Das Bundesfamilienministerium hat berechnet, dass durch das neue Elterngeld 365.000 Familien finanziell besser dastehen als mit dem bisherigen Erziehungsgeld. Doch leider können Sie sich nicht aussuchen, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen wollen. Denn wenn Ihr Baby am 1.1.2007 oder später zur Welt gekommen ist, bekommen Sie Elterngeld. Wurde Ihr Kind am 31.12.2006 oder früher geboren, erhalten Sie Erziehungsgeld. Show
Wann und wo müssen Sie Elterngeld beantragen?Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld bald nach der Geburt, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll. Anträge auf Elterngeld werden von den bisherigen Erziehungsgeldstellen bearbeitet, die jetzt auch für das Elterngeld zuständig sind. Eine nach Bundesländern geordnete Auflistung finden Sie im Internet unter www.lernen-und-foerdern.com. Wer bekommt überhaupt Elterngeld?Elterngeld bekommen grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland wohnen (bzw. arbeiten – das Arbeitsverhältnis muss hier während des Bezuges von Elterngeld weiter bestehen), ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie über die Anspruchsprüfung unter www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.htmlherausfinden. Wie lange wird Ihnen das Elterngeld gezahlt?Elterngeld gibt es ab der Geburt Ihres Kindes für 12 oder 14 Monate (inklusive der acht Wochen Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist). 12 Monate Elterngeld sind die Regel, wenn sich nur die Mutter (oder der Vater) um die Betreuung des Kindes kümmert. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es nur dann, wenn auch der andere Elternteil (meist der Vater) pausiert oder seine Arbeitszeit reduziert. Ausnahme: Alleinerziehende erhalten auch ohne die beiden „Partnermonate“ 14 Monate lang Elterngeld, wenn das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei ihnen liegt, sie nicht mit einem Lebensgefährten zusammenleben und sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren. Waren sie jedoch arbeitslos oder ging der Job kurz vor der Geburt verloren, gibt es nur für 12 Monate Elterngeld.
Das Elterngeld kann auch „gestreckt“ werden. Es ist möglich, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen, dann jedoch nur den halben Monatsbetrag. An der Gesamtsumme ändert sich somit also nichts. Wollen Sie zwei Jahre der Elternzeit in Anspruch nehmen und bei Ihrem Kind zu Hause bleiben, können Sie z. B. 24 Monate lang das halbe Elterngeld beziehen. Paare dürfen die 14 Monate Elternzeit nach Belieben untereinander aufteilen. Für jeden Monat gibt es einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Daraus ergeben sich die folgenden möglichen Varianten:
Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?Dem betreuenden Elternteil werden 67 Prozent des entfallenden Nettolohnes ersetzt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich. Den Maximalbetrag von 1.800 € erhalten Mütter oder Väter, die netto 2.700 € oder mehr verdient haben und ihren Job für die Betreuung ihres Kindes zeitweise aufgeben. Zur Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes herangezogen. Pausiert die Mutter, ist ihr ehemaliges Nettogehalt ausschlaggebend, macht der Vater „Babypause“, wird sein Nettogehalt zur Berechnung herangezogen. Beispiel: Sie haben bis zum Einsetzen des Mutterschutzes monatlich 1.800 € netto verdient und pausieren nach der Geburt Ihres Kindes. Dann bekommen Sie 1.206 € Elterngeld (= 67 Prozent von 1.800 €).Wie viel Elterngeld in Ihrem Fall gezahlt wird, können Sie unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/berechnen. Bei Selbstständigen wird der wegen Betreuung des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind (z. B. Arbeitslose, Hausfrauen, Studierende), erhaltenen 12 Monate den Sockelbetrag von 300 € monatlich. Gekürztes Elterngeld bei TeilzeitarbeitEltern dürfen während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. In diesem Fall werden ihnen 67 Prozent des Lohnausfalls ersetzt. Beispiel: Vor der Elternzeit haben Sie 1.800 € netto pro Monat verdient. Nach der Geburt Ihres Kindes reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und verdienen nur noch 900 €. Ihren Lohnausfall kompensieren 603 € Elterngeld (67 Prozent von den 900 €, die Sie nun weniger verdienen). Insgesamt erhalten Sie monatlich 900 € Lohn plus 603 € Elterngeld, also 1.503 €. Minijobber und Geringverdiener bekommen zusätzlich zum Elterngeld einen „Geringverdienerbonus“Wenn Eltern vor der Geburt ihres Kindes weniger als 1.000 € netto monatlich verdient haben, bessert ein „Geringverdienerbonus“ das Elterngeld auf. Dann werden mehr als 67 Prozent des ausgefallenen Lohns ersetzt. Die Berechnungsformel lautet: 67 + (1.000 – Netto-Einkommen): 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung. Das heißt, pro 20 €, die das Netto-Einkommen vor der Geburt unter 1.000 € lag, steigt das Elterngeld um einen zusätzlichen Prozentpunkt an.
Ist das erste Kind bei der Geburt des zweiten noch keine drei Jahre alt, gibt es einen „Geschwisterbonus“ beim ElterngeldDer so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten Elterngeldes wird gezahlt, wenn das zweite Kind auf die Welt kommt, bevor das erste drei Jahre (= 36 Monate) alt ist. Bei zwei Kindern fällt der Geschwisterbonus für das zweite Kind weg, sobald das ältere Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Das heißt, ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat gibt es nur noch das reguläre Elterngeld für das zweite Kind. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben. Beispiel: Ist Ihr erstes Kind 30 Monate alt, wenn das zweite geboren wird, bekommen Sie für das zweite Kind sechs Monate lang den Geschwisterbonus. Wenn Sie den vollen Geschwisterbonus für 12 Monate ausschöpfen wollen, muss das zweite Kind zur Welt kommen, bevor das ältere Kind 24 Monate alt ist. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil regulär zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €. Bei der Ermittlung des Einkommens, aus dem das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird, werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt.
Mehr Elterngeld auch für ZwillingeBei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 € für das zweite und jedes weitere Kind. Bei einer Zwillingsgeburt bedeutet das, dass zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 € weitere 300 € für das zweite Kind gezahlt werden. Für Drillinge gäbe es entsprechend zusätzliche 600 € Elterngeld pro Monat. Weitere Informationen rund um das Elterngeld gibt es z. B. unter www.elterngeld.net oder www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html. Wie geht das mit dem Elterngeld?Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
Wer sollte Elterngeld beantragen Väter oder Mütter?Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen.
Wie lange dauert es bis das Elterngeld gezahlt wird?Elterngeld wird am Anfang des Lebensmonats ausgezahlt. Beispiel: Geburtstermin war der 10.08. Dann ist das Geld auch dann auf dem Konto. Das Elterngeld wird in den ersten fünf Arbeitstagen des jeweiligen Lebensmonats gezahlt.
Was tun wenn das Elterngeld nicht kommt?So wird dein Elterngeldantrag schneller bearbeitet. Das Thema Elterngeld nicht auf die lange Bank schieben.. Unterlagen bereits vor der Geburt zusammenstellen.. Vollständige Angaben im Elterngeldantrag machen.. Antrag auf Elterngeld frühzeitig einreichen.. Bearbeitungsstand in der Elterngeldstelle erfragen.. |