Wie alt muss man sein um Bundeskanzler zu werden

Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht nötig. Der Bundespräsident schlägt nach Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. (Im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint.)

Ablauf der Wahl

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers läuft nach Artikel 63 des Grundgesetzes (GG) ab. Danach wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt die Kanzlerkandidatin oder der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Kommt bei der Wahl im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit zustande, schließt sich eine zweite Wahlphase an. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG).

Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament in einer dritten Phase unverzüglich erneut abstimmen. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).

Ist die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler mit absoluter Mehrheit gewählt, so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit (also die meisten Stimmen), muss der Bundespräsident sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen (Artikel 63, 4 GG).

Amtsdauer

Die Amtszeit der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl. Sie endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Artikel 69 GG). Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist dazu angehalten, auf Bitte des Bundespräsidenten seine Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen, heißt es in Artikel 69 GG.

Wie alt muss man sein um Bundeskanzler zu werden

Kohl und Schmidt nach dem konstruktiven Misstrauensvotum

Foto: Bundesregierung/Wegmann

Das Parlament kann jedoch der Regierungschefin oder dem Regierungschef das Misstrauen aussprechen und sie oder ihn abwählen. Allerdings müssen die Abgeordneten gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. (Artikel 67 GG).

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter, der durch dieses so genannte konstruktive Misstrauensvotum ins Amt kam. 1982 wurde er als Nachfolger von Helmut Schmidt gewählt.

Die Wahl des Bundespräsidenten   

Der Bundespräsident wird in geheimer, gleicher, allgemeiner, freier und persönlicher Wahl unmittelbar vom Bundesvolk – das sind alle wahlberechtigten Staatsbürger – für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal möglich. Stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, ist sie in Form einer Abstimmung durchzuführen. 

Stimmrecht  

Stimmberechtigt ist jeder zum Nationalrat Wahlberechtigte. Seit 2004 besteht für die Wahl des Bundespräsidenten in keinem Bundesland Wahlpflicht. 

Wählbarkeit  

Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Tatsächlich war der jüngste Wahlwerber, die Kandidatin Dr. Heide Schmidt, 1992 44 Jahre alt. Mitglieder regierender Häuser und solcher Familien, die ehemals regiert haben, sind seit Oktober 2011 von der Wählbarkeit nicht mehr ausgeschlossen.

Das Wahlverfahren im Detail  

Das Wahlverfahren ist im Einzelnen im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, zuletzt geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011, geregelt. Die Bundesregierung schreibt die Wahl aus, und zwar so, dass der neugewählte Kandidat sein Amt antreten kann, sobald die Amtsperiode des Amtsvorgängers abgelaufen ist. Die Wahlausschreibung hat den Wahltag und den Stichtag zu enthalten.

Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag der Bundeswahlbehörde vorgelegt werden. Sie müssen von mindestens 6.000 Wahlberechtigten unterschrieben sein. Gleichzeitig ist ein Beitrag zu den Kosten des Wahlverfahrens in Höhe von 3.600 Euro zu erlegen.

Das Wahlergebnis ist von der Hauptwahlbehörde unverzüglich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Die Wahl des Bundespräsidenten kann beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Wurde eine Wahlanfechtung nicht eingebracht oder ihr nicht stattgegeben, so hat der Bundeskanzler das Wahlergebnis unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Daraufhin hat der noch amtierende Bundespräsident bzw. dessen Vertreter unverzüglich die Bundesversammlung zur Angelobung einzuberufen.

Das Amtsgelöbnis  

Gemäß Art. 62 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) leistet der Bundespräsident beim Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung das Gelöbnis: 

„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen  werde.“

Diese Gelöbnisformel wird durch das B-VG nur für den Bundespräsidenten festgelegt.

Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig (Art. 62 Abs. 2 B-VG). Von dieser durch die Bundes-Verfassungsnovelle 1929 geschaffenen Ermächtigung zur Beifügung einer religiösen Beteuerung bei der Leistung des Gelöbnisses wurde erstmals am 8. Juli 1974 von Bundespräsident Kirchschläger Gebrauch gemacht. Dabei wurden als religiöse Beteuerung die Worte „So wahr mir Gott helfe“ gewählt. Kurt Waldheim (1986) und Thomas Klestil (1992) folgten dem Beispiel Kirchschlägers von 1974 und 1980.

Kirchschläger stellt die Schlichtheit dieses Amtsversprechens heraus und hebt hervor, dass die transzendentale Sphäre und damit das Sakrale vermieden werden sollte. Man wollte möglichst uneingeschränkt auf dem Boden des Rechts bleiben. Der Inhalt sei eine nicht nur an den Bundespräsidenten gerichtete Erwartung, „sondern sollte wohl allgemeine Grundeinstellung aller Bürgerinnen und Bürger sein“.

Die Angelobung  

Der öffentliche Akt der Angelobung geht über einen protokollarischen Vorgang und über eine in der Angelobung zum Ausdruck kommende Annahme der Wahl hinaus. Vor der Angelobung hat der Gewählte das Recht auf das Amt. Mit der Ablegung des Gelöbnisses erwirbt er die mit dem Amt verbundenen Rechte und Pflichten. Mit der Ablegung dieses Gelöbnisses hat er sein Amt öffentlich angetreten.

Da der Bundespräsident nur wegen Verletzung der Bundesverfassung beim Verfassungsgerichtshof verantwortlich gemacht werden kann, verspricht er mehr, als er rechtlich verantwortet.

Die Antrittsrede  

Dem Staatsakt der Angelobung folgt nach Verfassungskonvention eine Ansprache des Bundespräsidenten. Es ist keine „Regierungserklärung“, da der Bundespräsident nicht als Regierung fungiert und in diesem Sinn auch nicht regiert. Die Ansprache ist eine Erklärung der Absicht, wie der angetretene Bundespräsident seine Zuständigkeiten wahrzunehmen und sein Amt auszuüben gedenkt. 

Das Amtsende  

Das Amt des Bundespräsidenten endet durch Zeitablauf, durch Tod, durch ein verurteilendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das auf Amtsverlust zu lauten hat, durch Absetzung aufgrund einer Volksabstimmung (Art. 60 Abs. 6 B-VG), durch Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen und nach strittiger Ansicht durch Rücktritt (Amtsverzicht).

Wer darf den Kanzler stellen?

Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt.

Wie alt muss man sein um als Bundespräsident gewählt werden zu können?

54 Abs. 1 GG gewählt werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist, das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist.

Wer wird Kanzler in Deutschland?

Olaf ScholzDeutschland / Kanzlernull