Darf man bei arbeitslosengeld 1 einen 450 euro job haben

Arbeitgeber müssen bei kurzfristigen Beschäftigungen von Arbeitslosen grundsätzlich Berufsmäßig­keit unterstellen.

Arbeitslose können neben dem Leistungsbezug einen Minijob ausüben. Dies kann sich allerdings auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Erfahren Sie, warum kurzfristige Minijobs für Arbeitslose grundsätzlich ausgeschlossen sind und was noch zu beachten ist.

450-Euro-Minijobs sollen Arbeitslosen als Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Das kurz- bis mittelfristige Ziel ist eine mehr als geringfügige sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung. Übersteigt das Einkommen des Arbeitslosen bestimmte Freibeträge, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Arbeitslos nach den Vorschriften der Arbeitsförderung

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit),
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Beschäftigungslos sind auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, deren Arbeitszeit jedoch weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer sind unschädlich. Insofern können auch Arbeitnehmer, die einen 450-Euro-Minijob ausüben, beschäftigungslos sein, weil sie schon alleine wegen des gesetzlichen Mindestlohnes in der Regel unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Arbeitslosengeld und Minijob: Freibeträge beim Arbeitslosengeld

Der beschäftigungslose Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist verpflichtet, nebenbei erzielte Einkommen anzugeben. Es gelten aber Freibeträge, die nicht auf die Leistung angerechnet werden. Grundsätzlich gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I ein Freibetrag von 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Freibetrag von 100 Euro. Entscheidend ist das Nettoeinkommen. Darüber hinaus erzielte Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung führen grundsätzlich zu Leistungskürzungen.

Keine Besonderheiten für Arbeitgeber bei einem arbeitslosen 450-Euro-Minijobber

Stellen Arbeitgeber Arbeitslose als 450-Euro-Minijobber ein, sind keine Besonderheiten im Melde- und Beitragsrecht zu beachten. Der Minijobber ist mit Personengruppe 109 und dem entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel bei der Minijob-Zentrale zu melden und die entsprechenden Abgaben sind monatlich zu zahlen.

Beitragsgruppenschlüssel

6 1 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + rentenversicherungspflichtig

6 5 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + von der RV-pflicht befreit

Sofern das Arbeitsentgelt den für den Leistungsbezug des Arbeitnehmers geltenden Freibetrag überschreitet, hat dies keine Auswirkungen auf den Minijob. Dies betrifft allein den Arbeitnehmer in seiner Beziehung zur Arbeitsverwaltung.

Arbeitslos und kurzfristige Beschäftigung: Berufsmäßigkeit beachten

Kurzfristige Minijobs sind auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet. Diese zweite Variante des Minijobs ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Beschäftigung vom Arbeitnehmer nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßigkeit ist bei Arbeitslosen aber immer zu unterstellen, weil für diese Personengruppe jede Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies gilt auch bereits für Aushilfen, die ohne Leistungsbezug ausbildung- oder arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro nicht, ist keine Berufsmäßigkeit zu prüfen.

Dabei ist wichtig, dass ein solcher Nebenjob permanent ausgeübt wurde. In diesem Fall richtet sich der Freibetrag nach dem durchschnittlichen Einkommen, das der Arbeitslose in diesem Nebenjob erzielt hat. Wer zum Beispiel neben seinem Beruf mindestens 18 Monate einen 400-Euro-Job ausgeübt hat, darf auch nachdem er arbeitslos wurde diese 400 Euro dazu verdienen und sie auch behalten. Diese Regelung gilt auch für Nebenjobs, die selbstständig oder freiberuflich ausgeübt werden, z.B. eine Tätigkeit als Gebärdensprachdozent.

Darf man bei arbeitslosengeld 1 einen 450 euro job haben
Beispiel: Ein Arbeitsloser verdient seit Jahren als Zeitungsausträger 400 Euro pro Monat. Auch nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bleibt dieses Einkommen anrechnungsfrei. Zusätzlich verdient er seit kurzem bei einem anderen Job 200 Euro hinzu. Von diesen 200 Euro darf er nur 165 Euro behalten und sein Arbeitslosengeld wird um 35 Euro gekürzt. Sinkt sein Einkommen aus dem Zeitungsjob auf 200 Euro pro Monat, so kann er den verbleibenden Freibetrag von 200 Euro nicht auf den anderen Job übertragen. Ihm würden immer noch 35 Euro abgezogen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man bei 450 Euro Job?

Wer einen Minijob ausübt, muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Darin besteht ein grundlegender Nachteil des Minijobs: Minijobberinnen und Minijobber erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was wird auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld I dürfen Sie einen Nebenverdienst haben, sofern Sie nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen wird allerdings auf Ihr ALG I angerechnet. Die ersten 165 Euro sind anrechnungsfrei.

Wie viele Stunden darf man auf 165 Euro Basis arbeiten?

Bei der Ausübung eines 165-Euro-Jobs gibt es eine Einschränkung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit. Sie ist auf insgesamt 15 Stunden begrenzt. Der Grund hierfür ist, dass jemand, der über 15 Stunden pro Woche beschäftigt ist, nicht mehr als Arbeitsloser gilt und seine Leistungen somit komplett eingestellt werden.

Wann kann ALG 1 gekürzt werden?

Die Arbeitslosengeld-1-Kürzung tritt beispielsweise ein, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, die Aufnahme einer Arbeit ablehnen oder sich weigern, an einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.