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07.08.2022 Affenpocken - zunächst keine zweite ImpfungLiebe Patienten, wie Sie/Ihr der Presse entnehmen können/könnt, reichen die aktuell in Deutschland
verfügbaren Impfdosen gegen Affenpocken vorn und hinten nicht. Die STIKO hat jetzt empfohlen, zunächst die zweiten Impfungenin eine Zeit aufzuschieben, in der ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Die Experten gehen davon aus, dass durch eine erste Impfung bereits ein guter Basisschutz erzielt wird, der etwas zwei Jahre lang anhält. Zum Erreichen eines langfristigen Schutzes ist dann die zweite Impfung erforderlich. Aus der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit gab es beim Start der Impfkampagne in Berlin zunächst sehr widersprüchliche Ansagen. Zunächst hieß es, wir könnten alle 300 gelieferten Dosen zeitnah verimpfen. Diese Aussage wurde am gleichen Tag von der Chefin der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung kassiert und es erfolgte die Weisung, wir sollen die Hälfte der Dosen für die Zweit-Impfungen zurücklegen. Meine ihr gegenüber geäußerten Bedenken, dass es doch besser sei, so vielen Gefährdeten wie möglich einen Basis-Impfschutz zu ermöglichen, statt einer winzigen Gruppe einen Premium-Impfschutz, wurden negiert. Eine Woche später äußerte sich dann die STIKO ganz klar im Sinne meiner Argumentation und die Senatsverwaltung empfahl wieder, alle verfügbaren Impfdosen jetzt zu verimpfen... Dieses hin und her führt jetzt aber dazu, dass einige Kolleginnen und Kollegen aus anderen impfenden Praxen argumentieren, man könne es den zuerst geimpften und über die bevorstehenden zweiten Impfungen aufgeklärten Patienten nicht zumuten, die zweite Impfung zu verschieben. Deshalb kommt es aktuell zu unterschiedlichem Vorgehen in verschiedenen Praxen. Ich vertrete weiterhin ganz klar die Ansicht, dass ein Impfstoff, der postexpositionell eingesetzt werden kann, der also auch nach einem Kontakt mit Affenpocken diese abmildern oder verhindern kann, sinnvollerweise möglichst vielen Gefährdeten zur Verfügung gestellt werden sollte. Nur so können nach meiner Überzeugung möglichst viele Infektionen verhindert werden. Deshalb: Matthias Straub und ich folgen den Empfehlungen der STIKO, die sich mit unseren Überzeugungen decken und werden vorerst KEINE zweiten Impfungen gegen die Affenpocken durchführen. Diese sollten erst erfolgen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Impfwilligen und Gefährdeten eine erste Impfung anbieten zu können. Wann es soweit ist, ist aktuell noch nicht absehbar. Wir werden Sie/Euch hier auf dem Laufenden halten und bitten um Verständnis. Weitere gute Infos: https://www.aidshilfe.de/affenpocken-impfung Tobias Glaunsinger 09.07.2022 Impfung gegen Affenpocken (MPX)Liebe Patienten, UPDATE 20.07.2022: UPDATE 19.07.2022: UPDATE 11.07.2022 (19:30 Uhr): UPDATE
12.07.2022 (20:00 Uhr): UPDATE 13.07.2022 (16:00 Uhr): UPDATE 15.07.2022 WERDa der Impfstoff aktuell noch sehr begrenzt verfügbar ist, können nicht alle Interessierten sofort geimpft werden. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die Impfung aktuell für
Die Impfungen sollen zweimal im Abstand von mindestens 28 Tagen subcutan in den Oberarm erfolgen. Ausnahme: Bereits gegen Pocken Geimpfte sollten nur eine Impfung erhalten. InteressentenSollten Sie Interesse an einer Impfung gegen Affenpocken haben, schreiben Sie uns bitte eine eMail an: Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen engen Kontakt zu einem MPX-Erkrankten hatten und wann dieser war. Teilen Sie uns ansonsten bitte mit, warum Sie sich als gefährdet ansehen. Sie erhalten dann ggf. von uns einen Einladungslink, mit welchem Sie sich zu einer Impfung in unserer Praxis anmelden können. Mit der Einladung zur Impfung erhalten Sie Die IMPFUNGDer Impfstoff ist ein Vakzin der dritten Generation und ist aktuell in der Europäischen Union nur zur Prophylaxe der Menschenpocken zugelassen. In den USA und in Kanada ist das Serum auch zur Prophylaxe gegen Affenpocken zugelassen. Aufgrund der starken Ähnlichkeit der Menschen- und Affenpocken-Viren wird von einer guten schützenden Wirkung auch gegen Affenpocken ausgegangen. In der EU ist das Vakzin unter dem Namen IMVANEX®, in den USA unter dem Namen JYNNEOS® auf dem Markt. Der Impfstoff besteht aus "lebenden" modifizierten Pockenviren (Modifiziertes Vaccinia-Virus Ankara). Diese Viren können menschliche Zellen infizieren, sich in diesen aber nicht mehr vermehren. Deshalb gilt das Vakzin auch für immungeschwächte Menschen als anwendbar. Es werden ZWEI Impfungen im Abstand von mindestens 28 Tagen benötigt. Ein guter Schutz besteht erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, also sechs Wochen nach Beginn der Impfungen. Nach einem Kontakt mit Affenpocken kann eine Impfung zur Verhinderung oder Abmilderung der Erkrankung eingesetzt werden. Erfolgt die Impfung bis 4 Tage nach Exposition, wird eine sehr hohe Schutzwirkung gegen Infektion angenommen. Im Zeitraum von 5-14 Tagen nach Exposition angewendet, kann eine Erkrankung zwar nicht verhindert, wahrscheinlich jedoch abgemildert werden. Der Impfstoff hat recht häufig Nebenwirkungen! Lokale Reaktionen an der Impfstelle (Oberarm) treten häufig auf:
Systemische Reaktionen = Allgemeinreaktionen im Körper treten ebenfalls häufig auf:
Die Nebenwirkungen können 1-6 Tage anhalten und sind nach erster und zweiter Impf-Dosis gleich häufig. Hier finden Sie Aufklärungsbögen zur Impfung, herausgegeben vom Robert-Koch-Institut:
Weiterführende Informationen zur Impfung finden Sie hier: STIKO-Empfehlung zur MPX-Impfung RKI-Seite zur MPX-Impfung AIDSHILFE zu Affenpocken Tobias Glaunsinger & Team 15.06.2022 AffenpockenLiebe Patientinnen und Patienten, kaum ist Corona etwas besser unter Kontrolle, kommt die nächste exotische Infektion: Das Affenpocken-Virus (MPXV) ist eng verwandt mit dem Variola-Pockenvirus, welches die Menschenpocken ausgelöst hat. DAS VIRUS Das Affenpocken-Virus (MPXV) wurde erstmals 1958 bei Affen nachgewiesen, die als Versuchstiere gehalten wurden. In der Natur scheint das Virus jedoch eher bei Nagetieren vorzukommen. Im
Jahr 1970 wurde der erste Fall einer Infektion bei einem Menschen in Kongo (Zentralafrika) nachgewiesen. Seitdem gab es immer mal wieder sporadische Fallberichte und kleinere Ausbrüche in Zentral- und Westafrika. Fälle außerhalb Afrikas waren fast ausschließlich durch Reisende "importierte" Fälle. In 2003 kam es erstmals zu einem Ausbruch in den USA, der von aus Ghana importierten Säugetieren ausging. Seit 2017 läuft ein größerer Ausbruch in
Nigeria/Westafrika. AKTUELLER AUSBRUCH ÜBERTRAGUNG Möglich scheint eine Übertragung auch durch Tröpfchen in der Atemluft während der noch unspezifischen ersten Stadien der Infektion, in denen noch keine Hautveränderungen auftreten. Hierbei ist das Virus jedoch wahrscheinlich viel weniger übertragbar als beispielsweise SARS-CoV-2. Da das Virus in der Umgebung recht gut und lange infektiös bleiben kann, sind auch Gegenstände, Kleidung, Bettwäsche, Handtücher etc. aus der unmittelbaren Umgebung des Erkrankten potenziell infektiös. Erkrankte sind infektiös, solange sie Symptome haben. Insbesondere die typischen Hautläsionen (Pocken) sind hoch ansteckend. ERKRANKUNG IMPFUNG Es wird vermutet, dass die Impfung gegen die Menschenpocken - aufgrund der Verwandschaft der Viren - einen guten Schutz auch gegen die infektion mit Affenpocken vermitteln kann. Da es sich um einen sehr lang schützenden Lebendimpfstoff handelte, wird vermutet, dass Menschen, die gegen die Menschenpocken geimpft wurden, auch (noch) gut gegen die Affenpocken geschützt sind. AKTUELLE IMPFEMPFEHLUNG
Zum Einsatz kommt ein relativ gut verträglicher Lebendimpfstoff gegen Pocken (IMVANEX® bzw. JYNNEOS®), der auch gegen Affenpocken eingesetzt werden kann. Geimpft wird mit zwei Dosen im Abstand von mind. 28 Tagen. Der Impfstoff wird von einer Firma in Dänemark hergestellt. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits Anfang Juni größere Mengen des Impfstoffs bestellt. Das Vakzin wird NICHT über die Apotheken verfügbar sein. Der Impfstoff wird - wie der Corona-Impfstoff - vom Bundesministerium für Gesundheit, also vom deutschen Staat, gekauft. Der Bund entscheidet dann auch über die Verteilung. Im Juni sollen zunächst 40.000 Impfdosen verfügbar werden. Später sollen 200.000 weitere folgen. Weitere Infos zu den Affenpocken: Es bleibt also leider herausfordernd... Tobias Glaunsinger 18.05.2022 Zu spät ist zu spätLiebe Patientinnen und Patienten, wenn ein Zug planmäßig um 15:00 Uhr abfährt, sollte jedem klar sein, dass man spätestens 14:50 Uhr auf dem Bahnhof sein sollte. Wenn ich erst 15.05 Uhr am Bahnhof bin - auch wenn ich im Stau stand, mir die TRAM weggefahren ist oder ich den Bahnhof nicht gefunden habe - dann sehe ich oft dies:
© adobe Stock terovesalainen Da auch in einer Arztpraxis zuweilen ein paar vorbereitende Dinge nötig sind, bitten auch wir in jeder Terminbestätigung und bei jeder Terminerinnerung darum, 10 Minuten VOR Ihrem Termin in der Praxis zu sein. Jeden Tag erleben wir jedoch eine ganze Reihe von Patienten, die 5, 10 oder auch mal 30 Minuten nach Ihrem Termin kommen und auf Behandlung pochen. Nicht selten haben ausgerechnet diese Patient*Innen ihre Versichertenkarte nicht dabei oder haben ihren im Vorfeld von uns bereitgestellten Fragebogen nicht ausgefüllt. Hierdurch vergehen dann zusätzliche Minuten der Vorbereitung, ehe der Arzt-Termin beginnen kann. Um Ihnen/Euch zeitnah alle gewünschten Termine zur Verfügung stellen zu können, planen wir unsere Sprechstunden ohne relevante Pausen und Puffer. Das bedeutet praktisch, dass jede Verspätungunweigerlich zu
Deshalb haben wir uns jetzt im Team - im Interesse der pünktlichen Patienten - zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Wir haben großes Verständnis dafür, dass man durchaus mal zu spät kommen kann. Wir alle kennen unerwartete Straßensperrungen, unerwartete Baustellen mit Staus, unerwarteten Schienenersatzverkehr, verspätete S-Bahnen oder einfach nicht zu findende Parkplätze. Dennoch: Der Zug wartet auch nicht. Wir haben in der Regel zum verabredeten Termin auf Sie gewartet. Wir werden weiterhin kulant sein, wo immer es ohne große Zumutungen für andere Patient*Innen möglich ist. Bitte denken Sie bei jedem Termin daran, dass er eigentlich schon zehn Minuten früher ist... Ich bitte um Ihr/Euer Verständnis 13.05.2022 VIERTE Impfung gegen Covid-19 - für wen?4. Impfung für wen und wann?Viele Patienten fragen mich, ob und wann sie eine vierte Impfung, also einen zweiten Booster brauchen. Und plötzlich werde ich – der die Impfung „heilig“ spricht – nicht selten zum „Bremser“. Obwohl wir aktuell mehr als genug Impfstoff verfügbar haben, obwohl wir leider immer wieder nicht verbrauchte Impfdosen wegwerfen und obwohl ich jede Impfung vergütet bekomme, sehe ich nur eine kleine Gruppe Patienten, die eine vierte Impfung brauchen. Trotzdem ich ein klarer Fan der Covid-Impfung bin, habe ich den Anspruch, meinen Patienten einen fundierten, auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Rat zu geben. Und hier zeigen Studiendaten aus Israel, dass die vierte Impfung bei über 60-Jährigen zusätzlich zu etwa 45% gegen eine Infektion, zu 62% gegen einen schweren Verlauf und zu 74% gegen Covid-bedingten Tod schützt. Bereits mit der dritten Impfung kam es jedoch zu einer massiven Reduktion des Risikos. Der zusätzliche Effekt der vierten Impfung ist nicht mehr so hoch wie der Zusatzschutz durch die dritte Impfung! Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut – STIKO – empfiehlt die 4. Impfung aktuell nur bei
Die ersten drei Gruppen sollten die zweite Boosterimpfung ab drei Monate nach der ersten Auffrischung (= 3. Impfung) erhalten. Das medizinische und pflegerische Personal erst nach sechs Monaten. Personen der o.g. Gruppen, die nach der ersten Boosterimpfung (der 3. Impfung) eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, wird KEINE zweite Auffrischung (4. Impfung) empfohlen. Ich würde die Empfehlung konkretisieren (und etwas erweitern) wollen: Aus meiner Sicht sollten
eine zweite Boosterimpfung erhalten. Wieso nicht alle??? Hier muss man sich die Frage stellen, was eine Impfung erreichen kann. Nur wenige Impfstoffe führen zu einer „sterilen“ Immunität. Heißt: Die vollständige Verhinderung einer Ansteckung mit dem durch die Impfung adressierten Erreger gelingt nur bei wenigen Impfungen. Viele Impfstoffe erreichen „nur“ eine Abmilderung der Infektionsschwere. Meint: Es kommt zwar zu einer Ansteckung mit dem durch die Impfung zu „verhindernden“ Erreger, die Infektion macht nach der Impfung aber nicht mehr (so stark) krank. Genau dies sehen wir auch bei der Impfung gegen Covid-19: Dreifach Geimpfte haben ein um etwa 90% vermindertes Risiko, einen schweren Verlauf, also eine Lungenentzündung durch SARS-CoV-2 zu entwickeln. Viele Geimpfte infizieren sich zwar, ein Großteil davon entwickelt auch Symptome. So unangenehm diese auch sein können, führen diese doch meist nicht zu einer schweren oder langwierigen Erkrankung. Im Gegensatz zum Verlauf bei einem substanziellen Anteil Ungeimpfter. Hinzu kommt der Fakt, dass nicht alle Impfstoffe die „idealen“ Abwehrmechanismen hervorrufen. Erreger von Atemwegsinfektionen – wie SARS-CoV-2 – dringen über die Schleimhäute der Atemwege in den Körper ein. Um eine Infektion zu verhindern, wäre eine große Konzentration „neutralisierender“, also die Bindung des Virus an seine Zielzellen verhindernder Antikörper auf der Oberfläche der Schleimhäute hilfreich. Solche „IgA“-Antikörper werden vor allem durch ein direktes Training des Schleimhautständigen Immunsystems gebildet. Heißt: Würde man den Impfstoff direkt auf den Schleimhäuten der Atemwege applizieren, so hätte dies potenziell den höchsten Schutz-Effekt. Impfstoffe, die – wie alle aktuell verwendeten Covid-19-Impfstoffe – über eine Injektion in einen Muskel appliziert werden, bewirken zwar auch die Bildung von Schleimhaut-gebundenen (IgA)-Antikörpern. Deren Konzentration sinkt aber recht schnell nach der Impfung wieder ab. Besser wäre es, einen Impfstoff als Sprühstoß in die Nase oder als Inhalation über die Bronchien zu verabreichen. Hieran wird seit Beginn der Covid-19-Impfstoffentwickung auch gearbeitet. Dies umzusetzen gestaltet sich aber als sehr schwierig und ist aktuell (noch) nicht möglich. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 bewirkt jedoch genau diese Schleimhaut-assoziierte Immunität. Gleichzeitig führt die Impfung in den Muskel zur Herausbildung hocheffektiver Immunzellen, die das Virus nach einer Infektion wesentlich an der Ausbreitung hemmen und damit einen schweren Verlauf durch Schädigung großer Zellgruppen verhindern. Wenn es mir also gelingt, durch eine (oder drei) Impfung(en) einer Erkrankung den Schrecken zu nehmen, so könnte eine dann stattfindende natürliche Infektion (trotz Impfung) dazu beitragen, dass sich eine immer besser werdende Schleimhautimmunität herausbildet, welche weitere Infektionen verhindert. Die einzelnen Infektionen sind dann zwar – wie eine Erkältung verlaufend – unangenehm, aber eben nicht schwerwiegend oder (lebens)gefährlich. Dann – und erst dann – wäre das neue Coronavirus eben nicht gefährlicher als eine Erkältung. Wenn wir also davon ausgehen, dass SARS-CoV-2 nicht verschwinden wird, so muss sich die Menschheit möglichst gut damit arrangieren. Hätte man die Pandemie einfach „laufen“ gelassen – hätte man also keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und keine Impfungen entwickelt – so hätten sich mit höchster Wahrscheinlichkeit nahezu alle Menschen früher oder später mit dem Virus infiziert. Dadurch wäre es – nach einer oder mehreren Infektionen – zur Herausbildung einer guten Immunität bei den Genesenen gekommen. Die Infektionswellen hätten sich immer mehr abgeschwächt, weil das Virus immer öfter auf (teil)immune Menschen trifft. Die Pandemie ist dann vorüber, das Virus geht in einen „endemischen Zustand“ über. Da das Virus am Anfang der Pandemie auf eine „immun-naive“ Bevölkerung trifft – also auf eine Menschheit, die noch nie Kontakt zu diesem neuen Virus hatte und somit keinerlei Immunität (durch Training erworbenen Schutz) gegen das Virus hat – wären ein (zu) großer Teil der erstmalig Infizierten jedoch schwer erkrankt und etliche gestorben. Durch die Impfungen wurden die Immunsysteme der Menschen auf das Virus vorbereitet. Dermaßen trainierte Immunsysteme können eine Infektion schneller erkennen und eindämmen, bevor es zu einer starken Ausbreitung und Schädigung des Körpers kommt. So ist es zu verstehen, wenn Spezialisten wie Prof. Drosten sagen, dass es durchaus „gewollt“ ist, wenn gut geimpfte (!!!) Menschen sich mit dem Virus infizieren. Je öfter dies stattfindet, desto mehr wächst die Immunität der Bevölkerung gegen das Virus. Umso besser können die Menschen mit der Infektion umgehen. Umso weniger Schaden verursacht die Infektion. Auch bei diesem Konzept gilt aber wieder: Nicht alle auf einmal! Es macht weiterhin Sinn, Infektionen zu verhindern bzw. das Auftreten dieser in der Bevölkerung auf lange Zeiträume zu strecken. Es wird immer einen kleinen Teil der Infizierten geben, die schwer erkranken. Um diese gut betreuen zu können, darf ihre Zahl nicht Überhand nehmen. Kurzum: 3x Impfen ist ohne jede Frage sehr wichtig und sollte unbedingt sein! Dann ist man gut geschützt vor einem schweren Verlauf und kann eine natürliche Infektion riskieren, die dann zu einer immer besseren Immunität führt. Die vierte Impfung ist – Stand heute (01.05.2022) – nur für Menschen sinnvoll, die besonders gefährdet sind, einen schweren = lebensbedrohenden Verlauf von Covid-19 zu entwickeln. Es könnte sein, dass im Herbst noch einmal eine Impfung mit einem – erst dann verfügbaren – auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoff empfohlen wird. Dann könnte es noch einmal eine Empfehlung für alle geben, sich ein weiteres Mal impfen zu lassen. Aktuell ist dies nicht absehbar. Tobias Glaunsinger 28.04.2022 KEINE Krankschreibung per email!Liebe Patientinnen und Patienten, Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen = Krankschreibungen sind ärztliche Zeugnisse, die bestätigen, dass ein Patient aufgrund eines konkreten Krankheitsbildes aktuell nicht in der Lage ist, seiner individuellen Berufstätigkeit nachzugehen. Gemäß der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungs-Richtlinien setzt die Ausstellung und Verlängerung einer Krankschreibung durch einen Arzt ZWINGEND einen Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Dieser darf auch im Rahmen einer VIDEO-Sprechstunde erfolgen. AU-Bescheinigungen durch Bestellung per eMail sind NICHT erlaubt. Der Arzt darf AU-Bescheinigungen auch nur zwei Tage rückwirkend vom Tag der Vorstellung des Patienten beim Arzt ausstellen. Deshalb: Nutzen Sie zur Ausstellung einer Krankschreibung (AU) bitte unsere Beste Grüße 21.02.2022 Impfpass digitalLiebe Patientinnen und Patienten, auch wenn sich Deutschland bekanntermaßen etwas schwer tut bei der Digitalisierung, möchten wir Ihnen/Euch ein neues Digital-Angebot machen: In Zusammenarbeit mit impfpass.de können wir Ihnen/Euch ab sofort anbieten, Ihnen/Euch sämtliche uns vorliegenden Impf-Daten - also auch alle erfolgten und im klassischen Papier-Impfausweis dokumentierten Impfungen - in einer elektronischen App auf dem SmartPhone zugänglich zu machen. Damit hätte der Papier-Impfausweis so langsam ausgedient und man hat sämtliche Impf-Daten jederzeit zur Hand. Dieses Angebot git nur für hausärztlich oder wegen chronischer Infektionen bei uns behandelte Patientinnen und Patienten. Bei Interesse: 1. Laden Sie sich bitte die erforderliche App für das jeweilige smartphone herunter: 2. Installieren Sie die App und 3. Bringen Sie Ihr smartphone zum nächsten ARZT-Besuch in unserer Praxis mit. Ihr Arzt (!) wird sich dann um die Kopplung der App mit Ihren Impfausweis-Daten kümmern. In der App haben Sie Ihren Impfausweis immer dabei. Auch Covid-Impfzertifikate können in der App mitgeführt werden. Die App erinnert Sie an anstehende Impfungen. Beste Grüße 10.01.2022 Covid-19: Verdacht, Nachweis, Kontaktperson - Wie verhalte ich mich?Liebe Patientinnen und Patienten, wir erleben aktuell eine sehr starke Infektionswelle mit der Omikron-Variante des SARS-CoV-2 - Coronavirus. Falls Sie vermuten, sich angesteckt zu haben, falls Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder falls ein Corona-Test bei Ihnen positiv war, erhalten Sie hier die wichtigsten Infos zum weiteren Vorgehen: 1. Ich habe Erkältungssymptome - was tun?Aktuell KÖNNEN alle Symptome eines Atemwegsinfekts, also Husten, Schnupfen, Niesen, Naselaufen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Fieber...) Ausdruck einer Covid-19-Infektion sein! Vor allem bei Geimpften können die Symptome sehr mild sein oder gar fehlen. Bitte betrachten Sie sich deshalb beim Auftreten von Beschwerden als POTENZIELL mit Covid-19 infiziert! Bitte isolieren Sie sich- wenn möglich - für 10 Tage, zumindest von Menschen, die besonders gefährdet
sind, einen schweren Verlauf zu bekommen! Zur Ausstellung einer Krankschreibung machen Sie sich bitte mit uns einen AKUT-Termin per VIDEOaus! FALLS Sie keine Möglichkeit haben, sich von anderen Menschen fernzuhalten oder falls Sie Kontakt zu besonders Gefährdeten haben, so sollten Sie eine Infektion mittels Test ausschließen (lassen). Patientinnen und Patienten, die sich in unserer dauerhaften hausärztlichen Behandlung befinden, nutzen hierfür bitte unsere Akut-Sprechstunde. Alle anderen Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an Ihren Hausarzt, an eine Covid-Schwerpunktpraxisoder an die öffentlichen Teststellen. Beim Termin bitte NICHT ohne Aufforderung in die Praxis
kommen! 2. Ein Covid-19-Schnelltest(Antigen) ist bei mir positiv - was tun?Wenn ein Schnelltest (Antigen-Test) bei Ihnen positiv verlaufen ist, besteht der dringende Verdacht auf eine Covid-19-Infektion! Betrachten Sie sich in diesem Fall bitte als potenziell infektiös für Andere! Bitte möglichst KEINE Kontakte mit anderen Menschen!!! Wenn der Antigen-Test in einem TESTZENTRUM durchgeführt wurde, ist aktuell KEIN weiterer (PCR-)Test erforderlich. Auch im Land Berlin gilt seit dem 5. Februar 2022 eine neue Eindämmungsverordnung, nach welcher ein PCR-Test nicht mehr zwingend zur Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion nötig ist. Ein in einem Testzentrum oder bei einem Arztvorgenommener positiver Antigen-Test reicht zur Diagnosestellung aus. Ein Selbsttest reicht NICHT aus. PCR-Tests KÖNNEN weiterhin zu Lasten der Krankenversicherungen oder des Bundes durchgeführt werden, erfordern aber einen vorherigen positiven Antigen-Test. Eine Risiko-Meldung in der Corona Warn-App reicht nicht mehr zur Durchführung eines PCR-Tests aus. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Antigen-Test. Eine Krankschreibung können Sie von uns erhalten. Buchen Sie sich dafür bitte möglichst einen AKUT-Termin per VIDEOWenn der Antigen-Test als Selbsttest durchgeführt wurde, ist ein Bestätigungs-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erforderlich. Beim Termin bitte NICHT ohne Aufforderung in die Praxis kommen! 3. Ein Covid-19-PCR-Test ist bei mir positiv - was tun? Dies bedeutet, dass Sie sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben! Gemäß der aktuellen Verordnungen des Landes Berlin - in Kraft getreten am
15.01.2022 - sind Sie verpflichtet, sich Dies bedeutet, dass Sie Sie haben die Möglichkeit, sich nach 7 Tagen - und 48-stündiger Symptomfreiheit - mittels erneutem Test aus der Pflicht zur Isolation freizutesten: Zur Ausstellung einer Krankschreibung machen Sie sich bitte mit uns einen AKUT-Termin per VIDEOaus! 4. Ich hatte engen Kontakt zu einer infizierten Person - was tun? Als enge
Kontaktperson zu einem SARS-CoV-2-Infizierten gelten Menschen, die Nach den aktuell gültigen Regeln des Landes Berlin sind Sie verpflichtet, sich für Eine Freitestung aus der Quarantäne ist bei symptomfreien Menschen nach 7 Tagen möglich mittels zertifiziertem Antigen- oder PCR-Test beim Arzt oder in einem Testszentrum. AUSNAHMEN für Quarantäne-Pflicht: gucken. Bleiben Sie gesund! Tobias Glaunsinger 27.11.2021 Corona-Maßnahmen der PraxisLiebe Patientinnen und Patienten, nach der sommerlichen Entspannung hat uns die Coronavirus-Pandemie mit Wucht - und so stark wie nie - wieder eingeholt. Ich habe mehrfach klar gemacht, dass ich keinen Zweifel an der potentiellen Gefährlichkeit dieses Virus - zumindest für bestimmte Personengruppen - habe. Auch wenn auch ich für meine Schutzmaßnahmen - die größtenteils auch gesetzlich vorgegeben sind - bereits von Patienten beschimpft und meine Praxis von diesen wutentbrannt verlassen wurde, werde ich diese im Interesse ALLER Patienten weiter konsequent durchsetzen. Ich möchte, dass Ihr/Euer Besuch in meiner Praxis so sicher wie möglich ist! Für Sie/Euch und für mein Team und mich. VERBINDLICHE REGELNfür ALLE Patient*Innen:KEIN UNKONTROLLIERTER ZUTRITT bei Bei ist der Zutritt zur Praxis nur nach Aufforderung durch unser Personal erlaubt!!! Bitte informieren Sie uns
vorab, dass Sie an entsprechenden Beschwerden leiden - schreiben Sie uns eine email: Hierbei können wir klären, ob eine Untersuchung nötig oder/und ob eine alleinige Krankschreibung per Post möglich ist. KEIN UNKONTROLLIERTER ZUTRITTbei RISIKOKONTAKT / POSITIVEM TEST Patient*Innen, die innerhalb der letzten 14 Tage - ein positives Covid-19-Test-Ergebnis erhalten haben
oder sind verpflichtet, uns dies im Vorfeld eines Besuchs in der Praxis mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns vorab, dass Sie an entsprechenden Beschwerden leiden - schreiben Sie uns eine email: Hierbei können wir klären, ob eine Untersuchung nötig oder/und ob eine alleinige Krankschreibung per Post möglich ist. Während
des gesamten Aufenthalts in den Praxisräumen ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen! HÄNDE-DESINFEKTION Am Praxis-Eingang und auf den Toiletten steht
Händedesinfektionsmittel bereit. ABSTAND HALTEN Während des gesamten Aufenthalts in der Praxis ist - wann immer möglich - auf einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Patient*Innen und Praxis-Mitarbeiter zu achten. PERSONENZAHL in Praxis begrenzen Die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in den Praxisräumen sollte so gering wie möglich sein. - Bitte kommen Sie/kommt erst 10 min VOR Ihrem/Eurem Termin in die Praxis. - Rezeptwünsche bitte im Vorfeld unter eMail: mitteilen. Wir können dann die Rezepte vorbereiten und Ihnen/Euch schnell am Empfang aushändigen - ohne unnötiges Warten auf die nötige Arzt-Unterschrift. - Begleitpersonen (Ausnahme bei Pflegebedürftigen/Betreuten) ist das Warten in den Praxisräumen nicht gestattet. VIDEO-SPRECHSTUNDEN Nutzen Sie/nutzt bitte für reine Beratungen oder Befundbesprechungen unsere Diese sind prinzipiell mit jedem smartphone, tablet oder Notebook/PC mit Mikrofon, Lautsprecher und Kamera möglich. Ein hardware-test sollte vor JEDEM Termin erfolgen. Eine Anleitung finden/t Sie/Ihr HIER. Unser Hygiene-Konzept erklärt: (Potenziell) Infizierte von potenziell gefährdeten Patienten trennen Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist, die Untersuchung und Behandlung (mutmaßlich) SARS-CoV-2-infizierter Patient*Innen im Praxisalltag so sicher wie möglich von der Standard-Versorung aller anderen Patient*Innen zu trennen. Hierdurch soll bestmöglich verhindert werden, dass Nicht-Infizierte mit Infizierten in Kontakt kommen. Hierfür ist es zunächst ganz wichtig, dass Patient*Innen mit verdächtigen Symptomen und nach potenziellen Infektionssituationen nicht im Wartezimmer zwischen anderen Patient*Innen sitzen. Selbstverständlich kümmern wir uns weiter gern um Sie. Wir werden Sie in einem separaten Raum untersuchen. An der Praxistür weist ein großes Schild noch einmal darauf hin, mit Infekt-Symptomen nicht einfach in die Praxisräume einzutreten. Auf dem Schild ist ein Klingelknopf angebracht. Nach dem Klingeln werden Sie/werdet Ihr von unseren Mitarbeitern an der Eingangstür abgeholt und
in das Untersuchungszimmer geleitet. Praxis-Mitarbeiter sind geimpft und untersucht Sämtliche Praxis-Mitarbeiter sind 3-fach geimpft und verpflichtet, jegliche bei ihnen auftretende Symptome eines grippalen Infekts sowie Kontakte zu positiv Getesteten im privaten Umfeld umgehend der Praxisleitung zu melden. In diesen Fällen stehen sofort verfügbare PCR- und Antigen-Tests zum schnellen Ausschluss einer SARS-CoV-2-Infektion zur Verfügung und werden niedrigschwellig
eingesetzt. Gefahr der Übertragung über Tröpfchen oder Aerosole minimieren Die Übertragung des SARS-Coronavirus-2 erfolgt überwiegend durch Tröpfchen und Aerosole. In beiden Fällen handelt es sich um kleine Flüssigkeitstropfen, die Virus enthalten können. Beide entstehen beim Atmen, Sprechen, Singen und Husten/Niesen. Die größeren Tropfchen fliegen nur 1,5 bis 2 m weit und sinken nach kurzer Zeit zu Boden. Die kleineren Aerosole können sich längere Zeit in der Luft halten und dabei größere Distanzen zurücklegen. Masken, welche den Mund und die Nase (!) bedecken, können das Aus- und Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen verringern. Alle Patient*Innen sind deshalb verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in der Praxis eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil
(!) zu tragen. Sämtliche Praxisräume werden - so es die Außentemperaturen zulassen - möglichstintensiv gelüftet. Hierdurch werden die Aerosole maximal verdünnt und das Risiko einer Virus-Übertragung durch die Luft minimiert. Diese Messgeräte erfassen - auch optisch in Form einer Ampel - die Luftqualität. Spätestens beim Überschreiten von 1.000 ppm CO2 in der Raumluft springt die Ampel auf ROT und eine Lüftung sollte dringend erfolgen. Meine Mitarbeiter und ich werden diese Meßgeräte beachten und eine rechtzeitige Lüftung veranlassen. Zudem wurden für das Wartezimmer, das Labor und die Sprechzimmer HEPA-Luftfilter angeschafft. Diese Geräte filtern die Raumluft und entfernen kleine Partikel bis hin zu Viren aus der Raumluft. Das Gerät ist mit Sensoren ausgestattet, erfasst dadurch die Belastung der Luft und passt seine Lüftungsintensität daran an. Gefahr der Übertragung über Oberflächen minimieren Wenngleich deutlich weniger häufig, kann das Virus auch über das Berühren kontaminierter Oberflächen übertragen werden. Hierbei stellen die Hände die wichtigste "Oberfläche" für die Kontaktinfektion - früher "Schmierinfektion" genannt - dar. Aus diesem Grund wird aus sämtliches Händeschütteln verzichtet. Am Eingang sowie auf den Toiletten - und selbstverständlich in allen Behandlungs-zimmern - stehen Desinfektionsmittelspender für die Händedesinfektion bereit. Sämtliche Türklinken, Stühle und Untersuchungsliegen werden täglich - spätestens nach jeder Sprechstunde - mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt. Besonders gefährdete Patienten besonders schützen Die Covid-19-Erkrankung stellt für einige Patienten ein besonders hohes Risiko für eine schwere gesundheitliche Schädigung dar. Dies betrifft insbesondere Wir werden Patient*Innen mit entsprechenden Risikofaktoren für einen besonders schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung deshalb noch einmal gesondert schützen, indem wir Ihnen/Euch gesonderte Wartebereiche - abseits der anderen wartenden Patienten - zuweisen. Wir bitten darum, dies als bestmögliche Fürsorge für Ihre/Eure Gesundheit zu verstehen und nicht als Ausgrenzung. Anzahl von Kontakten reduzieren Das wesentliche Element der Ausbreitung von SARS-CoV-2 stellen Kontakte zwischen Menschen dar. Eine maximal mögliche Reduktion von Mensch-Mensch-Kontakten ist DER wesentliche Faktor zur Verminderung der Virusausbreitung. Ich ermuntere meine Patienten explizit dazu, das Angebot an VIDEO-Sprechstunden zu nutzen. Hierdurch sind kontaktfreie Arzt-Patienten-Konsultationen möglich. Wann immer nur eine sprechende Interaktion zwischen Arzt und Patient nötig ist (Befundbesprechungen, Beratungen) ist dies durch einen VIDEO-Termin einfach und für beide sicher möglich. Wenn Vor-Ort-Termine in der Praxis nötig sind, so sollten diese zu möglichst wenig Kontakten zwischen Patienten sowie zwischen Patienten und Praxis-Mitarbeitern führen. Dies wird erreicht durch Ihr/Euer 23.01.2021 Coronavirus-ANTIKÖRPER- und PCR-TestLiebe Patient*Innen, mit der Unterstützung durch einen weiteren Arzt und nach dem Eintreffen lang erwarteter Laborreagenzien können wir Ihnen ab Februar ein breiteres Spektrum an Tests auf das SARS-Coronavirus-2 anbieten. Die im Folgenden beschriebenen Tests sind bei einer vorliegenden medizinischen Indikation auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem Einsendelabor durchführbar. Zu den medizinischen Indikationen für einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 siehe HIER. Sollten Sie einen Test für private oder berufliche Reisen oder aus persönlichem Interesse benötigen, so werden die Untersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In diesem Fall sind die Kosten für den Test von Ihnen selbst zu tragen. Privat Versicherten und Selbstzahlern stellen wir neben den Kosten für die reine Laboruntersuchung auch Gebühren für die ärztliche Beratung, die Abstrich- oder Blutentnahme und eine Hygiene-Pauschale in Rechnung. Gesetzlich Versicherten bieten wir an, die Kosten für die ärztliche Beratung und die Blutentnahme mit den Krankenkassen abzurechnen und ihnen nur die reinen Laborkosten in Rechnung zu stellen. Folgende Tests bieten wir Ihnen an: ANTIKÖRPER-TestDer Test auf IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2 im Blut zeigt an, ob sich das eigene Immunsystem in der Vergangenheit mit dem Coronavirus auseinandergesetzt hat, - ODER -, ob eine Impfung gegen Covid-19 erfolgreich war und zur Bildung von Antikörpern geführt hat. Der Test ist nicht geeignet, eine aktuell ablaufende Covid-19-Erkrankung zu bestätigenoder auszuschließen. Die IgG-Antikörper sind erst 3-6 Wochen nach Beginn der Symptome (4-7 Wochen nach Ansteckung) zuverlässig nachweisbar. 6 Wochen nach Symptombeginn finden sie sich bei 94-98%. Der von uns verwendete Test kann bei Geimpften NICHT zwischen einer Infektion mit dem Virus in der Vergangenheit und dem Effekt der Impfung unterscheiden. Obwohl der in der Praxis genutzte Test in Grenzen quantitativ und zum WHO-Standard (BAU/ml) kompatibel ist, also die Konzentration potenziell schützender Antikörper gegen die Rezeptor-Bindende Domäne des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 nachweisen kann, ist bisher kein Schwellenwert bekannt, oberhalb dessen ein sicherer Schutz oder unterhalb dessen kein guter Schutz vor einer Infektion oder einem schweren Verlauf klar abgeschätzt werden kann. Der Test eignet sich also nur bedingt, um die Notwendigkeit einer Auffrisch-Impfung abzuschätzen. Zu den Details um den Test siehe HIER. Gesetzlich Versicherte: Kosten 20,11€
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