Wie schnell muss ich einen Unfall bei der Versicherung melden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen.

  • Wichtige Angaben sind u. a. Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.

  • Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren.

  • Fotos sind vor allem bei Ver­sicherungs­schäden am Hausrat, Gebäude oder bei Kfz-Unfällen wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflicht oder Be­rufs­un­fähig­keits­­versicherung.

Das muss die Scha­densmeldung an den Versicherer enthalten

Unabhängig von der konkreten Versicherung gibt es bestimmte Informationen, die Sie in Ihrer Schadensmeldung an den Versicherer immer angeben sollten:

  • Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
  • Ihre Vollständige Anschrift
  • Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände bzw. der benötigten Leistung
  • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen anfügen
  • gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
  • bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfall­versicherung

Wann und wie muss die Schadensmeldung erfolgen?

Schaden so schnell wie möglich melden

Die erste und wichtigste Regel bei der Schadensmeldung an die Versicherung lautet: Reagieren Sie so schnell wie möglich. Im Vertrag zu Ihrer Versicherung finden Sie die Frist, innerhalb der Sie Schäden melden müssen. Konkrete Vorgaben geben Ihnen in der Regel 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens.

Ist dagegen im Vertrag von einer „unver­züglichen“ Meldung die Rede, wird Ihre Mitteilung an den Versicherer für den Werktag nach dem Schadensfall erwartet. Das Zeitfenster kann jedoch bis zu eine Woche umfassen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, falls im Vertrag keine eindeutige Frist vereinbart worden ist.

Am schnellsten können Sie einen Schadensmeldung an den Versicherer über dessen Internetseite machen. Falls Ihr Versicherer eine App anbietet, wird diese auch die Funktion der Schadensmeldung haben. In der Regel vergeht so wenig Zeit, bis der Vorgang beim Versicherer eingeht und dort von ihm bearbeitet werden kann. Online-Formulare des Versicherers fragen die wichtigsten Angaben zum Schadensfall ab. So werden Nachfragen vermieden, was erneut die Zeit bis zur Bearbeitung Ihrer Meldung reduziert.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine 24-Stunden-Schadenshotline an. Dies ist z. B. sehr hilfreich, wenn Sie einen Brandschaden an Ihrem Gebäude melden müssen. Doch auch ohne 24-Stunden-Service haben die meisten Versicherer eine telefonische Hotline eigens zur Schaden­bearbeitung. Unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer können Sie den Fall dem Sachbearbeiter schildern und das weitere Vorgehen besprechen.

Schadensmeldungen über den Postweg sollten prinzipiell per Einschreiben mit Rücksendeschein erfolgen, um den Eingang Ihres Schreibens bestätigt zu bekommen.

Schadensmeldung an die Hausrat­versicherung

Fertigen Sie Fotos von den Schäden an, die Sie Ihrer Hausrat­versicherung melden wollen. Mit möglichst deutlichen Aufnahmen kann die Versicherung den Schaden einfacher nach­voll­ziehen. Falls Sie beschädigtes Inventar ersetzt haben möchten, müssen Sie die Kaufbelege Ihrer Schadensmeldung beilegen. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie bis zur Regelung des Schadens aufbewahren.


Nicht immer lohnt sich eine Schadensmeldung

Einige Schäden im Haushalt bedeuten nur geringe Kosten. Sie sollten deshalb die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung kennen. Den Aufwand einer vollständigen Schadens­meldung an die Haus­rat­­versicherung können Sie sich ersparen, falls eine Absage wegen zu geringer Schadenshöhe abzusehen ist.

Schadensmeldung an die Haftpflicht­versicherung

Bei der Haftpflicht­versicherung ist, ähnlich wie bei der Hausrat­versicherung, eine akribische Doku­mentation des Schadens notwendig. Fotos, Belege und Quittungen sollten Sie der Schadens­meldung beilegen. Auch wenn Sie selbst nicht Verursacher des Schadens sind, sollten Sie den Versicherer informieren. Halten Sie dabei in jedem Fall die vertraglichen Meldefristen ein. Andernfalls müssen Sie mit einer Absage rechnen.

Experten-Tipp:

„Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.“

Wie schnell muss ich einen Unfall bei der Versicherung melden?

Weitere Forderungen weiterleiten

Haben Sie einen Schaden verursacht und diesen Ihrer Haftpflicht­versicherung gemeldet, erfolgt die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten über Ihren Versicherer. Sollte der Geschädigte jedoch weiter direkt mit Ihnen kommunizieren, leiten Sie alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen sofort an Ihre Versicherung weiter.

Schadensmeldung an die Kfz-Haftpflicht­versicherung

Nach einem Autounfall geht es häufig um viel Geld. Aber nicht nur deshalb sollten Sie den Schadensfall so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Auch die Erinnerung an den Unfallhergang verblasst mit der Zeit und wichtige Details könnten vergessen werden. Allerdings sind Sie solange zum Warten auf Leistungen gezwungen, bis der Unfallbericht der Polizei bei Ihrem Versicherer eingegangen ist. Ist der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht worden, sollten Sie die Schadens­meldung an dessen Kfz-Versicherung mit Ihrer eigenen koordinieren.


Neuer Unfallmeldedienst für Autos

Seit April 2016 kann in deutschen Autos ein Notrufsystem verwendet werden, das bei einer Kollision automatisch die Notrufzentrale verständigt. Be­schleu­nigungs­sensoren im Zigarettenanzünder erkennen dabei sogar die Stärke des Aufpralls. Der Unfall wird dann über eine App an eine Notrufzentrale gemeldet. Dabei wird auch der genaue Ort des Autos übermittelt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über den Unfall­stecker und die App.

Schadensmeldung an die Unfall­versicherung

Mehr Zeit für die Schadensmeldung an Ihre private Unfall­versicherung können Sie sich lassen, falls Sie eine Invalidität erleiden. Es kann je nach Anbieter unterschiedliche Meldefristen geben, aber häufig muss eine Invalidität erst spätestens 12 bis 15 Monate nach dem Unfall gemeldet werden.


Meldefrist bei gesetzlicher Unfall­versicherung deutlich kürzer

Maximal 3 Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfall­versicherungen. Arbeits- und Wege­unfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).

Schadensmeldung an die Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung

Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) leistet ab dem Moment, wenn Sie berufsunfähig geworden sind. Das gilt auch rückwirkend, falls Sie nicht unmittelbar nach Feststellung den Fall melden. Damit Sie allerdings nicht zu lange auf den Beginn der Leistungen warten müssen, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer informieren. Bei der Schadensmeldung in der BU spricht man vom Leistungsantrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­rente.


Antrag korrekt und vollständig ausfüllen

Bei der Meldung selbst ist es wichtig, dass alle Ihre Angaben korrekt sind. Fügen Sie auch direkt alle nötigen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen, Prognosen und Atteste bei. Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Anhang aller Erklärungen und Nachweise im Leistungsantrag prüft der Versicherer Ihren Anspruch und gewährt die Berufsunfähigkeits­rente oder eben nicht.

Todesmeldung an die Lebens­versicherung

Todesfälle sind der Lebens­versicherung bzw. der Unfall­versicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden zu melden. Damit Ihnen die Ver­sicherungs­summe reibungslos ausgezahlt werden kann, ist deshalb eine gewisse Eile geboten.

Ihrer Lebens­versicherung müssen Sie die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache übersenden. Denn es gibt in den Versicherungsbedingungen Ausschlusskriterien. Anhand der offiziellen Dokumente wird Ihr Versicherer überprüfen, ob der gemeldete Todes­fall ihn zur Leistung verpflichtet.

Fazit

Unabhängig von der betroffenen Versicherung sollten Sie einen Schadensfall so früh wie nur möglich melden. Teilweise bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, damit sie vollen Anspruch auf Leistungen haben. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich der Schaden nicht noch weiter erhöht. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.

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Wie lange kann man einen Unfall geltend machen?

Auch für Ansprüche aus Unfällen gilt die Verjährungsfrist: Nach Ablauf von drei Jahren erlöschen die Ansprüche des Geschädigten automatisch, wenn gar nichts unternommen wird. Die Frist beginnt mit dem 01. Januar des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Schadenereignisses folgt.

Was muss ich bei einem Unfall der Versicherung melden?

Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:.
Das amtliche Kennzeichen..
Namen und Anschriften der Unfallgegner. ... .
Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer..
Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls..
Namen und Anschriften von Unfallzeugen..

Was muss ich als Geschädigter nach Unfall tun?

So gehen Sie nach dem Unfall vor.
Sichern Sie die Unfallstelle ab: Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. ... .
Rufen Sie die 110 oder die 112 an, wenn es Verletzte gibt: Die Polizei sollten Sie ohnehin für die Aufnahme des Unfalls anrufen..