Wie lange kann ich mein kind von der schule befreien

Eine Befreiung von der Schulpflicht ist vor Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht möglich. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können die Schulaufsichtsbehörden Schüler*innen eine Befreiung von der Berufsschulpflicht erteilen. 

Sollten Sie der Ansicht sein, dass sich der weitere Verbleib in der Schule zum Nachteil für Ihr Kind auswirken würde, wenden Sie sich bitte zunächst an die Schule Ihres Kindes und beraten mit den Lehrkräften und der Schulleitung die individuelle Situation Ihres Kindes und die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

 

Ruhen der Schulpflicht

Das Ruhen der Schulpflicht bedeutet, dass die Schulpflicht (in der Regel lediglich vorübergehend) ausgesetzt wird. Durch das Ruhen der Schulpflicht verlängert sich nicht die Dauer der Schulpflicht.

 

Ruhen kraft Gesetzes

Liegt eine der folgenden Voraussetzungen vor, ruht die Schulpflicht kraft Gesetzes. Das Ruhen der Schulpflicht bedarf in diesen Fällen also keiner Entscheidung der Schule oder der Schulaufsicht. Die zuletzt besuchte Schule muss jedoch darüber informiert werden, dass der Schulbesuch aufgrund eines der in § 40 Absatz 1 Schulgesetz NRW genannten Gründe unterbrochen wird.

Das Ruhen der Schulpflicht hat keine Auswirkung auf das bestehende Schulverhältnis.

Die Schulpflicht ruht

  1. während des Besuchs einer Hochschule,
  2. während des Grundwehrdienstes, des Zivildienstes oder eines Bundesfreiwilligendienstes,
  3. während eines freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahres, das nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen abgeleistet wird,
  4. während eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses,
  5. vor und nach Geburt des Kindes einer Schülerin gemäß dem Mutterschutzgesetz,
  6. wenn der Nachweis geführt wird, dass durch den Schulbesuch die Betreuung des Kindes des*der Schüler*in gefährdet wäre,
  7. während des Besuchs einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heil- oder Heilhilfsberufe,
  8. für Personen mit Aussiedler*innen- oder Ausländer*innenstatus während des Besuchs eines anerkannten Sprachkurses oder Förderkurses.
  9. während des Besuchs des Bildungsgangs der Abendrealschule oder eines Vollzeitkurses einer Weiterbildungseinrichtung zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.

 

Ruhensanordnung der Schulaufsicht

Für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung nicht gefördert werden können, ruht die Schulpflicht.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann angenommen werden, dass Kinder, aufgrund erheblicher Erkrankungen oder Behinderungen, selbst in einer Förderschule nicht beschult werden können.

Die Schulaufsichtsbehörde (je nach Schulform das Schulamt oder die Bezirksregierung) entscheidet auf Antrag über das Ruhen der Schulpflicht. Sie holt hierzu ein amtsärztliches Gutachten ein und hört die Eltern an.

Um dich aus dem Unterricht zu verabschieden, reicht (je nach Bundesland) die schriftliche Erklärung deines Erziehungsberechtigten bzw. deine eigene Erklärung (wenn du religionsmündig bist). In Baden-Württemberg müssen religionsmündige Minderjährige ihre Erklärung persönlich vor dem Schulleiter abgeben. Die Abmeldung ist ohne Berufung auf weltanschauliche oder Gewissensgründe zulässig; d. h. Eltern und Schüler müssen ihre Entscheidung nicht begründen.

Für Eltern ist es immer wieder ein Thema, wann eine Schulbefreiung wegen Urlaub in Frage kommt, wie man den Antrag formuliert oder wo es ein Schreiben oder einen Vordruck dafür gibt. Und was passiert, wenn das Kind ganz ohne Antrag eine eigenmächtige Schulbefreiung in Anspruch nimmt?

Die besten Sonderangebote für Urlaub haben oftmals einen wichtigen Nachteil: Sie fallen nicht in die Schulferienzeit. Um dennoch mit der Familie in den Urlaub fahren zu können, umgehen manche Eltern einfach die Ferienzeiten in den Bundesländern und lassen ihren Nachwuchs ein paar Tage vor oder eben nach Beginn der Schulferien „blaumachen“.

Schulfrei gibt es nur aus wichtigen Gründen

Aber das ist verboten. In Deutschland gibt es eine Schulpflicht, die sowohl die Schüler als auch die Erziehungsberechtigten beachten müssen. Geregelt ist das in den jeweiligen Landesschulgesetzen. Weder Unterricht noch Veranstaltungen wie etwa Klassenfahrten dürfen ohne guten Grund versäumt werden. Möglich ist gleichwohl eine Schulbefreiung.

Während eine Freistellung vom Unterricht bei guten Gründen, etwa dem Tod eines nahen Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, von der Schule in der Regel ohne Probleme genehmigt wird, gilt dies für eine einfache „Urlaubsverlängerung“ nicht. Wollen Eltern für Kinder eine Schulbefreiung wegen Urlaub, damit diese länger am Strand spielen können, müssen sie dazu einen Antrag stellen.

Einige Schulen haben dafür Vordrucke, die online auf der Homepage der Schule zu finden sind. Oder die Vordrucke sind im Sekretariat der Schule erhältlich. Gibt es keinen Vordruck, können Eltern den Antrag auf Schulbefreiung formlos stellen. Etwa mit den Worten:

Hiermit stellen wir den Antrag, unser Kind vom … bis … von der Schule zu befreien. Begründung: Bei Abreise in den Schulferien wäre die Reise zu teuer für uns, unser Kind sollte aber auch Urlaub machen können. Die Schulbefreiung wegen Urlaub wird wegen der kurzen Dauer keinen Einfluss auf den Lernerfolg haben.

Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden. Würden die Kinder länger als drei Tage fehlen, muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben, und die Kinder fehlen dennoch zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“, die in manchen Fällen sanktioniert wird.

Strafen für eigenmächtige Schulbefreiung

Das Ordnungsamt kann in solchen Situationen Bußgelder verhängen. Bevor diese höchste Form der Strafe verhängt wird, stehen allerdings zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der Sanktionsmöglichkeiten.

Setzen sich Eltern darüber hinweg, wird es teuer. Dabei ist die Höhe des Ordnungsgeldes je nach Wohnort extrem unterschiedlich. Während Eltern in Erfurt pro zusätzlichem Ferientag lediglich fünf Euro Strafe zahlen müssen, kann das Bußgeld in München ein echtes Loch in die Haushaltskasse reißen: Denn im Freistaat wird der wirtschaftliche Vorteil der unerlaubten Ferienverlängerung betrachtet und für die Berechnung der individuellen Bußgeldhöhe zugrunde gelegt. Das Strafgeld wird auf beide Erziehungsberechtigten aufgeteilt.

Dabei greift Bayern gleich auf zwei Gesetze zurück – einmal das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG, § 17) und das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 119). Auch in Bremen wird das gerechte Aufteilen der Bußgelder auf Mama und Papa praktiziert. In der Freien Hansestadt an der Weser werden 35 Euro pro Fehltag und Erziehungsberechtigtem angesetzt, und maximal 500 Euro pro Elternteil.

Weniger zimperlich sind die Behörden in Stuttgart; Eltern aus der Porsche-Stadt müssen 150 Euro pro zusätzlichem Ferientag zahlen. In Düsseldorf zahlt man 80 Euro bzw. 150 Euro in Köln für maximal fünf Tage vor oder nach den Ferien; darüber hinaus ist es eine Einzelfallentscheidung. Die Höchstgrenze liegt bei 1.000 Euro. Hamburg unterscheidet seit 1.9.2015 nach Anzahl der Kinder: Für ein Kind werden 200 Euro fällig, bei zwei und mehr Kindern kostet die unzulässige Ferienverlängerung 300 Euro. In Kiel bestraft man vor allem Wiederholungstäter: Während man in der nördlichsten Landeshauptstadt beim ersten Vergehen 100 Euro Bußgeld zahlen muss, verdoppelt sich der Betrag bei erneuten Flunker-Ferien jedes Mal bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro.

Keine konkreten Bußgeldsätze gibt es beispielsweise für Eltern in Dresden und Hannover, dort entscheiden die Behörden je nach Einzelfall. Ob es an großzügigen Klassenlehrern liegt oder aber die Eltern besonders brav sind: In Magdeburg, Schwerin und Mainz sind den Ordnungsämtern keine Fälle von Schulpflichtverletzungen in Verbindung mit nicht genehmigten Ferienverlängerungen bekannt.

Strafen wegen Verletzung der Schulpflicht (Übersicht 2018)

Wie lange kann ich mein kind von der schule befreien

Quelle: Arag Rechtsschutzversicherung

Wie bei jedem Bußgeld-Bescheid ist ein Einspruch möglich. Den prüft zunächst die Verwaltung. Bleibt es beim Bußgeld-Bescheid, entscheidet das zuständige Amtsgericht. Besonders ins Visier geraten Schüler, bei denen ein Befreiungsantrag abgelehnt wurde und die dann trotzdem fehlen. Gegen den dann drohenden Bußgeld-Bescheid lässt sich nach Auskunft von Rechtsanwälten aber noch was machen, wenn die Fehlzeit etwa mit einem ärztlichen Attest begründet werden kann.

Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbefreiung?

Einige Schulen haben dafür Vordrucke, die online auf der Homepage der Schule zu finden sind. Oder die Vordrucke sind im Sekretariat der Schule erhältlich. Gibt es keinen Vordruck, können Eltern den Antrag auf Schulbefreiung formlos stellen.

Wie lange darf ich mein Kind in der Schule selber entschuldigen NRW?

Ab einer Fehlzeit von drei Tagen sollten Sie der Schule ein schriftliches Entschuldigungsschreiben zukommen lassen. Sie können Ihr Kind auch vom Unterricht beurlauben lassen: Als zulässige Gründe gelten hier beispielsweise religiöse oder nationale Feiertage und persönliche Anlässe wie Hochzeiten.

Ist Freilernen in Deutschland möglich?

Es gibt in Deutschland kein Amt, bei dem man sich zum Freilerner melden kann. Es herrscht seit über 100 Jahren die Schulpflicht, die eine Anwesenheit in einem Gebäude verlangt.

Wie schreibt man Antrag auf Freistellung?

Freistellung vom Unterricht.
27.12.2022..
Dispensationsgesuch..
wir beantragen eine schulische Befreiung unserer Tochter/unseres Sohnes [Name] für den Tag/Zeitraum [Datum] aufgrund [Grund]. Er/Sie wird sich bemühen, den versäumten Unterrichtsstoff und Hefteinträge nachzuholen. ... .
Peter Mustermann..