Muss hepatitis b impfung aufgefrischt werden

Das Hepatitis­-B­-Virus wird hauptsächlich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, durch Kontakt mit infiziertem Blut (zum Beispiel bei intravenösem Drogengebrauch und im medizinischen Bereich) sowie von infizierten Müttern auf ihre Kinder übertragen.

Etwa ein Drittel der Erkrankungen geht mit der charakteristischen Gelbsucht einher. Bei Erwachsenen verlaufen fünf bis zehn Prozent der Infektionen chronisch, das heißt, das Virus bleibt ständig im Körper und führt zu einer Zerstörung und Schrumpfung der Leber. Solange das Virus im Körper vorhanden ist, kann es an andere Personen weitergegeben werden.

Bei einer Infektion von Neugeborenen oder Säuglingen nehmen bis zu 90 Prozent der Fälle einen chronischen Verlauf. Um eine Übertragung von der Mutter auf das Kind zu verhindern, sind bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche Blutuntersuchungen auf Hepatitis B vorgesehen; im Falle eines positiven Ergebnisses muss das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv und passiv (mit Hepatitis-­B-Immunglobulin) immunisiert werden.

Hepatitis B ist auch heute nur eingeschränkt behandelbar.

Impfung

Wer soll sich impfen lassen?

  • Alle Säuglinge, Kinder und Jugendliche.
  • Personen, bei denen aufgrund einer Immunschwäche oder einer vorbestehenden Grunderkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-­Erkrankung zu erwarten ist (zum Beispiel HIV­-Infektion, Hepatitis-C-Infektion, Dialysepatienten).
  • Personen mit erhöhtem nichtberuflichen Infektionsrisiko (zum Beispiel Personen mit Kontakt zu infektiösen Hepatitis­-B­-Erkrankten in Familie oder Wohngemeinschaft, intravenösen-Drogen­-Konsumenten, Personen mit Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko).
  • Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko (zum Beispiel Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Auszubildender, Labor­ und Reinigungspersonal), Ersthelfer, Polizisten, Personal in Einrichtungen mit zu erwartendem erhöhten Anteil von Hepatitis­-B­-Infizierten wie zum Beispiel Gefängnissen, Asylbewerberheimen, Behinderteneinrichtungen).
  • Reisende in Regionen mit stärkerer Verbreitung der Hepatitis B und zu erwartendem engen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung.

Zeitpunkt der Impfung

Im Säuglingsalter erfolgt ab dem vollendeten 2. Lebensmonat die dreimalige Impfung in der Regel als Sechsfachkombinations­impfung im Abstand von mindestens vier Wochen. Diese Grund­immunisierung wird mit der vierten Impfung nach vollendetem 11. bis 14. Lebensmonat abgeschlossen.

Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Eine Hepatitis­-B­-Auffrischimpfung sollte bei neu aufgetretenem Risiko, zum Beispiel bei Anstellung im Gesundheitsdienst, durchgeführt werden und anschließend sollte eine serologische Kontrolle vorgenommen werden.

Neugeborene infizierter Mütter erhalten die Impfung unmittelbar nach der Geburt zusammen mit Immunglobulin.

Häufigste Impfreaktionen

Die Verträglichkeit ist gut. Gelegentlich können Rötung und Schwellung an der Impfstelle auftreten, selten Fieber und noch seltener Gelenkschmerzen.

Art des Impfstoffes

Der Totimpfstoff besteht aus Teilen des Hepatitis-Virus und wird in den Muskel gespritzt.

Die Impfung gegen Hepatitis B wird auch in Kombination mit anderen Impfstoffen angeboten.

Wirksamkeit

Die Impfung schützt rund 95 Prozent der Geimpften vor einer Hepatitis-B-Erkrankung und hält mindestens zehn Jahre an.

Eine erfolgreiche Hepatitis-B-Impfung schützt auch vor einer Hepatitis-D-Virus-Infektion.

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Gelegentlich kommt es auch zu Schwellungen der in der Nähe liegenden Lymphknoten. Selten treten Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen und leichte bis mäßige Temperaturerhöhungen auf. Erhöhungen der Leberwerte und allergische Reaktionen kommen nur in Einzelfällen vor.

Wer sollte sich gegen Hepatitis B impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Alle Säuglinge und Kleinkinder sollten entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jeweils eine Hepatitis-B-Impfung im Alter von zwei, drei, vier Monaten und im Alter von elf bis vierzehn Monaten erhalten.

Bei monovalenter Anwendung, also bei einer Impfung mit einem Einzelimpfstoff gegen Hepatitis B, beziehungsweise bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann die Dosis im vollendeten dritten Lebensmonat entfallen.

Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem 15. Lebensmonat und dem Alter von 17 Jahren.

Eine Wiederholungsimpfung zehn Jahre nach Impfung im Säuglingsalter ist derzeit für Kinder und Jugendliche nicht generell empfohlen. Genauso wird auch eine Auffrischungsimpfung ab dem Alter von 18. Jahren nicht generell, sondern nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen.

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Für Neugeborene: Schwangere sollten ihr Blut auf Hepatitis-B-Antikörper untersuchen lassen. Die Untersuchung sollte - den Mutterschaftsrichtlinien (MuSchHiR) entsprechend - nach der 32. Schwangerschaftswoche erfolgen, möglichst nah am Geburtstermin.

Ist das Ergebnis positiv, sollte das Neugeborene innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt gegen Hepatitis B geimpft werden. Gleiches gilt, wenn unklar ist, ob die Mutter Hepatitis-B-Antikörper im Blut hat und eine Blutuntersuchung der Mutter nicht sofort möglich ist.

Wird erst in den Tagen nach der Geburt festgestellt, dass die Mutter Hepatitis-B-Antikörper besitzt, kann das Kind noch innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: Kinder und Jugendliche, die einer Risikogruppe angehören, erhalten eine Wiederimpfung entsprechend den Regelungen der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR).

Empfohlen wird die Impfung gegen Hepatitis B nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zudem folgenden Personen mit besonderer gesundheitlicher Gefährdung:

  • Patienten mit chronischer Nierenerkrankung (Dialyse)/Leberkrankheit/Krankheit mit Leberbeteiligung/häufiger Übertragung von Blut(-Bestandteilen, zum Beispiel Hämophilie)
  • Patienten vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (zum Beispiel unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine),
  • HIV-Positive
  • Kontakt mit HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft
  • Sexualkontakt zu HBsAg-Träger bzw. Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
  • Drogenabhängigkeit, längerer Gefängnisaufenthalt
  • Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in einer Gemeinschaft (Kindergärten, Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete Personen
  • Patienten in psychiatrischen Einrichtungen oder Bewohner vergleichbarer Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte sowie Personen in Behindertenwerkstätten

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Bei beruflich bedingter Gefährdung durch Kontakt mit infiziertem Blut oder infizierten Körperflüssigkeiten sollte nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) ebenfalls gegen Hepatitis B geimpft werden, insbesondere bei folgenden Berufen und Expositionsbedingungen, einschließlich Auszubildender und Studenten:

  • Gesundheitsdienst (inklusive Labor, technischer Reinigungs-/Rettungsdienst)
  • Personal psychiatrischer/Fürsorgeeinrichtungen, Asylbewerberheime
  • Müllentsorger oder bei industriellem Umgang mit Blut(-Produkten)
  • Ehrenamtliche Ersthelfer, Polizisten, Sozialarbeiter
  • (Gefängnis-)Personal mit Kontakt zu Drogenabhängigen

Gegebenenfalls ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Menschen und Betreuung von Behinderten, einschließlich der Bereiche, die der Versorgung beziehungsweise der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen (Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe kommen kann; insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung)
  • Notfall- und Rettungsdienste (Expositionsbedingungen, wie zuvor beschrieben)
  • Pathologie (Expositionsbedingungen, wie zuvor beschrieben)
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien)

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK

Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz bei Langzeitaufenthalten mit engem Kontakt zu Einheimischen wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls zur Impfung geraten.

Eine Auffrischungsimpfung wird empfohlen, wenn die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu informieren:

  • Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:

  • Reiseimpfungen

Wie lange ist eine Hepatitis

Wird hierbei ein Anti-HBs-Wert <100 IE/L festgestellt, so sollte eine Auffrischimpfung gegeben werden. Zum anderen sollte bei Personen, die ein besonders hohes individuelles Expositionsrisiko haben, nach 10 Jahren eine Kontrolle des Anti-HBs-Wertes erfolgen.

Wie lange hält eine Impfung gegen Hepatitis A und B?

folgt 21 Tage nach der ersten Impfung. Die 4. Impfung erfolgt dann nach 12 Monaten. Die Schutzdauer nach erfolgreicher Impfung beträgt mindestens 10 Jahre.

Wie oft Hepatitis impfen?

Wann und wie oft wird gegen Hepatitis A geimpft? Die Impfung ist für Kinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtung (Kinderkrippe oder Kindergarten) ab dem vollendeten 1. Lebensjahr empfohlen. Die Impfung ist nicht im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten, es sind zwei Impfungen im Abstand von 6 Monaten nötig.

Wann die dritte Hepatitis

Die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis B Die ersten beiden Impfungen der 6-fach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten (= 2 Dosen im Abstand von mindestens 8 Wochen zueinander), die dritte Impfung im Alter von 11 Monaten (+1 Dosis im Abstand von 6 Monaten zur zweiten Impfung).