlaub25 Tage Urlaub
Wie viele Stunden darf ich neben der Schule arbeiten?

Bei einem Minijob für Schüler oder Schülerinnen berechnet sich der Urlaub dann anteilig an den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche. Ein Beispiel: Eine zu Beginn des Jahres 15-jährige Schülerin arbeitet in ihrem Minijob regelmäßig zwei Tage pro Woche. Unabhängig von ihrer täglichen Arbeitszeit stehen ihr pro Jahr zehn Tage Urlaub zu. 

Häufige gestellte Fragen zu Minijobs für Schüler

Gilt für Schülerinnen und Schüler im Minijob der Mindestlohn?

Nur, wenn sie mindestens 18 sind. Denn Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. 

Bekommen Eltern trotz Minijobs der Kinder das volle Kindergeld? 

Ja. Solange der monatliche Verdienst 520 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das ganze Kindergeld. 

Welche Minijobs dürfen Schüler und Schülerinnen ausüben?  

Schüler und Schülerinnen zwischen 13 und 14 Jahren und schulpflichtige Jugendliche dürfen leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausüben – zum Beispiel Zeitungen austragen, babysitten, Tiere betreuen, Nachhilfe geben, Regale auffüllen und Flyer verteilen. 

Jugendliche dürfen keine Jobs ausüben, die gefährlich sind. Sie dürfen zum Beispiel nicht in lauten Umgebungen oder mit gefährlichen Stoffen arbeiten. 

Testen Sie Ihr Wissen!

Dürfen Schülerinnen und Schüler im Minijob mehr als 520 Euro verdienen?

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Auf der Suche nach einem Minijob?

Ob als Tiersitter, Gartenhilfe oder in der Kinderbetreuung – hier finden Schülerinnen und Schüler einen Minijob im Haushalt!

Wie lange darf ich neben der Schule arbeiten?

Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Wie viel darf man neben der Schule verdienen?

Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Denn Steuern oder Sozialabgaben werden für Minijobs nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine Pauschale von 25 Prozent.

Wie viele Stunden darf man als Schüler am Tag arbeiten?

Arbeitszeit. Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Für sie gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag.

Kann ich zur Schule gehen und Teilzeit arbeiten?

Konkret heißt das: Erlaubt sind hier bis zu 2 Arbeitsstunden pro Tag an maximal 5 Wochentagen. Die Tätigkeit darf nicht vor dem Unterricht und danach nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze.