Das Wichtigste in Kürze Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen. Wichtige Angaben sind u. a. Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs. Die Fristen sowie die weiteren
nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren. Fotos sind vor allem bei Versicherungsschäden am Hausrat, Gebäude oder bei Kfz-Unfällen wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflicht oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Das muss die Schadensmeldung an den Versicherer enthaltenUnabhängig von der konkreten Versicherung gibt es bestimmte Informationen, die Sie in Ihrer Schadensmeldung an den Versicherer immer angeben sollten:
Wann und wie muss die Schadensmeldung erfolgen?Schaden so schnell wie möglich meldenDie erste und wichtigste Regel bei der Schadensmeldung an die Versicherung lautet: Reagieren Sie so schnell wie möglich. Im Vertrag zu Ihrer Versicherung finden Sie die Frist, innerhalb der Sie Schäden melden müssen. Konkrete Vorgaben geben Ihnen in der Regel 3 Tage Zeit für die Meldung eines Schadens. Ist dagegen im Vertrag von einer „unverzüglichen“ Meldung die Rede, wird Ihre Mitteilung an den Versicherer für den Werktag nach dem Schadensfall erwartet. Das Zeitfenster kann jedoch bis zu eine Woche umfassen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, falls im Vertrag keine eindeutige Frist vereinbart worden ist. Am schnellsten können Sie einen Schadensmeldung an den Versicherer über dessen Internetseite machen. Falls Ihr Versicherer eine App anbietet, wird diese auch die Funktion der Schadensmeldung haben. In der Regel vergeht so wenig Zeit, bis der Vorgang beim Versicherer eingeht und dort von ihm bearbeitet werden kann. Online-Formulare des Versicherers fragen die wichtigsten Angaben zum Schadensfall ab. So werden Nachfragen vermieden, was erneut die Zeit bis zur Bearbeitung Ihrer Meldung reduziert. Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine 24-Stunden-Schadenshotline an. Dies ist z. B. sehr hilfreich, wenn Sie einen Brandschaden an Ihrem Gebäude melden müssen. Doch auch ohne 24-Stunden-Service haben die meisten Versicherer eine telefonische Hotline eigens zur Schadenbearbeitung. Unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer können Sie den Fall dem Sachbearbeiter schildern und das weitere Vorgehen besprechen. Schadensmeldungen über den Postweg sollten prinzipiell per Einschreiben mit Rücksendeschein erfolgen, um den Eingang Ihres Schreibens bestätigt zu bekommen. Schadensmeldung an die HausratversicherungFertigen Sie Fotos von den Schäden an, die Sie Ihrer Hausratversicherung melden wollen. Mit möglichst deutlichen Aufnahmen kann die Versicherung den Schaden einfacher nachvollziehen. Falls Sie beschädigtes Inventar ersetzt haben möchten, müssen Sie die Kaufbelege Ihrer Schadensmeldung beilegen. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie bis zur Regelung des Schadens aufbewahren. Nicht immer lohnt sich eine SchadensmeldungEinige Schäden im Haushalt bedeuten nur geringe Kosten. Sie sollten deshalb die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung kennen. Den Aufwand einer vollständigen Schadensmeldung an die Hausratversicherung können Sie sich ersparen, falls eine Absage wegen zu geringer Schadenshöhe abzusehen ist. Schadensmeldung an die HaftpflichtversicherungBei der Haftpflichtversicherung ist, ähnlich wie bei der Hausratversicherung, eine akribische Dokumentation des Schadens notwendig. Fotos, Belege und Quittungen sollten Sie der Schadensmeldung beilegen. Auch wenn Sie selbst nicht Verursacher des Schadens sind, sollten Sie den Versicherer informieren. Halten Sie dabei in jedem Fall die vertraglichen Meldefristen ein. Andernfalls müssen Sie mit einer Absage rechnen. Experten-Tipp:„Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.“ Weitere Forderungen weiterleitenHaben Sie einen Schaden verursacht und diesen Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, erfolgt die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten über Ihren Versicherer. Sollte der Geschädigte jedoch weiter direkt mit Ihnen kommunizieren, leiten Sie alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen sofort an Ihre Versicherung weiter. Schadensmeldung an die Kfz-HaftpflichtversicherungNach einem Autounfall geht es häufig um viel Geld. Aber nicht nur deshalb sollten Sie den Schadensfall so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Auch die Erinnerung an den Unfallhergang verblasst mit der Zeit und wichtige Details könnten vergessen werden. Allerdings sind Sie solange zum Warten auf Leistungen gezwungen, bis der Unfallbericht der Polizei bei Ihrem Versicherer eingegangen ist. Ist der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht worden, sollten Sie die Schadensmeldung an dessen Kfz-Versicherung mit Ihrer eigenen koordinieren. Neuer Unfallmeldedienst für AutosSeit April 2016 kann in deutschen Autos ein Notrufsystem verwendet werden, das bei einer Kollision automatisch die Notrufzentrale verständigt. Beschleunigungssensoren im Zigarettenanzünder erkennen dabei sogar die Stärke des Aufpralls. Der Unfall wird dann über eine App an eine Notrufzentrale gemeldet. Dabei wird auch der genaue Ort des Autos übermittelt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer über den Unfallstecker und die App. Schadensmeldung an die UnfallversicherungMehr Zeit für die Schadensmeldung an Ihre private Unfallversicherung können Sie sich lassen, falls Sie eine Invalidität erleiden. Es kann je nach Anbieter unterschiedliche Meldefristen geben, aber häufig muss eine Invalidität erst spätestens 12 bis 15 Monate nach dem Unfall gemeldet werden. Meldefrist bei gesetzlicher Unfallversicherung deutlich kürzerMaximal 3 Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfallversicherungen. Arbeits- und Wegeunfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann. Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13). Schadensmeldung an die BerufsunfähigkeitsversicherungIhre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet ab dem Moment, wenn Sie berufsunfähig geworden sind. Das gilt auch rückwirkend, falls Sie nicht unmittelbar nach Feststellung den Fall melden. Damit Sie allerdings nicht zu lange auf den Beginn der Leistungen warten müssen, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer informieren. Bei der Schadensmeldung in der BU spricht man vom Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Antrag korrekt und vollständig ausfüllenBei der Meldung selbst ist es wichtig, dass alle Ihre Angaben korrekt sind. Fügen Sie auch direkt alle nötigen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen, Prognosen und Atteste bei. Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Anhang aller Erklärungen und Nachweise im Leistungsantrag prüft der Versicherer Ihren Anspruch und gewährt die Berufsunfähigkeitsrente oder eben nicht. Todesmeldung an die LebensversicherungTodesfälle sind der Lebensversicherung bzw. der Unfallversicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden zu melden. Damit Ihnen die Versicherungssumme reibungslos ausgezahlt werden kann, ist deshalb eine gewisse Eile geboten. Ihrer Lebensversicherung müssen Sie die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache übersenden. Denn es gibt in den Versicherungsbedingungen Ausschlusskriterien. Anhand der offiziellen Dokumente wird Ihr Versicherer überprüfen, ob der gemeldete Todesfall ihn zur Leistung verpflichtet. FazitUnabhängig von der betroffenen Versicherung sollten Sie einen Schadensfall so früh wie nur möglich melden. Teilweise bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, damit sie vollen Anspruch auf Leistungen haben. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich der Schaden nicht noch weiter erhöht. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
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Was muss ich bei einem Unfall der Versicherung melden?Notieren Sie folgende Daten, um Ihrer Versicherung den Schaden zu melden:. Das amtliche Kennzeichen.. Namen und Anschriften der Unfallgegner. ... . Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer.. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls.. Namen und Anschriften von Unfallzeugen.. Was muss ich als Geschädigter nach Unfall tun?So gehen Sie nach dem Unfall vor. Sichern Sie die Unfallstelle ab: Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. ... . Rufen Sie die 110 oder die 112 an, wenn es Verletzte gibt: Die Polizei sollten Sie ohnehin für die Aufnahme des Unfalls anrufen.. |