Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen

07.08.2022 Affenpocken - zunächst keine zweite Impfung

Liebe Patienten,

wie Sie/Ihr der Presse entnehmen können/könnt, reichen die aktuell in Deutschland verfügbaren Impfdosen gegen Affenpocken vorn und hinten nicht
Wir haben bisher 300 Impfdosen erhalten, die fast aufgebraucht sind. Die letzten verfügbaren Dosen werden wir nur noch Patienten anbieten, die einen Risikokontakt hatten (postexpositionelle Impfung). Aktuell bekommen wir täglich unzählige eMails und Anfragen von Impf-Willigen, die wir mangels Impfstoff nicht impfen können. In Berlin sind bisher 9.500 Dosen zur Verfügung gestellt worden - in Anbetracht von mindestens 100.000 in der Stadt lebenden Männern, die Sex mit Männern haben, ein "Tropfen auf den heißen Stein".
Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums sollen bis Ende September 200.000 weitere Dosen nach Deutschland geliefert werden. Wann genau diese kommen und wieviel davon in Berlin verfügbar sein werden, ist aktuell nicht zu erfahren. Die Deutsche AIDS-Hilfe schätzt jedoch, dass für Deutschland etwa eine Million Dosen erforderlich wären, um allen Gefährdeten eine Impfung anbieten zu können.

Die STIKO hat jetzt empfohlen, zunächst die zweiten Impfungenin eine Zeit aufzuschieben, in der ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Die Experten gehen davon aus, dass durch eine erste Impfung bereits ein guter Basisschutz erzielt wird, der etwas zwei Jahre lang anhält. Zum Erreichen eines langfristigen Schutzes ist dann die zweite Impfung erforderlich.

Aus der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit gab es beim Start der Impfkampagne in Berlin zunächst sehr widersprüchliche Ansagen. Zunächst hieß es, wir könnten alle 300 gelieferten Dosen zeitnah verimpfen. Diese Aussage wurde am gleichen Tag von der Chefin der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung kassiert und es erfolgte die Weisung, wir sollen die Hälfte der Dosen für die Zweit-Impfungen zurücklegen. Meine ihr gegenüber geäußerten Bedenken, dass es doch besser sei, so vielen Gefährdeten wie möglich einen Basis-Impfschutz zu ermöglichen, statt einer winzigen Gruppe einen Premium-Impfschutz, wurden negiert. Eine Woche später äußerte sich dann die STIKO ganz klar im Sinne meiner Argumentation und die Senatsverwaltung empfahl wieder, alle verfügbaren Impfdosen jetzt zu verimpfen...

Dieses hin und her führt jetzt aber dazu, dass einige Kolleginnen und Kollegen aus anderen impfenden Praxen argumentieren, man könne es den zuerst geimpften und über die bevorstehenden zweiten Impfungen aufgeklärten Patienten nicht zumuten, die zweite Impfung zu verschieben. Deshalb kommt es aktuell zu unterschiedlichem Vorgehen in verschiedenen Praxen.

Ich vertrete weiterhin ganz klar die Ansicht, dass ein Impfstoff, der postexpositionell eingesetzt werden kann, der also auch nach einem Kontakt mit Affenpocken diese abmildern oder verhindern kann, sinnvollerweise möglichst vielen Gefährdeten zur Verfügung gestellt werden sollte. Nur so können nach meiner Überzeugung möglichst viele Infektionen verhindert werden.

Deshalb: Matthias Straub und ich folgen den Empfehlungen der STIKO, die sich mit unseren Überzeugungen decken und werden vorerst KEINE zweiten Impfungen gegen die Affenpocken durchführen. Diese sollten erst erfolgen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Impfwilligen und Gefährdeten eine erste Impfung anbieten zu können. Wann es soweit ist, ist aktuell noch nicht absehbar.

Wir werden Sie/Euch hier auf dem Laufenden halten und bitten um Verständnis.

Weitere gute Infos: https://www.aidshilfe.de/affenpocken-impfung

Tobias Glaunsinger

09.07.2022 Impfung gegen Affenpocken (MPX)

Liebe Patienten,

UPDATE 20.07.2022:
Wir haben KEINE freien Termine für Affenpocken-Impfungen mehr. Bitte NICHT mehr anfragen!
Sobald wir wieder Impfstoff erhalten, werden wir hier wieder Möglichkeiten zur Impfung anbieten.

UPDATE 19.07.2022:
Unsere 300 gelieferten Dosen des Impfstoffs sind so gut wie vergeben. Wir können allen, die noch keinen Einladungslink von uns erhalten haben, aktuell kaum noch Hoffnung auf eine Impfung im Rahmen der ersten Welle der Impfungen machen.
Wir warten auf Informationen, wann wir eine weitere Lieferung des Impfstoffs bekommen.

UPDATE 11.07.2022 (19:30 Uhr):
Ich habe heute um 17.00 Uhr den Vertrag seitens der KV Berlin erhalten und diesen umgehend unterschrieben. Wir sollen den Impfstoff im Zeitraum 13.-15. Juli 2022 geliefert bekommen. Je nachdem, wie schnell das jetzt geht, sind erste Impfungen am Donnerstag oder Freitag dieser Woche möglich.

UPDATE 12.07.2022 (20:00 Uhr):
Wir haben heute die Information bekommen, dass wir morgen im Laufe des Tages 300 Dosen des Impfstoffs geliefert bekommen. Wir werden dann am Donnerstag mit den Impfungen beginnen
 

UPDATE 13.07.2022 (16:00 Uhr):
Nachdem wir gestern erfahren haben, dass wir heute 300 Dosen des Affenpocken-Impfstoffs erhalten, überschlagen sich einmal wieder die Informationen: Gestern hieß es aus der Senatsverwaltung für Gesundheit noch, dass alle Dosen jetzt verimpft werden können.
Heute korrigierte die Leiterin der zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Frau Dr. Suckau-Hagel, dass wir verpflichtet sind, die Hälfte der jetzt gelieferten Dosen für die nötige Zweit-Impfung nach 4 Wochen zurückzustellen.
Wir können demnach aktuell nur 150 statt der ursprünglich erhofften 300 Interessenten impfen. Wir werden daher bei der Fülle der Anfragen nicht allen Interessenten eine Einladung zur Impfung ermöglichen können.

UPDATE 15.07.2022
Die Senatsverwaltung für Gesundheit teilt mit, dass wir jetzt doch alle 300 gelieferten Dosen des Impfstoffs verimpfen dürfen und nicht die Hälfte der Dosen für die Zweit-Impfung zurücklegen müssen.

WER

Da der Impfstoff aktuell noch sehr begrenzt verfügbar ist, können nicht alle Interessierten sofort geimpft werden.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die Impfung aktuell für

  • Personen mit einem nachgewiesenen engen Kontakt zu einem an Affenpocken Erkrankten innerhalb 14 Tagen nach Kontakt
  • Männer, die Sex mit Männern und wechselnde Sexualpartner haben

Die Impfungen sollen zweimal im Abstand von mindestens 28 Tagen subcutan in den Oberarm erfolgen. Ausnahme: Bereits gegen Pocken Geimpfte sollten nur eine Impfung erhalten.

 

Interessenten

Sollten Sie Interesse an einer Impfung gegen Affenpocken haben, schreiben Sie uns bitte eine eMail an:

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen engen Kontakt zu einem MPX-Erkrankten hatten und wann dieser war. Teilen Sie uns ansonsten bitte mit, warum Sie sich als gefährdet ansehen.

Sie erhalten dann ggf. von uns einen Einladungslink, mit welchem Sie sich zu einer Impfung in unserer Praxis anmelden können.

Mit der Einladung zur Impfung erhalten Sie
dieses Informationsblatt über die Impfung sowie diese Einwilligungserklärung.
Bringen Sie bitte die unterschriebene Einwilligungserklärung zum Impftermin mit!

Die IMPFUNG

Der Impfstoff ist ein Vakzin der dritten Generation und ist aktuell in der Europäischen Union nur zur Prophylaxe der Menschenpocken zugelassen. In den USA und in Kanada ist das Serum auch zur Prophylaxe gegen Affenpocken zugelassen. Aufgrund der starken Ähnlichkeit der Menschen- und Affenpocken-Viren wird von einer guten schützenden Wirkung auch gegen Affenpocken ausgegangen. In der EU ist das Vakzin unter dem Namen IMVANEX®, in den USA unter dem Namen JYNNEOS® auf dem Markt.

Der Impfstoff besteht aus "lebenden" modifizierten Pockenviren (Modifiziertes Vaccinia-Virus Ankara). Diese Viren können menschliche Zellen infizieren, sich in diesen aber nicht mehr vermehren. Deshalb gilt das Vakzin auch für immungeschwächte Menschen als anwendbar.

Es werden ZWEI Impfungen im Abstand von mindestens 28 Tagen benötigt. Ein guter Schutz besteht erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, also sechs Wochen nach Beginn der Impfungen.

Nach einem Kontakt mit Affenpocken kann eine Impfung zur Verhinderung oder Abmilderung der Erkrankung eingesetzt werden. Erfolgt die Impfung bis 4 Tage nach Exposition, wird eine sehr hohe Schutzwirkung gegen Infektion angenommen. Im Zeitraum von 5-14 Tagen nach Exposition angewendet, kann eine Erkrankung zwar nicht verhindert, wahrscheinlich jedoch abgemildert werden.

Der Impfstoff hat recht häufig Nebenwirkungen!

Lokale Reaktionen an der Impfstelle (Oberarm) treten häufig auf:

  • Schmerzen 84,9% (Grad 3 = deutliche Schmerzen in 7,4%)
  • Rötung 60,8%
  • Schwellung 51,6%
  • Juckreiz 43,1%

Systemische Reaktionen = Allgemeinreaktionen im Körper treten ebenfalls häufig auf:

  • Muskelschmerzen 42,8%
  • Kopfschmerzen 34,8%
  • Abgeschlagenheit 30,4%
  • Übelkeit 17,3%

Die Nebenwirkungen können 1-6 Tage anhalten und sind nach erster und zweiter Impf-Dosis gleich häufig.

Hier finden Sie Aufklärungsbögen zur Impfung, herausgegeben vom Robert-Koch-Institut:

  • deutsch
  • englisch
  • französisch
  • russisch
  • spanisch

Weiterführende Informationen zur Impfung finden Sie hier:

STIKO-Empfehlung zur MPX-Impfung

RKI-Seite zur MPX-Impfung

AIDSHILFE zu Affenpocken

Tobias Glaunsinger & Team

15.06.2022 Affenpocken

Liebe Patientinnen und Patienten,

kaum ist Corona etwas besser unter Kontrolle, kommt die nächste exotische Infektion: Das Affenpocken-Virus (MPXV) ist eng verwandt mit dem Variola-Pockenvirus, welches die Menschenpocken ausgelöst hat.

DAS VIRUS

Das Affenpocken-Virus (MPXV) wurde erstmals 1958 bei Affen nachgewiesen, die als Versuchstiere gehalten wurden. In der Natur scheint das Virus jedoch eher bei Nagetieren vorzukommen. Im Jahr 1970 wurde der erste Fall einer Infektion bei einem Menschen in Kongo (Zentralafrika) nachgewiesen. Seitdem gab es immer mal wieder sporadische Fallberichte und kleinere Ausbrüche in Zentral- und Westafrika. Fälle außerhalb Afrikas waren fast ausschließlich durch Reisende "importierte" Fälle. In 2003 kam es erstmals zu einem Ausbruch in den USA, der von aus Ghana importierten Säugetieren ausging. Seit 2017 läuft ein größerer Ausbruch in Nigeria/Westafrika. 
In Afrika scheint es es mindestens zwei Formen des Virus zu geben, die zentralafrikanische, mit bis zu 10% tödlichen Verläufen einhergehende, und die westafrikanische, mit 1% tödlicher Verläufe weniger gefährliche Variante. Die aktuell bei uns zirkulierende Variante ist mit dem westafrikanischen, "harmloseren" Virus verwandt. Bei dem Ausbruch in den USA 2003 traten mehr als 90 Infektionen beim Menschen auf, von denen keine tödlich verlief. Dennoch sind vereinzelt tödlich verlaufende Erkrankungen - vor allem bei kleinen Kindern und stark Immungeschwächten - nicht ausgeschlossen werden.  
 

AKTUELLER AUSBRUCH
Seit Mai
diesen Jahres nehmen Affenpocken-Infektionen sprunghaft in vielen Ländern zu. Die meisten Fälle verzeichnen aktuell Großbritannien (wo im Mai 2022 auch der erste Fall auftrat), Spanien, Portugal und Deutschland. In Deutschland sind bis heute (15.06.22) insgesamt 2.110 Fälle bekannt geworden, der größte Teil (1.167) in Berlin. Auch wir haben bisher bereits etliche Fälle gesehen.
Betroffen sind bisher in Deutschland ausschließlich Männer, die Sex mit Männern haben.

ÜBERTRAGUNG
Für die Übertragung des Virus sind wahrscheinlich direkte Kontakte mit Pockenläsionen, zumindest intensivere körperliche Kontakte zwischen Menschen erforderlich. Die meisten Fälle sind aktuell wahrscheinlich im Rahmen sexueller Kontakte übertragen worden.

Möglich scheint eine Übertragung auch durch Tröpfchen in der Atemluft während der noch unspezifischen ersten Stadien der Infektion, in denen noch keine Hautveränderungen auftreten. Hierbei ist das Virus jedoch wahrscheinlich viel weniger übertragbar als beispielsweise SARS-CoV-2.

Da das Virus in der Umgebung recht gut und lange infektiös bleiben kann, sind auch Gegenstände, Kleidung, Bettwäsche, Handtücher etc. aus der unmittelbaren Umgebung des Erkrankten potenziell infektiös.

Erkrankte sind infektiös, solange sie Symptome haben. Insbesondere die typischen Hautläsionen (Pocken) sind hoch ansteckend. 
Eine Infektion ist zudem durch Kontakt mit infizierten Tieren möglich.

ERKRANKUNG
Die Affenpocken-Erkrankung verläuft in mehreren Phasen und sehr viel milder als die (ausgerotteten) Menschenpocken. Die meisten Betroffenen erholen sich innerhalb einiger Wochen. In Einzelfällen sind jedoch schwere Verläufe möglich. 
Nach einer Inkubationszeit von 5-21 Tagen entwickeln sich zunächst unspezifische Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie - typischerweise - Lymphknotenschwellungen. Einige Tage nach dem Beginn der Beschwerden beginnen die Hautveränderungen. Aus einem Fleck entwickelt sich zunächst Knötchen, dann ein Bläschen, welches schnell eitrig-trüb gefüllt erscheint (Pustel) und schließlich verkrustet.

IMPFUNG
Die Menschenpocken, an denen bis zu 30% der Betroffenen gestorben sind, konnten durch ein weltweites Impfprogramm ausgerottet werden. Letzte Fälle sind 1977 in Somalia und ein letzter bekannter Fall 1978 in Großbritannien als Folge einer Laborinfektion aufgetreten. Im Jahr 1980 hat die WHO die Welt offiziell als frei von Pocken erklärt.
Es handelt sich um die erste, durch ein Impfprogramm ausgerottete Infektionskrankheit. 1976 wurde die vormals bestehende Impfpflicht gegen Pocken in der Bundesrepublik Deutschland, 1982 in der ehemaligen DDR aufgehoben. Die Impfung wurde 1983 beendet. Wer vor 1976 geboren ist, hat höchstwahrscheinlich eine Impfung gegen Pocken erhalten.

Es wird vermutet, dass die Impfung gegen die Menschenpocken - aufgrund der Verwandschaft der Viren - einen guten Schutz auch gegen die infektion mit Affenpocken vermitteln kann. Da es sich um einen sehr lang schützenden Lebendimpfstoff handelte, wird vermutet, dass Menschen, die gegen die Menschenpocken geimpft wurden, auch (noch) gut gegen die Affenpocken geschützt sind.

AKTUELLE IMPFEMPFEHLUNG
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat am 09.06.2022 eine Empfehlung zur Impfung gegen die Affenpocken für folgende Gruppen ausgesprochen:

  1. Postexpositionsimpfung:
    Personen, die einen engen körperlichen Kontakt und/oder einen längeren ungeschützten Gesicht-zu-Gesicht-Kontakt (unter 1 m Abstand) mit einem/r Infizierten hatten, sollten so schnell wie möglich - bis zu 14 Tagen nach Exposition - eine Impfung erhalten.  
     
  2. Indikationsimpfung
    Menschen mit erhöhtem Expositionsrisiko - aktuell vor allem Männer, die Sex mit Männern und wechselnden Partnern haben - sollten sich vorbeugend impfen lassen. 

Zum Einsatz kommt ein relativ gut verträglicher Lebendimpfstoff gegen Pocken (IMVANEX® bzw. JYNNEOS®), der auch gegen Affenpocken eingesetzt werden kann. Geimpft wird mit zwei Dosen im Abstand von mind. 28 Tagen. Der Impfstoff wird von einer Firma in Dänemark hergestellt. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits Anfang Juni größere Mengen des Impfstoffs bestellt.

Das Vakzin wird NICHT über die Apotheken verfügbar sein. Der Impfstoff wird - wie der Corona-Impfstoff - vom Bundesministerium für Gesundheit, also vom deutschen Staat, gekauft. Der Bund entscheidet dann auch über die Verteilung. Im Juni sollen zunächst 40.000 Impfdosen verfügbar werden. Später sollen 200.000 weitere folgen.

Weitere Infos zu den Affenpocken:
Robert-Koch-Institut
Deutsche AIDS-Hilfe
Bundesministerium für Gesundheit

Es bleibt also leider herausfordernd...

Tobias Glaunsinger

18.05.2022 Zu spät ist zu spät

Liebe Patientinnen und Patienten,

wenn ein Zug planmäßig um 15:00 Uhr abfährt, sollte jedem klar sein, dass man spätestens 14:50 Uhr auf dem Bahnhof sein sollte. Wenn ich erst 15.05 Uhr am Bahnhof bin - auch wenn ich im Stau stand, mir die TRAM weggefahren ist oder ich den Bahnhof nicht gefunden habe - dann sehe ich oft dies:

Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen

                                                                                     © adobe Stock terovesalainen

Da auch in einer Arztpraxis zuweilen ein paar vorbereitende Dinge nötig sind, bitten auch wir in jeder Terminbestätigung und bei jeder Terminerinnerung darum, 10 Minuten VOR Ihrem Termin in der Praxis zu sein.

Jeden Tag erleben wir jedoch eine ganze Reihe von Patienten, die 5, 10 oder auch mal 30 Minuten nach Ihrem Termin kommen und auf Behandlung pochen. Nicht selten haben ausgerechnet diese Patient*Innen ihre Versichertenkarte nicht dabei oder haben ihren im Vorfeld von uns bereitgestellten Fragebogen nicht ausgefüllt. Hierdurch vergehen dann zusätzliche Minuten der Vorbereitung, ehe der Arzt-Termin beginnen kann.

Um Ihnen/Euch zeitnah alle gewünschten Termine zur Verfügung stellen zu können, planen wir unsere Sprechstunden ohne relevante Pausen und Puffer.

Das bedeutet praktisch, dass jede Verspätungunweigerlich zu

  • Wartezeiten für alle nachkommenden Patienten führt
  • Stress bei den Ärzten führt, die versuchen, durch schnelleres Arbeiten die Verspätung wieder reinzuholen
  • weniger Zeit für die nachfolgenden Patienten führt
  • Überstunden im Team führt, weil sich der Zeitplan nach hinten verschoben hat. 

Deshalb haben wir uns jetzt im Team - im Interesse der pünktlichen Patienten - zu folgendem Vorgehen entschlossen:
 

  1. Jede(r) Patient*In wird weiterhin darum gebeten, 10 Minuten VOR seinem geplanten Termin in der Praxis zu sein.

    Diese Zeit ist oft nötig, um administrative Dinge (Krankenkassenkarte einlesen, Fragebögen ausfüllen, Versicherungsstatus klären...) zu erledigen. Manchmal "blockieren" vorherige Patienten auch noch einen Moment die Anmeldung. 
    Die Praxis öffnet dazu 10 Minuten vor dem offiziellen Sprechstundenbeginn.

  2. Jede Verspätung führt dazu, dass wir den Termin nicht mehr garantieren können.

    Je nach aktueller Auslastung der Praxis und ggf. schon aufgelaufenen Wartezeiten und je nach Dringlichkeit des Anliegens behalten wir uns vor, den Termin zu stornieren.

    Unsere Mitarbeiter an der Anmeldung sind ab sofort angewiesen, bei verspätetem Ankommen von Patient*Innen erst den behandelnden Arzt zu fragen, ob der Termin stattfinden kann. Die Entscheidung trifft der Arzt. Der/die Mitarbeiter/in an der Anmeldung übermittelt nur die Entscheidung des Arztes.

    Ich bitte vorsorglich darum, von Wutausbrüchen und verbalen Attacken gegen meine Mitarbeiter Abstand zu nehmen. Diese übermitteln nur die Entscheidungen, verantworten diese aber nicht.
    Beschwerden bitte an mich:

Wir haben großes Verständnis dafür, dass man durchaus mal zu spät kommen kann. Wir alle kennen unerwartete Straßensperrungen, unerwartete Baustellen mit Staus, unerwarteten Schienenersatzverkehr, verspätete S-Bahnen oder einfach nicht zu findende Parkplätze. Dennoch: Der Zug wartet auch nicht. Wir haben in der Regel zum verabredeten Termin auf Sie gewartet. Wir werden weiterhin kulant sein, wo immer es ohne große Zumutungen für andere Patient*Innen möglich ist.

Bitte denken Sie bei jedem Termin daran, dass er eigentlich schon zehn Minuten früher ist...

Ich bitte um Ihr/Euer Verständnis
Tobias Glaunsinger

13.05.2022 VIERTE Impfung gegen Covid-19 - für wen?

4. Impfung für wen und wann?

Viele Patienten fragen mich, ob und wann sie eine vierte Impfung, also einen zweiten Booster brauchen. Und plötzlich werde ich – der die Impfung „heilig“ spricht – nicht selten zum „Bremser“. Obwohl wir aktuell mehr als genug Impfstoff verfügbar haben, obwohl wir leider immer wieder nicht verbrauchte Impfdosen wegwerfen und obwohl ich jede Impfung vergütet bekomme, sehe ich nur eine kleine Gruppe Patienten, die eine vierte Impfung brauchen.

Trotzdem ich ein klarer Fan der Covid-Impfung bin, habe ich den Anspruch, meinen Patienten einen fundierten, auf wissenschaftlichen Fakten basierenden Rat zu geben. Und hier zeigen Studiendaten aus Israel, dass die vierte Impfung bei über 60-Jährigen zusätzlich zu etwa 45% gegen eine Infektion, zu 62% gegen einen schweren Verlauf und zu 74% gegen Covid-bedingten Tod schützt. Bereits mit der dritten Impfung kam es jedoch zu einer massiven Reduktion des Risikos. Der zusätzliche Effekt der vierten Impfung ist nicht mehr so hoch wie der Zusatzschutz durch die dritte Impfung!

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut – STIKO – empfiehlt die 4. Impfung aktuell nur bei

  • Menschen ab 70 Jahren
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen mit „Immundefekten“ ab 5 Jahren
  • Tätige in medizinischen und Pflegeeinrichtungen

Die ersten drei Gruppen sollten die zweite Boosterimpfung ab drei Monate nach der ersten Auffrischung (= 3. Impfung) erhalten.  Das medizinische und pflegerische Personal erst nach sechs Monaten.

Personen der o.g. Gruppen, die nach der ersten Boosterimpfung (der 3. Impfung) eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, wird KEINE zweite Auffrischung (4. Impfung) empfohlen.

Ich würde die Empfehlung konkretisieren (und etwas erweitern) wollen:

Aus meiner Sicht sollten

  • alle ab 70-jährigen
  • vielleicht auch schon ein Großteil der ab 60-jährigen
  • alle Menschen mit relevanten Immundefekten, insbesondere 
    - Patienten, die immununterdrückende Medikamente (Organtransplantierte, Menschen mit Autoimmunerkrankungen, die potente Immunsuppressiva nehmen…), - Krebskranke unter Chemotherapie, 
    HIV-Infizierte mit sehr niedrigen Helferzellen (<200) oder schlechter Viruskontrolle
    (Eine gut medikamentös kontrollierte HIV-Infektion mit >500 Helferzellen bei jüngeren Patienten ohne schwere chronische Zusatzerkrankung zählt aus meiner Sicht NICHT als relevanter Immundefekt! Hier würde ich aktuell nicht zu einer vierten Impfung raten.)
     
  • Menschen mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen (schwere Koronare Herzerkrankung, Herzinfarkte, Herzschwäche, andere schwere Herzerkrankungen…)
  • Menschen mit schweren Lungenerkrankungen (schweres Asthma bronchiale, schwere COPD…)
  • Menschen mit schweren Leber- oder Nierenerkrankungen (Leberzirrhose, Dialyse…)
  • Menschen mit schlecht eingestelltem Diabetes mellitus
  • Stark Übergewichtige (BMI >30)
  • alle mit chronischen Erkrankungen, für die schon eine schwerere Erkältung eine potenzielle Gefahr darstellt

eine zweite Boosterimpfung erhalten.

Wieso nicht alle???

Hier muss man sich die Frage stellen, was eine Impfung erreichen kann. Nur wenige Impfstoffe führen zu einer „sterilen“ Immunität. Heißt: Die vollständige Verhinderung einer Ansteckung mit dem durch die Impfung adressierten Erreger gelingt nur bei wenigen Impfungen. Viele Impfstoffe erreichen „nur“ eine Abmilderung der Infektionsschwere. Meint: Es kommt zwar zu einer Ansteckung mit dem durch die Impfung zu „verhindernden“ Erreger, die Infektion macht nach der Impfung aber nicht mehr (so stark) krank. Genau dies sehen wir auch bei der Impfung gegen Covid-19: Dreifach Geimpfte haben ein um etwa 90% vermindertes Risiko, einen schweren Verlauf, also eine Lungenentzündung durch SARS-CoV-2 zu entwickeln. Viele Geimpfte infizieren sich zwar, ein Großteil davon entwickelt auch Symptome. So unangenehm diese auch sein können, führen diese doch meist nicht zu einer schweren oder langwierigen Erkrankung. Im Gegensatz zum Verlauf bei einem substanziellen Anteil Ungeimpfter.

Hinzu kommt der Fakt, dass nicht alle Impfstoffe die „idealen“ Abwehrmechanismen hervorrufen. Erreger von Atemwegsinfektionen – wie SARS-CoV-2 – dringen über die Schleimhäute der Atemwege in den Körper ein. Um eine Infektion zu verhindern, wäre eine große Konzentration „neutralisierender“, also die Bindung des Virus an seine Zielzellen verhindernder Antikörper auf der Oberfläche der Schleimhäute hilfreich. Solche „IgA“-Antikörper werden vor allem durch ein direktes Training des Schleimhautständigen Immunsystems gebildet. Heißt: Würde man den Impfstoff direkt auf den Schleimhäuten der Atemwege applizieren, so hätte dies potenziell den höchsten Schutz-Effekt. Impfstoffe, die – wie alle aktuell verwendeten Covid-19-Impfstoffe – über eine Injektion in einen Muskel appliziert werden, bewirken zwar auch die Bildung von Schleimhaut-gebundenen (IgA)-Antikörpern. Deren Konzentration sinkt aber recht schnell nach der Impfung wieder ab. Besser wäre es, einen Impfstoff als Sprühstoß in die Nase oder als Inhalation über die Bronchien zu verabreichen. Hieran wird seit Beginn der Covid-19-Impfstoffentwickung auch gearbeitet. Dies umzusetzen gestaltet sich aber als sehr schwierig und ist aktuell (noch) nicht möglich.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 bewirkt jedoch genau diese Schleimhaut-assoziierte Immunität. Gleichzeitig führt die Impfung in den Muskel zur Herausbildung hocheffektiver Immunzellen, die das Virus nach einer Infektion wesentlich an der Ausbreitung hemmen und damit einen schweren Verlauf durch Schädigung großer Zellgruppen verhindern.

Wenn es mir also gelingt, durch eine (oder drei) Impfung(en) einer Erkrankung den Schrecken zu nehmen, so könnte eine dann stattfindende natürliche Infektion (trotz Impfung) dazu beitragen, dass sich eine immer besser werdende Schleimhautimmunität herausbildet, welche weitere Infektionen verhindert. Die einzelnen Infektionen sind dann zwar – wie eine Erkältung verlaufend – unangenehm, aber eben nicht schwerwiegend oder (lebens)gefährlich. Dann – und erst dann – wäre das neue Coronavirus eben nicht gefährlicher als eine Erkältung.

Wenn wir also davon ausgehen, dass SARS-CoV-2 nicht verschwinden wird, so muss sich die Menschheit möglichst gut damit arrangieren. Hätte man die Pandemie einfach „laufen“ gelassen – hätte man also keine Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und keine Impfungen entwickelt – so hätten sich mit höchster Wahrscheinlichkeit nahezu alle Menschen früher oder später mit dem Virus infiziert. Dadurch wäre es – nach einer oder mehreren Infektionen – zur Herausbildung einer guten Immunität bei den Genesenen gekommen. Die Infektionswellen hätten sich immer mehr abgeschwächt, weil das Virus immer öfter auf (teil)immune Menschen trifft. Die Pandemie ist dann vorüber, das Virus geht in einen „endemischen Zustand“ über.

Da das Virus am Anfang der Pandemie auf eine „immun-naive“ Bevölkerung trifft – also auf eine Menschheit, die noch nie Kontakt zu diesem neuen Virus hatte und somit keinerlei Immunität (durch Training erworbenen Schutz) gegen das Virus hat – wären ein (zu) großer Teil der erstmalig Infizierten jedoch schwer erkrankt und etliche gestorben. Durch die Impfungen wurden die Immunsysteme der Menschen auf das Virus vorbereitet. Dermaßen trainierte Immunsysteme können eine Infektion schneller erkennen und eindämmen, bevor es zu einer starken Ausbreitung und Schädigung des Körpers kommt.

So ist es zu verstehen, wenn Spezialisten wie Prof. Drosten sagen, dass es durchaus „gewollt“ ist, wenn gut geimpfte (!!!) Menschen sich mit dem Virus infizieren. Je öfter dies stattfindet, desto mehr wächst die Immunität der Bevölkerung gegen das Virus. Umso besser können die Menschen mit der Infektion umgehen. Umso weniger Schaden verursacht die Infektion. Auch bei diesem Konzept gilt aber wieder: Nicht alle auf einmal! Es macht weiterhin Sinn, Infektionen zu verhindern bzw. das Auftreten dieser in der Bevölkerung auf lange Zeiträume zu strecken. Es wird immer einen kleinen Teil der Infizierten geben, die schwer erkranken. Um diese gut betreuen zu können, darf ihre Zahl nicht Überhand nehmen.

Kurzum: 3x Impfen ist ohne jede Frage sehr wichtig und sollte unbedingt sein! Dann ist man gut geschützt vor einem schweren Verlauf und kann eine natürliche Infektion riskieren, die dann zu einer immer besseren Immunität führt.

Die vierte Impfung ist – Stand heute (01.05.2022) – nur für Menschen sinnvoll, die besonders gefährdet sind, einen schweren = lebensbedrohenden Verlauf von Covid-19 zu entwickeln.

Es könnte sein, dass im Herbst noch einmal eine Impfung mit einem – erst dann verfügbaren – auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoff empfohlen wird. Dann könnte es noch einmal eine Empfehlung für alle geben, sich ein weiteres Mal impfen zu lassen. Aktuell ist dies nicht absehbar.

Tobias Glaunsinger

28.04.2022 KEINE Krankschreibung per email!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen = Krankschreibungen sind ärztliche Zeugnisse, die bestätigen, dass ein Patient aufgrund eines konkreten Krankheitsbildes aktuell nicht in der Lage ist, seiner individuellen Berufstätigkeit nachzugehen.

Gemäß der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungs-Richtlinien setzt die Ausstellung und Verlängerung einer Krankschreibung durch einen Arzt ZWINGEND einen Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Dieser darf auch im Rahmen einer VIDEO-Sprechstunde erfolgen. AU-Bescheinigungen durch Bestellung per eMail sind NICHT erlaubt. Der Arzt darf AU-Bescheinigungen auch nur zwei Tage rückwirkend vom Tag der Vorstellung des Patienten beim Arzt ausstellen.

Deshalb: Nutzen Sie zur Ausstellung einer Krankschreibung (AU) bitte unsere
AKUT-Termine, ggf. die
VIDEO-Akut-Termine.

Beste Grüße
Tobias Glaunsinger

21.02.2022 Impfpass digital

Liebe Patientinnen und Patienten,

auch wenn sich Deutschland bekanntermaßen etwas schwer tut bei der Digitalisierung, möchten wir Ihnen/Euch ein neues Digital-Angebot machen:

In Zusammenarbeit mit impfpass.de können wir Ihnen/Euch ab sofort anbieten, Ihnen/Euch sämtliche uns vorliegenden Impf-Daten - also auch alle erfolgten und im klassischen Papier-Impfausweis dokumentierten Impfungen - in einer elektronischen App auf dem SmartPhone zugänglich zu machen. Damit hätte der Papier-Impfausweis so langsam ausgedient und man hat sämtliche Impf-Daten jederzeit zur Hand.

Dieses Angebot git nur für hausärztlich oder wegen chronischer Infektionen bei uns behandelte Patientinnen und Patienten.

Bei Interesse:

1. Laden Sie sich bitte die erforderliche App für das jeweilige smartphone herunter:
 

2. Installieren Sie die App und 

3. Bringen Sie Ihr smartphone zum nächsten ARZT-Besuch in unserer Praxis mit.

Ihr Arzt (!) wird sich dann um die Kopplung der App mit Ihren Impfausweis-Daten kümmern. 

 

In der App haben Sie Ihren Impfausweis immer dabei. Auch Covid-Impfzertifikate können in der App mitgeführt werden. Die App erinnert Sie an anstehende Impfungen.

Beste Grüße
Tobias Glaunsinger

10.01.2022 Covid-19: Verdacht, Nachweis, Kontaktperson - Wie verhalte ich mich?

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir erleben aktuell eine sehr starke Infektionswelle mit der Omikron-Variante des SARS-CoV-2 - Coronavirus. Falls Sie vermuten, sich angesteckt zu haben, falls Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder falls ein Corona-Test bei Ihnen positiv war, erhalten Sie hier die wichtigsten Infos zum weiteren Vorgehen:

1. Ich habe Erkältungssymptome - was tun?

Aktuell KÖNNEN alle Symptome eines Atemwegsinfekts, also Husten, Schnupfen, Niesen, Naselaufen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Fieber...) Ausdruck einer Covid-19-Infektion sein! Vor allem bei Geimpften können die Symptome sehr mild sein oder gar fehlen.

Bitte betrachten Sie sich deshalb beim Auftreten von Beschwerden als POTENZIELL mit Covid-19 infiziert!

Bitte isolieren Sie sich- wenn möglich - für 10 Tage, zumindest von Menschen, die besonders gefährdet sind, einen schweren Verlauf zu bekommen!
So lange die Beschwerden mild sind und Sie keinen Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (über 60-Jährige, Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen...) haben, ist eine Testung NICHT zwingend erforderlich. In der aktuellen starken Omikron-Welle sind Testkapazitäten auch zunehmend erschöpft. 

Zur Ausstellung einer Krankschreibung machen Sie sich bitte mit uns einen

AKUT-Termin per VIDEO

aus!

FALLS Sie keine Möglichkeit haben, sich von anderen Menschen fernzuhalten oder falls Sie Kontakt zu besonders Gefährdeten haben, so sollten Sie eine Infektion mittels Test ausschließen (lassen).

Patientinnen und Patienten, die sich in unserer dauerhaften hausärztlichen Behandlung befinden, nutzen hierfür bitte unsere

Akut-Sprechstunde


Bitte bei der Anmeldung das Vorliegen von Erkältungssysmptomen angeben!

Alle anderen Patientinnen und Patienten wenden sich bitte an Ihren Hausarzt, an eine

Covid-Schwerpunktpraxis

oder an die

öffentlichen Teststellen

Beim Termin bitte NICHT ohne Aufforderung in die Praxis kommen!
Bitte die Klingel auf der Eingangstür betätigen. Ein/e Mitarbeiter/in wird Sie abholen und Sie - zum Schutz der anderen Patienten - in ein Extra-Zimmer bringen. Dort wird ggf. eine Abstrichuntersuchung erfolgen.

2. Ein Covid-19-Schnelltest(Antigen) ist bei mir positiv - was tun?

Wenn ein Schnelltest (Antigen-Test) bei Ihnen positiv verlaufen ist, besteht der dringende Verdacht auf eine Covid-19-Infektion! Betrachten Sie sich in diesem Fall bitte als potenziell infektiös für Andere! Bitte möglichst KEINE Kontakte mit anderen Menschen!!!

Wenn der Antigen-Test in einem TESTZENTRUM durchgeführt wurde, ist aktuell KEIN weiterer (PCR-)Test erforderlich.

Auch im Land Berlin gilt seit dem 5. Februar 2022 eine neue

Eindämmungsverordnung

, nach welcher ein PCR-Test nicht mehr zwingend zur Bestätigung einer SARS-CoV-2-Infektion nötig ist. Ein

in einem Testzentrum oder bei einem Arzt 

vorgenommener positiver Antigen-Test reicht zur Diagnosestellung aus. Ein Selbsttest reicht NICHT aus.

PCR-Tests KÖNNEN weiterhin zu Lasten der Krankenversicherungen oder des Bundes durchgeführt werden, erfordern aber einen vorherigen positiven Antigen-Test. Eine Risiko-Meldung in der Corona Warn-App reicht nicht mehr zur Durchführung eines PCR-Tests aus. Sie haben jedoch Anspruch auf einen Antigen-Test.

Eine Krankschreibung können Sie von uns erhalten. Buchen Sie sich dafür bitte möglichst einen

AKUT-Termin per VIDEO

Wenn der Antigen-Test als Selbsttest durchgeführt wurde, ist ein Bestätigungs-Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erforderlich.

 

Beim Termin bitte NICHT ohne Aufforderung in die Praxis kommen!
Bitte die Klingel auf der Eingangstür betätigen.
Ein/e Mitarbeiter/in wird Sie abholen und Sie - zum Schutz der anderen Patienten - in ein extra-Zimmer bringen. Dort wird ggf. eine Abstrichuntersuchung erfolgen. 

3. Ein Covid-19-PCR-Test ist bei mir positiv - was tun?

Dies bedeutet, dass Sie sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben!
Dies kann auch völlig ohne Symptome ablaufen.
In jedem Fall sind Sie für andere Menschen potenziell infektiös = ansteckend!

Gemäß der aktuellen

Verordnungen

des Landes Berlin - in Kraft getreten am 15.01.2022 - sind Sie verpflichtet, sich 
10 Tage lang ab Beginn der Symptome bzw.
10 Tage lang ab positivem PCR-Test in häusliche Isolation zu begeben!

Dies bedeutet, dass Sie
- die Wohnung nicht verlassen dürfen,
- keine Menschen außerhalb Ihres Hausstandes treffen dürfen und sich
- von Mitbewohnern räumlich und zeitlich isolieren
müssen. 

Sie haben die Möglichkeit, sich nach 7 Tagen - und 48-stündiger Symptomfreiheit - mittels erneutem Test aus der Pflicht zur Isolation freizutesten:
- mittels zertifiziertem Antigen- oder PCR-Test beim Arzt oder in einem Testszentrum
- mittels PCR-Test, wenn Sie im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten

Zur Ausstellung einer Krankschreibung machen Sie sich bitte mit uns einen

AKUT-Termin per VIDEO

aus!

 

4. Ich hatte engen Kontakt zu einer infizierten Person - was tun?

Als enge Kontaktperson zu einem SARS-CoV-2-Infizierten gelten Menschen, die
- sich länger als 10 min ohne Maske im Nahfeld (1,5m) um einen Infizierten aufgehalten haben
- sich in einem direkten Gespräch ohne Maske mit einem Infizierten befunden haben
- in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Sekreten eines Infizierten gekommen sind
- einer hohen Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren, z.B. beim gemeinsamen Feiern, Singen, Sport treiben in geschlossenen Räumen

Nach den aktuell gültigen Regeln des Landes Berlin sind Sie verpflichtet, sich für
10 Tage in Quarantänezu begeben.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die häusliche Isolation Infizierter (siehe oben).

Eine Freitestung aus der Quarantäne ist bei symptomfreien Menschen nach 7 Tagen möglich mittels zertifiziertem Antigen- oder PCR-Test beim Arzt oder in einem Testszentrum.

AUSNAHMEN für Quarantäne-Pflicht: 
Eine Quarantänepflicht entfällt vollständig für
- Geboosterte (Menschen mit vollständiger Impfung UND Auffrisch-Impfung)
- Genesene in den ersten 3 Monaten nach positivem PCR-Test
- vollständig (i.d.R. zweimal) Geimpfte in den ersten 3 Monaten nach der zweiten Impfung Bitte beachten Sie, dass sich die Regeln immer wieder ändern.
Bitte ggf. auch auf folgenden Seiten nach

Aktualisierungen der Regeln

gucken.

Bleiben Sie gesund!

Tobias Glaunsinger

27.11.2021 Corona-Maßnahmen der Praxis

Liebe Patientinnen und Patienten,                                                      

nach der sommerlichen Entspannung hat uns die Coronavirus-Pandemie mit Wucht - und so stark wie nie - wieder eingeholt. Ich habe mehrfach klar gemacht, dass ich keinen Zweifel an der potentiellen Gefährlichkeit dieses Virus - zumindest für bestimmte Personengruppen - habe. 

Auch wenn auch ich für meine Schutzmaßnahmen - die größtenteils auch gesetzlich vorgegeben sind - bereits von Patienten beschimpft und meine Praxis von diesen wutentbrannt verlassen wurde, werde ich diese im Interesse ALLER Patienten weiter konsequent durchsetzen. Ich möchte, dass Ihr/Euer Besuch in meiner Praxis so sicher wie möglich ist! Für Sie/Euch und für mein Team und mich.

VERBINDLICHE REGELNfür ALLE Patient*Innen:

 

KEIN UNKONTROLLIERTER ZUTRITT bei
SYMPTOMEN

Bei
jeglicher Erkältungssymptomatik(Husten, Halsschmerz, Schnupfen...),
Fieber,
Kopf-/und Gliederschmerzen

ist der Zutritt zur Praxis nur nach Aufforderung durch unser Personal erlaubt!!!

Bitte informieren Sie uns vorab, dass Sie an entsprechenden Beschwerden leiden
- buchen Sie gern einen

VIDEO-AKUT-Termin

- schreiben Sie uns eine email:

Hierbei können wir klären, ob eine Untersuchung nötig oder/und ob eine alleinige Krankschreibung per Post möglich ist.

 

KEIN UNKONTROLLIERTER ZUTRITTbei

RISIKOKONTAKT / POSITIVEM TEST

Patient*Innen, die innerhalb der letzten 14 Tage

ein positives Covid-19-Test-Ergebnis erhalten haben oder
engen Kontakt mit einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person hatten,

sind verpflichtet, uns dies im Vorfeld eines Besuchs in der Praxis mitzuteilen.

Bitte informieren Sie uns vorab, dass Sie an entsprechenden Beschwerden leiden
- buchen Sie gern einen

VIDEO-AKUT-Termin

- schreiben Sie uns eine email:

Hierbei können wir klären, ob eine Untersuchung nötig oder/und ob eine alleinige Krankschreibung per Post möglich ist.

Während des gesamten Aufenthalts in den Praxisräumen ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen!
Wir behalten uns vor, etwaige "Ausnahme-Atteste" auf ihren medizinischen Gehalt hin zu prüfen. Patient*Innen ohne Mund-Nasen-Bedeckung werden zum Schutz anderer Patient*Innen in jedem Fall abseits des Wartebereiches in der Praxis platziert. 
 

HÄNDE-DESINFEKTION

Am Praxis-Eingang und auf den Toiletten steht Händedesinfektionsmittel bereit. 
Jeder Patient ist angehalten, sich beim Eintritt in die Praxis die Hände zu desinfizieren.

 

ABSTAND HALTEN

Während des gesamten Aufenthalts in der Praxis ist - wann immer möglich - auf einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Patient*Innen und Praxis-Mitarbeiter zu achten. 

 

PERSONENZAHL in Praxis begrenzen

Die Anzahl gleichzeitig anwesender Personen in den Praxisräumen sollte so gering wie möglich sein.

- Bitte kommen Sie/kommt erst 10 min VOR Ihrem/Eurem Termin in die Praxis.
Wir behalten uns vor, verspätet erscheinenden Patient*Innen ggf. einen neuen Termin zu geben.

- Rezeptwünsche bitte im Vorfeld unter eMail: mitteilen. Wir können dann die Rezepte vorbereiten und Ihnen/Euch schnell am Empfang aushändigen - ohne unnötiges Warten auf die nötige Arzt-Unterschrift.

- Begleitpersonen (Ausnahme bei Pflegebedürftigen/Betreuten) ist das Warten in den Praxisräumen nicht gestattet.

 

VIDEO-SPRECHSTUNDEN

Nutzen Sie/nutzt bitte für reine Beratungen oder Befundbesprechungen unsere 
VIDEO-Sprechstunden.

Diese sind prinzipiell mit jedem smartphone, tablet oder Notebook/PC mit Mikrofon, Lautsprecher und Kamera möglich. Ein hardware-test sollte vor JEDEM Termin erfolgen. Eine Anleitung finden/t Sie/Ihr

HIER

Unser Hygiene-Konzept erklärt: 

(Potenziell) Infizierte von potenziell gefährdeten Patienten trennen

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist, die Untersuchung und Behandlung (mutmaßlich) SARS-CoV-2-infizierter Patient*Innen im Praxisalltag so sicher wie möglich von der Standard-Versorung aller anderen Patient*Innen zu trennen. Hierdurch soll bestmöglich verhindert werden, dass Nicht-Infizierte mit Infizierten in Kontakt kommen. 

Hierfür ist es zunächst ganz wichtig, dass Patient*Innen mit verdächtigen Symptomen und nach potenziellen Infektionssituationen nicht im Wartezimmer zwischen anderen Patient*Innen sitzen. Selbstverständlich kümmern wir uns weiter gern um Sie. Wir werden Sie in einem separaten Raum untersuchen. 

An der Praxistür weist ein großes Schild noch einmal darauf hin, mit Infekt-Symptomen nicht einfach in die Praxisräume einzutreten.

Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen

Auf dem Schild ist ein Klingelknopf angebracht. Nach dem Klingeln werden Sie/werdet Ihr von unseren Mitarbeitern an der Eingangstür abgeholt und in das Untersuchungszimmer geleitet
Der Klingelknopf ist NUR BEI SYMPTOMEN ! oder nach Risikokontakten zu betätigen. Patient*Innen mit Standard-Terminen ohne Symptome kommen bitte OHNE zu klingeln in die Praxis. Sie glauben nicht, wie oft am Tag meine Mitarbeiter unnötig zur Tür gehen, weil mal wieder jemand diesen Knopf mit unserer Klingel verwechselt hat...

Praxis-Mitarbeiter sind geimpft und untersucht

Sämtliche Praxis-Mitarbeiter sind 3-fach geimpft und verpflichtet, jegliche bei ihnen auftretende Symptome eines grippalen Infekts sowie Kontakte zu positiv Getesteten im privaten Umfeld umgehend der Praxisleitung zu melden. In diesen Fällen stehen sofort verfügbare PCR- und Antigen-Tests zum schnellen Ausschluss einer SARS-CoV-2-Infektion zur Verfügung und werden niedrigschwellig eingesetzt. 
Zudem werden alle Praxis-Mitarbeiter 2x/Woche mittels Antigen-Test untersucht.

Gefahr der Übertragung über Tröpfchen oder Aerosole minimieren

Die Übertragung des SARS-Coronavirus-2 erfolgt überwiegend durch Tröpfchen und Aerosole. In beiden Fällen handelt es sich um kleine Flüssigkeitstropfen, die Virus enthalten können. Beide entstehen beim Atmen, Sprechen, Singen und Husten/Niesen. Die größeren Tropfchen fliegen nur 1,5 bis 2 m weit und sinken nach kurzer Zeit zu Boden. Die kleineren Aerosole können sich längere Zeit in der Luft halten und dabei größere Distanzen zurücklegen. 

Masken, welche den Mund und die Nase (!) bedecken, können das Aus- und Einatmen von Tröpfchen und Aerosolen verringern. Alle Patient*Innen sind deshalb verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in der Praxis eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil (!) zu tragen
 

Sämtliche Praxisräume werden - so es die Außentemperaturen zulassen - möglichstintensiv gelüftet. Hierdurch werden die Aerosole maximal verdünnt und das Risiko einer Virus-Übertragung durch die Luft minimiert. 
Um die Luftqualität zu überwachen, sind in den Sprechzimmern, im Labor und im Wartezimmer CO2-Messgeräte installiert worden. 

Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen
 
Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen

Diese Messgeräte erfassen - auch optisch in Form einer Ampel - die Luftqualität. Spätestens beim Überschreiten von 1.000 ppm CO2 in der Raumluft springt die Ampel auf ROT und eine Lüftung sollte dringend erfolgen. Meine Mitarbeiter und ich werden diese Meßgeräte beachten und eine rechtzeitige Lüftung veranlassen. 

Zudem wurden für das Wartezimmer, das Labor und die Sprechzimmer HEPA-Luftfilter angeschafft. Diese Geräte filtern die Raumluft und entfernen kleine Partikel bis hin zu Viren aus der Raumluft. Das Gerät ist mit Sensoren ausgestattet, erfasst dadurch die Belastung der Luft und passt seine Lüftungsintensität daran an. 

Kann man sich mit erkältung gegen corona impfen lassen

Gefahr der Übertragung über Oberflächen minimieren

Wenngleich deutlich weniger häufig, kann das Virus auch über das Berühren kontaminierter Oberflächen übertragen werden. Hierbei stellen die Hände die wichtigste "Oberfläche" für die Kontaktinfektion - früher "Schmierinfektion" genannt - dar. 

Aus diesem Grund wird aus sämtliches Händeschütteln verzichtet.
Wir empfangen Sie/Euch mit einem Lächeln. 

Am Eingang sowie auf den Toiletten - und selbstverständlich in allen Behandlungs-zimmern - stehen Desinfektionsmittelspender für die Händedesinfektion bereit. 
Jede/r Patient/in wird gebeten, sich beim Eintritt in die Praxis die Hände zu desinfizieren.

Sämtliche Türklinken, Stühle und Untersuchungsliegen werden täglich - spätestens nach jeder Sprechstunde - mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt. 

Besonders gefährdete Patienten besonders schützen

Die Covid-19-Erkrankung stellt für einige Patienten ein besonders hohes Risiko für eine schwere gesundheitliche Schädigung dar. 

Dies betrifft insbesondere
- Menschen über (60 bis) 70 Jahre
- Patienten mit
   - schlecht kontrolliertem Bluthochdruck
   - Durchblutungsstörungen des Herzens / Herzinfarkten
   - Herzschwäche (Herzinfuffizienz)
   - chronischen Lungenerkrankungen wie schwerer COPD und
     schlecht kontrolliertem Asthma bronchiale
   - schlecht kontrolliertem Diabetes mellitus
   - schweren Nieren- und Lebererkrankungen (Leberzirrhose etc.)
   - stark eingeschränkter Immunfunktion (unbehandelte HIV-Infektion mit unter 200
     Helferzellen, Einnahme immunsupprimierender Medikamente...)
   - starkem Übergewicht

Wir werden Patient*Innen mit entsprechenden Risikofaktoren für einen besonders schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung deshalb noch einmal gesondert schützen, indem wir Ihnen/Euch gesonderte Wartebereiche - abseits der anderen wartenden Patienten - zuweisen. Wir bitten darum, dies als bestmögliche Fürsorge für Ihre/Eure Gesundheit zu verstehen und nicht als Ausgrenzung. 

Anzahl von Kontakten reduzieren

Das wesentliche Element der Ausbreitung von SARS-CoV-2 stellen Kontakte zwischen Menschen dar. Eine maximal mögliche Reduktion von Mensch-Mensch-Kontakten ist DER wesentliche Faktor zur Verminderung der Virusausbreitung.  

Ich ermuntere meine Patienten explizit dazu, das Angebot an VIDEO-Sprechstunden zu nutzen. Hierdurch sind kontaktfreie Arzt-Patienten-Konsultationen möglich. Wann immer nur eine sprechende Interaktion zwischen Arzt und Patient nötig ist (Befundbesprechungen, Beratungen) ist dies durch einen VIDEO-Termin einfach und für beide sicher möglich. 

Wenn Vor-Ort-Termine in der Praxis nötig sind, so sollten diese zu möglichst wenig Kontakten zwischen Patienten sowie zwischen Patienten und Praxis-Mitarbeitern führen.

Dies wird erreicht durch
- eine Vergrößerung von Sitz-Abständen im Wartezimmer durch Reduktion der Stühle
- das Verteilen weiterer Sitzmöglichkeiten in den Gängen der Praxis 
- das bestmögliche Verhindern von längeren Wartezeiten durch zeitnahes Erscheinen von Patienten erst 10 min vor ihrem Termin, ggf. das Abweisen und neu Terminieren verspätet erscheinender Patienten sowie durch bestmögliche Termintreue seitens des Praxis-Teams
- das wan immer mögliche Einhalten von Mindest-Abständen von 1,5 bis 2 m zwischen Personen in der Praxis
- das Verbot von Begleitpersonen in der Praxis (Ausnahme: Pflegebedürftige und Betreute)
 

Ihr/Euer 
​​​​​​​Tobias Glaunsinger

23.01.2021 Coronavirus-ANTIKÖRPER- und PCR-Test

Liebe Patient*Innen,

mit der Unterstützung durch einen weiteren Arzt und nach dem Eintreffen lang erwarteter Laborreagenzien können wir Ihnen ab Februar ein breiteres Spektrum an Tests auf das SARS-Coronavirus-2 anbieten.

Die im Folgenden beschriebenen Tests sind bei einer vorliegenden medizinischen Indikation auch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem Einsendelabor durchführbar. Zu den medizinischen Indikationen für einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 siehe HIER. Sollten Sie einen Test für private oder berufliche Reisen oder aus persönlichem Interesse benötigen, so werden die Untersuchungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In diesem Fall sind die Kosten für den Test von Ihnen selbst zu tragen.

Privat Versicherten und Selbstzahlern stellen wir neben den Kosten für die reine Laboruntersuchung auch Gebühren für die ärztliche Beratung, die Abstrich- oder Blutentnahme und eine Hygiene-Pauschale in Rechnung. Gesetzlich Versicherten bieten wir an, die Kosten für die ärztliche Beratung und die Blutentnahme mit den Krankenkassen abzurechnen und ihnen nur die reinen Laborkosten in Rechnung zu stellen.

Folgende Tests bieten wir Ihnen an:

ANTIKÖRPER-Test

Der Test auf IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2 im Blut zeigt an, ob sich das eigene Immunsystem in der Vergangenheit mit dem Coronavirus auseinandergesetzt hat, - ODER -, ob eine Impfung gegen Covid-19 erfolgreich war und zur Bildung von Antikörpern geführt hat.

Der Test ist nicht geeignet, eine aktuell ablaufende Covid-19-Erkrankung zu bestätigenoder auszuschließen. Die IgG-Antikörper sind erst 3-6 Wochen nach Beginn der Symptome (4-7 Wochen nach Ansteckung) zuverlässig nachweisbar. 6 Wochen nach Symptombeginn finden sie sich bei 94-98%.

Der von uns verwendete Test kann bei Geimpften NICHT zwischen einer Infektion mit dem Virus in der Vergangenheit und dem Effekt der Impfung unterscheiden.

Obwohl der in der Praxis genutzte Test in Grenzen quantitativ und zum WHO-Standard (BAU/ml) kompatibel ist, also die Konzentration potenziell schützender Antikörper gegen die Rezeptor-Bindende Domäne des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 nachweisen kann, ist bisher kein Schwellenwert bekannt, oberhalb dessen ein sicherer Schutz oder unterhalb dessen kein guter Schutz vor einer Infektion oder einem schweren Verlauf klar abgeschätzt werden kann. Der Test eignet sich also nur bedingt, um die Notwendigkeit einer Auffrisch-Impfung abzuschätzen.

Zu den Details um den Test siehe HIER.

 

Gesetzlich Versicherte: Kosten 20,11€
Privat Versicherte und Selbstzahler: Kosten 41,44€ 
Termin Antikörper-Test HIERbuchen.
 


PCR-Test

Die PCR ist DER Test auf das Vorliegen des Virus in einem Nasen-Rachen-Abstrich. Es handelt sich um ein hochempfindliches, technisch anspruchsvolles und damit teures, molekularbiologisches Verfahren, mit welchem spezifische Abschnitte der Erbinformation des Virus nachgewiesen werden. 

Vorteile: hoch empfindlich - kleinste Mengen des Virus werden nachgewiesen

Nachteile: zeitaufwändig - Ergebnis in unserem Praxislabor nach 1 Stunde und teuer

Zu den Details um den Test siehe HIER.

Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler: Kosten 99,09€
Privat Versicherte: Kosten  147,48€

Bei Interesse an einem Termin zum PCR-Test
bitte Anfrage via 

Für alle Befunde erhalten Sie einen schriftlichen Befund - meist am gleichen Tag.

Tobias Glaunsinger

30.12.2017 AUSZUG PRAXIS WICKE

Liebe Patientinnen und Patienten,

Thomas Wicke und der ehemalige Assistenzarzt, Dr. Sven Schellberg, haben die Praxis Prenzlauer Berg zum 31.12.2017 verlassen. Die Praxis Prenzlauer Berg war bis zum 31.12.2017 eine Praxisgemeinschaft aus zwei eigenständigen Praxen, der Praxis Dr. Tobias Glaunsinger und der Praxis Thomas Wicke.

  Um kassenärztlich arbeiten zu dürfen, benötigt man in Deutschland für jeden selbständigen oder angestellten Arzt eine streng limitierte und nicht einfach erhältliche Genehmigung (Kassenarztsitz). Bei seinem Weggang hat Thomas Wicke seinen eigenen und den zu ihm gehörenden zweiten Kassenarztsitz - auf welchem von Juli 2015 bis Juli 2017 Dr. André Manutscharow bei Herrn Wicke angestellt war - nach Berlin-Mitte verlegt. Somit fallen ab dem 02.01.2018 zwei von drei Arztstellen am Standort Danziger Str. 78B ersatzlos weg. Eine Übernahme von Patienten, die bisher von Herrn Wicke, Herrn Dr. Manutscharow oder Herrn Dr. Schellberg rein hausärztlich betreut wurden, ist in meine Praxis nur sehr eingeschränkt möglich.

  Grund hierfür ist, dass ich seit Jahren vorwiegend infektiologisch tätig bin. Ich habe die Zusatzbezeichnung Infektiologie nach Prüfung vor der Berliner Ärztekammer erlangt und bin zudem von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie als Infektiologe (DGI) zertifiziert.
Überdies bin ich von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin als HIV-Schwerpunktpraxis anerkannt und berechtigt, HIV-Patienten im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS zu behandeln.
Somit verfüge ich über Expertenwissen, welches ich gezielt auch Patienten anderer Praxen nach Überweisung zur Mitbehandlung zur Verfügung stellen möchte. Hierfür benötige ich jedoch Zeit, die ich nicht mehr hätte, wenn ich alle sich bei mir vorstellenden Patienten auch vollumfänglich hausärztlich betreuen würde.

  Für Patientinnen und Patienten, die bisher von Herrn Wicke, Herrn Dr. Manutscharow oder Herrn Dr. Schellberg betreut wurden, besteht also ab Anfang 2018 die Möglichkeit, sich am neuen Praxisstandort von Thomas Wicke in Berlin-Mitte (Mohrenstrasse 6, 10117 Berlin - Deutschland, Telefon: 346 20 300) behandeln zu lassen oder sich im Prenzlauer Berg eine neue Hausarztpraxis zu suchen.

  Für Patienten, die sich bisher in meiner Behandlung befunden haben, ändert sich nichts.

  Ich bedauere die Entwicklung, stehe Ihnen aber gern weiterhin mit meiner langjährigen Expertise als Infektiologe zur Verfügung.

  Tobias Glaunsinger

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Dear patients,
Thomas Wicke, Dr. Schellberg and Dr. Manutscharow have left the rooms in Danziger Str. 78b.

Due to capacity reasons patients formerly treated by Thomas Wicke, Dr. Schellberg or Dr. Manutscharow CANNOT be treated by Dr. Glaunsinger - except patients with HIV-Infection, Sexually Transmitted Diseases or Chronic Viral Hepatitis.

Best regards 
Tobias Glaunsinger