Wie lange muss ich nach der zweiten impfung warten

Wie bekomme ich einen Termin für die Corona-Schutzimpfung?

Alle Personen ab 5 Jahren können einen Impftermin für die Corona-Schutzimpfung wahrnehmen oder spontane Impfangebote vor Ort nutzen. In der Deutschlandkarte finden Sie Informationen, wo und wie Sie schnell und unkompliziert eine Corona-Schutzimpfung erhalten können.

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Zudem werden ältere Bürgerinnen und Bürger aktiv angeschrieben, um ihnen die Termine für Ihre Auffrischungsimpfung mitzuteilen.

Stand: 10.08.2022

Kann man sich nur dort impfen lassen, wo man gemeldet ist?

Nein. Eine Corona-Schutzimpfung muss nicht zwingend an dem Ort durchgeführt werden, wo die zu impfende Person gemeldet ist. Eine Übersicht über Impfangebote finden Sie hier. 

Stand: 10.08.2022

Wie steht es um die Schließung der Impfzentren?

Impfzentren waren gerade in der ersten Phase der Impfkampagne eine wichtige Säule der Nationalen Impfstrategie. Angesichts der gelungenen Einbindung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Betriebsärztinnen und -ärzten haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und des Bundes die Nationale Impfstrategie angepasst und die Kapazitäten der Impfzentren seit Ende September sukzessive reduziert. 

Angesichts der derzeit hohen Anzahl an Neuinfektionen und der dynamischen Pandemie-Lage haben Bund und Länder am beschlossen, die Impfangebote wieder vermehrt auszuweiten. Darunter fallen unter anderem mobile Impfteams, Krankenhäuser sowie Impfzentren. Außerdem wurde bestimmt, dass der Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden soll. Dies soll kurzfristig über Delegationen gehen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. Apothekerinnen und Apotheker sind bereits befugt, in Apotheken zu impfen. Nach Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung vom 25.05.2022 haben nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, die Corona-Schutzimpfung durchzuführen. Ob in Ihrer Zahnarztpraxis ebenfalls Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt werden, erfahren Sie vor Ort.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Der Bund sagt außerdem zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten bis zum Jahresende 2022 mit einem Anteil von 50 Prozent finanziell zu unterstützen. 

Stand: 22.07.2022

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die Corona-Schutzimpfung erhalten Sie aktuell

  • in Haus-, Privat- und Facharztpraxen.
  • in Zahnarztpraxen. 
  • durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
  • durch mobile Impfteams.
  • in den Impfzentren der Bundesländer.
  • über temporäre Impfaktionen.
  • in teilnehmenden Apotheken.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über temporäre und dauerhafte Impfangebote in Ihrem Bundesland.

Stand: 15.07.2022

Kann man sich den Impfstandort aussuchen?

Mittlerweile wurde das Impfangebot stark ausgeweitet und es gibt viele verschiedene Stellen an denen Sie eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten können. Grundsätzlich kann man sich den Impfstandort aussuchen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland. In unserer Deutschlandkarte haben wir nützliche Links nach Bundesland sortiert.

Stand: 10.08.2022

Besteht die Möglichkeit, Menschen, die nicht mobil sind, zuhause zu impfen?

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wurden bereits für ihre Erst- und Zweitimpfung von mobilen Impfteams geimpft. Auch die Auffrischungsimpfungen können durch mobile Impfteams erfolgen. Wer in der eigenen Wohnung lebt und grundsätzlich Anspruch auf eine Krankenfahrt zur medizinischen Behandlung hat, hat diesen auch für die Fahrt zum Impfzentrum oder der Arztpraxis, in der geimpft wird. Die Impfung von Personen, die ihre Wohnung nicht verlassen können, kann auch durch Hausärztinnen und Hausärzte erfolgen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Stand: 11.07.2022

Wer bezahlt die Impfung?

Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Auch die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen oder Betrieben trägt der Bund.

Stand: 10.08.2022

Warum können sich Genesene nach drei Monaten impfen lassen, obwohl sie unter Umständen noch Antikörper gegen das Coronavirus im Blut haben?

Nach derzeitigem Forschungsstand und aufgrund epidemiologischer Daten ist davon auszugehen, dass während eines Zeitraums von drei Monaten ein guter Schutz für Genesene besteht. Ob dies allerdings nur an Antikörpern liegt oder zum Beispiel auch an der zellulären Immunabwehr, ist zurzeit noch unklar. Da noch nicht im Detail bekannt ist, was genau vor COVID-19 schützt – im Fachjargon: was das Schutzkorrelat ist – ist eine Orientierung an der Menge noch vorhandener Antikörper keine sichere Option.

Die Impfung verbessert den Schutz vor einer erneuten Infektion. Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben, sollen aktuell eine Impfstoffdosis erhalten, sofern bei ihnen keine Immunschwäche vorliegt. Ist die Infektion mit Krankheitszeichen einhergegangen, soll die Impfung drei Monate nach der Erkrankung erfolgen, frühestens jedoch vier Wochen danach. Bei einer Infektion ohne Krankheitszeichen kann die Impfung ab vier Wochen nach der Diagnose erfolgen (zum Beispiel positiver PCR-Test). Auch in Fällen, in denen seit der Diagnosestellung mehr als drei Monate vergangen sind, reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus. Drei Monate danach sollen Genesene eine Auffrischungsimpfung erhalten, um so bestmöglich vor einem schweren Krankheitsverlauf nach einer möglichen erneuten Infektion geschützt zu sein. Mehr zur Booster-Impfung erfahren Sie hier.   

Stand: 10.08.2022

Ich habe eine Allergie oder Unverträglichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe in einem der Impfstoffe. Kann ich hier im Vorhinein sicherstellen nicht mit diesem geimpft zu werden?

Wie bei jeder Immunisierung sollte eine Corona-Schutzimpfung erst nach sorgfältiger Anamnese und Risiko-Nutzen-Abschätzung durchgeführt werden. Besprechen Sie sich hierzu mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt und thematisieren Sie mögliche Bedenken oder Allergien. Im Anamnese-/Einwilligungsbogen haben Sie die Möglichkeit, Ihre bekannten Allergien aufzulisten.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Inhaltsstoffen und Beipackzetteln der jeweiligen zugelassenen COVID-19-Impfstoffe. Auch in den Aufklärungsmerkblättern finden Sie weitere Informationen.

Stand: 10.08.2022

Kann ich zwischen Impfstoffen frei wählen?

Laut der Corona-Impfverordnung gibt es an sich keine freie Wahl des Impfstoffes eines bestimmten Herstellers. Das war vor allem in der ersten Phase der Impfkampagne bedeutsam.

Da es mittlerweile ausreichend Impfstoff gibt, besteht oftmals die Möglichkeit auszuwählen, mit welchem Impfstoff man geimpft werden möchte. Zudem kann man zwischen unterschiedlichen Impfangeboten, bei denen unterschiedliche Impfstoffe verimpft werden, frei wählen. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit unterschiedlicher Impfstoffe vor Ort. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihren lokalen Impfstellen oder der Ärztin oder dem Arzt, bei der oder dem Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen wollen. 

Wichtig ist dabei, dass nicht jeder Impfstoff gleichermaßen für bestimmte Personengruppen empfohlen wird. Mehr Informationen dazu und für wen welcher Impfstoff genau empfohlen wird, finden Sie hier.

Stand: 10.08.2022

Ich habe meinen Impfpass verloren, kann ich mich trotzdem gegen COVID-19 impfen lassen?

Ja. Sollten Sie Ihren Impfpass nicht mehr haben, wird Ihnen am Impfort (zum Beispiel im Impfzentrum, in der Arztpraxis oder in Ihrem Betrieb) durch die impfende Ärztin beziehungsweise den impfenden Arzt eine Ersatzbestätigung ausgestellt. Dort erhalten Sie in der Regel auch das Impfzertifikat für Ihren digitalen Impfnachweis.

Stand: 10.08.2022 

Können Personen, die bspw. mit Sinovac, Sinopharm, Sputnik usw. geimpft wurden, sich nochmals mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen?

Ja, das ist möglich. In Deutschland entwickelt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfempfehlungen für Deutschland. Die Empfehlungen der nationalen Impfkommission STIKO finden Sie hier.

Beachten Sie aber bitte, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Personen, die mindestens zwei Mal mit diesen Impfstoffen geimpft wurden, eine weitere einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfiehlt. Personen, die nur eine Impfstoffdosis mit einem der genannten Impfstoffe erhalten haben, wird eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung empfohlen.

Bitte halten Sie Rücksprache mit den Sie betreuenden Gesundheitseinrichtungen, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder Ihrem zuständigen Impfzentrum, welche weiteren COVID-19-Schutzimpfungen in Ihrem Fall empfohlen werden und welche Impfabstände einzuhalten sind.

Stand: 18.07.2022

Was bedeutet es für meinen Impfstatus, wenn ich nach meiner ersten bzw. nach meiner zweiten Impfung mit Corona infiziere?

Als vollständig geimpft gelten Personen, die nach ihrer ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und in der Regel drei Monate nach der Infektion eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben. 

Als genesen gelten Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als drei Monate zurückliegt. Die Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden. 

Stand: 10.08.2022

Muss ich vor der Impfung einen COVID-Test machen?

Nein, das ist nicht notwendig, solange Sie keine Symptome aufweisen. Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion auch nicht negativ beeinflusst.

Stand: 10.08.2022

Wer wird mit welchem Impfstoff geimpft?

In Deutschland sind derzeit fünf Impfstoffe zugelassen. Der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer wird für alle Personen ab 12 Jahren, in adaptierter Version auch ab 5 Jahren, empfohlen. Vor der Impfung von Personen ab 5 Jahren sind eine entsprechende ärztliche Aufklärung, die im Übrigen auch bei Erwachsenen erforderlich ist, und gegebenenfalls die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig. Auch Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel können sich laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit diesem mRNA-Impfstoff vor einem schweren COVID-19-Krankheitsverlauf schützen.

Mit Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna sollten der Aktualisierung der STIKO-Empfehlung vom 18. November 2021 entsprechend nur noch Personen ab 30 Jahren geimpft werden. Laut STIKO ist dies eine vorsorgliche Maßnahme, da verschiedene Daten darauf hinweisen, dass das Risiko für Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen nach der Impfung mit Spikevax® bei Jüngeren höher ist als nach der Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer . Eine Ausnahme gilt für die Impfungen von Kindern zwischen 5-11 Jahren.

Der Vektor-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson soll laut Empfehlung der STIKO im Wesentlichen bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Hintergrund sind hier sehr selten auftretende schwerwiegende Nebenwirkungen (Hirnvenenthrombosen) insbesondere bei einzelnen jüngeren Personengruppen. Mit beiden Impfstoffen können sich laut STIKO aber auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie das möchten und von ihrer Ärztin beziehungsweise ihrem Arzt umfassend aufgeklärt wurden. Mittlerweile benötigt in Deutschland jede Person, die erstmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren), um nach den Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Impfnachweis zu erreichen.

Der Proteinimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax wird laut STIKO-Empfehlung vom 15. Februar 2022 für die Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren empfohlen. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.

Vaxzevria® von AstraZeneca wurde in Deutschland zuletzt nur noch in Einzelfällen bei Menschen über 60 Jahren eingesetzt. Die Bundesregierung hat einen Großteil der Impfstoffdosen im Rahmen der COVAX-Initiative gespendet. Seit dem 01. Dezember 2021 kommt Vaxzevria® von AstraZeneca in Deutschland nicht mehr zum Einsatz.

Seit September 2021 sind Auffrischungsimpfungen mit beiden mRNA-Impfstoffen möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Stand: 14.07.2022

Was passiert, wenn ich den Termin für die Zweitimpfung vergesse oder nicht wahrnehmen kann?

 Wenn Sie Ihren Folgetermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab und vereinbaren Sie einen neuen. 

Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei je nach Zulassung wie folgt:

  •  Comirnaty® von BioNTech/Pfizer : 3-6 Wochen
  • Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna: 4-6 Wochen
  • heterologes Impfschema (1. Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson / 2. Impfung mit mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen
  • Nuvaxovid® von Novavax: ab 3 Wochen

Sollte der empfohlene Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Das weitere Vorgehen im Einzelfall sollten Sie dann mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt abstimmen.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Stand: 27.06.2022

Was muss ich vor und nach der Corona-Schutzimpfung beachten?

Bevor Sie Ihren Impftermin wahrnehmen, sollten Sie ein paar wichtige Dokumente und Formulare bereithalten.

Das müssen Sie zur Impfung gegen COVID-19 mitbringen:

  • Personalausweis
  • Impfpass (wenn nicht vorhanden, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung. Diese können Sie sich auch selbst im Downloadbereich herunterladen und ausdrucken.)
  • falls Sie aufgrund einer Vorerkrankungen beim Impfen priorisiert werden: ärztliches Zeugnis
  • FFP2-Maske zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

So bereiten Sie sich auf die Impfung gegen COVID-19 vor:

Vor dem Impftermin und Ihrem medizinischen Aufklärungsgespräch können Sie sich das Aufklärungsmerkblatt zum Impfstoff und die Einwilligungserklärung zur Impfung im Downloadbereich als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Dort erhalten Sie ebenfalls wichtige Informationen zu Ihrer Impfung und den Impfstoffen gegen das Coronavirus. Mit folgenden Schritten können Sie sich auf Ihren Impftermin vorbereiten:

  • Aufklärungsmerkblatt zum Impfstoff lesen und gegebenenfalls Fragen notieren
  • Einwilligungserklärung lesen
  • An- und Rückfahrt planen und organisieren 
  • Zeit für Nachbeobachtung einplanen (ca. 15 Minuten, bei bestimmten Vorerkrankungen wie z. B. Gerinnungshemmungen gegebenenfalls bis zu 30 Minuten)
  • Gedanken zur eigenen Krankheitsgeschichte (z. B. Allergien, Ohnmachtsanfälle) machen, um diese der Ärztin oder dem Arzt bei der Impfung mitteilen und mögliche Risiken der Impfung abwägen zu können

Zu anderen Impfungen mit Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) muss kein Abstand eingehalten werden. Zu Impfungen mit Nicht-Totimpstoffen sollte ein Abstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Ansonsten müssen Sie sich nicht besonders schonen. Sollten Impfreaktionen wie Schmerzen oder Fieber nach der Impfung auftreten, können Sie nach Rücksprache mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt schmerzlindernde oder fiebersenkende Medikamente einnehmen.

Alle wichtigen Dokumente für Ihren Impftermin finden Sie außerdem hier. 

Stand: 09.08.2022

Warum sollte man vor und nach der Corona-Schutzimpfung keinen Alkohol trinken?

Alkohol ist ein Genussmittel und sollte grundsätzlich nur in Maßen getrunken werden. Denn regelmäßiger, starker Alkoholkonsum kann abhängig machen und ein wesentlicher Risikofaktor für Krankheiten sein. Inwiefern Alkohol die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen beeinflusst, ist wissenschaftlich nicht untersucht. Es gibt jedoch Hinweise, dass Alkoholkonsum – vor allem starker – die Fähigkeit des Körpers, eine Immunität aufzubauen, beeinträchtigen kann. In diesem Sinne ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich gesundheitsfördernd zu verhalten und auf alkoholische Getränke in großen Mengen zu verzichten – nicht nur vor und nach der Corona-Schutzimpfung.  

Stand: 10.08.2022

Ich werde mit Kortison behandelt, was muss ich beachten?

Sollten Sie vor oder während der geplanten Impfserie mit Kortison behandelt werden, schadet Ihnen die Impfung zwar nicht, aber führt möglicherweise nicht zu dem gewünschten Impfschutz gegen COVID-19. Halten Sie bitte vor der Impfung Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Eine laufende Rheumatherapie mit Kortison muss nicht vorsorglich unterbrochen werden. Mehr Information zur Corona-Schutzimpfung für Menschen mit einer Rheumaerkrankung finden Sie hier.

Stand: 10.08.2022

Wie läuft eine Impfung ab?

Für eine Grundimmunisierung sind bei allen Impfstoffen zwei Impfstoffdosen notwendig. Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung sollte vier Wochen nach der Erstimpfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden.

Wenn eine Person nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt war, ist bei allen zugelassenen Impfstoffen eine Impfstoffdosis für die Grundimmunisierung ausreichend.

Zu Auffrischungsimpfungen und sogenannter Optimierung von Grundimmunisierungen hat die STIKO die Impfempfehlung konkretisiert. Mehr Informationen finden Sie hier und in der STIKO-Empfehlung.

Der von der STIKO empfohlene Abstand zwischen erster und zweiter Impfstoffdosis beträgt: 

Die Impfserie muss im Falle eines längeren Abstandes jedoch nicht neu begonnen werden. Wird nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch nachgewiesen (positiver PCR-Test), soll die zweite Impfung beziehungsweise Booster-Impfung nach drei Monaten gegeben werden. 

Stand: 09.08.2022 

Was versteht man unter einer Anamnese?

Der Begriff Anamnese steht für ein Arzt-Patientengespräch. Dabei übernimmt in der Regel die Medizinerin oder der Mediziner die Gesprächsführung und erfragt wichtige Details zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten – zum Beispiel zur persönlichen Krankengeschichte, zu Allergien oder erblich bedingten Erkrankungen im Familienkreis. Auch vor der Corona-Schutzimpfung wird ein sogenanntes Anamnesegespräch geführt.  

Dies ist wichtig, um die Impffähigkeit einer Person festzustellen und beispielsweise eine akute Infektion vor dem Impfen auszuschließen. Typische Fragen sind im Anamnese-/Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung aufgeführt. Seinen Ursprung hat das Wort Anamnese übrigens im Altgriechischen, dort bedeutet es Erinnerung. 

Stand: 10.08.2022

Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. 

Stand: 10.08.2022

Wie lang beträgt die Nachbeobachtungszeit nach der Corona-Schutzimpfung?

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15 bis 30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, zum Beispiel bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese.   

Stand: 10.08.2022

Was passiert, wenn ich zu meinem Impftermin krank bin?

Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.

Wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Praxis oder Einrichtung, in der Sie Ihren Impftermin vereinbart haben. Denken Sie bitte daran, dass bei Verschiebungen oder Absagen des ersten Termins womöglich auch der zweite Termin verschoben beziehungsweise abgesagt werden muss.

Stand: 10.08.2022

Was mache ich mit meinem gebuchten Impftermin, wenn sich mir ein anderer bietet?

Wenn Sie einen Termin für die Corona-Schutzimpfung gebucht haben – unabhängig, ob es sich um die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung handelt –, den Sie aber nicht wahrnehmen können, sollten Sie ihn rechtzeitig absagen, im Idealfall mindestens 24 Stunden vorher. Nur so kann der Termin an andere Impfwillige vergeben werden.

Im Impfzentrum gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten einen gebuchten Termin abzusagen: per Telefon oder über das Online-Terminbuchungssystem. Einen Impftermin in einer Arztpraxis oder bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt sagen Sie am besten direkt telefonisch oder alternativ per E-Mail ab.

Stand: 10.08.2022

Muss ich für die Corona-Schutzimpfung während der Arbeitszeit Urlaub nehmen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zweck der Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung freizustellen.   

Stand: 10.08.2022

Wie soll man sich verhalten, wenn man sich nach der 1. Impfung mit dem Coronavirus infiziert und/oder an COVID-19 erkrankt?

Infiziert man sich nach der ersten Gabe der Corona-Schutzimpfung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und ist dies labordiagnostisch gesichert (positiver PCR-Test), sollte nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis ab drei Monaten nach Genesung beziehungsweise der Diagnosestellung erfolgen.

Diese zweite Impfstoffdosis wird als notwendig erachtet, weil die Immunantwort auf die erste Impfung eventuell durch die Infektion beeinträchtigt wurde. Dies ist vor allem denkbar, wenn die Infektion in den ersten 14 Tagen nach der Impfung auftritt. Die Erkrankung könnte die Immunantwort, die durch die Impfung angestoßen wurde, negativ beeinflussen - und theoretisch zu einer unzureichenden Immunantwort der Erstimpfung führen. Es könnte aber auch sein, dass sich die Person bereits in der Inkubationszeit (die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung/Symptomausbruch) befunden hat. Tritt die Infektion zu einem späteren Zeitpunkt auf (zum Beispiel nach mehr als 4 Wochen nach der Impfung), könnte man vermuten, dass die Impfung nicht gewirkt hat und auch dann wäre eine zweite Impfstoffdosis notwendig. Deswegen hat die STIKO entschieden, Personen, bei denen nach der Erstimpfung eine Infektion auftritt, eine zweite Impfung zu empfehlen. So soll ein ausreichender, andauernder Immunschutz gewährleistet werden.

Stand: 22.07.2022

Ich habe meinen ersten Impftermin wahrgenommen, kann den zweiten Impftermin aber nicht im selben Impfzentrum oder in der selben Arztpraxis zu Ende bringen. Wie gehe ich vor?

Bitte sagen Sie im ersten Schritt den Termin für die Zweitimpfung dort ab, wo Sie ihn vereinbart haben, also zum Beispiel bei der Arztpraxis oder dem Impfzentrum. Bitte kümmern Sie sich darum, den Zweittermin frühzeitig zu organisieren, damit die empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden können. Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei je nach Zulassung wie folgt:

  • Comirnaty® von BioNTech/Pfizer: 3-6 Wochen
  • Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna : 4-6 Wochen
  • Nuvaxovid® von Novavax: ab 3 Wochen
  • Heterologes Impfschema (erste Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson , zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen

Sollte der empfohlene Abstand zwischen der ersten und zweiten Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Das heißt, Sie können in Absprache mit der Impfärztin oder dem Impfarzt, die oder der die Erstimpfung durchgeführt hat, besprechen, ob der Termin auch verschoben werden kann.

Können Sie die Zweitimpfung nicht am Ursprungsort wahrnehmen, finden Sie hier eine Übersicht der Impfangebote nach Bundesland sortiert.

Stand: 29.06.2022

Ich habe meine Erstimpfung im Ausland (EU/Nicht-EU) erhalten. Wo und wie erhalte ich eine Zweitimpfung mit dem passenden Impfstoff?

Ihren Impfstatus können Sie mit dem Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO), also Ihrem gelben Impfpass, nachweisen. Dieser ist international gültig und wird in Deutschland anerkannt. Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU geimpft wurden, können Sie sich zudem das Digitale COVID-Zertifikat der EU ausstellen lassen. Dieses ist europaweit gültig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Sie Ihre Erstimpfung im Ausland erhalten haben, können Sie grundsätzlich einen Termin für eine Zweitimpfung in Deutschland vereinbaren. Wichtig ist hierbei, dass Sie über eine entsprechende Impfbescheinigung über die Erstimpfung – insbesondere das Datum und den verwendeten Impfstoff – verfügen. Auch dieser Nachweis kann über den gelben Impfpass erfolgen.

Sollten Sie im Ausland einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten haben, halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt, wie verfahren werden kann – zum Beispiel welcher Impfstoff und zu welchem Zeitpunkt dieser verabreicht werden soll.

Stand: 10.08.2022

Müssen die Impfintervalle eingehalten werden?

Ja- es wird dringend dazu geraten, die Impfintervalle einzuhalten um einen bestmöglichen Schutz durch die COVID-19-Impfstoffe zu gewährleisten. 

Die empfohlenen Impfintervalle betragen bei den Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna6 Wochen

Das empfohlene Impfintervall beim Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson im Rahmen eines heterologen Impfschemas beträgt 4 Wochen

Für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax beträgt das empfohlene Impfintervall 3 Wochen.

Stand: 11.07.2022

Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?

Die aktuell zugelassenen Impfstoffe der Firmen Moderna, BioNTech/Pfizer und Novavax werden in zwei Dosen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist ein ein heterologes Impfschema nötig. 

Der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) derzeit empfohlene Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert dabei wie folgt:

  • Comirnaty® von BioNTech/Pfizer: 3-6 Wochen
  • Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna: 4-6 Wochen
  • Heterologes Impfschema (1. Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson /2. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen
  • Nuvaxovid® von Novavax: ab 3 Wochen

Generell gilt: Die erste Impfserie sollte in der Regel mit demselben Impfstoff abgeschlossen werden, mit dem sie begonnen wurde. 

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Eine weitere Ausnahme gilt für Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere unabhängig von ihrem Alter, die ihre Erstimpfung mit Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna erhalten haben oder die ihre erste Impfserie (zwei Impfdosen) abgeschlossen haben. Diese Personengruppen sollen die Zweitimpfung oder Auffrischungsimpfung laut Ständiger Impfkommission (STIKO) mit dem anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer erhalten. Hintergrund dafür ist, dass die STIKO mit der Aktualisierung ihrer Impfempfehlung vom 18. November 2021 den Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna auf die Anwendung für die Altersgruppe ab 30 Jahren beschränkt hat. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, da verschiedene Daten darauf hinweisen, dass das Risiko für Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen nach der Impfung mit Spikevax® bei Jüngeren höher ist als nach der Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer. Zudem soll auch eine Impfung von Schwangeren unabhängig vom Alter vorsorglich nur mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer erfolgen.

Warum ist die Zweitimpfung so wichtig?

Nur wer eine Zweitimpfung bekommen hat, gilt als vollständig geschützt. Grund dafür ist das immunologische Gedächtnis: Nach der Verabreichung einer zweiten Impfstoffdosis "erinnert" sich das Immunsystem an einen vorherigen Kontakt mit dem Coronavirus und reagiert entsprechend abwehrend mit Immungedächtniszellen und einer Bildung von Antikörpern. Der Schutz vor einer Infektion mit dem Virus (und seinen Varianten) oder auch vor einer schweren COVID-19-Erkrankung ist nach einer Zweitimpfung somit deutlich höher.

Vor allem zum Schutz vor der sich aktuell verbreitenden Delta-Variante ist ein vollständiger Impfschutz wichtig. Nur einmal geimpfte Personen sind unabhängig vom Impfstofftyp schlechter gegen eine Infektion mit der Delta-Variante geschützt als dies für andere Virusvarianten der Fall ist. Der Impfschutz gegenüber der Delta-Variante nach vollständiger Impfserie ist jedoch fast ebenso gut wie gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus oder der Alpha-Variante.

Mehr zur Sicherheit von Impfstoffen lesen Sie hier.

Stand: 10.08.2022

Muss eine COVID-19-Impfung zu einem späteren Zeitpunkt aufgefrischt werden?

Ja, eine COVID-19-Impfung sollte für einen besseren Schutz zu einem späteren Zeitpunkt durch eine sogenannte Booster-Impfung aufgefrischt werden.

Auffrischungsimpfungen dienen dazu, einen langfristigen Immunschutz zu gewährleisten. Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt eine Booster-Impfung allen Personen ab 12 Jahren. Vor allem unter dem Gesichtspunkt der abgeschwächten Schutzwirkung gegenüber der Omikron-Variante wird eine dritte Impfung empfohlen. Bisherige Studien zeigen, dass die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gegenüber einer Infektion mit der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante reduziert ist. Außerdem scheint die Wirksamkeit nach einer Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen nach zwei bis drei Monaten stark abzufallen. Auch die Wirksamkeit gegenüber eines schweren Krankheitsverlaufs mit COVID-19 scheint zwar immer noch gut, allerdings vergleichsweise niedrig. Um dem entgegen zu wirken, reduziert eine Auffrischungsimpfung das Risiko einer Infektion und einer Erkrankung mit der Omikron-, als auch Delta-Variante. Wie lange der Schutz der Booster-Impfung anhält, ist bisher unklar. 

Mehr Informationen zu den Auffrischungsimpfungen finden Sie in diesem Artikel und hier.

Stand: 29.07.2022

Wie weise ich eine erhaltene Impfung gegen COVID-19 nach? Reicht die Bestätigung aus dem Impfzentrum oder muss es ein Impfpass sein?

Die Terminbestätigung aus dem Impfzentrum reicht nicht aus, um die erhaltene Impfung nachzuweisen. Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Zusätzlich gibt es in der Corona-Warn-App und der CovPass-App des Robert Koch-Instituts die Möglichkeit, Impfungen mit dem digitalen Impfnachweis zu dokumentieren. 

Mehr zum Nachweis der Corona-Schutzimpfung erfahren Sie hier. 

Stand: 10.08.2022

Gibt es für bestimmte Personengruppen besondere Empfehlungen, welcher konkrete Impfstoff verabreicht werden sollte?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die aktuell verfügbaren mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna als wirkäquivalent beurteilt. Das heißt: Beide haben eine gleich gute Qualität und bieten einen vergleichbar hohen Schutz. Zwar sind die mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna) von der EU für alle impfwilligen Personen ab 12 Jahren zugelassen, allerdings hat die STIKO mit der Aktualisierung ihrer Impfempfehlung vom 18. November 2021 den Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna auf die Anwendung für die Altersgruppe ab 30 Jahren beschränkt. Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme, da verschiedene Daten darauf hinweisen, dass das Risiko für Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen nach der Impfung mit Spikevax® bei Jüngeren höher ist als nach der Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer. 

Wichtig ist aber auch, dass der Impfstoff Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna im Übrigen für Personen ab 30 Jahren ein wichtiges, sicheres und wirksames Element der Impfkampagne bleibt, insbesondere auch für die notwendigen Auffrischungsimpfungen. 

Für die Corona-Schutzimpfung von 5- bis 11-jährigen Kindern empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Verwendung des angepassten Impfstoffes von BioNTech/Pfizer. 

Personen ab 60 Jahren:Die Impfung mit  Janssen® von Johnson & Johnson empfiehlt die STIKO für Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Grund dafür ist, dass es in einigen sehr seltenen Fällen, und zwar ganz überwiegend bei Personen in einem Alter unter 60 Jahren, zu schweren und teils tödlichen Erkrankungen kam. Diese Erkrankungen beinhalteten Blutgerinnsel (Thrombosen) in Kombination mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie) und gingen teilweise mit Blutungen einher. Personen unter 60 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz mit Janssen® von Johnson & Johnson geimpft werden. 

Schwangere Frauen: Eine Impfung von Schwangeren sollte unabhängig vom Alter vorsorglich nur mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer erfolgen.

Da neue Studienergebnisse zeigen, dass die Immunantwort nach einem heterologem Impfschema (erste Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca /zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff) deutlich besser ist, als die Immunantwort nach einer homologen Vaxzevria®-Impfserie (zwei Impfstoffdosen), empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Personen, die Vaxzevria® als erste Impfstoffdosis erhalten haben, unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) ab 30 Jahren) von Moderna oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer) als zweite Impfstoffdosis mit mindestens vierwöchigem Impfabstand zur ersten Impstoffdosis.

Stand: 05.08.2022 

Ist bei der Impfung Genesener eine einzige Impfdosis ausreichend?

Ja, laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) reicht aktuell und auf Basis der zur Zeit verfügbaren Daten eine Impfstoffdosis bei Genesenen aus.

Das Risiko für eine Neuinfektion ist in den ersten Monaten nach einer gesicherten Corona-Infektion sehr niedrig, kann aber mit zunehmendem Abstand ansteigen. Es wird hier wie folgt unterschieden:

  1. Symptomatische Infektion: Die Gabe der einmaligen Impfstoffdosis ist bereits ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome möglich, wenn zum Beispiel eine Exposition gegenüber Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte Corona-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt (zum Beispiel gegen die Omikron-Variante).
  2. Asymptomatische Infektion: Nach gesicherter asymptomatischer Corona-Infektion kann die Impfung ebenfalls bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose (zum Beispiel mittels PCR-Test) erfolgen.

Bezüglich Auffrischungsimpfungen gilt für Genesene beziehungsweise Menschen, die sich vor, während oder nach einer Impfserie mit dem Coronavirus infizieren:

  • Wer sich nach der COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infiziert, kann in der Regel drei Monate nach der Infektion eine Booster-Impfung erhalten. Tritt die Corona-Infektion allerdings in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der Grundimmunisierung auf, ist zunächst keine Auffrischungsimpfung nötig.
  • Wer sich vor der Erstimpfung infiziert und dann eine Impfstoffdosis erhalten hat, kann in der Regel drei Monate nach der vorangegangenen Impfung einen Booster bekommen.

Stand: 14.07.2022 

Hat die Impfung gegen COVID-19 einen Einfluss auf das Ergebnis von Antigen- und PCR-Testungen?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Treten nach einer Impfung positive Antigentests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:

  • Die Person, die geimpft wurde, könnte bereits vor der Impfung infiziert gewesen sein. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage.
  • Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der ersten Impfstoffdosis ein.
  • Da die COVID-19-Impfung keinen 100 prozentigen Schutz garantieren kann, ist es auch möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; in der Regel verläuft die Erkrankung dann mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch. Mehr Informationen zu sogenannten Impfdurchbrüchen finden Sie hier.
  • Der Antigentest kann falsch positiv sein und sollte durch einen PCR-Test abgesichert werden. 

Stand: 10.08.2022

Können Menschen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?

Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2 Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern (siehe Systematischer Review). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant vermindert (Chia et al.). Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2 Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2 Infektion. In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden (Eyre et al.).

Aktuelle Studien belegen, dass die Impfung auch bei Vorliegen der Delta-Variante einen Schutz gegen symptomatische und asymptomatische Infektionen bietet. Der Schutz ist im Vergleich zu der Alpha-Variante reduziert (siehe dazu die FAQ des Robert Koch-Instituts "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?"). Gleichzeitig liegt für die Verhinderung von schweren Erkrankungsverläufen (Hospitalisierung) ein unverändert hoher Schutz vor. Erste Erkenntnisse zur Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante zeigen, dass ab etwa 15 Wochen nach der Grundimmunisierung die Wirksamkeit gegenüber symptomatischen Erkrankungen durch die Omikron-Variante so stark reduziert ist, dass nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung ausgegangen werden kann. Nach einer Auffrischimpfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer wurde allerdings eine gute Wirksamkeit gegenüber Omikron festgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch bei Auffrischimpfung mit Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna eine ähnlich gute Wirksamkeit wie bei Auffrischimpfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer erreicht wird. Die Auffrischimpfungen sind also besonders wichtig: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt auch vor diesem Hintergrund für alle Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung schon drei Monate nach der Grundimmunisierung.   

In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit, trotz Impfung PCR-positiv zu werden, nimmt zu. 

Zusätzlich muss das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen weiter reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Kontaktreduktion, Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten.

Stand: 05.08.2022 

Warum sollten auch COVID-19-geimpfte Personen die Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin beachten?

Die Impfstoffe gegen COVID-19 versprechen einen guten individuellen Schutz vor einer Erkrankung. Trotzdem sollten auch Personen, die geimpft sind, bis auf Weiteres Maske tragen und sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Denn auch wer geimpft ist, könnte noch zur Übertragung des Coronavirus beitragen.

Dies erklärt sich so: Die Impfungen gegen COVID-19 haben eine sehr gute Wirksamkeit (siehe hierzu diese FAQ). Kommt eine geimpfte Person also mit dem Erreger in Kontakt wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Allerdings können geimpfte Personen das Virus SARS-CoV-2 weiterverbreiten, auch wenn das Risiko im Vergleich zu ungeimpften Personen deutlich vermindert ist. In so einem Falle würde eine geimpfte Person das Virus also für eine Weile in sich tragen, aber nicht erkranken. Eine Infektion mit dem Coronavirus kann somit unbemerkt bleiben. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist anzunehmen, dass die Virusausscheidung bei Personen, die vollständig geimpft und mit dem Coronavirus infiziert sind, stark reduziert ist und damit das Übertragungsrisiko vermindert ist. Zudem belegen die bisherigen Daten, dass die Viruslast bei geimpften Personen weniger lange anhält als bei ungeimpften Personen.

Solange sich das Infektionsgeschehen, auch mit Hinblick auf die Virusvarianten, aber so darstellt wie zurzeit, sollten Geimpfte das Restrisiko für eine Virusübertragung durch Beachten der AHA-Formel und Selbst-Isolation bei Auftreten von COVID-19-typischen Symptomen weiter minimieren. Bei Anzeichen einer COVID-19-Erkrankung sollten sich also auch Geimpfte frühzeitig testen lassen und absichern.

Stand: 10.08.2022

Weitere Impfungen während der Coronavirus-Pandemie

Sollten andere Impfungen während der aktuellen Coronavirus-Pandemie durchgeführt werden und können manche Impfungen, vor allem die Grippeschutzimpfung, gleichzeitig mit der Coronavirus-Schutzimpfung durchgeführt werden?

Ein umfassender Impfschutz kann dazu beitragen einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten. So kann das Gesundheitssystem entlastet werden. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann hierzu beitragen. Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der Coronavirus-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Lesen Sie hier die Stellungnahme der STIKO, zur Impfempfehlung zur Influenzaimpfung für Personen ab 60 Jahren für die Influenzasaison 2021/22. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grippeschutzimpfung des Robert Koch-Instituts (RKI).

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und COVID-19:

  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und der Corona-Schutzimpfung:

  • In der 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung stellt die STIKO nunmehr ausdrücklich fest: Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen sogenannten Totimpfstoffen (inaktivierte Impfstoffe, die abgetötete Erreger oder auch nur Erreger-Bestandteile beinhalten, und die sich nicht vermehren und keine Erkrankung auslösen können) muss kein Impfabstand eingehalten werden, das betrifft insbesondere auch die Grippeschutzimpfung. Beide Impfstoffe können gleichzeitig gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Während die STIKO zunächst im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme empfohlen hatte, zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfungen einen Mindestabstand von 14 Tagen einzuhalten, liegen mittlerweile umfangreiche Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe vor. Aus Sicht der STIKO ist dieser Abstand für die genaue Differenzierung der Impfreaktionen im Hinblick auf die Totimpfstoffe einschließlich der Grippeschutzimpfung daher nicht mehr erforderlich. Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen mit Totimpfstoffen muss ab sofort (Stand: 24. September 2021) kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden. Mehr Informationen zur Grippeschutzimpfung finden Sie hier. Bei einer gleichzeitigen Anwendung ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Es gibt jedoch umfangreiche Erfahrungen mit Nicht-COVID-19-Impfstoffen, die zeigen, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprechen. Bisher liegen noch keine publizierten Ergebnisse zur simultanen Anwendung von in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen vor. Unveröffentlichte Daten aus dem Vereinigten Königreich zeigen jedoch nur eine leicht erhöhte Reaktogenität bei gleichzeitiger Anwendung von COVID-19- und Influenza-Impfstoffen. Mit der Influenza-Impfung soll aus Sicht der STIKO frühestens ab Oktober begonnen werden.

  • Zu beachten ist auch: Zu anderen Impfungen mit Nicht-Totimpfstoffen soll aus Sicht der STIKO weiter ein Mindestabstand zur COVID-19-Impfung von 14 Tagen eingehalten werden.

Priorisierung von Impfungen:

  • Grundimmunisierungen im Säuglingsalter mit dem 6-fach-Impfstoff und dem Pneumokokken-Impfstoff sowie die erste MMR(V)-Impfung sollten weiterhin mit hoher Priorität durchgeführt werden. Wenn zum gleichen Zeitpunkt weitere allgemein empfohlene Impfungen anstehen, sollen diese ebenfalls gegeben werden.
  • Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollen zwei Wochen lang verschoben werden. Weitere Informationen gibt es unter anderem auf den Internetseiten der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.
  • Für Seniorinnen und Senioren, Patientinnen und Patienten mit chronischen Grundleiden ist eine Pneumokokken-Impfung empfohlen, sofern in den letzten sechs Jahren keine Impfung erfolgte (siehe Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie?).
  • Auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen, die fällig sind (wie zum Beispiel die Tdap-Auffrischimpfung oder die Herpes-zoster-Impfung), können durchgeführt werden.

Stand: 29.06.2022

Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen COVID-19-Pandemie?

Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis (Blutvergiftung) führen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation gegebenenfalls mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon stark belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt - auch unabhängig von der COVID-19-Pandemie - für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung. Zu einer Corona-Schutzimpfung soll ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden (vor Beginn und nach Ende der COVID-19-Impfserie).

Durch die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Bekämpfung treten weniger ambulant erworbene Pneumokokken-Infektionen auf. Dennoch wurden einzelne Fälle von Koinfektionen durch SARS-CoV-2 und mit Streptococcus (S.) pneumoniae in der Literatur beschrieben. In den wenigen Fällen, in denen es sich um den Nachweis einer invasiven Infektion handelte, waren Patientinnen und Patienten hohen Alters und mit Grunderkrankungen betroffen. In der Literatur weist bislang nichts darauf hin, dass Koinfektionen mit S. pneumoniae schwere Verlaufsformen von COVID-19 bei Nicht-Risikogruppen verursachen. Insgesamt sind ambulant erworbene Koinfektionen mit S. pneumoniae bei COVID-19-Patientinnen und -Patienten selten, im Krankenhaus erworbene Superinfektionen mit anderen Bakterien und Pilzen spielen eine weitaus größere Rolle.

Bis auf weiteres ist der Impfstoff Pneumovax23 nur eingeschränkt und nicht kontinuierlich lieferbar, so dass nur in wechselnden Abständen größere Mengen des Impfstoffs auf dem deutschen Markt verfügbar sind. Impftermine müssen in den Praxen entsprechend der Verfügbarkeit geplant und Patientinnen und Patienten gegebenenfalls für Terminvereinbarungen kontaktiert werden.

Im Hinblick auf die Lieferengpässe unterstreicht die STIKO ihre Impfempfehlung, dass mit den verfügbaren Impfstoffdosen insbesondere die Personengruppen gegen Pneumokokken geimpft werden sollten, die ein erhöhtes Risiko für invasive Erkrankungen mit einem sehr hohen Risiko einer Hospitalisierung haben.

Die STIKO gibt bei eingeschränkter Verfügbarkeit von Pneumovax23 den Handlungshinweis die verbliebenen Impfstoffdosen bevorzugt für folgende Personengruppen zu verwenden:

  • Patientinnen und Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten beziehungsweise Immunsuppression: zur Komplettierung der sequenziellen Impfung
  • Seniorinnen und Senioren ab dem Alter von 70 Jahren
  • Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane

Wegen der breiteren Abdeckung von Pneumokokken-Serotypen kann Pneumovax23 nicht durch einen anderen niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff ersetzt werden. Sollten Erwachsene dennoch alleinig mit Prevenar13 oder Synflorix geimpft worden sein, sollte eine Impfung mit Pneumovax23 bei Wiederverfügbarkeit in einem Abstand von minimal 2, besser jedoch 6-12 Monaten nachgeholt werden.

Bei der Terminvereinbarung sollte bereits organisiert sein, dass Impfstoffe für die geplanten Impfungen verfügbar sind und der Praxisbesuch nicht zu einer Übertragung von SARS-CoV-2 führen kann.

Stand: 10.08.2022

Wer sollte sich gegen Pneumokokken impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen bezüglich der Pneumokokken-Impfung im Hinblick auf die Corona-Pandemie im Herbst 2020 angepasst. Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wurden dazu aufgerufen, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, da Menschen der genannten Altersgruppe durch Pneumokokken ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben. Außerdem sollten Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren geimpft werden.

Stand: 10.08.2022

Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine Prüfung des Impferfolgs, weder nach der ersten noch nach der zweiten Impfstoffdosis. 

Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.

Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher. Auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (zum Beispiel Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Lediglich bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort soll frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis und frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine Antikörperuntersuchung erfolgen (vgl. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021)  

Mehr zum Thema "Serologische Untersuchungen von Blutspenden auf Antikörper gegen SARS-CoV-2" finden Sie auf der entsprechenden Seite des Robert Koch-Instituts (RKI). 

Stand: 10.08.2022