Die Errichtung von Gebäuden muss in der Regel per Bauantrag von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Garagen bilden dabei in vielen Bundesländern eine Ausnahme und können ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die jeweiligen Regelungen sind in den Landesbauordnungen zu finden, weitere öffentlich-rechtliche Verordnungen regeln die Vorschriften zur Planung und Errichtung. Show Vorschriften rund um den GaragenbauDamit eine Garage genehmigungs- und nutzungsfähig ist, muss sie unabhängig davon, ob ein Bauantrag erforderlich ist, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Diese variieren je nach Bundesland. Folgende Regelwerke sind dabei zu beachten:
Wird eine Garage direkt auf die Grenze gebaut, dann kommt weiterhin das Nachbarrechtsgesetz zum Einsatz. Dieses bestimmt, dass Nachbargrundstücke genutzt werden dürfen, wenn an der Garage Arbeiten vorgenommen werden müssen, die vom Baugrundstück aus nur mit großem Aufwand möglich sind. Achtung: Die Regelungen in den Landesbauordnungen sind individuell und werden von Zeit zu Zeit aktualisiert. Vor der Errichtung einer Garage ist es wichtig, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Wir übernehmen keine Gewähr für die Angaben in diesem Artikel. Bitte Informieren Sie sich selbst nochmal bei der zuständigen Behörde Eine Baugenehmigung ist nicht in jedem Bundesland notwendig © marco2811, fotolia.combis zu 30% sparen Garagen Günstige Angebote
Genehmigungsfrei heißt nicht rechtsfreiDarf eine Garage nach Länderrecht ohne Genehmigung durch die Baubehörden errichtet werden, ist zu beachten, dass sich die Genehmigungsfreiheit ausschließlich auf das Verwaltungsverfahren bezieht. Alle Anforderungen aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden, ebenso ist es nötig, die Bauvorlagen beim Bauamt bzw. bei der Gemeinde vorzulegen. Unter Umständen kann es sein, dass auch Garagen, die nach dem Sinne der Verordnungen genehmigungsfrei sind, vom Bauamt geprüft und genehmigt werden, bzw. dass bestimmte Auflagen eingehalten werden müssen. Muss das Bauvorhaben genehmigt werden? Informieren Sie sichTipp: Garagen im Außenbereich sind in der Regel genehmigungspflichtig, auch dann, wenn sie den Voraussetzungen für eine verfahrensfreie Garage im jeweiligen Bundesland erfüllen. Garagenbau in den BundesländernIn den Landesbauordnungen ist festgelegt, wann eine Garage genehmigungsfrei errichtet werden darf. Dies ist in den meisten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in Nordrhein-Westfalen sind Garagen generell genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei können Garagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebaut werden, insofern sie zu den Kleingaragen zählen. Dies bemisst sich unter anderem an der vorhandenen Grundfläche. Garagen und Carports: Regelungen in den BundesländernBaden-Württemberg
Entlang der Grenze darf auf einer Länge von 9 m angebaut werden, insgesamt darf die Grenzbebauung auf einem Grundstück eine Länge von 25 m nicht überschreiten. Bayern
Soll die Garage auf die Grenze gebaut werden, darf die Wandlänge pro Grenze 9 m nicht überschreiten. Berlin
Für die Grenzbebauung gilt eine Maximallänge je Grundstücksgrenze von 9 m, insgesamt dürfen die Grenzen pro Grundstück auf bis zu 15 m bebaut sein. Brandenburg
Auf die Grenze gebaut werden darf eine Garage auf einer Länge von 9 m pro Grenze, bzw. 15 m bezogen auf sämtliche Grundstücksgrenzen. Bremen
Auf der Grenze dürfen Garagen auf einer Länge von 9 m pro Grenze errichtet werden. Insgesamt darf die Grenzbebauung je Grundstück eine Gesamtlänge von 18 m nicht überschreiten. Hamburg
Entlang der Grenze eines Grundstücks darf eine Garage auf einer Länge von 9 m pro Grenze und maximal 15 m bezogen auf alle Grundstücksgrenzen errichtet werden. Hessen
Auf die Grenze darf eine Garage gebaut werden, wenn ihre Nutzfläche 100 m² nicht überschreitet. Weiterhin ist ein Anbau direkt auf die Grundstücksgrenze auf einer Länge von 9 m (inklusive Dachüberstände) möglich. Mecklenburg-Vorpommern
Hinsichtlich der Grenzbebauung gilt, dass pro Grundstücksgrenze 9 m und an alle Grundstücksgrenzen nicht mehr als 15 m gebaut werden darf. Niedersachsen
Garagen dürfen ohne oder mit einem Grenzabstand von 1 m auf einer Länge von 9 m an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Die gesamte Länge der Grenzbebauung darf für alle Grenzen eines Grundstücks 15 m nicht übersteigen. Nordrhein-Westfalen
Auf die Grenze darf eine Garage auf einer Länge von 9 m je Grenze errichtet werden, maximal dürfen jedoch 15 m der Grundstücksgrenzen bebaut sein. Rheinland-Pfalz
Entlang einer Grundstücksgrenze darf die Garage bis auf eine Länge von 12 m errichtet werden, insgesamt dürfen 18 m Grenze je Grundstück bebaut werden. Saarland
Garagen dürfen auf die Grenze gebaut werden, wenn die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt, Dächer müssen zur Grundstückgrenze geneigt sein, die Dachneigung darf maximal 45 Grad aufweisen. Pro Grundstückgrenze ist eine Grenzbebauung mit einer Länge von 9 m erlaubt, insgesamt darf die Grenzbebauung pro Grundstück nicht mehr als 15 m aufweisen. Sachsen
Für die Grenzbebauung gilt eine maximale Wandlänge von 9 m pro Grenze sowie eine Gesamtlänge der Grenzbebauung von 15 m je Grundstück. Sachsen-Anhalt
Hinsichtlich der Grenzbebauung gilt, dass genehmigungsfreie Garagen ohne Abstand an die Grenze gebaut werden darf. Dabei darf die Wandlänge entlang einer Grenze 9 m betragen, insgesamt dürfen maximal 15 m der Grenze bebaut werden. Schleswig-Holstein
Garagen und andere genehmigungsfreie Bauten dürfen auf einer Länge von 9 m an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Grundsätzlich gilt, dass die Grenzbebauung eine Länge von 15 m nicht überschreiten darf. Thüringen
Die Garage darf auf einer Länge von bis zu 9 m an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Insgesamt dürfen maximal 18 m aller Grundstücksgrenzen pro Grundstück bebaut sein. Tipp: Wird die Garage im Gebiet eines Bebauungsplans errichtet, ist diese grundsätzlich genehmigungsfrei, insofern sie den Festlegungen des Bebauungsplans entspricht. Wichtig: Informieren Sie sich unbedingt vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt vor Ort, ob ein Baugenehmigung notwendig ist Garage neu bauen Ratgeber Garage neu bauen Ohne mindestens eine Garage kommt heute kaum mehr eine Familie aus. Soll eine neue Garage auf… weiterlesen bis zu 30% sparen Garagen Angebote |